Anerkennung: ÄKWL

Sonderregelungen der Krankenhausfinanzierung

Dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) kommt im Gesundheitswesen und in der Krankenhausfinanzierung eine besondere Bedeutung zu. Der G-BA ist lt. eigener Aussage das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen Versicherten beanspruchen können. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für Praxen und Krankenhäuser.

Der G-BA hat Zentrumsregelungen aufgestellt, die bundeseinheitlich für die Krankenhäuser in Deutschland festlegen, welche besonderen Kompetenzen oder Ausstattungsmerkmale vorhanden sein müssen, um für besondere medizinische Leistungen Zuschläge zu erhalten, die nicht über das patientenbezogene Fallpauschalensystem finanziert werden.

Folgende Zentren sind hierbei von Bedeutung:

  • Zentren für seltene Erkrankungen
  • Onkologische Zentren
  • Traumazentren
  • Rheumatologische Zentren
  • Herzzentren
  • Neurovaskuläre Zentren (seit 18.12.2020)
  • Lungenzentren (seit 18.12.2020)

Zentren nehmen fachbereichsbezogen besondere Aufgaben in der medizinischen Versorgung wahr und müssen besondere Qualitätsanforderungen erfüllen.  Qualitätsanforderungen können sich beispielsweise auf Mindestfallzahlen beziehen. Die besonderen Aufgaben werden in Deutschland von der zuständigen Landesplanungsbehörde zugeteilt.

Neu ist, dass Brustzentren diese Anforderungen nicht mehr erfüllen, da eine Krebserkrankung wissenschaftlich heute nicht mehr als eine auf ein Organ beschränkte Krankheit definiert wird.

In Nordrhein-Westfalen hat insbesondere eine Ärztekammer sich um die Qualitätsüberprüfung und Zertifizierung von Brustzentren gekümmert und bedauert nun diese Beschlussfassung.  G-BA-Chef Prof. Josef Hecken formulierte glasklar: »Der G-BA wird diesen Beschluss nicht ändern.«

Ärztekammerchef Hans-Albert Gehle betont: Alltagsmasken schützen und helfen

Vor dem Hintergrund der wieder stark ansteigenden Corona-Infektionszahlen in Nordrhein-Westfalen und insbesondere auch in Ballungsräumen wie dem Ruhrgebiet fordert der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Hans-Albert Gehle, die Bevölkerung auf, die allgemeinen Schutzmaßnahmen uneingeschränkt zu befolgen. »Wir alle können durch unser Verhalten dazu beitragen, dass die zweite Corona-Welle baldmöglichst wieder gestoppt wird.« Dazu gehöre neben Abstandhalten und Hygienemaßnahmen wie Händewaschen auch das Tragen von Mund-Nasenschutz-Masken. »Auch die Alltagsmasken helfen und schützen«, so Gehle.

Für Gehle ist die wissenschaftliche Evidenz für das Tragen von Alltagsmasken gegeben. Die systematische Analyse von über 200 Studien in der Fachzeitschrift »The Lancet« belege auch für einfache Masken einen Nutzen für den Träger und seine Umgebung, auch wenn FFP2-Masken effektiver seien. Bei der Frage nach der Wirksamkeit der verschiedenen Maskentypen müsse auch bedacht werden, wo sie verwendet werden. »Beim Umgang mit infektiösen Covid-Patienten in Kliniken und Praxen ist eine FFP2-Maske erforderlich. Im Alltag senken aber auch einfache Masken ein Übertragungsrisiko für alle Infektionskrankheiten. In Deutschland haben wir gerade in den Ballungszentren wie im Ruhrgebiet aktuell stark ansteigende Infektionszahlen. Das Tragen von Masken im Alltag hilft dabei, die Ausbreitung von Covid einzudämmen.«

Das Gesundheitssystem hingegen könne eine Versorgung der gesamten Bevölkerung mit FFP2-Atemschutzmasken gar nicht leisten, so Gehle. »Es sind einfach zu wenige davon vorhanden. Vorrangig gilt es, damit Risikogruppen wie ältere und kranke Menschen sowie medizinisches Personal, das sich um die Patientenversorgung kümmern muss, zu versorgen.« Es dürfe letztendlich nicht zu »Hamsterkäufen bei FFP2-Masken« kommen, weil man den Alltagsmasken die Wirksamkeit abspreche. Ein alleiniges Allheilmittel könne es nicht geben, vielmehr müsse man einen Mix aus Disziplin beim Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln und flankierendem Schutz von Risikopatienten erreichen.

Dr. Hans-Albert Gehle im Interview: »Auch in Corona-Zeiten führt der regelhafte Weg schnell zur Approbation«

Dr. med. Hans-Albert Gehle ist Arzt für Anästhesiologie und Innere Medizin und seit Jahren in der intensivmedizinischen Versorgung von Patienten tätig. Als Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe engagiert er sich für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Ärztinnen und Ärzte. Besonders wichtig ist ihm die Integration der aus dem Ausland kommenden Kolleginnen und Kollegen. Wie sehen die Integrationsmöglichkeiten zu Zeiten der Corona-Pandemie aus? Wir haben uns mit Fragen direkt an Dr. Hans-Albert Gehle gewandt.

Dr. Hans-Albert Gehle im Kreis ausländischer Kolleginnen und Kollegen, die sich auf die Fachsprachprüfung vorbereiten

Dr. Hans-Albert Gehle im Kreis ausländischer Kolleginnen und Kollegen, die sich auf die Fachsprachprüfung vorbereiten (das Foto entstand vor der Corona-Pandemie)

anerkennung-nrw.de: Derzeit sind Ärztinnen und Ärzte ganz besonders gefordert. Neben der bereits bestehenden Aufgabe einer guten Patientenversorgung verlangt die Corona-Pandemie ein besonderes Engagement der Ärzteschaft. Die Kliniken halten entsprechende Behandlungsplätze für Covid-19-Patienten vor, die Labormedizin ist durch zahlreiche Tests zusätzlich eingespannt, die Gesundheitsämter sind im Bereich der Vorsorge und der Begleitung von Infizierten und des Kontaktmanagements gefordert. Welche Initiativen hat aktuell die Ärztekammer Westfalen-Lippe in dieser Pandemie-Situation ergriffen?

Dr. med. Hans-Albert Gehle: Die Ärztekammer Westfalen-Lippe hat ein ganzes Bündel an Maßnahmen gleich zu Anfang der Krise geschnürt. Als Allererstes haben wir mit einem flächendeckenden Aufruf an alle Ärztinnen und Ärzte, die sich bereits im Ruhestand befinden, eine große Anzahl an Freiwilligen gewinnen können, die an unterschiedlichen Stellen die ärztliche Versorgung unterstützt haben. Mittlerweile haben sich mehr als 1.000 Ärztinnen und Ärzte gemeldet, die beim Telefondienst in der Notrufzentrale oder in den Abstrichzentren eingesetzt werden konnten.

Daneben haben wir von Anfang an das Gesundheitsministerium bei vielen Fragen der Koordination mit unserem Know-how unterstützt. Wir haben auch einen Koordinationsverbund von Ärztekammer, Kassenärztlicher Vereinigung, Deutscher Rentenversicherung, dem Universitätsklinikum in Münster und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen gegründet, um für die Zukunft besser für die Bewältigung einer solchen Infektionskrise gerüstet zu sein. Und wir haben schon frühzeitig Konzepte entwickelt, wie man den Krankenhausbetrieb wieder für elektive Maßnahmen öffnet.

Bei der Gewinnung von Fachkräften spielen viele Faktoren eine Rolle. Eine wichtige Aufgabe ist die langfristige Integration von aus dem Ausland kommenden Ärztinnen und Ärzten. Wie sieht die Willkommenskultur in Nordrhein-Westfalen aus?

Die Patientenversorgung – vor allem im Krankenhausbereich – wäre ohne den Beitrag der ausländischen Ärztinnen und Ärzte heute nicht zu gewährleisten. Der Vorstand der ÄKWL hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Instrumente erarbeiten wird, mit denen wir noch besser auf die Belange unserer zugewanderten Kolleginnen und Kollegen eingehen und diese unterstützen können. Wir werden auch unsere Veranstaltungsreihe »Berufliche Perspektiven in Westfalen-Lippe« fortsetzen, die sich an ausländische Ärztinnen und Ärzte richtet, die seit mehreren Jahren Mitglied unserer Ärztekammer sind und einen Großteil ihrer Weiterbildung absolviert oder diese bereits abgeschlossen haben. Neben Informationen zu beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten und Karrierechancen im stationären wie im ambulanten Bereich ist es Ziel der Veranstaltung, Sicherheit für die Entscheidung zu einer langfristigen Bindung zu vermitteln und institutionelle sowie finanzielle Förderinstrumente vorzustellen.

Zugewanderte Ärztinnen und Ärzte haben den Erstkontakt mit dem Gesundheitssystem in Deutschland beinahe ausnahmslos über Krankenhäuser. Hier finden auf der unmittelbarsten Ebene erste Phasen der beruflichen und sozialen Integration statt. Dafür ist Zeit, Geld und Personal in den Krankenhäusern erforderlich. Die Fallpauschalen müssen dafür regional angepasst werden.

Wie gelangt ein aus dem Ausland kommender Arzt oder Ärztin zur Approbation? Sind die Verfahrensregelungen aktuell in der Corona-Pandemie-Situation geändert worden?

Vor allem mit dem sogenannten Anerkennungsgesetz sind die institutionellen Hürden abgebaut und der rechtliche Zugang zu einer Approbation in Deutschland insbesondere für Ärztinnen und Ärzte aus Staaten außerhalb der EU seit 2013 deutlich erleichtert worden. Damit in Verbindung stehen die Prüfung der Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses und der für die Berufstätigkeit erforderlichen Sprachkenntnisse. Die Gleichwertigkeitsprüfung nimmt in Nordrhein-Westfalen die zuständige Bezirksregierung vor. Werden wesentliche Unterschiede festgestellt, die nicht durch Berufserfahrung ausgeglichen werden können, ist eine Kenntnisprüfung nötig. Zur Vorbereitung auf diese Kenntnisprüfung kann auf Antrag eine Berufserlaubnis erteilt werden. Die Überprüfung der berufsspezifischen Sprachkenntnisse ist in Nordrhein-Westfalen seit 2014 auf die Ärztekammern übertragen worden.

Aktuell hat das Landesgesundheitsministerium die Verfahrensregeln vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Corona-Pandemie dahingehend geändert, dass bestehende Berufserlaubnisse im Bedarfsfall um bis zu sechs Monate verlängert werden können. Bei Kandidatinnen und Kandidaten, die die Fachsprachenprüfung nicht geschafft haben, wird bis auf Weiteres geprüft, ob die berufsspezifische Sprachkompetenz so hoch ist, dass von der zuständigen Bezirksregierung eine befristete und auf eine nicht selbstständige Tätigkeit eingeschränkte Berufserlaubnis unter Aufsicht, Anleitung und Verantwortung eines approbierten Arztes bzw. einer approbierten Ärztin erteilt werden kann. Die betreffenden Kandidatinnen und Kandidaten müssen zu einem späteren Zeitpunkt die Fachsprachenprüfung wiederholen. Der Berufszugang im Rahmen einer Berufserlaubnis in Nordrhein-Westfalen aber ist auf diesem Weg erleichtert worden. Weiterlesen

Weiterführung der staatlichen Prüfungen der Heilberufe mit Approbation, Fachsprachprüfungen, Kenntnisprüfungen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat bekanntgegeben, dass in Nordrhein-Westfalen von der eingeräumten rechtlichen Möglichkeit in § 7 Absatz 4 der »Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite« Gebrauch gemacht wird, sodass der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung planmäßig durchzuführen ist.

  1. »In Nordrhein-Westfalen wird von der eingeräumten rechtlichen Möglichkeit in § 7 Absatz 4 der ›Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‹ Gebrauch gemacht, sodass der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung planmäßig durchzuführen ist. Hinsichtlich der erforderlichen Hygieneregeln wird auf die Ausführungen des Erlasses vom 23. März 2020 Bezug genommen.
  2. § 9 Absatz 1 der ›Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‹ ermöglicht abweichend von § 15 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 der Approbationsordnung für Ärzte, dass die Prüfungskommission beim Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern besteht. Die Entscheidung über die Verkleinerung der Prüfungskommission ist dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen anzuzeigen.
  3. Gemäß § 9 Absatz 2 der ›Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‹ findet die mündlich-praktische Prüfung abweichend von § 30 Absatz 1 der Approbationsordnung für Ärzte nur an einem Tag statt und dauert bei maximal vier Prüflingen jeweils mindestens 45, höchstens 60 Minuten. Sie besteht aus einer praktischen Prüfung mit Patientenvorstellung und anschließendem Prüfungsgespräch. Die praktische Prüfung mit Patientenvorstellung kann abweichend von § 30 Absatz 1 Satz 3 der Approbationsordnung für Ärzte auch an Simulationspatienten, Simulatoren, Modellen oder Medien durchgeführt werden.«

Ebenso setzen die Ärztekammer Nordrhein und die Ärztekammer Westfalen-Lippe ihre Angebote zur Durchführung für Fachsprachprüfungen für aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte fort. Die Anmeldung zur Fachsprachprüfung erfolgt nach Antragstellung auf Erteilung der Approbation durch die Bezirksregierung. Die Möglichkeit zur Kenntnisprüfung, organisiert durch das Landesprüfungsamt, besteht ebenfalls.

Migration und Medizin

Migration und Medizin, Veranstaltung ÄKWLEine Reihe von Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Migration und Medizin führt die Ärztekammer Westfalen-Lippe über ihr Fortbildungsinstitut durch. Am 11. Juni 2020 referieren die Psychiater Dr. med. Solmaz Golsabahi-Broclawski und Artur Broclawski, am 31. Oktober 2020 der Internist PD Dr. med. Anton Gillessen und der Chirurg Prof. Dr. med. Metin Senkal. Die Fortbildungen sind zugleich anrechenbare Bausteine auf das Fortbildungscurriculum Transkulturelle Medizin der ÄKWL. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Akademie der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Eine Einführung wird über dieses Video ermöglicht.

Die Referenten beteiligen sich, zum Teil als Herausgeber, an dem in Kürze bei Springer erscheinenden umfassenden Band »Interkulturelle Kommunikation in der Medizin«, in dem auch Barbara Rosenthal vom mibeg-Institut mit einem Beitrag zu »Integration durch Qualifizierung und Anerkennung im Gesundheitswesen« vertreten ist.