Anerkennung: Anerkennung ausländischer Ärztinnen und Ärzte

Vorbereitungskurs auf die ärztliche Kenntnisprüfung

Intensivseminar Humanmedizin

Intensivseminar Humanmedizin: Vorbereitung auf die ärztliche Kenntnisprüfung im mibeg-Institut

Eine intensive und rasche Vorbereitung auf die ärztliche Kenntnisprüfung haben diese Teilnehmer mit einem Seminar im mibeg-Institut gewählt. Ärztliche Dozentinnen und Dozenten, die als Chef- und Oberärzte in deutschen Kliniken tätig sind, sowie auf Medizinrecht spezialisierte Juristen bereiten die Teilnehmer in vier Wochen gezielt auf die Kenntnisprüfung zur Erlangung der ärztlichen Approbation vor.

Die Ärztinnen und Ärzte kennen das mibeg-Institut bereits gut: Viele haben sich hier im Institut erfolgreich auf die Fachsprachprüfung vor der Landesärztekammer vorbereitet und anschließend mit Berufserlaubnis in Kliniken gearbeitet. Nun steht der letzte Step bevor, die Teilnahme an einer durch das Landesprüfungsamt organisierten Kenntnisprüfung.

Größter Wunsch aller Teilnehmenden am 43. Intensivkurs Humanmedizin für 2020 ist die schnellstmögliche Erlangung der deutschen Approbation für eine kontinuierliche ärztliche Tätigkeit bei uns. Wir sind sicher, dass auch dieser Schritt erfolgreich gemeistert wird!

Wie geht es mit den Kenntnisprüfungen? BIBB-Anerkennungsmonitoring bei akademischen Heilberufen

BIBB-Fachbeitrag über Anerkennungsverfahren in den akademischen HeilberufenDas Bundesinstitut für Berufsbildung BIBB hat ein Monitoring zur Kenntnisprüfung im Rahmen der Anerkennungsverfahren bei den akademischen Heilberufen durchgeführt und dabei einen besonderen Schwerpunkt auf die Humanmedizin gelegt. Die Ergebnisse des Anerkennungsmonitorings zu diesem Thema haben Dr. Rebecca Atanassov, Dr. Jessica Erbe und Robert Koch als Autoren zusammengefasst. Das Ergebnis bezieht sich auf eine Erhebung, bei der die zuständigen Stellen zu den von ihnen durchgeführten Kenntnisprüfungen und Erfolgsquoten befragt wurden. Der Zeitraum umfasst die Jahre 2014 bis 2017.

Zunächst wird die amtliche Statistik zu den Kenntnisprüfungen referiert. Das Ergebnis ist ermutigend: In diesen Jahren konnte bei mehr als der Hälfte aller Gleichwertigkeitsprüfungen die volle Gleichwertigkeit bescheinigt werden, allerdings sank der Anteil der Bescheide auf volle Gleichwertigkeit von fast 80 Prozent im Jahr 2014 auf 60 Prozent 2017.

Bei den Anerkennungsverfahren im Jahr 2017 zum deutschen Referenzberuf Humanmedizin bei Drittstaatlern wurden insgesamt 4.287 Verfahren beschieden. Davon erreichten 60 Prozent die volle Gleichwertigkeit, davon wiederum 45 Prozent nach erfolgreicher Kenntnisprüfung und 55 Prozent nach ausschließlicher Dokumentenprüfung, besagt die amtliche Statistik.

Zum Verfahren: Grundlage für die Erstellung eines Bescheids ist die inhaltliche Dokumentenprüfung. Werden keine wesentlichen Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf festgestellt, kann die Gleichwertigkeit bescheinigt werden. Werden Unterschiede festgestellt, kann eine Ausgleichsmaßnahme erfolgen, bei Ärztinnen und Ärzten, die aus einem sog. Drittstaat kommen, ist dies regelmäßig das Absolvieren einer Kenntnisprüfung.

Die amtliche Statistik referiert keine Daten zu den Erfolgsquoten oder der Anzahl von benötigten Prüfungsversuchen für die Kenntnisprüfung. Hier setzt die Befragung im Rahmen des Anerkennungsmonitorings ein. Es ist von Interesse, ob Kenntnisprüfungen direkt bestanden werden oder erst nach mehrmaligem Versuch. Kenntnisprüfungen können der Regel nach maximal dreimal abgelegt werden. Allerdings gibt es immer noch einen »Approbationstourismus«, der dadurch möglich ist, dass Prüfungsversuche in anderen Bundesländern erneut gestartet werden. Es gibt kein einheitlich verbindliches System einer Registratur, in dem Approbationen oder Versuche, die Approbation zu erlangen, zentral geführt werden, sondern nur die gute Verwaltungspraxis zuständiger Stellen im Austausch. Die Antragsteller werden befragt und müssen Auskunft geben, ob sie ggf. schon in einem anderen Bundesland einen Antrag auf Approbation gestellt haben. Weiterlesen

Die perfekte Anerkennungsberatung im mibeg-Institut von A bis Z: Von der Arbeitsagentur über EURES bis zur ZAV

Friederike Meyer-Belitz, Arbeitsberaterin mit internationaler Expertise von der ZAV, Kerstin Rosar vom Arbeitgeber-Service des Jobcenters Köln und der Agentur für Arbeit Köln, und Anna Kowol von EURES, dem europäischen Programm zur beruflichen Mobilität, waren heute im mibeg-Institut für viele aus dem Ausland kommende Gesundheitsfachkräfte Ansprechpartner zu Fragen der beruflichen Anerkennung und der Arbeitsmarktintegration Deutschland. Unser Foto zeigt engagierte Interessenten, die sich rasch in Deutschland beruflich integrieren wollen, und die Beraterinnen der hochspezialisierten Service-Einheiten der Bundesagentur für Arbeit, die unser Team im mibeg-Institut heute hervorragend unterstützt haben. Wir sagen herzlichen Dank für so viel kompetente Unterstützung an den Arbeitgeber-Service, an EURES und die ZAV, die zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit.