Anerkennung: Ausländische Ärztinnen und Ärzte

In acht Monaten gezielt zur ärztlichen Approbation

Qualifizierung für Klinik und PraxisEnde gut, alles gut, hieß es für den Arzt, der aus einem Drittstaat nach Deutschland gekommen ist, um hier seine fachärztliche Ausbildung im Bereich der Inneren Medizin zu beginnen.

Der Start war alles andere als gut. Er vertraute bei der Einreise, der Antragstellung auf Approbation und bei den notwendigen sprachlichen und fachsprachlichen Qualifizierungen auf eine Vermittlungsagentur, die ihn fast um sein ganzes Vermögen brachte. Über 20.000 € hat er gezahlt für eine Hilfestellung beim Approbationsantrag, für eine sprachliche Unterstützung und das Versprechen, dass er die Fachsprachprüfung in Deutschland auf jeden Fall nach diesem Kurs bestehen werde. Dies war leider nicht der Fall.

Er hatte dann doch noch Glück. Er nahm Kontakt auf mit der Agentur für Arbeit, die ihn auf das Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis des mibeg-Instituts hinwies. Nach kurzem Vorlauf konnte er in das Seminar aufgenommen werden.

Er nahm an der Informationsveranstaltung des mibeg-Instituts am 5. Februar 2019 teil und erhielt noch einmal eine umfassende Anerkennungsberatung. Er konnte in das Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis aufgenommen werden und startete seine Qualifizierung am 11. März 2019. Er bestand am 15. August 2019 die Fachsprachprüfung vor seiner zuständigen Landesärztekammer und beendete das Seminar erfolgreich am 27. September 2019.

Kurz nach dem Seminar war die Kenntnisprüfung terminiert, die er am 6. November 2019 im Universitätsklinikum Münster bestand – als einer von sechs Prüfkandidaten war er der einzige Absolvent unseres Instituts in diesem Prüfdurchlauf und leider auch der einzige, der erfolgreich bestanden hat.

Jetzt hat er mehrere Möglichkeiten zur Auswahl, in einer ländlichen Region im Rheinland seine fachärztliche Ausbildung zum Internisten zu starten. Gestern haben wir mit unserem glücklichen Absolventen sprechen können und ihm herzlich gratuliert, dass er alles trotz des schwierigen Starts so gut und so schnell gemeistert hat. Sein großes Dankeschön geht auch an seine Agentur für Arbeit, die ihn so gut unterstützt und ihm die Teilnahme am Seminar über öffentliche Förderung ermöglicht hat.

Wir veröffentlichen die Geschichte dieses Arztes auch deshalb, weil es dringend geboten scheint, auf die zunehmende negative Praxis von Vermittlungsagenturen, selbsternannten Approbationshelfern und unseriösen Kursanbietern hinzuweisen, die vor allen Dingen offenbar auf das Einkassieren hoher Gebührensätze aus sind. Für Antragsteller aus dem Ausland ist es oft nur schwer erkennbar, ob sie ein seriöses Angebot vor sich haben oder nicht. Wir weisen immer auf anerkennung-in-deutschland.de oder make-it-in-germany.com hin, aber unter den Vermittlern, die extrem hohe Gebühren für Sprachkurse im Ausland oder Vermittlungsunterstützung kassieren, sind auch Anbieter, die seit längerem im Bundesgebiet tätig sind und über verschiedene öffentlich zugängliche Portale gelistet werden. Einfache und klare Handhabungen von Antragsverfahren bei den zuständigen Stellen sind sicher ein guter Weg, dieses Geschäftsgebaren einzudämmen.

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Auf dem Weg zum 1.500sten Teilnehmer: Ärztinnen und Ärzte qualifizieren sich im mibeg-Institut

Prof. Dr. med. Ingo Flenker begrüßt Ärztinnen und Ärzte im mibeg-Institut

Prof. Dr. med. Ingo Flenker begrüßt Ärztinnen und Ärzte im mibeg-Institut

Prof. Dr. med. Ingo Flenker referierte in der Eröffnungseinheit des Intensivkurses Fachsprache Medizin, den das mibeg-Institut heute gemeinsam mit dem Marburger Bund startete. Eine zielgerichtete, kompakte und durch ärztliche Dozenten gestaltete Fortbildung bereitet die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte auf die Fachsprachprüfung vor ihrer Landesärztekammer vor.

Das Seminar gehört zum Programm IQuaMed, mit dem das mibeg-Institut Medizin seit 2015 Ärzte, Apotheker, Zahnärzte, Gesundheits- und Krankenpfleger, Physiotherapeuten, MTRAs, MTLAs, Ergotherapeuten und Hebammen, also Angehörige aller reglementierten Gesundheitsberufe rasch und zielgerichtet auf ihre berufliche Anerkennung vorbereitet. 736 Absolventen haben sich dabei zunächst über das Förderprogramm IQ / IQ Netzwerk mit Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Europäischen Sozialfonds in Kooperation mit dem Bundesbildungsministerium und der Bundesagentur für Arbeit, vorbereiten können. Bereits jetzt wird eine größere Zahl von Teilnehmern unterstützt über die Regelförderung der Bundesagentur für Arbeit durch Bildungsgutscheine. Damit wird nachhaltig das Ziel des Förderprogramms IQ / IQ Netzwerk erreicht: ein kontinuierliches Angebot für Anerkennungsqualifizierungen über Regelförderung. Weiterlesen

Heilkunst braucht Sprachkunst: Ärzte weisen auf die Notwendigkeit der guten sprachlichen Qualifizierung hin

Prof. Dr. med. Fuat Hakan Saner arbeitet als Oberarzt an der Uniklinik Essen, als Kardiologe ist Dr. med. univ. Feras El-Hamid am Kreiskrankenhaus Waldbröl tätig, und Alexis Theodorou gehört zum Team Chirurgie der Uniklinik Bonn. Diese drei Ärzte verbindet ihr Engagement für den Marburger Bund, aber auch ihr Einsatz für eine hohe sprachliche Kompetenz von Ärztinnen und Ärzten, die der Schlüssel für eine sichere Patientenversorgung ist.

In einem gemeinsamen Aufsatz für die Marburger Bund Zeitung 7 / 2019 verdeutlichen die Mediziner: »Wir wissen, als Ärztin oder Arzt muss man sich sprachlich flexibel und dynamisch in beruflichen Alltagssituationen bewegen können. Die Sprachinhalte müssen so verstanden und – mündlich wie schriftlich – weitergegeben werden, dass Missverständnisse vermieden werden. Wir Ärzte benötigen eine berufsspezifische Sprachkompetenz. Missverständnisse könnten fatale Folgen haben.«

Die drei Mediziner weisen nicht nur auf die Fachsprachprüfungen hin, die durch die Landesärztekammern abgenommen werden, sondern auch auf gezielte Hilfestellung, die der Marburger Bund für ausländische Ärztinnen und Ärzte anbietet: »Gemeinsam mit dem mibeg-Institut Medizin bieten wir spezielle Intensivkurse Fachsprache Medizin an, die gezielt auf die Prüfung vorbereiten.«

Die drei klinisch tätigen Ärzte nennen als Ziel ihres Engagements: »Wir wollen eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung in Krankenhäusern sicherstellen. Uns ist es wichtig, dass die aus dem Ausland kommenden Kolleginnen und Kollegen fachlich wie sprachlich gut vorbereitet in den Beruf starten.«

Anerkennungsgesetz erneut im Fokus: Stellungnahme des Marburger Bundes

Eine ausführliche und sehr lesenswerte Stellungnahme zur erneuten Diskussion des Deutschen Ärztetages zur beruflichen Zulassung ausländischer Ärzte mit Drittstaatenausbildung findet sich in der Marburger Bund Zeitung 8 / 2019. Ruth Wichmann, Leiterin des Auslandsreferats im Marburger Bund Bundesverband, sowie Stefanie Gehrlein, Justitiarin des Marburger Bund Bundesverbandes, bewerten die wichtigsten Diskussionspunkte und Anträge des 122. Deutschen Ärztetages zur Thematik.

Zur Echtheitsprüfung von aus dem Ausland vorgelegten Arztdiplomen wird von Seiten des Marburger Bundes auf die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG verwiesen und gefordert, dass die GfG generell mit der Echtheitsprüfung befasst sein sollte. Bei Zweifel an der Echtheit von Arztdiplomen oder beim Fehlen von notwendigen Unterlagen sei die Kenntnisprüfung unabdingbar.

Absolut notwendig sei in der jetzigen Lage, so der Marburger Bund, der Ausbau der GfG, »damit die Anträge in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit einheitlich, transparent und von sachkundigem Personal bearbeitet und beschieden werden können.«

Der Marburger Bund fordert, dass Termine für Kenntnisprüfungen fristgerecht angeboten werden sollen.

Hierzu möchten wir ergänzen: Die Wartelisten für Kenntnisprüfungen könnten erheblich reduziert werden, wenn die Universitäten, die mit der Durchführung des dritten Staatsexamens beauftragt sind, auch beauftragt werden, Kenntnisprüfungen für ausländische Ärzte mit Drittstaatenexamen durchzuführen. Dies ergab eine Diskussionsrunde mit den zuständigen Stellen im Rahmen eines Seminars zum Approbationsrecht im mibeg-Institut Medizin. Bei einem solchen Verfahren müsste allerdings geprüft werden, ob damit der Berufserfahrung der ausländischen Kollegen genügend Rechnung getragen werde und ob eine kollegiale Prüfung durchgeführt werde, die auch sprachlich zu meistern sei. Das Mittel der Wahl wäre also eine von Universitäten abgenommene, am Standard des dritten medizinischen Staatsexamens ausgerichtete Prüfungssituation. Weiterlesen

122. Deutscher Ärztetag fasst Beschlüsse zur beruflichen Anerkennung von Ärztinnen und Ärzten aus Drittländern

Der 122. Deutsche Ärztetag in Münster hat sich erneut zum Themenbereich der beruflichen Anerkennung von im Ausland erworbenen Medizinexamen geäußert. Bereits zuvor hatte sich der 121. Deutsche Ärztetag im vergangenen Jahr intensiv mit dieser Thematik befasst, wir berichteten.

  • Der 122. Ärztetag fordert den Vorstand der Bundesärztekammer erneut auf, die Etablierung eines Registers von Ärztinnen und Ärzten mit nichtbestandenen Kenntnisprüfungen bei den zuständigen Stellen zu unterstützen.
    Der Ärztetag fordert einen Datenaustausch zwischen zuständigen Stellen, da sonst eine unerlaubte Wiederholung von Prüfungen möglich ist. Kenntnisprüfungen können maximal zweimal wiederholt werden, danach ist eine erneute Antragstellung in Deutschland nicht mehr möglich.
  • Der Ärztetag fordert den Vorstand der Bundesärztekammer auf, eine bundesweit einheitlich Prüfung für Ärztinnen und Ärzten aus Drittstaaten analog zum dritten deutschen Staatsexamen zu unterstützen.
    Nur so, sagt der Ärztetag, kann ein sicherer Patientenschutz gewährleistet werden.
  • Der Vorstand der Bundesärztekammer wird aufgefordert, vom Gesetzgeber dringend konkrete Maßnahmen zu fordern, welche die Ableistung des dritten Staatsexamens im Rahmen der Gleichwertigkeitsfeststellung grundsätzlich voraussetzen.

Deutlich wird, dass die verfasste Ärzteschaft ein bundeseinheitliches, klar definiertes Verfahren für Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten einfordert, die ihr Examen im Herkunftsland abgelegt haben. Ein nahezu bundesweit einheitlicher Standard wurde bereits über die Landesärztekammern bei der ärztlichen Fachsprachprüfung erreicht, wir berichteten.

Bei der Gleichwertigkeitsfeststellung fordert die Ärzteschaft eine höhere Qualität bei der Feststellung des Kenntnisstandes. Damit scheiden reine Gleichfertigkeitsfeststellungen über Dokumentenprüfung aus, da solche Verfahren auch als betrugsanfällig kritisiert wurden. Nicht ausreichend wird ebenso der Weg über Gutachten angesehen.

Schließlich wird der inhaltliche Anspruch markiert, der erreicht werden soll, »analog zum dritten Staatsexamen«, und damit wird auch gesagt, dass Staatsexamensprüfungen nicht an private Bildungsanbieter delegiert werden können, die hier ein Geschäftsmodell sehen.