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Seminar »Wie gelange ich zur beruflichen Anerkennung?« im mibeg-Institut

Informationseminar »Wege zur Anerkennung« 2020

Informationseminar »Wege zur Anerkennung« 2020

Neues Jahr, neue Möglichkeiten! Unsere Informationsseminare »Wege zur Anerkennung« für Gesundheitsfachkräfte sind bereits wieder gestartet, und das mibeg-Institut hält für 2020 viele Termine bereit. Am 6. Januar war bereits der Auftakt mit einem Seminar »Wege zur Anerkennung«, das sich speziell an Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten richtete und in Herne bei bene+ stattfand. Heute wurden im für die Teilnehmer kostenfreien Informationsseminar vor allem Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apotheker/innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, MTRAs und MTLAs in Köln beraten. Die fröhlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer wollen und werden sicherlich alle ihre berufliche Anerkennung im Jahre 2020 erhalten.

Am 22. Januar wird ein Informationsseminar zusammen mit der Katholischen Schule für Pflegeberufe in Essen stattfinden, das sich ausschließlich an Gesundheits- und Krankenpfleger/innen richtet.

Interessent/innen können sich jederzeit gern an uns wenden, am besten per Mail an medizin@mibeg.de.

Die Seminarleiter/innen und Anerkennungsberater/innen des mibeg-Instituts informieren und beraten im Seminar intensiv über die Antragstellung zur beruflichen Anerkennung, über die notwendigen Unterlagen, über die notwendigen Sprachkenntnisse, über Anerkennungsqualifizierungen, über erforderliche Prüfungen und wie man sie erfolgreich bestehen kann und über den Arbeitsmarkt für akademische Heilberufe und Gesundheitsfachkräfte in Deutschland.

Die nächsten Seminartermine finden Sie hier.

Bundesrat beschließt neue Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen

In seiner Sitzung am 20. Dezember 2019 hat der Bundesrat wesentliche Änderungen in der Ausbildung für Hebammen beschlossen. Die wichtigste Änderung: Wer sich heute entscheidet, den Beruf als Hebamme zu erlernen, wird dies ab sofort nur im Rahmen eines entsprechenden Studiums können. Das Studium ist sehr praxisbezogen, dies spiegelt auch die Prüfungsanforderung wieder, die besagt, dass für die Durchführung der geplanten und situativ erforderlichen Betreuungsmaßnahmen in Schwangerschaft sowie Wochenbett und Stillzeit eine adäquate Prüfungsleistung in mindestens 60 Minuten erforderlich ist, bei erforderlichen Betreuungsmaßnahmen im zweiten Prüfungsteil Geburt mindestens drei Fälle behandelt werden müssen im Umfang einer Prüfungszeit von sechs Stunden.

Erfreulicherweise legt die Verordnung fest, dass nicht nur Simulationslernen und -prüfen zukünftig die Lern- und Prüfungspraxis bestimmen werden: »Aus Gründen des Patientenschutzes muss aber sichergestellt sein, dass die Prüfungen nicht ausschließlich im Rahmen von Simulationen durchgeführt werden. Der erste und dritte Prüfungsteil sollten an einem Ort stattfinden, an dem das komplexe Handeln in der Berufspraxis überprüft werden kann.«

Die Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV) nimmt auch Bezug auf die Anerkennung von aus dem Ausland kommenden Hebammen. Sollten Anerkennungslehrgänge notwendig sein, müssen diese als theoretische und praktische Lehrveranstaltungen an Hochschulen stattfinden, Praxiseinsätze können in Krankenhäusern, bei freiberuflichen Hebammen, in ambulanten hebammengeleiteten Einrichtungen oder weiteren Einrichtungen nach § 13 Hebammengesetz stattfinden. Anpassungslehrgänge können sich sowohl auf die eine oder andere Lehrform konzentrieren, oder aber beides kann gefordert werden.

Damit schafft der neue gesetzliche Rahmen eine stärkere theoretische und wissenschaftsfundierte Ausbildung, die im Gesundheitswesen sehr begrüßt wird. Ganz praktisch aber stellt sich die Frage nach den Ausbildungs- bzw. Studienkapazitäten. Bisher hatten Anerkennungssuchende in diesem Berufsfeld extreme Schwierigkeiten, geforderte theoretische oder praktische Lehrangebote zu finden. Zu beobachten bleibt, ob sich an dieser mangelnden Kapazität bei der Anerkennungspraxis zukünftig etwas verbessert.

 

Programm IQuaMed: Anerkennungsqualifizierungen für Gesundheitsberufe 2020 starten

Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker und Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, um hier zu leben und zu arbeiten, müssen sich wie alle weiteren Angehörige reglementierter Gesundheitsberufe ihren Beruf anerkennen lassen. Zuvor müssen die fachsprachlichen Kenntnisse, teilweise aber auch die fachlichen Kenntnisse auf die Gleichwertigkeit hin geprüft und sogenannte Anerkennungsprüfungen absolviert werden. Das mibeg-Institut Medizin bereitet mit vielen Partnern aus dem Gesundheitswesen auf diese Anerkennung vor.

Ab dem 7. Januar starten wieder unsere Informationsseminare »Wege zur Anerkennung«. Hier beraten wir Interessentinnen und Interessenten, wie sie ihre berufliche Anerkennung erreichen können, welche Schritte erforderlich sind und welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt. Auf diesen Informationsseminaren erfahren Sie zugleich, welche Qualifizierung für Sie richtig ist, um schnellstmöglich Ihre berufliche Anerkennung zu bekommen.

Wir beraten Sie gern und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. Zugleich sagen wir allen Absolventinnen und Absolventen herzlichen Dank, die sich im letzten Jahr bei uns mit netten Mails oder persönlich gemeldet haben und gratulieren ganz herzlich allen, die bereits erfolgreich in ihrem Beruf arbeiten können.

Frohe Weihnachten und alles Gute für das kommende Jahr!

Weihnachten im mibeg-Institut

Weihnachten im mibeg-Institut

Wir wünschen herzlich frohe Weihnachten und alles Gute für das neue Jahr! Wir werden auch in diesem Jahr wieder Ärzte ohne Grenzen und Medica Mondiale unterstützen und würden uns sehr freuen, wenn Sie diese wichtige Arbeit auch fördern könnten.

Wir dürfen uns bei allen herzlich bedanken, die uns und unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern Unterstützung haben zuteil werden lassen. Wir setzen diese Arbeit gern im kommenden Jahr fort und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen!

Engagement auch für die Integration ausländischer Gesundheitsfachkräfte: Marina Filipovic ist die neue Pflegedirektorin der Uniklinik Köln

Mit der Bestellung von Marina Filipovic besetzt die Uniklinik Köln die Position der Pflegedirektion neu. Die erfahrene Gesundheits- und Krankenpflegerin gehört seit langem der Uniklinik Köln als Mitarbeiterin an, absolvierte Weiterbildungen zur Fachkrankenpflegerin für Anästhesie und Intensivpflege sowie zur Praxisanleiterin für Pflegeberufe. Sie leitet bis zu ihrem Amtsantritt als Pflegedirektorin am 1. Januar 2020 den Bereich der OP-Organisation.

Marina Filipovic engagiert sich für die Integration ausländischer Gesundheitsfachkräfte in die Universitätsmedizin Köln. Auf einer Veranstaltung der Pflegedirektor/innen der Kölner Region stellte sie ihr erfolgreiches Projekt vor, mit dem die Uniklinik Köln aus dem Ausland kommende Fachkräfte nach entsprechend sprachlicher Ausbildung und fachlicher Anerkennung begleitet. Parallel dazu konnten wir das Programm IQuaMed auf der gleichen Tagung vorstellen.

Marina Filipovic übernimmt das Amt der Pflegedirektorin und ihr Vorstandsamt in spannenden Zeiten, da die Kölner Krankenhauslandschaft sich in einer großen Umbruchsituation befindet. Sie ist zuständig für rund 3.000 Beschäftigte in den Bereichen Pflege, Patientenservice und Ausbildung. Wir gratulieren herzlich.