Archiv des Autors: Barbara Rosenthal

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Wichtige Eckpunkte

Anerkennungsberaterinnen und Anerkennungsberater, Arbeitsvermittlungsexperten der Agenturen für Arbeit und Jobcenter kennen die Eckpunkte des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) bereits sehr gut. Das FEG tritt am 1. März 2020 in Kraft und wird von umfassenden medialen Kampagnen begleitet. Das Ziel des Gesetzes ist es, einen Rahmen zu schaffen für eine, wie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sagt, »gezielte und gesteigerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten«. Geworben werden soll um Hochschulabsolvent/innen und um Personen, die bereits in ihrem Herkunftsland eine qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen haben.

  • Wer im Ausland sein Studium oder seine Berufsausbildung abgeschlossen hat, sollte eine mit hiesigen Abschlüssen vergleichbare Qualifikation vorweisen können oder aber eine Anerkennung seines Berufs in Deutschland erwerben.
  • Die Anerkennung von Abschlüssen kann bereits aus dem Ausland heraus beantragt werden. Ein Anerkennungsverfahren prüft die Gleichwertigkeit. Das Gesetz sieht eine besondere Regelung hierbei für IT-Spezialisten vor.
  • Die Vorrangprüfung entfällt angesichts der als positiv eingeschätzten Arbeitsmarktlage. Es wird also nicht mehr geprüft, ob vor der Einstellung einer Fachkraft aus einem Drittstaat nicht ein inländischer oder EU-Bewerber zur Verfügung steht. Hier behält sich der Gesetzgeber vor, bei einer veränderten Arbeitsmarktsituation diese Vorrangprüfung schnell wieder einzuführen.
  • Arbeitssuchende aus Drittstaaten können aus dem Ausland heraus ein Visum beantragen. Wird dieser Aufenthalt zur Arbeitssuche genutzt, umfasst er einen Zeitraum von sechs Monaten. Die Voraussetzungen hierfür sind eine entsprechende berufliche Qualifikation, also ein abgeschlossenes Studium oder eine Berufsausbildung im Herkunftsland, deutsche Sprachkenntnisse und der Nachweis der Möglichkeit, den Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Diese Regelung ist zunächst auf fünf Jahre befristet.
  • Wird die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienplatzsuche gewährt, umfasst der Zeitraum neun Monate. Auch hier müssen der Lebensunterhalt gesichert sein und deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.
  • Reisen Antragsteller zum Zwecke der Ausbildung ein und können auf eine entsprechende Ausbildungsplatzzusage verweisen, kann die Aufenthaltserlaubnis auch bereits vor Beginn der Ausbildung zur Teilnahme an einem Deutschsprachkurs ausgestellt werden.
  • Wer aus dem Ausland heraus ein Visum zur Ausbildung- oder Arbeitsplatzsuche beantragt, muss nachweisen, dass er den Lebensunterhalt während seines Aufenthalts, ggf. auch den seiner mitreisenden Familienangehörigen, selbst sichern kann.
  • Antragstellende, die älter als 45 Jahre sind, müssen monatlich einen Mindestbetrag verdienen oder eine entsprechende Altersvorsorge nachweisen.
  • Wer aus dem Ausland heraus ein Visum für eine befristete Zeit zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland beantragt, muss neben der Lebensunterhaltssicherung deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.
  • Nicht nur die Gleichwertigkeit der Qualifikation soll geprüft werden, sondern das Gesetz will auch dafür Sorge tragen, dass die Arbeitsbedingungen geprüft werden. Damit ist u.a. eine angemessene Bezahlung der neuen Fachkräfte intendiert, damit ein »Lohndumping« vermieden wird.
  • Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz möchte die sog. Anerkennungsverfahren auf Gleichwertigkeit vereinfachen und beschleunigen. Die Zuständigkeit für Fachkräftezuwanderung soll bei zentralen Ausländerbehörden der Länder gebündelt werden. Zudem soll eine zentrale Servicestelle erprobt werden, die zu den Möglichkeiten der Anerkennung von Abschlüssen beraten und Antragstellende bei aufenthaltsrechtlichen Verfahren begleiten soll. Die zentrale Servicestelle ist zunächst bis Ende 2023 befristet.
  • Das Ziel bei den Anerkennungsverfahren ist es, eine Anerkennung innerhalb von drei Monaten nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen abzuschließen. Ein Visum für Fachkräfte soll künftig im Zeitraum von maximal vier Wochen ausgestellt sein.
  • Arbeitssuchende aus Drittstaaten, die noch nicht über einen qualifizierten Berufsabschluss, aber über Basisqualifikationen verfügen sowie ein Arbeits- oder Jobangebot vorweisen können, können zur Erlangung eines qualifizierten Berufsabschlusses weitergebildet werden. Hierbei muss sich der künftige Arbeitgeber verpflichten, die Arbeitskraft innerhalb von zwei Jahren so weiterzubilden, dass sie die berufliche Qualifikation erhält.
  • Wer in Deutschland seit vier Jahren einen Aufenthaltstitel besitzt, als Fachkraft in einem seiner Qualifikation entsprechenden Job arbeitet und mindestens vier Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, erfüllt die Voraussetzung für eine dauerhafte Niederlassung in unserem Land. Bei Fachkräften mit Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums in Deutschland beträgt die Frist nur zwei Jahre.

 

Deutschlernen einmal anders: »Verrat«

Sabine Fitzek KriminalromanGleich mehrere Effekte kann der Krimi von Dr. med. Sabine Fitzek mit dem Titel »Verrat« befördern: Dr. Fitzek, habilitierte Neurologin und langjährige Chefärztin im Fach Neurologie, zudem Absolventin des mibeg-Institut Medizin im Bereich der Medizinischen Informatik, hat sich in das Krimigenre aufgemacht, und der Krimi spielt im Gesundheitswesen, genauer gesagt im Berliner Gesundheitswesen, und thematisiert einen der größten Abrechnungsskandale der Bundesrepublik. So kann man per Krimilektüre seine Deutschkenntnisse vertiefen, so man nicht selbst Muttersprachler ist, und sich gleichzeitig aus ärztlich-kollegialer Sicht ein interessantes Thema erschließen, spannend bis hin zur Danksagung, in der ärztliche Kollegen und Geschäftsführer zitiert werden, die mit der Autorin »der Meinung sind, dass Arztsein mehr ist, als man mit wirtschaftlichen Kennzahlen beschreiben kann«.

Fachsprache Zahnmedizin: Neue Vorbereitungskurse starten im mibeg-Institut

Intensivkurs Fachsprache Zahnmedizin zur Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung

Intensivkurs Fachsprache Zahnmedizin zur Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung

Dr. Luisa Heinrichs, mibeg-Institut, begrüßte zum heutigen Kursstart sehr herzlich Zahnärztinnen und Zahnärzte, die sich vertieft der zahnmedizinischen Fachsprache widmen wollen.

Der vierwöchige Intensivkurs Fachsprache Zahnmedizin trainiert gezielt die Kommunikation mit den zahnärztlichen Patienten, aber auch die kollegiale Kommunikation, die mündlich wie schriftlich im Rahmen der zahnmedizinischen Versorgung geführt wird. Zugleich bereitet das Seminar gezielt auf die anspruchsvolle Fachsprachprüfung vor, der sich aus dem Ausland kommende Zahnärztinnen und Zahnärzte vor ihrer jeweils zuständigen Zahnärztekammer stellen müssen.

Von den europäischen Kollegen aus Ländern der EU kann nach dem erfolgreichen Bestehen der Fachsprachprüfung, wenn die übrigen Voraussetzungen gegeben sind, die Approbation beantragt werden. Zahnärztinnen und Zahnärzte aus sogenannten Drittstaaten arbeiten nach erfolgreich bestandener Fachsprachprüfung in der Regel zunächst mit einer zahnärztlichen Berufserlaubnis und bereiten sich so sehr praxisorientiert auf eine mögliche Kenntnisprüfung vor. Für die erforderliche theoretische Fundierung vor einer Kenntnisprüfung kann ein entsprechender Intensivkurs Zahnmedizin im mibeg-Institut belegt werden.

Wir wünschen allen Zahnärztinnen und Zahnärzten herzlich einen guten Start und eine erfolgreiche Berufstätigkeit in Deutschland.

Die Heilberufskammern in NRW können mit der Überprüfung der Gleichwertigkeit von Kenntnissen ausländischer Anerkennungssuchender beauftragt werden

Der nordrhein-westfälische Landtag hat mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes beschlossen, dass zukünftig das zuständige Fachministerium ermächtigt wird, »durch Rechtsverordnung den Kammern die Durchführung von Kenntnis- und Eignungsprüfungen, Anpassungslehrgängen, Prüfungen zur Feststellung der für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache sowie die Überprüfung der Gleichwertigkeit von Kenntnissen als Aufgaben im Sinne des Absatzes 1 zu übertragen«.

Damit besagt das Heilberufsgesetz in Nordrhein-Westfalen, dass zukünftig die Ärztekammern, Zahnärztekammern, Apothekerkammern und Pflegekammern in Nordrhein-Westfalen die notwendigen Kenntnis- und Eignungsprüfungen sowie die notwendigen Sprachprüfungen selbst abnehmen können, sobald das zuständige nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales dies in einer entsprechenden Rechtsverordnung fasst.

Das besondere Engagement in Nordrhein-Westfalen durch gute Beratung, zügige Antragsbearbeitung, entsprechende Qualifizierungsangebote und adäquate Prüfungsabnahme wird hiermit erneut qualitativ unterstützt und die berufliche Selbstverwaltung gestärkt. Auf einer entsprechenden Fachtagung auf Bundesebene wurden all diese Bemühungen schon einmal als »Modell NRW« gelobt.

Vorbereitungskurs auf die ärztliche Kenntnisprüfung

Intensivseminar Humanmedizin

Intensivseminar Humanmedizin: Vorbereitung auf die ärztliche Kenntnisprüfung im mibeg-Institut

Eine intensive und rasche Vorbereitung auf die ärztliche Kenntnisprüfung haben diese Teilnehmer mit einem Seminar im mibeg-Institut gewählt. Ärztliche Dozentinnen und Dozenten, die als Chef- und Oberärzte in deutschen Kliniken tätig sind, sowie auf Medizinrecht spezialisierte Juristen bereiten die Teilnehmer in vier Wochen gezielt auf die Kenntnisprüfung zur Erlangung der ärztlichen Approbation vor.

Die Ärztinnen und Ärzte kennen das mibeg-Institut bereits gut: Viele haben sich hier im Institut erfolgreich auf die Fachsprachprüfung vor der Landesärztekammer vorbereitet und anschließend mit Berufserlaubnis in Kliniken gearbeitet. Nun steht der letzte Step bevor, die Teilnahme an einer durch das Landesprüfungsamt organisierten Kenntnisprüfung.

Größter Wunsch aller Teilnehmenden am 43. Intensivkurs Humanmedizin für 2020 ist die schnellstmögliche Erlangung der deutschen Approbation für eine kontinuierliche ärztliche Tätigkeit bei uns. Wir sind sicher, dass auch dieser Schritt erfolgreich gemeistert wird!