Anerkennung: Bundesministerium für Gesundheit

Gesundheitsfachberufe: Eckpunkte zur Neuordnung vorgestellt, Finanzierung noch offen?

Gleich für zehn Gesundheitsfachberufe haben Bund und Länder am 4. März 2020 Eckpunkte zu einer Modernisierung und Neuordnung vorgelegt. Themenschwerpunkte sind dabei die Abschaffung des Schulgeldes, die Einführung einer Ausbildungsvergütung, die Schaffung einheitlicher Qualitätsstandards für die Ausbildung, Fragen einer Akademisierung sowie die Fragen der Finanzierung.

Um diese Gesundheitsfachberufe geht es:

  • Diätassistentin und Diätassistent,
  • Ergotherapeutin und Ergotherapeut,
  • Logopädin und Logopäde,
  • Masseurin und medizinische Bademeisterin und Masseur und medizinischer Bademeister,
  • Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik und Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik,
  • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin und Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent,
  • Medizinisch-technische Radiologieassistentin und Medizinisch-technischer Radiologieassistent,
  • Orthoptistin und Orthoptist,
  • Physiotherapeutin und Physiotherapeut sowie
  • Podologin und Podologe.

Bei den parallel zu den Beratungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe gelaufenen Gesetzgebungsvorhaben zu den Ausbildungen für die Pharmazeutisch-technische Assistenz und die Anästhesietechnische Assistenz sowie die Operationstechnische Assistenz wurden bereits unterschiedliche Aspekte der Erörterungen von Bund und Ländern zum Gesamtkonzept berücksichtigt.

Das Papier »Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe« finden Sie hier.

Allerdings gibt es noch Beratungsbedarf zur Finanzierung. So schrieb die amtierende Präsidentin der Kultusministerkonferenz, die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig, an den Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz: »Während die entsprechende Gesetzgebung beim Bundesministerium für Gesundheit liegt, fallen die Kosten allein bei der Landeswissenschaftsseite an.« Laut dem Bildungsblog, der aus dem Brief der KMK-Präsidentin zitiert, werde im Schreiben mit der Reduzierung der Studienplatzkapazitäten in der Medizin gedroht.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: Regierungserklärung zur Bekämpfung des Coronavirus

Am 4. März 2020 hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Deutschen Bundestag eine Regierungserklärung zum aktuellen Stand der Bekämpfung des neuartigen Coronavirus abgegeben.

Die Rede von Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein und Mitglied des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages, zum Thema Schutzmaßnahmen vor Coronaviren im Rahmen der Aktuellen Stunde des Bundestages am 12. Februar 2020 finden Sie hier, die Rede von Rudolf Henke anlässlich der Regierungserklärung vom 4. März 2020 zur Bekämpfung von Coronaviren hier.

Bundesrat beschließt neue Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen

In seiner Sitzung am 20. Dezember 2019 hat der Bundesrat wesentliche Änderungen in der Ausbildung für Hebammen beschlossen. Die wichtigste Änderung: Wer sich heute entscheidet, den Beruf als Hebamme zu erlernen, wird dies ab sofort nur im Rahmen eines entsprechenden Studiums können. Das Studium ist sehr praxisbezogen, dies spiegelt auch die Prüfungsanforderung wieder, die besagt, dass für die Durchführung der geplanten und situativ erforderlichen Betreuungsmaßnahmen in Schwangerschaft sowie Wochenbett und Stillzeit eine adäquate Prüfungsleistung in mindestens 60 Minuten erforderlich ist, bei erforderlichen Betreuungsmaßnahmen im zweiten Prüfungsteil Geburt mindestens drei Fälle behandelt werden müssen im Umfang einer Prüfungszeit von sechs Stunden.

Erfreulicherweise legt die Verordnung fest, dass nicht nur Simulationslernen und -prüfen zukünftig die Lern- und Prüfungspraxis bestimmen werden: »Aus Gründen des Patientenschutzes muss aber sichergestellt sein, dass die Prüfungen nicht ausschließlich im Rahmen von Simulationen durchgeführt werden. Der erste und dritte Prüfungsteil sollten an einem Ort stattfinden, an dem das komplexe Handeln in der Berufspraxis überprüft werden kann.«

Die Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV) nimmt auch Bezug auf die Anerkennung von aus dem Ausland kommenden Hebammen. Sollten Anerkennungslehrgänge notwendig sein, müssen diese als theoretische und praktische Lehrveranstaltungen an Hochschulen stattfinden, Praxiseinsätze können in Krankenhäusern, bei freiberuflichen Hebammen, in ambulanten hebammengeleiteten Einrichtungen oder weiteren Einrichtungen nach § 13 Hebammengesetz stattfinden. Anpassungslehrgänge können sich sowohl auf die eine oder andere Lehrform konzentrieren, oder aber beides kann gefordert werden.

Damit schafft der neue gesetzliche Rahmen eine stärkere theoretische und wissenschaftsfundierte Ausbildung, die im Gesundheitswesen sehr begrüßt wird. Ganz praktisch aber stellt sich die Frage nach den Ausbildungs- bzw. Studienkapazitäten. Bisher hatten Anerkennungssuchende in diesem Berufsfeld extreme Schwierigkeiten, geforderte theoretische oder praktische Lehrangebote zu finden. Zu beobachten bleibt, ob sich an dieser mangelnden Kapazität bei der Anerkennungspraxis zukünftig etwas verbessert.

 

OTA und ATA: Neue einheitliche Ausbildungsregeln für medizinische Assistenzberufe

Für die Ausbildung der Anästhesietechnischen Assistent/innen (ATA) und der Operationstechnischen Assistent/innen (OTA) hat das Bundeskabinett einen neuen Gesetzentwurf beschlossen. Der Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium schafft zum ersten Mal bundesweit einheitliche Regelungen für diese beiden Berufe. Die Regeln sollen zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Damit wird die seit langem bestehende unklare und uneinheitliche Ausbildungsstruktur in Deutschland beendet und den Forderungen der Berufsverbände, die sich für die weitere Etablierung dieser Berufsbilder eingesetzt hatten, entsprochen.

Die jeweils dreijährige Ausbildung wird als theoretischer und praktischer Unterricht in Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen vermittelt und mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen.

Die abschließende staatliche Prüfung kann dann selbstverständlich Grundlage sein für Gleichwertigkeitsprüfungen. Bei vergleichbaren Ausbildungsinhalten und unter Einbeziehung einer eventuell vorhandenen berufspraktischen Erfahrung können entsprechende Anerkennungsverfahren ausländischer Fachkräfte sich nun auf den staatlichen Abschluss mit entsprechendem Curriculum beziehen.

»Mit diesem Gesetz gehen wir jetzt an, was Berufsverbände und Bundesländer seit längerem fordern: Wir schaffen bundesweit einheitliche Regelungen für die Ausbildung in der Anästhesie- und Operationstechnischen Assistenz. Damit stärken wir auch die Patientensicherheit«, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Deutscher Pflegetag 2019 eröffnet

Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats, und Christine Vogler, Vizepräsidentin des Deutschen Pflegerats, eröffnen den Deutschen Pflegetag 2019 in Berlin

Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats, und Christine Vogler, Vizepräsidentin des Deutschen Pflegerats, eröffnen den Deutschen Pflegetag 2019 in Berlin

In Berlin ist der Deutsche Pflegetag eröffnet worden. Die Veranstalter des größten deutschen Fachkongress der Pflegebranche verbuchen in diesem Jahr eine Rekordbeteiligung: An drei Tagen werden 10.000 Besucherinnen und Besucher erwartet. Zentrale Themen des Kongresses sind die weitere Optimierung der Qualität in der Pflege und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Als Referenten sind Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit, und Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, beim Deutschen Pflegetag dabei, und selbstverständlich auch der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und der Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Björn Böhning, auf dem Deutschen Pflegetag 2019

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und der Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Björn Böhning, auf dem Deutschen Pflegetag 2019

In seinem Eröffnungsstatement betonte Spahn, Deutschland sei auf Pflegekräfte aus dem Ausland angewiesen, die Gewinnung von Pflegekräften sei das große Thema der Politik in den nächsten Jahren. Dabei sei die Kompetenz, auch die Sprachkompetenz der Pflegefachkräfte wichtig. Man dürfe nicht so tun, als könne jeder diesen Beruf ausüben, frei nach dem Motto: »Da haben wir ein paar Flüchtlinge, dann nehmen wir die«. Eine weiter verbesserte Qualität, gute Arbeitsbedingungen, eine angemessene Entlohnung und eine verbesserte Ausbildung seien wichtig und müssten angegangen werden.

Giffey betonte, Pflege dürfe nicht nur in Richtung Altenpflege gedacht werden und sei viel mehr als das. Sie plädierte für deutlich attraktive Bildungswege in der Pflege.

Zur aktuellen Debatte um die Bundespflegekammer sagte Spahn, bei all diesen Fragen könne eine solche Berufsvertretung ein wichtiger Ansprechpartner werden. Wichtig sei jetzt, dass sich die Pflegenden auf Landesebene klar zur Pflegekammer positionieren. Dass die Bundespflegekammer ganz oben auf der Agenda der Pflege steht, zeigte der donnernde Applaus des Auditoriums.