Anerkennung: Die Kenntnisprüfung im Anerkennungsverfahren bei den akademischen Heilberufen (Schwerpunkt Humanmedizin)

Gezieltes 4-Wochen-Training zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung Medizin

Intensivkurs Humanmedizin zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung

Optimale Vorbereitung auf die ärztliche Kenntnisprüfung im mibeg-Institut

Das ist ganz schön anspruchsvoll: Die Ärztinnen und Ärzte, die sich im mibeg-Institut gezielt auf die Kenntnisprüfung Medizin vorbereitet haben, sind allesamt berufstätig. Und sie nutzen ihre Ferien, um sich mit dem Intensivtraining des mibeg-Instituts auf die Kenntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte vorzubereiten.

Auch bei diesem Kurs, der sich hier fröhlich von der Seminarleiterin Cecile Polzin vom mibeg-Institut Medizin verabschiedet, ist nur ein Teil präsent, und viele nahmen online teil, da sie aus dem gesamten Bundesgebiet den Kurs gewählt haben.

Während bundesweit zu beobachten ist, dass sich Anerkennungsverfahren wieder verkomplizieren, ist dieser Kurs des mibeg-Instituts nach wie vor eine gute Möglichkeit, erfolgreich die Kenntnisprüfung Medizin zu bestehen. Dies gilt insbesondere für Nordrhein-Westfalen.

Hier braut sich einiges an Unmut zusammen, da die Nichtbestehensquoten sowohl bei der ärztlichen Fachsprachprüfung als auch bei der ärztlichen Kenntnisprüfung sehr hoch sein sollen.

Ein Krankenhaus aus Westfalen schrieb uns besorgt: »Uns wurde aus verschiedenen ärztlichen Bereichen mitgeteilt, dass die Kenntnisprüfung der Bezirksregierung Münster überdurchschnittlich anspruchsvoll sein soll. So haben wir hier im Haus z.B. eine hohe Durchfallquote, und es geht mittlerweile soweit, dass einige Ärzte lieber auf Niedersachsen ausweichen, um dort die Kenntnisprüfung zu erlangen. Da Sie viel mehr Referenzfälle und Erfahrungswerte haben, wollte ich mich gerne einmal dazu mit Ihnen austauschen und bin dankbar, wenn Sie Ihre Erfahrungen in Bezug auf die Durchfallquote in Münster mit mir teilen.«

Da auch in Bezug auf die neue Verwaltungspraxis bei der Erstellung von Bescheiden für die verschiedenen Gesundheitsfachberufe viele Fragen aufkommen, ist es an der Zeit, dass sich die Anerkennungsexpert/innen in Nordrhein-Westfalen zusammen finden, um den aktuellen Status Quo zu erheben und langfristige Strategien zu entwickeln.

Insgesamt gilt: Für Angehörige akademischer Heilberufe wie für diese Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten führt kein Weg an der Fachsprachprüfung oder an der Kenntnisprüfung vorbei. Und am besten ist die gezielte Vorbereitung durch ärztliche Fachkolleg/innen im Intensivkurs Humanmedizin, wie es im mibeg-Institut seit Anbeginn in allen Kursen gehandhabt wird.

Wir wünschen jedenfalls herzlich allen Erfolg und freuen uns auch später immer wieder über Begegnungen, wenn die Ärztinnen und Ärzte längst in den Krankenhäusern in Deutschland arbeiten.

Poster Weg zur Anerkennung

Plakat »Der Weg zur deutschen Approbation für ausländische Ärztinnen und Ärzte«
Es gibt eine ständige Nachfrage nach unserem Informationsposter: Nun ist die neue Druckauflage da! Anerkennungsinteressierte, Anerkennungsberater und -beraterinnen, Arbeitsvermittlungsexpert/innen der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter und Mitarbeite/innen in Kliniken können es selbstverständlich bei uns kostenfrei anfordern!

Das Poster »Der Weg zur ärztlichen Approbation« stellt Informationen zur raschen Anerkennung zur Verfügung und hilft, den eigenen Weg gut zu planen, um in Deutschland als Ärztin oder Arzt zu arbeiten. Das mibeg-Institut hat dieses »Anerkennungsposter« zusammen mit juristischen Experten im Bereich der Approbationsverfahren entwickelt.

This Poster is also available in English.

Wie geht es mit den Kenntnisprüfungen? BIBB-Anerkennungsmonitoring bei akademischen Heilberufen

BIBB-Fachbeitrag über Anerkennungsverfahren in den akademischen HeilberufenDas Bundesinstitut für Berufsbildung BIBB hat ein Monitoring zur Kenntnisprüfung im Rahmen der Anerkennungsverfahren bei den akademischen Heilberufen durchgeführt und dabei einen besonderen Schwerpunkt auf die Humanmedizin gelegt. Die Ergebnisse des Anerkennungsmonitorings zu diesem Thema haben Dr. Rebecca Atanassov, Dr. Jessica Erbe und Robert Koch als Autoren zusammengefasst. Das Ergebnis bezieht sich auf eine Erhebung, bei der die zuständigen Stellen zu den von ihnen durchgeführten Kenntnisprüfungen und Erfolgsquoten befragt wurden. Der Zeitraum umfasst die Jahre 2014 bis 2017.

Zunächst wird die amtliche Statistik zu den Kenntnisprüfungen referiert. Das Ergebnis ist ermutigend: In diesen Jahren konnte bei mehr als der Hälfte aller Gleichwertigkeitsprüfungen die volle Gleichwertigkeit bescheinigt werden, allerdings sank der Anteil der Bescheide auf volle Gleichwertigkeit von fast 80 Prozent im Jahr 2014 auf 60 Prozent 2017.

Bei den Anerkennungsverfahren im Jahr 2017 zum deutschen Referenzberuf Humanmedizin bei Drittstaatlern wurden insgesamt 4.287 Verfahren beschieden. Davon erreichten 60 Prozent die volle Gleichwertigkeit, davon wiederum 45 Prozent nach erfolgreicher Kenntnisprüfung und 55 Prozent nach ausschließlicher Dokumentenprüfung, besagt die amtliche Statistik.

Zum Verfahren: Grundlage für die Erstellung eines Bescheids ist die inhaltliche Dokumentenprüfung. Werden keine wesentlichen Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf festgestellt, kann die Gleichwertigkeit bescheinigt werden. Werden Unterschiede festgestellt, kann eine Ausgleichsmaßnahme erfolgen, bei Ärztinnen und Ärzten, die aus einem sog. Drittstaat kommen, ist dies regelmäßig das Absolvieren einer Kenntnisprüfung.

Die amtliche Statistik referiert keine Daten zu den Erfolgsquoten oder der Anzahl von benötigten Prüfungsversuchen für die Kenntnisprüfung. Hier setzt die Befragung im Rahmen des Anerkennungsmonitorings ein. Es ist von Interesse, ob Kenntnisprüfungen direkt bestanden werden oder erst nach mehrmaligem Versuch. Kenntnisprüfungen können der Regel nach maximal dreimal abgelegt werden. Allerdings gibt es immer noch einen »Approbationstourismus«, der dadurch möglich ist, dass Prüfungsversuche in anderen Bundesländern erneut gestartet werden. Es gibt kein einheitlich verbindliches System einer Registratur, in dem Approbationen oder Versuche, die Approbation zu erlangen, zentral geführt werden, sondern nur die gute Verwaltungspraxis zuständiger Stellen im Austausch. Die Antragsteller werden befragt und müssen Auskunft geben, ob sie ggf. schon in einem anderen Bundesland einen Antrag auf Approbation gestellt haben. Weiterlesen