Anerkennung: Andreas Westerfellhaus

»Interprofessionelles Arbeiten im Gesundheitsbereich«

Veranstaltung »Interprofessionelles Arbeiten im Gesundheitsbereich«Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, Bevollmächtigter der Bundesregierung für die Pflege, lädt am Mittwoch, 4. November 2020 in der Zeit von 14 bis 17 Uhr zu einer Veranstaltung »Interprofessionelles Arbeiten im Gesundheitsbereich« ein. Die Veranstaltung findet im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft statt und hat zum Ziel, neue Impulse durch den Blick auf andere EU-Länder zu gewinnen.

Die Veranstaltung wird gestreamt und kann digital auf www.pflegebevollmaechtigter.de verfolgt werden.

Krankenhauszukunftsgesetz soll im Oktober 2020 in Kraft treten

Bundesministerium für GesundheitDem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums, den der Gesundheitsminister dem Bundeskabinett vorlegte, wurde zugestimmt. Mit diesem Gesetz will der Bund den Krankenhäusern 3 Milliarden Euro bereitstellen, damit diese in verbesserte Notfallkapazitäten, in die Digitalisierung und in die IT-Sicherheit investieren können. Weitere 1,3 Milliarden Euro Investitionsmittel sollen von den Bundesländern bereitgestellt werden. Anteilig werden auch Krankenhausträger zur Übernahme von Investitionskosten einbezogen. Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung können von den Bundesländern ab sofort gestellt werden. Für die Universitätsklinika gelten besondere Regelungen.

Der bestehende Krankenhausstrukturfonds wird bis 2024 verlängert, und Corona-Pandemie-bedingte Erlösrückgänge sollen in Verhandlung mit den Kostenträgern krankenhausindividuell ermittelt und ausgeglichen werden. Zudem soll es Zuschläge zu Schutzausrüstungen geben, die aufgrund der Corona-Pandemie gebraucht werden.

Speziell für den Bereich der Pflege sollen bislang befristete Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung verlängert werden.

Bundesgesundheitsministerium führt wieder Pflegepersonaluntergrenzen ein

Zunächst für die besonderen Erfordernisse bei der Versorgung besonders vulnerabler Patienten will das Bundesgesundheitsministerium mit Wirkung zum 1. August 2020 erneut Pflegepersonaluntergrenzen einführen.

Diese Untergrenzen beziehen sich zunächst auf den Personaleinsatz in der Intensivmedizin und der Geriatrie. Jürgen Malzahn begrüßte für den AOK-Bundesverband ausdrücklich die Wiedereinsetzung, um Qualitätsstandards für den Patienten- und Arbeitnehmerschutz einzuhalten. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft äußerte sich erwartbar kritisch, aber es ist davon auszugehen, dass das BMG seinen entsprechenden Entwurf zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung erfolgreich umsetzen wird.

Dass Pflegepersonaluntergrenzen nur ein Baustein unter mehreren sein können, um eine höhere Qualität in die Pflege zu sichern, machte Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, bereits bei der ursprünglichen Einbringung der Personaluntergrenzen vor der Corona-Pandemie deutlich, wir berichteten.

Andreas Westerfellhaus: »Die Pflege ist systemrelevant, und es müssen endlich Taten folgen«

Der Bevollmächtigte der Bundesregierung für PflegeGegenüber tagesschau.de erklärte der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, dass nun endlich den Ankündigungen Taten folgen müssten. Pflegerinnen und Pfleger in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bräuchten bessere Arbeitsbedingungen und bessere Vergütungen. Der Pflegebevollmächtigte forderte in einem Positionspapier zur Lage der Pflegenden:

  • Attraktive Löhne und zeitgemäße Arbeitszeitmodelle müssen in einem Tarifvertrag geregelt werden, der auf die gesamte Langzeitpflegebranche erstreckt werden kann. Das heißt auch: die Refinanzierung von Tariflöhnen muss Realität werden.
  • Pflegekräfte brauchen individuell passende Arbeitszeitmodelle und verlässlich ausreichende Erholungsphasen. Bedarfsgerechte Personalbemessung und -ausstattung sind dazu der Schlüssel.
  • Die Möglichkeiten der Digitalisierung müssen endlich auch in der Pflege nutzbar gemacht werden. Vordringlich müssen eine einheitliche elektronische Abrechnung sowie eine digitale Anwendung für die Verordnung und Genehmigung häuslicher Krankenpflege umgesetzt werden.
  • Die Versorgung der Zukunft wird nur mit einem guten Qualifikationsmix und interprofessioneller Zusammenarbeit gelingen. Dazu müssen heilkundliche Aufgaben gezielt und dauerhaft auf Pflegefachkräfte übertragen und diese gleichzeitig stärker von einfachen pflegerischen Verrichtungen und pflegefernen Hilfstätigkeiten entlastet werden.
  • Pflegekammern müssen in allen Bundesländern als Ansprechpartner für Fortbildung, Standesrecht und fachliche Standards gegründet werden. Die Bundespflegekammer muss im Gemeinsamen Bundesausschuss, der Gematik und anderen Selbstverwaltungsgremien sitzen und die Politik in allen pflegeberuflichen Fragen beraten.

FAQs zu Corona für die stationäre und ambulante Pflege

Der Bevollmächtigte der Bundesregierung für PflegeUm eine Hilfestellung zu geben, hat der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, in Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Liste mit häufigen Fragen und Antworten erstellt, da das neuartige Coronavirus ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen vor große Herausforderungen stellt: www.pflegebevollmaechtigter.de