Anerkennung: Entbindungspfleger

Hebammenausbildung – wie ist der Stand in Nordrhein-Westfalen?

Der Gesundheitsausschuss des Landes Nordrhein-Westfalen hat um einen Bericht des zuständigen Gesundheitsministeriums zum Thema Finanzierung der Akademisierung der Hebammenausbildung gebeten. Minister Karl-Josef Laumann übermittelte den Bericht am 20. November 2019.

Das Ministerium beschreibt, dass die derzeitige Hebammenausbildung als dreijährige Fachkraftausbildung ausgestaltet ist und zukünftig eine Akademisierung der Ausbildung erfolgt in Form eines dualen Studiums mit mindestens sechs und höchstens acht Semestern Studienzeit.

In Bezug auf die Ausbildungskapazität konnte nicht sehr viel Positives berichtet werden: »Es liegen mehrere Interessensbekundungen von Fachhochschulen und Universitäten vor. Diese haben, basierend auf den verschiedenen Planungsständen der Hochschulen, einen unterschiedlichen Detaillierungsgrad. Eine abschließende Aussage zu den zukünftigen Standorten eines Hebammenstudiums ist jedoch aktuell nicht möglich. Konkrete Konzepte können vor Verabschiedung der Studien- und Prüfungsverordnung des Bundes noch nicht von den Hochschulen erstellt werden, da in der Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen die Mindestanforderungen an das Studium einschließlich des berufspraktischen Teils des Studiums und das Nähere zur staatlichen Prüfung geregelt ist und diese somit Grundlage für die Studiengangs-Konzepte ist.«

Ein in NRW gestarteter Modellstudiengang in Bochum bietet insgesamt 42 Studienplätze, ein Einstieg ist nur zum Wintersemester möglich.

Laut Hebammenreformgesetz können aber bis 2022 weiterhin auch fachschulische Ausbildungen begonnen werden.

In Bezug auf die Ausbildungskapazitäten bei sog. Anpassungslehrgängen für Hebammen, die aus dem Ausland kommen, bestehen derzeit nur sehr wenige Möglichkeiten. Auch das IQ Netzwerk-Programm, finanziert über ESF-Fördermittel und Bundesmittel, konnte hier nur wenig Abhilfe schaffen, da es zu wenig Kapazitäten an den Hebammenschulen gab. So wurde eine Behelfskonstruktion geschaffen, angesiedelt in einem Ausbildungszentrum für Pflege. Auf Nachfrage wurden allerdings bislang keine Zahlen zu Absolvent/innen zur Verfügung gestellt.

Update: Die Evangelische Hochschule Berlin (EHB) bietet eine öffentliche geförderte Anerkennungsqualifizierung an, die zukünftig durch Agenturen für Arbeit und durch Jobcenter über Bildungsgutscheine unterstützt wird. Weitere Informationen dazu in unserem Interview mit der Leiterin des Studiengangs Hebammenwissenschaft an der EHB, Prof. Dr. Melita Grieshop.

Bundesrat beschließt neue Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen

In seiner Sitzung am 20. Dezember 2019 hat der Bundesrat wesentliche Änderungen in der Ausbildung für Hebammen beschlossen. Die wichtigste Änderung: Wer sich heute entscheidet, den Beruf als Hebamme zu erlernen, wird dies ab sofort nur im Rahmen eines entsprechenden Studiums können. Das Studium ist sehr praxisbezogen, dies spiegelt auch die Prüfungsanforderung wieder, die besagt, dass für die Durchführung der geplanten und situativ erforderlichen Betreuungsmaßnahmen in Schwangerschaft sowie Wochenbett und Stillzeit eine adäquate Prüfungsleistung in mindestens 60 Minuten erforderlich ist, bei erforderlichen Betreuungsmaßnahmen im zweiten Prüfungsteil Geburt mindestens drei Fälle behandelt werden müssen im Umfang einer Prüfungszeit von sechs Stunden.

Erfreulicherweise legt die Verordnung fest, dass nicht nur Simulationslernen und -prüfen zukünftig die Lern- und Prüfungspraxis bestimmen werden: »Aus Gründen des Patientenschutzes muss aber sichergestellt sein, dass die Prüfungen nicht ausschließlich im Rahmen von Simulationen durchgeführt werden. Der erste und dritte Prüfungsteil sollten an einem Ort stattfinden, an dem das komplexe Handeln in der Berufspraxis überprüft werden kann.«

Die Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV) nimmt auch Bezug auf die Anerkennung von aus dem Ausland kommenden Hebammen. Sollten Anerkennungslehrgänge notwendig sein, müssen diese als theoretische und praktische Lehrveranstaltungen an Hochschulen stattfinden, Praxiseinsätze können in Krankenhäusern, bei freiberuflichen Hebammen, in ambulanten hebammengeleiteten Einrichtungen oder weiteren Einrichtungen nach § 13 Hebammengesetz stattfinden. Anpassungslehrgänge können sich sowohl auf die eine oder andere Lehrform konzentrieren, oder aber beides kann gefordert werden.

Damit schafft der neue gesetzliche Rahmen eine stärkere theoretische und wissenschaftsfundierte Ausbildung, die im Gesundheitswesen sehr begrüßt wird. Ganz praktisch aber stellt sich die Frage nach den Ausbildungs- bzw. Studienkapazitäten. Bisher hatten Anerkennungssuchende in diesem Berufsfeld extreme Schwierigkeiten, geforderte theoretische oder praktische Lehrangebote zu finden. Zu beobachten bleibt, ob sich an dieser mangelnden Kapazität bei der Anerkennungspraxis zukünftig etwas verbessert.

 

Hebammenausbildung in Deutschland wird akademisiert: Chance für ausländische Bewerberinnen und Bewerber

Gute Nachrichten auch für viele Hebammen, die aus dem Ausland kommen und ihre berufliche Anerkennung suchen: Der Bundesgesundheitsminister setzt eine EU-Richtlinie um, die spätestens 2020 erfüllt sein muss. Der Ausbildungsstandard von Hebammen wird gehoben, und im Rahmen eines dualen Studiums können theoretische und praktische Studieninhalte miteinander verknüpft werden.

Bislang zeichnete sich die Ausbildung in Deutschland durch einen besonders geringen Umfang an Theoriestunden in der Ausbildung aus. Aus dem Ausland kommende Bewerberinnen hatten da oft deutliche Vorsprünge durch eine akademische Vorbildung. Allerdings fehlte im Vergleich zur deutschen Ausbildung oft der Nachweis der erforderlichen praktischen Kompetenz. Die Folge: Eine Gleichwertigkeit konnte nicht konstatiert werden, viele Stunden praktischer Assistenz mussten nachgeholt werden. Da der Hebammenberuf in Deutschland überwiegend freiberuflich und in Teilzeit ausgeübt wird, war es nahezu unmöglich, eine zugelassene Praxisanleiterin zu finden, die bereit war, eine ausländische Kollegin (oder einen Kollegen) zur Anerkennung zu begleiten. Weiterlesen

IQuaMed: Wie kann ich teilnehmen?

Mit den Seminaren im Programm IQuaMed helfen wir Ihnen, sich auf Ihre Anerkennungsprüfungen und auf Ihr Berufsleben in Deutschland vorzubereiten. Diese Seminare sind für Sie kostenfrei, weil sie öffentlich gefördert werden. Wenn Sie an einem Seminar teilnehmen möchten, brauchen wir einige Unterlagen von Ihnen. Weiterlesen

Workshop für Integration Points zum Programm IQuaMed

Sehr gern folgen wir einer Einladung zu einer Veranstaltung am 2. November 2016, die das Projekt »IQ Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstelle MOZAIK« des IQ Netzwerks NRW in Bielefeld organisiert. Das Programm sieht einen Workshop vor, in denen die in Nordrhein-Westfalen möglichen Qualifizierungen für Angehörige reglementierter Gesundheitsberufe vorgestellt werden, die das mibeg-Institut Medizin entwickelt und realisiert.