Anerkennung: Karl-Josef Laumann

Ärztliche Berufserlaubnis nach § 10 BÄO für Studierende aus Polen

Medizinstudierende, die ein abgeschlossenes Studium der Humanmedizin absolviert haben, denen aber noch der Nachweis der praktischen 13-monatigen Assistenzzeit fehlt, die sog. STAZ, können in Nordrhein-Westfalen eine Berufserlaubnis beantragen und ihr »Praktisches Jahr« somit in diesem Bundesland absolvieren.

Die noch ausstehenden Prüfungen am Ende dieser Lernzeit aber müssen in Polen absolviert werden, ebenso muss diese Lernzeit nach der Maßgabe der polnischen Studienordnung gestaltet und dokumentiert werden. Den Studierenden wird angeraten, sich frühzeitig mit ihrer Universität und den polnischen Approbationsbehörden in Verbindung zu setzen.

Eine Reihe von deutschen Medizinstudierenden war in eine Problemlage geraten, Ärztekammer und Landes- und Bundesministerien intervenierten, wir berichteten.

Nun regelt nach entsprechendem Gutachten der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG ein Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Möglichkeit, in Deutschland den praktischen Teil des Studiums zu absolvieren. Eine vergleichbare Entscheidung hat das Land Brandenburg getroffen.

Update: Die NRW-Landesregierung hat die Fragestellung erneut geprüft. Der Erlass vom 11. Mai 2020 sieht nun vor, dass für Medizinstudierende die Berufserlaubnis erteilt werden kann für ein Jahr, ggf. für 13 Monate. Dabei können bis zu sechs Monate bereits auf eine Weiterbildung angerechnet werden. Dieses Anerkennungsjahr wird dann mit einer Kenntnisprüfung abgeschlossen, welches die Voraussetzung für die Erteilung der Approbation für in Nordrhein-Westfalen tätige Absolventinnen und Absolventen ist.

Ausländische Gesundheitsfachkräfte: zwischen Engagement und Zwangsrekrutierung

Allein in der Uniklinik Düsseldorf haben sich über 400 Medizinstudenten sofort gemeldet, um die Universitätsklinik in Zeiten der Corona-Pandemie zu unterstützen. Der WDR begleitete aktuell den Ministerpräsidenten des Landes NRW, Armin Laschet, und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bei ihren Gesprächen mit den engagierten Studenten. Die Helfer arbeiten dort, wo sie am nötigsten gebraucht werden – und dies kann auch die Mitarbeit in der Krankenhauswäscherei sein, wie der WDR-Bericht zeigte. Ein Medizinstudent war sich jedenfalls nicht zu schade, auch dort tatkräftig mit anzupacken. Chapeau!

Der Aufruf an die Medizinstudierenden, während der Pandemie mitzuhelfen, hat ein großes und überwältigendes Echo gefunden, über 20.000 Studierende fanden sich sofort bereit. Wir berichteten.

Mittlerweile gibt es zahlreiche Initiativen für Unterstützungsleistungen von Gesundheitsfachkräften, auch die ehrenamtliche Aktion »Wir unterstützen gern« des mibeg-Instituts hat zahlreiche Angebote zur Mithilfe durch Ärzte, Naturwissenschaftler, medizinische Fachangestellte und Pflegefachkräfte aufnehmen können, die nun zielgerichtet an Krankenhäuser und Gesundheitsämter vermittelt werden. In NRW gibt es eine Reihe von Initiativen, aber auch bundesweit ist das Engagement überwältigend.

Einsatz von ausländischen Ärztinnen und Ärzten ohne Prüfung?

Gleichwohl plant das Land NRW mit einem Epidemie-Gesetz drastische Schritte zur Rekrutierung von Personal. Der Gesetzentwurf sieht die Möglichkeit der Verpflichtung zum Einsatz medizinischen und pflegerischen Personals durch die zuständigen Behörden vor, ein Schritt, der zu kontroversen Diskussionen führt. Einige Kliniken, vor allem im Reha-Bereich, müssen möglicherweise Kurzarbeit anmelden, andere Kliniken müssen zwischen befürchteter Überlastung durch die Behandlung von Covid-19-Patienten und Nichtauslastung in anderen Therapiebereichen einen Weg finden, um nicht in eine Krise zu geraten.

Aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte

Aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte

Qualifiziertes Fachpersonal in Medizin und Pflege ist jedenfalls immer eine Rechengröße im Gesundheitssystem, und so ist abzusehen, dass auch Fachkräfte mit einem im Ausland erworbenen, aber noch nicht anerkannten Abschluss – mal wieder – zum politischen Zankapfel werden.

Nur mit – wie auch immer geprüfter – Dokumentenvorlage und einem B2-Nachweis deutscher Sprachkenntnisse – von welcher Qualität auch immer – eine Berufserlaubnis als Arzt oder Ärztin zu erhalten, ist in den letzten Jahren zugunsten qualitativer Prüfverfahren bundesweit abgeschafft worden, nun möchten die ersten Bundesländer, in Panik geraten angesichts der zu erwartenden Krankenzahlen, hier wieder Schnellverfahren etablieren.

Bayern und Niedersachsen planen laut Deutschem Ärzteblatt bereits, eine vorübergehende Berufserlaubnis auszugeben. Gleichwohl werden aus dem Ausland kommende Ärzte auch hier innerhalb eines Jahres erfolgreich die Fachsprachprüfung ablegen müssen. Ob andere Länder folgen, ist unklar: Rheinland-Pfalz, Sachsen oder auch Sachsen-Anhalt hatten noch kürzlich eine rigorose Verschärfung der bestehenden Prüfverfahren gefordert.

Und nun Rolle rückwärts?

Der verständliche Wunsch vieler aus dem Ausland kommender Ärzte, eine sofortige Berufserlaubnis zu erlangen und sich in der Pandemie-Situation zu engagieren, wird jetzt nicht durch schnellere und effizientere Prüfverfahren beantwortet. Die Ärzte werden gebraucht, da Behelfskrankenhäuser, Fieberambulanzen und Drive-In-Stationen für Testabstriche mehr Personal benötigen. Das Beispiel mit der Krankenhauswäscherei zeigt, wo derart Engagierte auch eingesetzt werden. Eine Vorbereitung auf eine Fachsprach- und Kenntnisprüfung ist dies nicht.

Fachlich adäquater Einsatz ist für die Kliniken wichtig

Dass zahlreiche aus dem Ausland kommende Gesundheitsfachkräfte angesichts der Pandemie-Notlage ihre Hilfe bereits anbieten, wird so nicht gewürdigt. Aber es wird Rechtssicherheit durch die Erteilung einer Berufserlaubnis geschaffen – und schlicht eine Abrechnungsmöglichkeit der so besetzten Personalstelle durch den Klinikträger. Wie ein Einsatz zur Zufriedenheit aller Beteiligten erreicht werden kann, wird ausgeblendet.

»Spargelstechen kann man nicht so schnell lernen.«

Hastig geschriebene Presseartikel mit dem Tenor »Tausende von Fachärzten dürfen nicht arbeiten« verkennen, dass viele ausländische Ärztinnen und Ärzte eine sprachliche und fachliche Unterstützung brauchen, bevor sie dann als Assistenzärzte ihre Weiterbildung zum Facharzt in Deutschland beginnen. Vor dem Start bedarf es einer sorgfältigen Dokumentenprüfung, ansonsten werden wieder nur für radikale politische Gruppierungen Argumente geliefert, die ausländischen Ärzten mit böswilligen Unterstellungen begegnen. Krankenhäuser in Krisensituationen brauchen gut aufgestelltes Personal, neue Mitarbeiter, die das Berufsfeld hier nicht kennen, brauchen intensive Unterstützung.

Nicht einmal die Mitarbeit von freiwilligen Erntehelfern etwa bei der Spargelernte funktioniert reibungslos, wie Bernhard Rüb von der Landwirtschaftskammer NRW kommentiert: »Spargelstechen kann man nicht so schnell lernen.«

Auch ausländische Pflegefachkräfte bedürfen der Einarbeitung

Aus dem Ausland kommende Pflegefachkräfte

Aus dem Ausland kommende Pflegefachkräfte

Das Problem trifft in voller Härte auch das ausländische Pflegepersonal. Ohne sprachliche und fachsprachliche Förderung, ohne fachliche Würdigung und Bewertung der Berufsqualifikation geht es nun beschleunigt auf den Arbeitsmarkt. Gut für die Abrechnung von Krankenhausleistungen, schlecht für die Betroffenen, die Patienten und Kollegen. Und schlecht für Bedürftige in vielen Ländern, die ebenfalls von der Pandemie betroffen sind und ihre Fachkräfte nun entbehren.

Es bleibt zu wünschen, dass das große Engagement zahlreicher Helfer gewürdigt wird, und dass nicht mit Zwangsrekrutierungen, womöglich noch unter Aussetzung von Qualitätsstandards, agiert wird. Besonnenheit statt Panik, so Bundesminister Jens Spahn, ist das Gebot der Stunde.

Aktion »Wir unterstützen gern«: Hilfsangebote während der Corona-Pandemie

mibeg-Institut MedizinUnsere Krankenhäuser und das öffentliche Gesundheitswesen stehen aktuell vor großen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie. Das mibeg-Institut Medizin möchte gern ehrenamtlich einen Beitrag dazu leisten, zum einen Helfer zu finden und zum anderen Institutionen anzufragen, die Unterstützer suchen.

Da das mibeg-Institut über ein sehr großes Kontaktnetz von Experten im Gesundheitswesen verfügt, möchten wir mit der Aktion »Wir unterstützen gern« mehrere tausend Unterstützungsangebote anfragen, um sie zielgerichtet in den einzelnen Regionen zusammenzubringen.

Das kann zum einen die Ärztin sein, die während der Familienphase zurzeit als Dozentin arbeitet, das kann der Krankenpfleger sein, der sich im klinischen Datenmanagement ausbildet oder im Medizincontrolling arbeitet, aber möglicherweise auch Kapazitäten frei hat, Wochenenddienste in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen abzuleisten. Wir haben zwei Portale entwickelt, zum einen für die Unterstützer, zum anderen für die Organisationen, die zusätzliche Unterstützung gut gebrauchen können. Wir bringen beide zusammen, die Institutionen entscheiden dann selbst, ob und in welcher Form sie dieses Angebot nutzen möchten. Sollten Sie keine Mail durch uns erhalten haben, aber Interesse haben mitzumachen, können Sie sich gern jederzeit an uns wenden.

Wir sagen schon jetzt all unseren Absolventen, Dozenten und Kooperationspartnern herzlichen Dank! Die Aktion startet am 25. März 2020.

Berufliche Integration von Geflüchteten in die Pflegeberufe in Nordrhein-Westfalen: Handlungsempfehlungen

welcome@healthcare»Zur gesundheitlichen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger brauchen wir genügend motivierte und qualifizierte Fachkräfte. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales setzt alles daran, um Fachkräfte zu gewinnen und zu qualifizieren. Dazu gehören auch die Potentiale, die geflüchtete Menschen oder Menschen mit Migrationshintergrund für die berufliche Anerkennung oder eine Ausbildung in den Pflege- und Gesundheitsbe­rufen mitbringen.

Mit dem Blick auf die vielen geflüchteten Menschen, die insbesondere in den Jahren 2015 und 2016 ins Land gekommen sind, um hier einen sicheren Ort zum Leben und eine Heimat zu finden, hat sich auch eine neue Zielgruppe ergeben, die es für die Pflege- und Gesundheitsfachberufe zu begeistern gilt. Nordrhein-Westfalen hat diese Chance zur Sicherung von Fachkräften für Pflege- und Gesundheitsfachberufe frühzeitig erkannt.

Mit der Koordinierungsstelle ›welcome@healthcare‹ haben wir einen Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen beauftragt, die Akteurinnen und Akteure vor Ort dabei zu unterstützen, geflüchtete Menschen, die in einem Pflege- oder Gesundheitsfachberuf arbeiten möchten, für diese Berufe zu gewinnen und zu qualifizieren. Denn die berufliche Integra­tion ist der Schlüssel für eine gelingende gesellschaftliche Integration«, schreibt der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann in seinem Grußwort, das die Handlungsempfehlungen der Koordinierungsstelle welcome@healthcare vorstellt.

Sebastian Riebandt und sein Team haben in den letzten Jahren Geflüchtete über die Mitarbeit in Pflegeberufen informiert, Akteure vernetzt, Wissen aufbereitet und Projekte initiiert. Das mibeg-Institut hat die Koordinierungsstelle, angesiedelt beim Paritätischen Wohlfahrtsverband, immer gern unterstützt, auch durch Mitwirkung an Symposien, so bereits am 18. Januar 2018 beim Forum »Gewinnung, Qualifizierung und Integration von geflüchteten Menschen in Pflege- und Gesundheits­fachberufe« in Düsseldorf.

Von der Expertise des Koordinierungsstelle profitierte wiederum auch unser Institut: So referierte Sebastian Riebandt auf dem Get together Pflege NRW 2018 im mibeg-Institut Medizin.

Die Handlungsempfehlungen sind online verfügbar.

Die Heilberufskammern in NRW können mit der Überprüfung der Gleichwertigkeit von Kenntnissen ausländischer Anerkennungssuchender beauftragt werden

Der nordrhein-westfälische Landtag hat mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes beschlossen, dass zukünftig das zuständige Fachministerium ermächtigt wird, »durch Rechtsverordnung den Kammern die Durchführung von Kenntnis- und Eignungsprüfungen, Anpassungslehrgängen, Prüfungen zur Feststellung der für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache sowie die Überprüfung der Gleichwertigkeit von Kenntnissen als Aufgaben im Sinne des Absatzes 1 zu übertragen«.

Damit besagt das Heilberufsgesetz in Nordrhein-Westfalen, dass zukünftig die Ärztekammern, Zahnärztekammern, Apothekerkammern und Pflegekammern in Nordrhein-Westfalen die notwendigen Kenntnis- und Eignungsprüfungen sowie die notwendigen Sprachprüfungen selbst abnehmen können, sobald das zuständige nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales dies in einer entsprechenden Rechtsverordnung fasst.

Das besondere Engagement in Nordrhein-Westfalen durch gute Beratung, zügige Antragsbearbeitung, entsprechende Qualifizierungsangebote und adäquate Prüfungsabnahme wird hiermit erneut qualitativ unterstützt und die berufliche Selbstverwaltung gestärkt. Auf einer entsprechenden Fachtagung auf Bundesebene wurden all diese Bemühungen schon einmal als »Modell NRW« gelobt.