Zunächst für die besonderen Erfordernisse bei der Versorgung besonders vulnerabler Patienten will das Bundesgesundheitsministerium mit Wirkung zum 1. August 2020 erneut Pflegepersonaluntergrenzen einführen.
Diese Untergrenzen beziehen sich zunächst auf den Personaleinsatz in der Intensivmedizin und der Geriatrie. Jürgen Malzahn begrüßte für den AOK-Bundesverband ausdrücklich die Wiedereinsetzung, um Qualitätsstandards für den Patienten- und Arbeitnehmerschutz einzuhalten. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft äußerte sich erwartbar kritisch, aber es ist davon auszugehen, dass das BMG seinen entsprechenden Entwurf zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung erfolgreich umsetzen wird.
Dass Pflegepersonaluntergrenzen nur ein Baustein unter mehreren sein können, um eine höhere Qualität in die Pflege zu sichern, machte Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, bereits bei der ursprünglichen Einbringung der Personaluntergrenzen vor der Corona-Pandemie deutlich, wir berichteten.