Werden in NRW die Kammern mit der Abnahme der Kenntnisprüfung beauftragt?

Aktuell beraten die Experten des Gesundheitsausschusses im NRW-Landtag, ergänzt durch externe Stellungnahmen, den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Heilberufsgesetzes. Diese Woche befasst sich abschließend der Gesundheitsauschuss des Landes damit und wird ihn anschließend zur weiteren Beratung an den Landtag überweisen. Neben zahlreichen wichtigen Veränderungen soll auch der Passus eingefügt werden, dass den Heilberufskammern (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und zukünftig Pflege) für ihren jeweiligen Berufsstand die Durchführung von Kenntnis- und Fachsprachprüfungen im Zusammenhang mit der Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als Aufgabe übertragen werden kann. § 9 Abs. 4 HeilBerG wird insofern ergänzt.

Diese Ergänzung wurde verschiedentlich eingefordert. Die Kammern sind bisher beauftragt, den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung in den Berufsbereichen (Ärztliche oder zahnärztliche Weiterbildung »Facharztanerkennung«, »Fachzahnarztanerkennung«) festzustellen und Fachsprachprüfungen abzunehmen. Nun könnte noch die Abnahme von Kenntnisprüfungen hinzukommen, wir berichteten hierzu bereits. Nordrhein-Westfalen leistet damit einen weiteren Beitrag zur Qualitätssicherung in den Antragsverfahren, Kenntnisprüfungen könnten, ähnlich wie Fachsprachprüfungen, in höherem Takt für Anerkennungssuchende angeboten werden. Das Ministerium könnte nach Verabschiedung des Gesetzes eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen.

Update: Inzwischen ist das Gesetz beschlossen.