Anerkennung: Ausländische Ärztinnen und Ärzte

Approbationserteilung ab sofort in NRW durch die Bezirksregierung Münster

Bezirksregierung MünsterAb dem 1. Juli 2020 ist die Bezirksregierung Münster für alle Approbationsverfahren zuständig, soweit der Abschluss innerhalb der Europäischen Union oder der Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums oder in Drittländern erworben wurde.

Für alle Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten, die im Ausland ihren Abschluss erworben haben und ihren Beruf in Nordrhein-Westfalen ausüben möchten, ist ab sofort ausschließlich die Bezirksregierung Münster zuständig.

Wenn bereits vor diesem Datum bei einer anderen Bezirksregierung in Nordrhein-Westfalen der Antrag gestellt worden ist, wird die Akte mit allen eingereichten Unterlagen an die Bezirksregierung Münster übersandt.

Bei entsprechenden Rückfragen wendet man sich ab sofort an die zuständige Bezirksregierung in Münster. Die Bezirksregierung Münster ist über folgende Kontaktdaten erreichbar:

Bezirksregierung Münster
Dezernat 24 / Approbation
Domplatz 1–4
48143 Münster
Tel.: 0251-411 2400
E-Mail: zag@brm.nrw.de

Dr. Hans-Albert Gehle im Interview: »Auch in Corona-Zeiten führt der regelhafte Weg schnell zur Approbation«

Dr. med. Hans-Albert Gehle ist Arzt für Anästhesiologie und Innere Medizin und seit Jahren in der intensivmedizinischen Versorgung von Patienten tätig. Als Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe engagiert er sich für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Ärztinnen und Ärzte. Besonders wichtig ist ihm die Integration der aus dem Ausland kommenden Kolleginnen und Kollegen. Wie sehen die Integrationsmöglichkeiten zu Zeiten der Corona-Pandemie aus? Wir haben uns mit Fragen direkt an Dr. Hans-Albert Gehle gewandt.

Dr. Hans-Albert Gehle im Kreis ausländischer Kolleginnen und Kollegen, die sich auf die Fachsprachprüfung vorbereiten

Dr. Hans-Albert Gehle im Kreis ausländischer Kolleginnen und Kollegen, die sich auf die Fachsprachprüfung vorbereiten (das Foto entstand vor der Corona-Pandemie)

anerkennung-nrw.de: Derzeit sind Ärztinnen und Ärzte ganz besonders gefordert. Neben der bereits bestehenden Aufgabe einer guten Patientenversorgung verlangt die Corona-Pandemie ein besonderes Engagement der Ärzteschaft. Die Kliniken halten entsprechende Behandlungsplätze für Covid-19-Patienten vor, die Labormedizin ist durch zahlreiche Tests zusätzlich eingespannt, die Gesundheitsämter sind im Bereich der Vorsorge und der Begleitung von Infizierten und des Kontaktmanagements gefordert. Welche Initiativen hat aktuell die Ärztekammer Westfalen-Lippe in dieser Pandemie-Situation ergriffen?

Dr. med. Hans-Albert Gehle: Die Ärztekammer Westfalen-Lippe hat ein ganzes Bündel an Maßnahmen gleich zu Anfang der Krise geschnürt. Als Allererstes haben wir mit einem flächendeckenden Aufruf an alle Ärztinnen und Ärzte, die sich bereits im Ruhestand befinden, eine große Anzahl an Freiwilligen gewinnen können, die an unterschiedlichen Stellen die ärztliche Versorgung unterstützt haben. Mittlerweile haben sich mehr als 1.000 Ärztinnen und Ärzte gemeldet, die beim Telefondienst in der Notrufzentrale oder in den Abstrichzentren eingesetzt werden konnten.

Daneben haben wir von Anfang an das Gesundheitsministerium bei vielen Fragen der Koordination mit unserem Know-how unterstützt. Wir haben auch einen Koordinationsverbund von Ärztekammer, Kassenärztlicher Vereinigung, Deutscher Rentenversicherung, dem Universitätsklinikum in Münster und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen gegründet, um für die Zukunft besser für die Bewältigung einer solchen Infektionskrise gerüstet zu sein. Und wir haben schon frühzeitig Konzepte entwickelt, wie man den Krankenhausbetrieb wieder für elektive Maßnahmen öffnet.

Bei der Gewinnung von Fachkräften spielen viele Faktoren eine Rolle. Eine wichtige Aufgabe ist die langfristige Integration von aus dem Ausland kommenden Ärztinnen und Ärzten. Wie sieht die Willkommenskultur in Nordrhein-Westfalen aus?

Die Patientenversorgung – vor allem im Krankenhausbereich – wäre ohne den Beitrag der ausländischen Ärztinnen und Ärzte heute nicht zu gewährleisten. Der Vorstand der ÄKWL hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Instrumente erarbeiten wird, mit denen wir noch besser auf die Belange unserer zugewanderten Kolleginnen und Kollegen eingehen und diese unterstützen können. Wir werden auch unsere Veranstaltungsreihe »Berufliche Perspektiven in Westfalen-Lippe« fortsetzen, die sich an ausländische Ärztinnen und Ärzte richtet, die seit mehreren Jahren Mitglied unserer Ärztekammer sind und einen Großteil ihrer Weiterbildung absolviert oder diese bereits abgeschlossen haben. Neben Informationen zu beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten und Karrierechancen im stationären wie im ambulanten Bereich ist es Ziel der Veranstaltung, Sicherheit für die Entscheidung zu einer langfristigen Bindung zu vermitteln und institutionelle sowie finanzielle Förderinstrumente vorzustellen.

Zugewanderte Ärztinnen und Ärzte haben den Erstkontakt mit dem Gesundheitssystem in Deutschland beinahe ausnahmslos über Krankenhäuser. Hier finden auf der unmittelbarsten Ebene erste Phasen der beruflichen und sozialen Integration statt. Dafür ist Zeit, Geld und Personal in den Krankenhäusern erforderlich. Die Fallpauschalen müssen dafür regional angepasst werden.

Wie gelangt ein aus dem Ausland kommender Arzt oder Ärztin zur Approbation? Sind die Verfahrensregelungen aktuell in der Corona-Pandemie-Situation geändert worden?

Vor allem mit dem sogenannten Anerkennungsgesetz sind die institutionellen Hürden abgebaut und der rechtliche Zugang zu einer Approbation in Deutschland insbesondere für Ärztinnen und Ärzte aus Staaten außerhalb der EU seit 2013 deutlich erleichtert worden. Damit in Verbindung stehen die Prüfung der Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses und der für die Berufstätigkeit erforderlichen Sprachkenntnisse. Die Gleichwertigkeitsprüfung nimmt in Nordrhein-Westfalen die zuständige Bezirksregierung vor. Werden wesentliche Unterschiede festgestellt, die nicht durch Berufserfahrung ausgeglichen werden können, ist eine Kenntnisprüfung nötig. Zur Vorbereitung auf diese Kenntnisprüfung kann auf Antrag eine Berufserlaubnis erteilt werden. Die Überprüfung der berufsspezifischen Sprachkenntnisse ist in Nordrhein-Westfalen seit 2014 auf die Ärztekammern übertragen worden.

Aktuell hat das Landesgesundheitsministerium die Verfahrensregeln vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Corona-Pandemie dahingehend geändert, dass bestehende Berufserlaubnisse im Bedarfsfall um bis zu sechs Monate verlängert werden können. Bei Kandidatinnen und Kandidaten, die die Fachsprachenprüfung nicht geschafft haben, wird bis auf Weiteres geprüft, ob die berufsspezifische Sprachkompetenz so hoch ist, dass von der zuständigen Bezirksregierung eine befristete und auf eine nicht selbstständige Tätigkeit eingeschränkte Berufserlaubnis unter Aufsicht, Anleitung und Verantwortung eines approbierten Arztes bzw. einer approbierten Ärztin erteilt werden kann. Die betreffenden Kandidatinnen und Kandidaten müssen zu einem späteren Zeitpunkt die Fachsprachenprüfung wiederholen. Der Berufszugang im Rahmen einer Berufserlaubnis in Nordrhein-Westfalen aber ist auf diesem Weg erleichtert worden. Weiterlesen

Bundesärztekammer: Aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte tragen wesentlich zur Patientenversorgung in Deutschland bei

Mit einer glasklaren und scharf formulierten Stellungnahme hat die Bundesärztekammer sich gegen die Vereinnahmung und Instrumentalisierung durch die AfD-Bundestagsfraktion gewehrt. Die Bundesärztekammer betont, dass sich die deutsche Ärzteschaft »zur Freiheit von Ärztinnen und Ärzten zur Migration« bekennt. Mit Befremden nimmt daher die Bundesärztekammer einen entsprechenden Antrag dieser Fraktion im Deutschen Bundestag zur Kenntnis.

»Die Bundesärztekammer verwahrt sich ausdrücklich gegen die Instrumentalisierung des Ärzteparlaments für die vorgeblich das Patientenwohl anführenden Absichten der AfD-Fraktion. Durch die Engführung der Argumentation auf die Forderung nach einer einheitlichen Prüfung wird in dem Antrag unterschlagen, dass die Beschlusslage der Deutschen Ärztetage zwar eine einheitliche Kenntnisprüfung vorsieht, diese jedoch nicht allein dazu dienen soll, eine möglicherweise unzureichende Qualifikation zielgerichteter feststellen zu können. Vielmehr soll durch eine Kenntnisprüfung analog zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung das Verfahren der Gleichwertigkeitsprüfung für Antragsteller aus Drittstaaten bundesweit einheitlich und damit vergleichbar, beschleunigt und entbürokratisiert werden«, heißt es in der Stellungnahme.

 

Marburger Bund Hessen und mibeg-Institut Medizin: Der Weg zur Approbation

Der Weg zur Approbation für aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte: Intensive Beratung durch den Marburger Bund Hessen und das mibeg-Institut Medizin in Frankfurt; Fotos: © Marburger Bund Hessen

Der Weg zur Approbation für aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte: Intensive Beratung durch den Marburger Bund Hessen und das mibeg-Institut Medizin in Frankfurt; Fotos: © Marburger Bund Hessen

Auf große Resonanz stieß das Angebot des Marburger Bundes Landesverband Hessen, gemeinsam mit dem mibeg-Institut Medizin ein Seminar für aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte auszurichten: »Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland«, lautete der Titel der Veranstaltung.

Welche Dokumente benötigt die Behörde, bei der ich meinen Antrag auf Approbation stelle? Welche deutschsprachlichen Kenntnisse werden von mir gefordert auf dem Arbeitsmarkt? Wie kann ich mich am besten auf eine Fachsprachprüfung vorbereiten? Wie läuft eine Kenntnisprüfung ab, und welche Seminare kann ich wählen, wenn ich mich optimal auf die Prüfung vorbereiten will? Welche Literatur wird empfohlen? Welche Anforderungen stellen Klinikarbeitgeber an eine/n Assistenzarzt oder -ärztin? Was muss ich beachten, wenn ich einen Arbeitsvertrag unterschreiben will? Wie ist der Klinikalltag organisiert? Welche Arbeitszeiten kommen auf mich zu, welche Nachtdienste und Wochenenddienste? Wie werde ich Facharzt oder Fachärztin in Deutschland? Was ist mit ärztlicher Weiterbildung gemeint?

Diese und zahlreiche weitere Fragen wurden durch die Justiziarin Veronika Putzmann-Heidenwag, Arbeitsrechtlerin, Marburger Bund Hessen, und Anerkennungs- und Bildungsexpertin Carina Schmidt vom mibeg-Institut Medizin beantwortet. Carina Schmidt hielt einen umfassenden Vortrag über den Weg zur Approbation in Deutschland und hatte auch zahlreiche Informationsmaterialien mitgebracht, darunter das vielgenutzte Anerkennungsposter zur Approbationserlangung sowie das Poster des mibeg-Instituts und des Marburger Bundes zur Fachsprachprüfung.

»Nichts ist so wichtig wie eine gute und umfassende Information vorab«, könnte als Motto der Veranstaltung gelten, und das der Marburger Bund Hessen einen solchen umfassenden Service anbietet, fanden die aus dem Ausland kommenden Ärztinnen und Ärzte äußerst hilfreich.

Neben zahlreichen Informationen und Tipps für eine gute Vorbereitung auf die Approbationsprüfungen wurden auch kritische Themen angesprochen. So nehmen in Hessen zurzeit noch einige Kursanbieter selbst Fachsprachprüfungen ab. Fachsprachprüfungen durch die Landesärztekammer Hessen mit dem entsprechenden qualitativen Standard, der in anderen Bundesländern längst üblich ist, werden bedauerlicherweise immer noch nicht angeboten, sind aber in Vorbereitung.

Ein bundesweit einheitlicher Standard für Ärztinnen und Ärzte, die entweder aus EU-Staaten oder aus Drittstaaten zu uns kommen, ist hilfreich, verhindert Approbationstourismus und führt auch bei Kursgebühren und Kursinhalten zu einer besseren Vergleichbarkeit für die Interessenten. Dieser einheitliche Standard ist nahezu erreicht im Bereich der ärztlichen Fachsprachprüfungen und Kenntnisprüfungen, von daher ist es zu begrüßen, wenn auch das Bundesland Hessen seine Verfahrenspraxis entsprechend ausrichtet. Eine qualitative Verbesserung besteht ab dem 1. Januar 2020 in Hessen darin, dass mindestens ein Deutschzertifikat im Bereich der medizinischen Fachsprache auf dem Niveau C1 vor der Erteilung einer Berufserlaubnis vorliegen muss, wobei das Zertifikat nur in Kopplung mit einem vom Goethe-Institut oder von der telc GmbH B2-Deutsch-Zertifikat anerkannt wird. Für eine dauerhafte Integration der aus dem Ausland willkommen geheißenen Ärztinnen und Ärzte und für die gesundheitliche Versorgung der Patienten ist eine solche Angleichung an die Standards anderer Bundesländer ein wichtiger Schritt.

Für die Veranstalter gab es zum Abschluss des Seminars viel Lob für das gezeigte Engagement. Der Marburger Bund Hessen und das mibeg-Institut Medizin versprachen, solche Seminare regelmäßig zu veranstalten.

Jubiläum: 90. Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis für Ärztinnen und Ärzte

90. Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis des mibeg-Instituts Medizin

90. Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis

Wir feiern in Köln gern die Feste, wie sie fallen, und heute gab es dazu einen ganz besonderen Anlass. Heute startete das 90. Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis in Köln, mit dem sich aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte auf ihre berufliche Anerkennung und ihre Integration in den deutschen Klinikarbeitsmarkt vorbereiten. Seminarleiterin Carina Schmidt freute sich über die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die den Staffelstab aufnehmen und sicher genauso erfolgreich das Ziel erreichen werden wie die vielen Absolventen zuvor.

Die Teilnehmer wurden sehr herzlich von Institutsleiterin Barbara Rosenthal begrüßt, die auch das Foto machte. Barbara Rosenthal hat gemeinsam mit der Ärztekammer Nordrhein 1989 das Seminarkonzept entwickelt, das seitdem ununterbrochen in Köln realisiert wird. Zahlreiche vergleichbare Projekte hat das mibeg-Institut auch in Berlin, in Tübingen und in Aachen durchgeführt.

Das Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis führt die aus dem Ausland kommenden Ärztinnen und Ärzte in das hiesige Gesundheitswesen ein, verdeutlicht das Berufsbild des Arztes in Deutschland, informiert über wichtige Berufsgrundlagen und Institutionen, von den Ärztekammern bis hin zu den Berufsverbänden und wissenschaftlichen Fachgesellschaften, qualifiziert im Bereich der medizinischen Fachsprache für Diagnostik und Therapie und vermittelt mit erfahrenen ärztlichen Dozentinnen und Dozenten wesentliche medizinische Fachinhalte, die sowohl auf die mittlerweile notwendige Prüfung im Bereich der Fachsprache und im Bereich des medizinischen Wissens (sog. Kenntnisprüfung) abzielen. Weiterlesen