Anerkennung: Ärztinnen

Arztbriefschreibung und Arzt-Patienten-Kommunikation: Training für aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte

Für die Zielgruppe der aus dem Ausland kommenden Ärztinnen und Ärzte, die bereits mit Berufserlaubnis nach § 10 BÄO bzw. mit deutscher Approbation in Kliniken arbeiten, bietet das mibeg-Institut zwei Seminare an.

In dem einen Seminar wird gezielt die Arztbriefschreibung trainiert. Das zweite Seminar hat zum Ziel, die mündliche Kommunikation zwischen Arzt und Patient zu verbessern.

Beide Seminare werden sehr praxisnah durch ärztliche Dozent/innen durchgeführt. Werden über eine Klinik mehrere Ärztinnen und Ärzte angemeldet, so wird ein Rabatt auf die Seminargebühr gewährt. Beide Seminare können über die Bildungsprämie o.ä. gefördert werden. Weitere Informationen und die Möglichkeiten zur direkten Anmeldung erhalten Sie hier:

Wir laden herzlich zur Teilnahme ein.

Landesärztekammer Hessen ermöglicht ärztliche Fachsprachprüfung

Ab dem 1. Oktober 2020 können aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte, die ihre Fachsprachprüfung ablegen müssen, dies vor der Landesärztekammer Hessen tun. Damit zieht auch das Bundesland Hessen qualitativ den anderen Bundesländern gleich, die standardisierte Verfahren der kollegialen Überprüfung des fachsprachlichen Wissens längst etabliert haben.

Bereits 2012 hatten erste Ärztekammern damit begonnen, Prüfungen zum fachsprachlichen Standard zu entwickeln, da in der klinischen Praxis zahlreiche Probleme bei der Verständigung sowohl in der Arbeit mit den Patienten als auch im kollegialen Miteinander auftraten. Der Nachweis reiner Sprachzertifikate wurde als unzureichend kritisiert, da die Zertifikate häufig den Ansprüchen nicht genügten.

Anders als beispielsweise in den Niederlanden gibt es in den einzelnen deutschen Bundesländern keine zentralen Institute, die ausschließlich mit Prüfungen befasst sind und nicht ein Geschäftsmodell verfolgen, bei dem sie von Kursen und Prüfungen gleichermaßen zu profitieren versuchen.

Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hat 2014 schließlich verbindlich festgelegt, dass im Bereich der ärztlichen Patientenversorgung höhere sprachliche Standards eingeführt werden müssen und die aus dem Ausland kommenden Ärztinnen und Ärzte sich einer solchen Prüfung zu unterziehen haben.

Auch hier machten sich zunächst einzelne Anbieter von Sprachkursen Hoffnung, ein flottes Geschäftsmodell zu etablieren, in dem sie Kurse anboten, Lehrbücher verkauften und die Prüfung abnahmen, natürlich alles mit entsprechenden Gebühren belegt. An der Objektivität der Bewertung der Prüfungsleistungen kamen entsprechend schnell Zweifel auf, sodass quasi flächendeckend die Ärztekammern durch die zuständigen Approbationsbehörden beauftragt wurden, für qualitativ hochwertige Prüfverfahren zu sorgen.

Das mibeg-Institut Medizin hat früh hierzu informiert und eine bundesweite Übersicht erstellt, die jetzt entsprechend in aktualisierter Form vorgelegt wird.

Dass das Bundesland Hessen mit der Beauftragung der Landesärztekammer eine Möglichkeit einrichtet, ärztliche Fachsprachprüfungen durchzuführen, wird zugleich dazu beitragen, unnötigen Approbationstourismus zu vermeiden. Approbationstourismus entsteht immer dann, wenn bestimmte Prüfungsanforderungen gescheut und Prüfer gesucht werden, bei denen es vermeintlich leichter geht, wenngleich auch dies häufig mit sehr hohen Kursgebühren einhergeht.

Jüngstes Beispiel dafür ist in einem anderen Bundesland das Angebot für einen Simulationskurs Fachsprachenprüfung, der 1500 € Kursgebühren für 42 Unterrichtseinheiten fordert. Schaut man sich den Kursplan genauer an, so sind von diesen fünf Unterrichtstagen nur zwei Unterrichtstage mit Präsenz belegt, ein Tag wird Onlinelearning angeboten, zwei Tage dienen dem »Selbststudium«. Der Kurs ist nicht zertifiziert. Der Kurs wird durch eine Firma angeboten, die zugleich mit der zuständigen Approbationsbehörde als Kooperationspartner einen Vertrag als Beratungsstelle für die Anerkennung geschlossen hat, mit dem sie aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte in diesem Bundesland betreut.

 

Wie kann ich einen akademischen Grad, den ich im Ausland erworben habe, in Deutschland führen?

Wenn Sie an einer ausländischen Hochschule einen Doktortitel oder einen akademischen Grad zum Abschluss Ihres Studiums erworben haben (z.B. »Diplom-Chemikerin [Dipl.-Chem.]«, »Bachelor of Arts [BA]«, »Master of Science [MSc]«, »Doctor Medicinae [Dr. med.]«), können Sie diesen Grad in Deutschland führen. Allerdings sind dabei besondere landesrechtliche Regelungen zu befolgen.

Für Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft Hinweise zur Führung ausländischer Hochschulabschlüsse und Grade veröffentlicht. Zwischen der Führung eines akademischen Titels oder Grades, der an einer zugelassenen und anerkannten Hochschule im Ausland erworbenen wurde, und der beruflichen Anerkennung ist grundsätzlich zu unterscheiden. Unser Artikel geht hier nur auf das Führen eines akademischen Titels oder Grades ein.

Wenn es eine geschützte Berufsbezeichnung oder ein reglementierter Beruf ist, kann die Berufsbezeichnung nur nach Anerkennung geführt werden, beispielsweise Arzt oder Ärztin. Für die berufliche Anerkennung ist in Nordrhein-Westfalen bei Gesundheitsberufen die Bezirksregierung zuständig.

Ein Hochschulgrad aber kann geführt werden, ohne dass ein Zustimmungsverfahren durchlaufen wird. D.h. nicht das Ministerium entscheidet, ob der Titel, beispielsweise »Chemiker B.A.« geführt wird, sondern der Titelinhaber selbst.

»Die Inhaberin oder der Inhaber eines Grades muss selbst entscheiden und dies in jeder Hinsicht verantworten, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Führung eines Grades in der von der Inhaberin/dem Inhaber des Grades gewünschten Form erfüllt sind.

Für die Führbarkeit eines Grades, Hochschultitels und einer Hochschultätigkeitsbezeichnung sind im Wesentlichen folgende Grundsätze zu beachten:

  • Die verleihende Institution muss nach dem Recht des Herkunftslandes eine staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule sein.
  • Der Grad muss aufgrund einer Prüfung im Anschluss an ein tatsächlich absolviertes Studium von der Hochschule verliehen worden sein. Damit ist insbesondere die Führung von Graden unzulässig, die als Gegenleistung für eine finanzielle Zuwendung verliehen wurden, sogenannter Titelkauf.
  • Bei der Führung des ausländischen Grades muss grundsätzlich die verleihende Institution in Klammern angegeben werden, zum Beispiel ›Master of Arts (Harvard University)‹, ›kandydat medycnych nauk (Nationale Universität für Medizin Charkiw)‹.
  • Bei Abschlüssen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union und bei einigen ausgewählten Doktorgraden aus anderen Staaten kann der Klammerzusatz mit dem Namen der verleihenden Hochschule / Institution entfallen. Einzelheiten finden Sie hierzu in der Verordnung über die Führung von akademischen Graden und von Bezeichnungen im Hochschulbereich (Doktorverordnung) vom 31. März 2008 (GV. NRW. 2008, S. 375), zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. Februar 2015 (GV. NRW. 2015, S. 223).
  • Grade aus fremden Schriftarten wie Griechisch, Arabisch, Chinesisch etc. dürfen in die lateinische Schrift übertragen werden. Es darf die im Herkunftsland zugelassene oder – soweit keine solche besteht – dort nachweislich allgemein übliche Abkürzung geführt sowie eine wörtliche Übersetzung in Klammern hinzugefügt werden.
  • Informationen zu staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen, ausländischen Abschlüssen und Graden, Hochschultiteln und -tätigkeitsbezeichnungen, deren Übersetzungen und Abkürzungen finden Sie in der Datenbank Anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland.
  • Die Umwandlung eines ausländischen Grades in einen entsprechenden inländischen Grad ist nach § 69 Abs. 2 Satz 5 HG nicht zulässig. Dieses gilt auch für Abkürzungen.«

Titelmissbrauch ist strafbar. Ein Missbrauch liegt auch dann vor, wenn beispielsweise bei einem medizinischen Doktorentitel die verleihende Universität des Auslandes nicht mitgeführt, sondern einfach die Abkürzung »Dr. med.« verwandt wird.

Insgesamt sollte der Titelinhaber äußerst sorgfältig mit der Führung des Titels umgehen, gerade als Kennzeichen seiner akademischen Qualifikation.

Unseriöser Umgang mit Titeln zu Werbezwecken kommt immer wieder vor, auch in sogenannten »Grauzonen«, wenn sich jemand als »Prof. Dr. med.« vorstellt, aber nicht als Professor in Lehre und Forschung an einer medizinischen Fakultät einer hiesigen Universität ein medizinisches Fachgebiet vertritt.

Ärztliche Approbation: Gezielte Vorbereitung durch das Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis

Vorbereitung auf die Approbation: Qualifizierung für Klinik und Praxis

Ärztinnen und Ärzte bereiten sich im mibeg-Institut auf die Erlangung der Approbation vor

Lehren und Lernen geschieht zur Zeit im mibeg-Institut unter einem ganz besonderen Hygienekonzept. Die Corona-Pandemie macht es erforderlich, dass Abstand gehalten und Mund-Nasen-Schutz getragen wird, besondere Vorkehrungen auch für die Handhygiene bereitgestellt und die üblichen Regelungen zur Vermeidung von Infektionen eingehalten werden.

Für unsere Dozent/innen und Teilnehmer/innen ist dies alles ohnehin selbstverständlich, da sie als Ärztinnen und Ärzte hierzu über besonderes Fachwissen verfügen.

Dass das gemeinsame Lehren und Lernen nach wie vor viel Freude bereitet, zeigt unsere spontane Aufnahme vor unserem Institut. Alle Ärztinnen und Ärzte bereiten sich mit dem Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis auf die Fachsprachprüfung vor ihrer jeweiligen Landesärztekammer und auf die Kenntnisprüfung vor, die durch das Landesprüfungsamt organisiert wird.

Gut ausgebildete und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehende Ärztinnen und Ärzte sind gerade in einer Pandemie-Situation besonders wichtig. Deshalb ist die rasche Erlangung der Approbation der beste Weg, sich an der qualitativ hochwertigen Patientenversorgung in Deutschland zu beteiligen.

Die Ärztinnen und Ärzte beteiligen sich mit viel Engagement am Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis und freuen sich auf das Arbeiten in Kliniken im gesamten Bundesgebiet.

Die Bundesregierung informiert: Zusammen gegen Corona; © Bundesministerium für Gesundheit

Die Bundesregierung informiert: Zusammen gegen Corona; © Bundesministerium für Gesundheit

Kenntnisprüfung in Rheinland-Pfalz bestanden

Wir haben uns sehr über die überaus positive Rückmeldung zu unserem Intensivkurs Humanmedizin zur Vorbereitung auf die ärztliche Kenntnisprüfung gefreut. Im Auswertungsbogen für die Bundesagentur für Arbeit, die den Kurs mit Bildungsgutscheinen unterstützt, schrieben die Teilnehmer: »Das mibeg-Institut führt den besten Kurs bezüglich Zeitraum und Inhalt durch, nicht nur für die Kenntnisprüfung, sondern auch zur besseren Integration in die tägliche medizinische Arbeit.« Herzlichen Dank dafür!

Und dazu passt auch die nette Rückmeldung einer Absolventin, die uns unmittelbar nach Seminarende erreichte: »Gestern habe ich in Mainz meine Kenntnisprüfung bestanden. Es war nach dem 44. Intensivseminar Humanmedizin zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung wirklich leicht. Vielen Dank für die tolle Arbeit, die Sie und das mibeg-Team machen!« schreibt uns Varvara F., der wir herzlich gratulieren zur Approbation und einen guten Start für ihre klinische Tätigkeit in Deutschland wünschen.