Während das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage konstatiert, dass durch das Anerkennungsgesetz wesentliche Fortschritte erreicht sind: »Wenn es Probleme gebe, dann lägen sie im Vollzug, und der betrifft nun mal die Länder. Das Ziel der Anerkennungsregelungen, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der antragstellenden Personen an einer Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikationen zum Zweck der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt und dem Patientenschutz zu schaffen, ist erreicht worden«, weist das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium MAGS auf noch bestehende Schwierigkeiten hin.
Laut Bonner Generalanzeiger »gibt das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium zu, ›dass die Anerkennungsverfahren von Pflegeausbildungen aus dem Ausland nicht rund laufen‹. Das Haus habe eine ›Reihe von Schreiben‹ erreicht, ›in denen auf eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungsdauer hingewiesen wird‹.« Weiterlesen

