Ein richtungweisendes Interview hat Hubertus Heil, Bundesarbeitsminister, aktuell der Rheinischen Post gegeben. Neben dem umfangreichen Hilfsprogramm, das die Bundesregierung derzeit zur Unterstützung des Arbeitsmarktes schnell und unbürokratisch auf den Weg bringt, äußerte der Minister sich auch zur Entprivatisierung von Krankenhäusern. Zwar hätten die Kommunen das Entscheidungrecht, aber es gäbe auch, so der Minister, eine staatliche Gewährleistungspflicht: »Wir müssen den öffentlichen Bereich stärken. Einige Krankenhäuser sind kaputtgespart worden. Wir müssen einfach darauf reagieren, dass Gesundheit kein rein marktwirtschaftliches Gut sein kann.«
Anerkennung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Neue Beratungsstelle für Fachkräfte aus dem Ausland
»Neue Beratungsstelle für Fachkräfte aus dem Ausland«, so ist der Bericht des WDR-Fernsehens im Rahmen der »Aktuellen Stunde« über die Zentrale Servicestelle ZSBA betitelt, die jetzt ihre Arbeit aufgenommen hat. Hilfe bei allen Fragen um die berufliche Anerkennung, die notwendigen Dokumente, die für die Anerkennungsprüfung zuständige Stelle: Alle Informationen werden für Antragstellende zur Verfügung gestellt, damit die berufliche Integration schneller und besser geht. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zeigt auf, dass mit der Einrichtung dieser zentralen Servicestelle ein wichtiger Meilenstein erreicht wurde, damit Anerkennung und Integration besser gelingt.
Das mibeg-Institut hat die Zentrale Servicestelle bereits im November 2019 ausführlich vorgestellt.
Der WDR-Film der Aktuellen Stunde ist bis zum 24. Februar 2020 in der Mediathek abrufbar.
Relaunch und Rochade – IQ Netzwerk Veränderungen
Eine Reihe von Veränderungen erfährt das IQ Netzwerk. Dazu gehört ein überarbeiteter Webauftritt, über den bereits der WHKT-Newsletter des IQ Netzwerks NRW berichtete. Bei der ebb Entwicklungsgesellschaft für berufliche Bildung mbH gibt es einen Wechsel in der Geschäftsführung. ebb ist zuständig für das Koordinierungsprojekt des bundesweit tätigen Netzwerks »Integration durch Qualifizierung (IQ)«.
Im Januar übernahm Dr. Ottmar Döring eine der beiden Geschäftsführungspositionen bei der ebb GmbH und folgte damit auf Christiane Tieben-Westkamp, die in ein anderes Aufgabengebiet im selben Unternehmen wechselte. Dr. Ottmar Döring war zuvor für das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gemeinnützige GmbH tätig, davon über acht Jahre als Geschäftsführer und Leiter der IQ Fachstelle »Beratung und Qualifizierung«. Es folgte eine Tätigkeit als Hauptgeschäftsführer der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH), danach engagierte er sich für ZeBI e.V. Die Organisation ist u.a. für ein Teilprojekt im IQ Netzwerk in Berlin tätig: »Fachkräftegewinnung für Berlin: Netzwerkbildung für qualifizierte Zuwanderung durch Analyse, Dialog und Initiierung von Support-Strukturen mit Migrantenorganisationen«.
Konstant in der Leitung und Koordination des IQ Netzwerks auf Bundesebene bleibt Sabine Schröder zuständig. Sabine Schröder war zunächst als wissenschaftliche Projektleiterin bei der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) tätig, bevor sie 2010, gemeinsam mit Christiane Tieben-Westkamp, Geschäftsführerin der ebb Entwicklungsgesellschaft für berufliche Bildung mbH wurde. Sie leitet das Koordinierungsprojekt des bundesweit tätigen Netzwerks »Integration durch Qualifizierung (IQ)«.
Veränderung erfährt das IQ Netzwerk auch in den Bereichen Beratung und Qualifizierung. »Vom Projekt zum Produkt«, also von der projektfinanzierten Förderung zur Regelförderung von Angeboten für Migrantinnen und Migranten, gehört zu den Themen bei Veranstaltungen für Mitarbeitende in IQ-Netzwerk-Projekten: »Transfer von IQ Qualifizierungen in die Regelförderung durch AZAV-Zertifizierung«.
Anerkennungsberatung erfolgt über die Beratungsstellen hinaus zunehmend durch die Arbeitsvermittlungsexpert/innen der Jobcenter und Agenturen für Arbeit. Anerkennungs- oder Anpassungsqualifizierungen erfolgen in allen Bundesländern durch regelgeförderte Angebote bei einer Vielzahl von Bildungsprojekten. Dabei kann das Programm »Integration durch Qualifizierung (IQ)« als Erfolgsgeschichte gewertet werden wie das »Anerkennungsgesetz« und seine Entsprechungen auf Länderebene.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Wichtige Eckpunkte
Anerkennungsberaterinnen und Anerkennungsberater, Arbeitsvermittlungsexperten der Agenturen für Arbeit und Jobcenter kennen die Eckpunkte des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) bereits sehr gut. Das FEG tritt am 1. März 2020 in Kraft und wird von umfassenden medialen Kampagnen begleitet. Das Ziel des Gesetzes ist es, einen Rahmen zu schaffen für eine, wie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sagt, »gezielte und gesteigerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten«. Geworben werden soll um Hochschulabsolvent/innen und um Personen, die bereits in ihrem Herkunftsland eine qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen haben.
- Wer im Ausland sein Studium oder seine Berufsausbildung abgeschlossen hat, sollte eine mit hiesigen Abschlüssen vergleichbare Qualifikation vorweisen können oder aber eine Anerkennung seines Berufs in Deutschland erwerben.
- Die Anerkennung von Abschlüssen kann bereits aus dem Ausland heraus beantragt werden. Ein Anerkennungsverfahren prüft die Gleichwertigkeit. Das Gesetz sieht eine besondere Regelung hierbei für IT-Spezialisten vor.
- Die Vorrangprüfung entfällt angesichts der als positiv eingeschätzten Arbeitsmarktlage. Es wird also nicht mehr geprüft, ob vor der Einstellung einer Fachkraft aus einem Drittstaat nicht ein inländischer oder EU-Bewerber zur Verfügung steht. Hier behält sich der Gesetzgeber vor, bei einer veränderten Arbeitsmarktsituation diese Vorrangprüfung schnell wieder einzuführen.
- Arbeitssuchende aus Drittstaaten können aus dem Ausland heraus ein Visum beantragen. Wird dieser Aufenthalt zur Arbeitssuche genutzt, umfasst er einen Zeitraum von sechs Monaten. Die Voraussetzungen hierfür sind eine entsprechende berufliche Qualifikation, also ein abgeschlossenes Studium oder eine Berufsausbildung im Herkunftsland, deutsche Sprachkenntnisse und der Nachweis der Möglichkeit, den Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Diese Regelung ist zunächst auf fünf Jahre befristet.
- Wird die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienplatzsuche gewährt, umfasst der Zeitraum neun Monate. Auch hier müssen der Lebensunterhalt gesichert sein und deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.
- Reisen Antragsteller zum Zwecke der Ausbildung ein und können auf eine entsprechende Ausbildungsplatzzusage verweisen, kann die Aufenthaltserlaubnis auch bereits vor Beginn der Ausbildung zur Teilnahme an einem Deutschsprachkurs ausgestellt werden.
- Wer aus dem Ausland heraus ein Visum zur Ausbildung- oder Arbeitsplatzsuche beantragt, muss nachweisen, dass er den Lebensunterhalt während seines Aufenthalts, ggf. auch den seiner mitreisenden Familienangehörigen, selbst sichern kann.
- Antragstellende, die älter als 45 Jahre sind, müssen monatlich einen Mindestbetrag verdienen oder eine entsprechende Altersvorsorge nachweisen.
- Wer aus dem Ausland heraus ein Visum für eine befristete Zeit zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland beantragt, muss neben der Lebensunterhaltssicherung deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.
- Nicht nur die Gleichwertigkeit der Qualifikation soll geprüft werden, sondern das Gesetz will auch dafür Sorge tragen, dass die Arbeitsbedingungen geprüft werden. Damit ist u.a. eine angemessene Bezahlung der neuen Fachkräfte intendiert, damit ein »Lohndumping« vermieden wird.
- Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz möchte die sog. Anerkennungsverfahren auf Gleichwertigkeit vereinfachen und beschleunigen. Die Zuständigkeit für Fachkräftezuwanderung soll bei zentralen Ausländerbehörden der Länder gebündelt werden. Zudem soll eine zentrale Servicestelle erprobt werden, die zu den Möglichkeiten der Anerkennung von Abschlüssen beraten und Antragstellende bei aufenthaltsrechtlichen Verfahren begleiten soll. Die zentrale Servicestelle ist zunächst bis Ende 2023 befristet.
- Das Ziel bei den Anerkennungsverfahren ist es, eine Anerkennung innerhalb von drei Monaten nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen abzuschließen. Ein Visum für Fachkräfte soll künftig im Zeitraum von maximal vier Wochen ausgestellt sein.
- Arbeitssuchende aus Drittstaaten, die noch nicht über einen qualifizierten Berufsabschluss, aber über Basisqualifikationen verfügen sowie ein Arbeits- oder Jobangebot vorweisen können, können zur Erlangung eines qualifizierten Berufsabschlusses weitergebildet werden. Hierbei muss sich der künftige Arbeitgeber verpflichten, die Arbeitskraft innerhalb von zwei Jahren so weiterzubilden, dass sie die berufliche Qualifikation erhält.
- Wer in Deutschland seit vier Jahren einen Aufenthaltstitel besitzt, als Fachkraft in einem seiner Qualifikation entsprechenden Job arbeitet und mindestens vier Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, erfüllt die Voraussetzung für eine dauerhafte Niederlassung in unserem Land. Bei Fachkräften mit Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums in Deutschland beträgt die Frist nur zwei Jahre.
Neu, modern und vielfältig: Neue Pflegeausbildung startet 2020

Auftaktveranstaltung: Aktion für die neue Pflegeausbildung 2020 – Bundesministerin Franziska Giffey und Staatssekretär Andreas Westerfellhaus; Foto: Janine Schmitz/photothek.net für BMFSFJ
Gleich drei Bundesministerien und der Pflegebeauftragte der Bundesregierung engagieren sich in der Öffentlichkeit für den Pflegeberuf und die 2020 beginnende neue Pflegeausbildung. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, Bundearbeitsminister Hubertus Heil, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, zeigen die Karrierechancen auf, die sich durch eine Ausbildung in der Pflege ergeben. Die Kampagne ist Teil der Konzertierten Aktion Pflege, die mit einem Bündel an Maßnahmen für umfassende Verbesserungen in der Kranken- und Altenpflege sorgen will.
Andreas Westerfellhaus betont: »Damit der Start der neuen Pflegeausbildung ab 2020 gelingt, müssen alle an einem Strang ziehen – jetzt insbesondere die Länder und die Ausbildungsverantwortlichen vor Ort. Es ist eine große Herausforderung für alle, die viel Engagement verlangt, sich aber lohnt!«
Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Pflegeschulen können ein Starterpaket mit Materialien und Informationen beantragen, die auch über www.pflegeausbildung.net verfügbar sind.
