Anerkennung: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

OTA und ATA: Neue einheitliche Ausbildungsregeln für medizinische Assistenzberufe

Für die Ausbildung der Anästhesietechnischen Assistent/innen (ATA) und der Operationstechnischen Assistent/innen (OTA) hat das Bundeskabinett einen neuen Gesetzentwurf beschlossen. Der Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium schafft zum ersten Mal bundesweit einheitliche Regelungen für diese beiden Berufe. Die Regeln sollen zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Damit wird die seit langem bestehende unklare und uneinheitliche Ausbildungsstruktur in Deutschland beendet und den Forderungen der Berufsverbände, die sich für die weitere Etablierung dieser Berufsbilder eingesetzt hatten, entsprochen.

Die jeweils dreijährige Ausbildung wird als theoretischer und praktischer Unterricht in Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen vermittelt und mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen.

Die abschließende staatliche Prüfung kann dann selbstverständlich Grundlage sein für Gleichwertigkeitsprüfungen. Bei vergleichbaren Ausbildungsinhalten und unter Einbeziehung einer eventuell vorhandenen berufspraktischen Erfahrung können entsprechende Anerkennungsverfahren ausländischer Fachkräfte sich nun auf den staatlichen Abschluss mit entsprechendem Curriculum beziehen.

»Mit diesem Gesetz gehen wir jetzt an, was Berufsverbände und Bundesländer seit längerem fordern: Wir schaffen bundesweit einheitliche Regelungen für die Ausbildung in der Anästhesie- und Operationstechnischen Assistenz. Damit stärken wir auch die Patientensicherheit«, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Bezirksregierung Münster in NRW ab 2020 erneut allein zuständig für die Anerkennung der Gesundheitsberufe

Nach dem Beschluss des Landeskabinetts NRW ist es jetzt auch offiziell: Die Anerkennung  ausländischer Abschlüsse in Gesundheitsberufen soll ab 2020 zentral durch die Bezirksregierung Münster erfolgen. Antragsteller wenden sich künftig direkt an die entsprechende Abteilung bei der Bezirksregierung Münster. Nicht nur Gesundheitsfachkräfte wie Gesundheits- und Krankenpfleger, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten bekommen dann dort auf Antrag ihren entsprechenden Bescheid, sondern auch Angehörige akademischer Heilberufe, zu denen Ärzte, Zahnärzte und Apotheker gehören.

Dass die Zuständigkeit für diese Bereiche nach Westfalen geht, gehört sicher zu den Lieblingsprojekten des nordrhein-westfälischen Arbeits- und Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann, der sich die Beschleunigung von Anerkennungsverfahren ganz oben auf die politische Agenda gesetzt hat. Was der Öffentlichkeit jetzt allerdings als Ende der »Zersplitterung« vorgestellt wird, ist nichts anderes als die Verlagerung von Düsseldorf nach Münster. Alle Gesundheitsfachberufe waren in den letzten Jahren zentral bei der Bezirksregierung Düsseldorf in der Verwaltungszuständigkeit, und dort ist auch das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie angesiedelt.

Dezentral organisiert, also verteilt über fünf Bezirksregierungen in NRW, war lediglich die Zuständigkeit für die akademischen Heilberufe. Da das ständige politische Auf und Ab zwischen Zentralisierung und Dezentralisierung, das natürlich auch mit entsprechenden Kosten verbunden ist, bürgernah präsentiert werden muss, wird das Ganze mit dem Anspruch der Beschleunigung der Verfahren begründet. Zudem soll Münster nicht das neue Reiseziel für Antragsteller werden, da die Anträge zukünftig vor allem digital bearbeitet werden sollen.

Die Beauftragung der Bezirksregierung Münster, die die Verfahren bereits vor einigen Jahren zentral für NRW verantwortete, setzt voraus, dass auch entsprechende Ressourcen bereitgestellt werden, sowohl im Personalbereich als auch im Bereich der Sachausstattung, insbesondere im Bereich der EDV. Hierzu wurde allerdings bislang nichts verlautbart.

Bei einer Fachtagung des Bundesgesundheitsministeriums Ende 2018 hat das mibeg-Institut Medizin bereits in Bezug auf die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG deutlich gemacht, dass die wünschenswerten schnelleren und transparenteren Anerkennungsverfahren nicht nur politisch gefordert werden sollten, sondern dass die mit der Abwicklung beauftragten zuständigen Stellen auch mit den entsprechenden Mitteln ausgestattet werden müssen. Weiterlesen

Mehr als 5.000 ärztliche Fachsprachprüfungen in Westfalen-Lippe durchgeführt

Anfang 2014 hat die Ärztekammer Westfalen-Lippe ärztliche Fachsprachprüfungen eingerichtet und seitdem kontinuierlich durchgeführt, um aus dem Ausland kommenden Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit zu bieten, ihre medizinischen Fachsprachkenntnisse darzulegen. Das erfolgreiche Prüfungsszenario umfasst sowohl mündliche als auch schriftliche Kommunikationsanteile und berücksichtigt das Gespräch mit dem Patienten gleichermaßen wie mit dem ärztlichen Fachkollegen.

Bis Anfang Juni 2019 sind seitdem 5.137 ärztliche Fachsprachprüfungen durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe durchgeführt worden. Dies berichtete Jürgen Herdt, Stabsstelle für Planung und Entwicklung der Ärztekammer Westfalen-Lippe, kürzlich in einem Expertenseminar zum Approbationsrecht des mibeg-Instituts Medizin. Die Ärztekammer verfügt damit bei  Fachsprachenprüfungen über einen sehr großen Erfahrungsschatz. Die ärztliche Fachsprachprüfung in Nordrhein-Westfalen – in diesem Bundesland werden die Prüfungen von zwei Landesärztekammern abgenommen – gilt als etabliert, unabhängig und fachlich adäquat.

Durch die abnehmende Zahl der Krankenhäuser und die hohen Leistungsanforderungen der verbleibenden Kliniken entwickelt sich bei der Stellensuche die erfolgreich abgelegte Fachsprachprüfung vor einer anspruchsvollen Prüfungskommission zunehmend zum Bewerbungsvorteil: Es mehren sich Rückmeldungen, dass in Vorstellungsgesprächen gezielt gefragt wird: »In welchem Bundesland haben Sie Ihre Approbation erworben, und wo haben Sie Ihre Fachsprachprüfung abgelegt?«

Programm IQuaMed: Neue Termine 2019

Für Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und Zahnärzte sind bereits die neuen Starttermine 2019 für Qualifizierungen zur Vorbereitung auf die Approbation auf der Website des mibeg-Instituts Medizin zu finden. Die Anerkennungssuchenden können sich mit den Seminaren gezielt auf die Fachsprachprüfung oder die Kenntnisprüfung in allen Bundesländern vorbereiten und bekommen zahlreiche Informationen, um sich beruflich im deutschen Gesundheitswesen zu integrieren.

Alle Seminare können öffentlich über Bildungsgutscheine der Jobcenter und Arbeitsagenturen gefördert werden.

Alle Interessenten, die ihre berufliche Anerkennung in Deutschland erlangen möchten, um im Gesundheitswesen zu arbeiten, laden wir herzlich zu einem unserer kostenlosen Seminare »Wege zur Anerkennung« oder zur wöchentlichen Informationsveranstaltung in das mibeg-Institut Medizin ein.

Wir freuen uns auf Ihre E-Mail. Gerne können Sie uns bereits vorab Ihre Unterlagen zusenden, damit wir Sie entsprechend beraten können.

Hebammenausbildung in Deutschland wird akademisiert: Chance für ausländische Bewerberinnen und Bewerber

Gute Nachrichten auch für viele Hebammen, die aus dem Ausland kommen und ihre berufliche Anerkennung suchen: Der Bundesgesundheitsminister setzt eine EU-Richtlinie um, die spätestens 2020 erfüllt sein muss. Der Ausbildungsstandard von Hebammen wird gehoben, und im Rahmen eines dualen Studiums können theoretische und praktische Studieninhalte miteinander verknüpft werden.

Bislang zeichnete sich die Ausbildung in Deutschland durch einen besonders geringen Umfang an Theoriestunden in der Ausbildung aus. Aus dem Ausland kommende Bewerberinnen hatten da oft deutliche Vorsprünge durch eine akademische Vorbildung. Allerdings fehlte im Vergleich zur deutschen Ausbildung oft der Nachweis der erforderlichen praktischen Kompetenz. Die Folge: Eine Gleichwertigkeit konnte nicht konstatiert werden, viele Stunden praktischer Assistenz mussten nachgeholt werden. Da der Hebammenberuf in Deutschland überwiegend freiberuflich und in Teilzeit ausgeübt wird, war es nahezu unmöglich, eine zugelassene Praxisanleiterin zu finden, die bereit war, eine ausländische Kollegin (oder einen Kollegen) zur Anerkennung zu begleiten. Weiterlesen