Anerkennung: Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG)

Expertenseminar: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Gesundheitswesen

Gern bieten wir am 9. Oktober 2019 erneut eine Fortbildung zum Approbationsrecht, zum Recht der Berufszulassung und zur Verfahrenspraxis an. Das Seminar richtet sich an Jurist/innen, Fachkräfte zuständiger Stellen, Arbeitsvermittler/innen der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter, an Anerkennungsberater/innen und Personalverantwortliche in Kliniken. Ein erstes Seminar zur Thematik in unserem Institut war kurzfristig ausgebucht.

Bei der Gewinnung von aus dem Ausland kommenden Fachkräften ist die Anerkennung der Studien- und Berufsabschlüsse das zentrale Thema im Gesundheitswesen. Unter welchen Voraussetzungen können Approbationen und Berufserlaubnisse erteilt werden? Welche aktuellen Rechtsgrundlagen müssen beachtet werden, wenn die berufliche Anerkennung in einem Gesundheitsberuf in Deutschland angestrebt wird? Was kennzeichnet die Verfahrenspraxis der Approbationsbehörden? Welche Aufgaben stellen sich aktuell der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe? Wie läuft das Approbationsverfahren aus Sicht der Ärztekammern? Für eine optimale Beratung und Begleitung von Anerkennungsprozessen benötigen Experten aus den Bereichen Recht, Arbeitsvermittlung, Anerkennungsberatung und Human Resources Kenntnisse der aktuellen Rechtslage und der Verfahrenspraxis der Behörden.

Es referieren RD’in Constanze Lernhart, die über eine mehrjährige Erfahrung als juristische Dezernentin für den Bereich Berufsanerkennung akademischer Heilberufe bei der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie verfügt, die Juristin Carola Dörfler, Leiterin der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG in Bonn, und Jürgen Herdt, Leiter der Stabsstelle Planung und Entwicklung bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Fachtagung des Bundesministeriums für Gesundheit »Zuwanderung als Patentlösung für die Fachkräftesicherung im deutschen Gesundheitswesen?«: Experten plädieren für optimierte Anerkennungsverfahren und hohe Qualitätsstandards

Fachtagung des Bundesministeriums für Gesundheit: »Zuwanderung als Patentlösung für die Fachkräftesicherung im deutschen Gesundheitswesen?«

Fachtagung des Bundesministeriums für Gesundheit: »Zuwanderung als Patentlösung für die Fachkräftesicherung im deutschen Gesundheitswesen?«

Das Bundesgesundheitsministerium hat am 27. November 2018 in Berlin eine Fachtagung ausgerichtet. Rund 250 Teilnehmer folgten der Einladung. Insbesondere standen Fragen des Anerkennungsrechts, der Verfahrenspraxis und der Anerkennungsqualifizierung im Mittelpunkt. Die unter Federführung von saaris e.V. organisierte Tagung fand in Zusammenarbeit mit dem für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse zuständigen Fachreferat des Bundesbildungsministeriums statt.

Eröffnet wurde die Fachtagung durch die Gesundheitsministerin des Saarlandes, Monika Bachmann, und durch den Leiter der Zentralabteilung Europa und Internationales des Bundesministeriums für Gesundheit, Ingo Behnel.

Wie gelingt die Integration ausländischer Ärztinnen und Ärzte bei gleichzeitiger Versorgungssicherheit?

Eine der zentralen Fragen des Forums griff Dr. Joachim Seybold, stellvertretender Ärztlicher Direktor der Charité Universitätsmedizin Berlin, auf und führte aus, dass berufliche Integration sich an hohen fachlichen und sprachlichen Qualitätsanforderungen ausrichten müsse und sehr gut kontinuierlich gelingen könne, wenn der Anerkennungsprozess fachlich-kollegial adäquat begleitet wird.

Ein klares Plädoyer für hohe Qualitätsstandards

Tobias Nowocyzn, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer, konstatierte, dass die Erlangung der Approbation für aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte auf einer profunden Prüfung der Voraussetzungen beruhen müsse. Hier hätten die Fachsprachprüfungen der Landesärztekammern zur Qualitätssicherung beigetragen ebenso wie die durch Universitätsklinika durchgeführten Kenntnisprüfungen. Tobias Nowoczyn verwies darauf, dass in vielen anderen Ländern die Ablegung eines Examens notwendige Voraussetzung für die Erteilung einer Berufszulassung sei. In den USA beispielsweise könne keine ärztliche Tätigkeit ausgeübt werden, ohne dass zuvor das amerikanische Examen vollständig abgelegt worden sei. Dies setze selbstverständlich die exzellente Kenntnis der Landessprache voraus. Bei Anerkennungsverfahren gelte es immer, sich an hohen Qualitätsstandards zu orientieren. Die Verfahren über Gutachterpraxen bzw. die Prüfung nach Papiervorlage könnten immer auch fehleranfällig sein. Der Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer verwies damit zugleich auf die Forderungen sehr vieler Landesärztekammern und die Beschlussfassungen des 121. Deutschen Ärztetags zu dieser Thematik.

Anerkennungsqualifizierungen können rasch, kostengünstig und effektiv sein

Expertenforum zur erfolgreichen Qualifizierung und Integration von ausländischen Ärztinnen und Ärzten auf der Fachtagung des Bundesgesundheitsministeriums · Foto: Andrew Grauman / nplusevent

Expertenforum zur erfolgreichen Qualifizierung und Integration von ausländischen Ärztinnen und Ärzten auf der Fachtagung des Bundesgesundheitsministeriums · Foto: Andrew Grauman / nplusevent

Barbara Rosenthal, mibeg-Institut Medizin, zeigte auf, dass sich Anerkennungsqualifizierungen an hohen Qualitätsstandards ausrichten müssten. Ihr Institut habe Gesundheitsfachkräfte aus 80 Ländern beraten und auf ihre berufliche Anerkennung vorbereitet. Die aus dem Ausland kommenden medizinischen Fachkräfte entfalteten einen großen kulturellen Reichtum, aber in Hinblick auf das Ziel der Anerkennungsqualifizierungen, Gleichwertigkeit im angestrebten Berufsfeld zu erlangen, sei dies nicht der Fokus. Nationalität sei keine Kategorie der Medizin, sondern Wissenschaftlichkeit, Evidenzbasiertheit und das Wohl des Patienten. Beim ärztlichen Handeln komme es auf das bestmögliche Tun an. Von daher bedürfe es immer der hohen sprachlichen, fachsprachlichen und fachlichen Kompetenz bei der Patientenversorgung. Dass dies rasch, kostengünstig und effektiv realisiert werden kann, belegen die Programme des mibeg-Instituts. Weiterlesen

Carola Dörfler an die Spitze der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG berufen

Die erfahrene Juristin Carola Dörfler übernimmt ab dem 1. Dezember 2018 die Leitung der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG. Sie wechselt hierzu von der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung nach Bonn.

Die Gutachtenstelle ist auf der Grundlage der Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) und der Kultusministerkonferenz (KMK) eingerichtet worden. Ihr kommt im Bereich der Anerkennungsverfahren für aus dem Ausland kommende Gesundheitsfachkräfte und Angehörige akademischer Heilberufe eine herausragende Stellung zu, da bei Anerkennungsverfahren ausländischer Abschlüsse hohe Qualitätsstandards erreicht werden müssen. Die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe wurde bei der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) im September 2016 eingerichtet.

Carola Dörfler leitete bereits im Auftrag der Gesundheits- bzw. Kultusministerkonferenz zusammen mit Andreas Dieckmann die Arbeitsgruppe, die die Gutachtenstelle konzipierte und ihre Arbeitsaufnahme forcierte. In der Gutachtenstelle arbeiten Experten der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen, sowie Experten, die einem Gesundheitsberuf angehören, zusammen und bewerten die Qualifikationen von Antragstellenden. Dabei kommt sowohl gesundheitswissenschaftliche als auch interkulturelle sowie fremdsprachliche Kompetenz zum Einsatz, unterstützt durch die genaue Kenntnis der Bildungssysteme der Herkunftsstaaten. Die gesammelten „Informationen zu ausländischen Bildungssystemen und zur Bewertung der dort vorhandenen Qualifikationen werden über eine Datenbank bundesweit den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt, um Parallelfälle zügig und auf einheitlicher Datenbasis entscheiden zu können“, hieß es in einer entsprechenden Verlautbarung der Kultusministerkonferenz in 2016.

„Ich möchte meine Kenntnisse im Anerkennungsrecht dazu einsetzen, die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe, die Behörden und damit auch die Antragstellenden zu unterstützen. Die GfG soll zu bundeseinheitlichen, transparenten und effektiven Anerkennungsverfahren beitragen, hierfür zu arbeiten ist eine schöne Aufgabe“, so Carola Dörfler.

Die Gutachtenstelle war zunächst im Pilotzeitraum auf eine Kapazität von 3000 Aufträgen taxiert worden, aber frühzeitig wurde ein wesentlich größerer Bedarf aus allen Bundesländern angemeldet. Sowohl der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, als auch der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, fordern die einheitliche, fachkompetente und rasche Prüfung von Dokumenten, die zur beruflichen Anerkennung vorgelegt werden. Der 121. Deutsche Ärztetag folgte dem Antrag des Marburger Bund Bundesverbandes unter Vorsitz von Rudolf Henke, die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG auszubauen und mit der Annahme und Bescheidung aller Anträge auf Gleichwertigkeitsprüfung im Rahmen von Anerkennungsverfahren zu beauftragen.

Wir gratulieren Carola Dörfler zur neuen Position und wünschen herzlich alles Gute.

Andreas Westerfellhaus: »Anerkennung ausländischer Berufsabschüsse vereinheitlichen und vereinfachen«

Der Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, hat sich auf der 91. Gesundheitsministerkonferenz am 20. und 21. Juni 2018 in Düsseldorf für eine Standardisierung und Entbürokratisierung der Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse eingesetzt.

»Die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) könnte beispielsweise so gestärkt werden, dass sie bundesweit verbindliche Festlegungen treffen kann, ob im Ausland erworbene Berufsabschlüsse direkt anerkennungsfähig sind bzw. welche Inhalte noch in Anpassungslehrgängen zu vermitteln sind. Ein standardisiertes Verfahren ist unbürokratisch, verkürzt Genehmigungszeiten und trägt zu einer schnelleren Integration ausländischer Fachkräfte in den deutschen Arbeitsmarkt bei. Hier steht Deutschland im Wettbewerb mit anderen Ländern und muss sich deutlich verbessern.«

» Der vollständige Redetext auf der Website des Pflegebevollmächtigten hier.

Susanne Bornhöft über die Aufgaben der GfG – Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe

In einem Interview für anerkennung-in-deutschland.de berichtet Susanne Bornhöft, Leiterin der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe, über das Aufgabenspektrum und die Herausforderungen, die sich für die Gutachter und Dokumentare stellen. Die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) ist bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) angesiedelt. Sie arbeitet an Qualitätsstandards der Anerkennungsverfahren und entlastet zuständigen Behörden bundesweit.

»Die zentralen Ziele der GfG sind die Qualitätsverbesserung bei den Anerkennungsverfahren, die bundesweite Vereinheitlichung und transparente Ausgestaltung der Verfahren sowie die Unterstützung und Entlastung der zuständigen Behörden. Um diese Ziele zu erreichen, ist die Entwicklung einheitlicher Bewertungskriterien für die bundesrechtlich geregelten Gesundheitsberufe eine zentrale Aufgabe der GfG.«