Anerkennung: Bundesministerium für Gesundheit

Fachtagung des Bundesministeriums für Gesundheit »Zuwanderung als Patentlösung für die Fachkräftesicherung im deutschen Gesundheitswesen?«: Experten plädieren für optimierte Anerkennungsverfahren und hohe Qualitätsstandards

Fachtagung des Bundesministeriums für Gesundheit: »Zuwanderung als Patentlösung für die Fachkräftesicherung im deutschen Gesundheitswesen?«

Fachtagung des Bundesministeriums für Gesundheit: »Zuwanderung als Patentlösung für die Fachkräftesicherung im deutschen Gesundheitswesen?«

Das Bundesgesundheitsministerium hat am 27. November 2018 in Berlin eine Fachtagung ausgerichtet. Rund 250 Teilnehmer folgten der Einladung. Insbesondere standen Fragen des Anerkennungsrechts, der Verfahrenspraxis und der Anerkennungsqualifizierung im Mittelpunkt. Die unter Federführung von saaris e.V. organisierte Tagung fand in Zusammenarbeit mit dem für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse zuständigen Fachreferat des Bundesbildungsministeriums statt.

Eröffnet wurde die Fachtagung durch die Gesundheitsministerin des Saarlandes, Monika Bachmann, und durch den Leiter der Zentralabteilung Europa und Internationales des Bundesministeriums für Gesundheit, Ingo Behnel.

Wie gelingt die Integration ausländischer Ärztinnen und Ärzte bei gleichzeitiger Versorgungssicherheit?

Eine der zentralen Fragen des Forums griff Dr. Joachim Seybold, stellvertretender Ärztlicher Direktor der Charité Universitätsmedizin Berlin, auf und führte aus, dass berufliche Integration sich an hohen fachlichen und sprachlichen Qualitätsanforderungen ausrichten müsse und sehr gut kontinuierlich gelingen könne, wenn der Anerkennungsprozess fachlich-kollegial adäquat begleitet wird.

Ein klares Plädoyer für hohe Qualitätsstandards

Tobias Nowocyzn, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer, konstatierte, dass die Erlangung der Approbation für aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte auf einer profunden Prüfung der Voraussetzungen beruhen müsse. Hier hätten die Fachsprachprüfungen der Landesärztekammern zur Qualitätssicherung beigetragen ebenso wie die durch Universitätsklinika durchgeführten Kenntnisprüfungen. Tobias Nowoczyn verwies darauf, dass in vielen anderen Ländern die Ablegung eines Examens notwendige Voraussetzung für die Erteilung einer Berufszulassung sei. In den USA beispielsweise könne keine ärztliche Tätigkeit ausgeübt werden, ohne dass zuvor das amerikanische Examen vollständig abgelegt worden sei. Dies setze selbstverständlich die exzellente Kenntnis der Landessprache voraus. Bei Anerkennungsverfahren gelte es immer, sich an hohen Qualitätsstandards zu orientieren. Die Verfahren über Gutachterpraxen bzw. die Prüfung nach Papiervorlage könnten immer auch fehleranfällig sein. Der Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer verwies damit zugleich auf die Forderungen sehr vieler Landesärztekammern und die Beschlussfassungen des 121. Deutschen Ärztetags zu dieser Thematik.

Anerkennungsqualifizierungen können rasch, kostengünstig und effektiv sein

Expertenforum zur erfolgreichen Qualifizierung und Integration von ausländischen Ärztinnen und Ärzten auf der Fachtagung des Bundesgesundheitsministeriums · Foto: Andrew Grauman / nplusevent

Expertenforum zur erfolgreichen Qualifizierung und Integration von ausländischen Ärztinnen und Ärzten auf der Fachtagung des Bundesgesundheitsministeriums · Foto: Andrew Grauman / nplusevent

Barbara Rosenthal, mibeg-Institut Medizin, zeigte auf, dass sich Anerkennungsqualifizierungen an hohen Qualitätsstandards ausrichten müssten. Ihr Institut habe Gesundheitsfachkräfte aus 80 Ländern beraten und auf ihre berufliche Anerkennung vorbereitet. Die aus dem Ausland kommenden medizinischen Fachkräfte entfalteten einen großen kulturellen Reichtum, aber in Hinblick auf das Ziel der Anerkennungsqualifizierungen, Gleichwertigkeit im angestrebten Berufsfeld zu erlangen, sei dies nicht der Fokus. Nationalität sei keine Kategorie der Medizin, sondern Wissenschaftlichkeit, Evidenzbasiertheit und das Wohl des Patienten. Beim ärztlichen Handeln komme es auf das bestmögliche Tun an. Von daher bedürfe es immer der hohen sprachlichen, fachsprachlichen und fachlichen Kompetenz bei der Patientenversorgung. Dass dies rasch, kostengünstig und effektiv realisiert werden kann, belegen die Programme des mibeg-Instituts. Weiterlesen

IQ Netzwerk: ebb und mibeg-Institut Medizin präsentieren Projekte auf der Fachtagung des Bundesgesundheitsministeriums

IQ Netzwerk: ebb und mibeg-Institut Medizin bei der BMG-Tagung

IQ Netzwerk: ebb und mibeg-Institut Medizin bei der BMG-Tagung

Auf der Fachtagung »Zuwanderung als Patentlösung für die Fachkräftesicherung im deutschen Gesundheitswesen?« wurde das Förderprogramm IQ mit zahlreichen Projekten zur beruflichen Qualifizierung von Gesundheitsfachkräften vorgestellt. Hierzu waren MUT IQ (Multiplikatorenprojekt Transfer des Förderprogramms IQ) vom Träger ebb und das mibeg-Institut Medizin mit Informationsständen vertreten. In guter nachbarschaftlicher Zusammenarbeit konnten so zahlreiche der 250 Tagungsteilnehmer informiert werden. Für das bundesweit agierende MUT IQ präsentierten Dr. Johnny van Hove und Liam Patuzzi zahlreiche Informationen zum Förderprogramm IQ und zum IQ Netzwerk. Martin Füg und Christian Kühlwein vom mibeg-Institut Medizin stellten die in NRW unter dem Projekttitel IQuaMed und mit Unterstützung des Förderprogramms IQ entwickelten Seminare vor, die zur beruflichen Integration von Gesundheitsfachkräften durchgeführt werden.

»Ausländische Gesundheitsfachkräfte willkommen«: Zeitschrift für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin ASU

»Ausländische Gesundheitsfachkräfte willkommen« ASU 9 / 2018Gesundheitsberufe sind reglementiert. Aus dem Ausland kommende Gesundheitsfachkräfte benötigen daher zur Berufsausübung eine besondere Erlaubnis. Insbesondere für Geflüchtete ist es hilfreich, diese rasch zu erlangen. Über das Projekt IQuaMed hat das mibeg-Institut Medizin Wege nicht nur für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Pflegepersonal, sondern auch u. a. für Physiotherapeuten, Hebammen, Ergotherapeuten, Medizinisch-technische radiologische Assistenten und Pharmazeutisch-technische Assistenten erschlossen. Für die Modellregion NRW zeigt dieses Projekt, dass eine rasche, qualitativ hochwertige und kostengünstige Berufsanerkennung erreicht werden kann.

Der vollständige Aufsatz von Barbara Rosenthal ist erschienen in der Zeitschrift für Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Umweltmedizin ASU 9 / 2018.

Constanze Lernhart und Mechthild Schildwächter: Erteilung und Entzug von Berufserlaubnissen und Approbationen

Constanze Lernhart, Regierungsdirektorin, juristische Dezernentin der Bezirksregierung Düsseldorf, und Mechthild Schildwächter, Richterin am Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen, referieren zur Erteilung und dem Entzug von Berufserlaubnissen und Approbationen. Wir berichteten. Das Seminar ist eine Veranstaltung der Bundesvereinigung Öffentliches Recht und wird aufgrund der großen Nachfrage erneut angeboten am 19. November 2018. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Wie viele Ärzte braucht das Land? – Daten zur ärztlichen Bedarfsplanung

Der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA hat ein »Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung« in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse nunmehr vorliegen und auf der Herbsttagung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV in Berlin vorgestellt wurden.

Das Gutachten referiert auf der Grundlage von neuberechneten Verhältniszahlen den Bedarf von zusätzlichen Arztstellen, wenn ein Versorgungsgrad der Patienten von 100 % gegeben sein soll. Dabei wurden Alter und Geschlecht der Patienten, klassifizierte Krankheitsgruppen und Multimorbidität einbezogen. Grundlage der Daten waren die Individualdaten aus dem ambulanten Abrechnungsgeschehen.

Für Experten wenig überraschend besagt das Gutachten, dass deutschlandweit, wenn ein Versorgungsgrad von 100 % erhalten bleiben soll, 1.400 zusätzliche Hausärzte für die Patientenversorgung gebraucht würden. Berechnet man einen sogenannten Mitversorgereffekt ein, sind es rund 4.100 zusätzliche Hausärzte, die im gesamten Bundesgebiet gebraucht würden. Mit einem Mitversorgereffekt ist gemeint, dass geprüft wird, welche Ärzte ein Patient in einer bestimmten zeitlichen Frist erreichen kann. Die Gutachter gehen im vorliegenden Fall davon aus, dass 99 % der Patienten ihren Hausarzt innerhalb von 15 Minuten erreichen müssten.

Die KBV weist selbstverständlich darauf hin, dass Änderungen an der Bedarfsplanung mit Vorsicht vorzunehmen sind. Die KBV betont zugleich, dass die ambulante Versorgung in Deutschland gut bis sehr gut ist, so Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung laut dem Deutschen Ärzteblatt.

In Bezug auf ärztliche Bedarfszahlen wird gern die große Trommel geschlagen, und oft stehen nur politische Interessen oder Wirtschaftsinteressen dahinter. Deshalb ist eine Bedarfsplanung, basierend auf aktuellen Verhältniszahlen, ein wertvoller Beitrag zur Diskussion.