Anerkennung: Karl-Josef Laumann

Sonderfonds: Förderprogramme bei Anerkennungsverfahren gehören auf den Prüfstand

Anerkennungsgesetze in Bund und Land zielen auf die schnellstmögliche berufliche Integration der zuwandernden Fachkräfte. Es besteht der Anspruch, dass die mitgebrachten Qualifikationen, die in Ausbildung, Studium und Berufserfahrung gesammelt wurden, individuell gewertet werden und in Bezug auf einen Referenzberuf, also auf die vergleichbare Tätigkeit in Deutschland, angerechnet werden.

Die Anerkennungsgesetze begründen eine Erfolgsgeschichte

BIBB Anerkennungsbericht 2019Über Anerkennungsberatung, Anerkennungsqualifizierung und die Aufnahmebereitschaft des Arbeitsmarktes sind Zehntausende von Fachkräften erfolgreich in Deutschland gestartet. Das Anerkennungsmonitoring des Bundesinstituts für Berufsbildung BIBB übernimmt dankenswerterweise die Aufgabe, diese Erfolgsgeschichte zu dokumentieren.

Nicht in jedem Fall kann eine berufliche Anerkennung bei den Anerkennungssuchenden ausgesprochen werden. Die zuständigen Stellen erstellen dann einen Bescheid, aus dem klar hervorgeht, was noch zu leisten ist, damit eine solche Anerkennung erlangt werden kann.

Der größte Teil der Anerkennungssuchenden hat einen Beruf im Gesundheitswesen. Und hier besteht noch eine zusätzliche Hürde, da es sich oft um reglementierte Berufe handelt, also Berufe, in denen der Staat eine besondere Prüfung der beruflichen Qualifikation vornimmt, da der Schutz und das Wohl von Patient:innen dies gebietet. Gleichwohl gelingen hier Anerkennung und Integration in immer größerem Ausmaß und in einem zahlenmäßig beeindruckenden Umfang. Dies ist nicht zuletzt dem Engagement der zuständigen Stellen und der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe zu verdanken.

Fachkräfte im Gesundheitswesen müssen zur Erlangung der Approbation oder Berufszulassung sprachliche und fachliche Prüfungen ablegen. Hier ist es mithilfe der Bundesagentur für Arbeit und mit speziellen Förderprogrammen, hier vor allem dem Förderprogramm »Integration durch Qualifizierung (IQ)«, das die Startphase der Anerkennungsgesetze begleitete, gelungen, zahlreiche Beratungs- und Qualifizierungsangebote zu etablieren.

Und das Beste: Mithilfe der Bundesagentur für Arbeit ist eine Struktur geschaffen worden, die häufig notwendigen Qualifizierungsangebote dauerhaft zu implementieren. Möglich wird dies durch die Förderung nach AZAV, eine Förderung, die von Weiterbildungsinstitutionen ein Qualitätsmanagementsystem verlangt, einen effektiven und effizienten Umgang mit öffentlichen Mitteln und eine Erfolgsorientierung im Sinne einer hohen Arbeitsmarktintegrationsquote der Geförderten.

Etwas, was also für die zahlenmäßig größten Berufsgruppen im Anerkennungsprozess gut funktioniert, soll in anderen Branchen nicht klappen?

Das legt zumindest eine Diskussion nahe, die immer wieder aufflammt, insbesondere dann, wenn Förderprogramme auslaufen. Um den Bedingungen der AZAV nicht entsprechen zu müssen und ungleich lukrativere Fördermöglichkeiten in Anspruch zu nehmen, wird auch auf die Bedeutung individueller Anpassungslehrgänge gesetzt, und dies vor allem in Branchen, in denen am Ende des Anerkennungsprozesses häufig kein Meistertitel oder Gesellenbrief steht, sondern »nur« eine Äquivalenzbescheinigung.

Diese Äquivalenzbescheinigungen werden aber im Arbeitsmarkt immer noch als kritisch angesehen. Schon bei der Ratifizierung der Anerkennungsgesetze wurde in entsprechenden Fachforen, beispielsweise der IHK Köln, problematisiert, dass bei vielen Gewerken Äquivalenzbescheinigungen zu Schwierigkeiten führen, da beispielsweise im Bau oder bei Installationen Projekte nicht abgenommen werden, weil Versicherungen den vermeintlich nicht »richtigen« Qualifizierungsnachweis beanstandeten.

Individuelle Anpassungslehrgänge stellen sehr hohe Anforderungen an eine Organisationsstruktur, da ein Betrieb jemanden einzeln in Theorie und Praxis qualifizieren soll. Dies kann ein Betrieb oft nicht leisten. Nicht nur im Handwerk gibt es hier Probleme, auch Krankenhäuser haben gleich reihenweise deutlich gemacht, dass die individuelle Qualifizierung von Pflegefachkräften so nicht leistbar ist.

Und im Unterschied zu teuren individuellen Anpassungslehrgängen sind die – zunächst über Modellprojekte geschaffenen – Kursqualifizierungen bundesweit überaus erfolgreich, denn was in vielen Anerkennungsbescheiden eines Berufes wiederkehrt, kann gebündelt und gemeinsam in Kursform AZAV-unterstützt gelehrt werden. Auf besondere individuelle Fragestellungen kann dann in einer entsprechenden Praxisphase eingegangen werden.

So kann den Anerkennungssuchenden ein schneller und guter Weg aufgezeigt werden, Organisationen und Betriebe können entlastet werden und schneller eine Fachkraft adäquat einsetzen. Bildungseinrichtungen von Handel, Industrie und Handwerk können sehr gut solche Weiterbildungsangebote, nachrangig zu freien Trägern, anbieten. Themen von A wie Arbeitsschutz bis Z wie Zusammenarbeit im Team plus Fachsprachkenntnisse lassen sich gut in Lerngruppen organisieren, die dazu noch durch den sozialen Lernzusammenhang ermutigend und motivierend wirken können.

Die Betonung von individuellen Anpassungslehrgängen ist vielleicht deshalb nur ein Thema von Verbänden, Kammern und ähnlichen Organisationen, da sie sich auf die umfangreiche Finanzierung der öffentlichen Hand mit Mitteln aus Land und Bund eingestellt haben. Zahlreiche Personalstellen in diesen Organisationen werden mit Hilfe dieser Förderprogramme finanziert. Von daher ist verständlich, warum hier eine bestimmte Lobbyarbeit betrieben wird.

Förderprogramme und der Outcome bisheriger Projekte gehören auf den Prüfstand

Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen; © Land NRW / Martin Götz

Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen; © Land NRW / Martin Götz

In Nordrhein-Westfalen ist das Problem längst erkannt. Karl-Josef Laumann, der derzeit eher als Gesundheitsminister bekannt ist, da er die Herausforderungen der Pandemie managt und die größte Impfaktion aller Zeiten in diesem Bundesland an den Start bringt, ist auch als Arbeitsminister engagiert. Er betonte schon 2018 in einem Landtagsausschuss: »Damit das jeder weiß: Ich will, dass das Geld bei den Leuten ankommt. Deswegen sehe ich mir die Strukturen ganz genau an (…), was da an Stellen bei Kammern und Wohlfahrtsverbänden finanziert wird. Gelegentlich muss man zusehen, dass das in einem vertretbaren Verhältnis steht«.

Förderprogramme, die auf Bundesebene initiiert werden, haben alle den Anspruch auf Erfolg und Verstetigung. Die Spielregeln der Verstetigung sollten dabei so gestaltet sein, dass Förderprogramme so effizient und effektiv wie möglich gehandhabt werden. Die Überleitung von Seminarprogrammen des Förderprogramms IQ in Sprachqualifizierungen des BAMF oder Berufsqualifizierungen nach AZAV zeigt auf, wie gut und erfolgreich dies gelingen kann.

Auf der Fachtagung »Transfer von IQ Qualifizierungen in die Regelförderung durch AZAV-Zertifizierung« wurde dies bereits deutlich. Erwähnenswert ist auch, dass sich die zuständigen Bundesministerien sogar noch dabei engagieren, Trägern behilflich zu sein, AZAV-unterstützte Programme anzubieten. Mehr Unterstützung ist kaum denkbar.

Dass man gerne einen Sonderfonds zur Verfügung hätte, anstatt die fachlichen und qualitativen Hürden der AZAV zu nehmen, ist bei dem Anteil der so finanzierten Personalstellen nachvollziehbar, aber bei der Finanzlage der öffentlichen Haushalte ist es sicherlich in allen Berufsbranchen möglich, bewährte Instrumente der Regelförderung zu nutzen. Allzumal in Zeiten der Pandemie der Wunsch nach Sonderfonds besonders überlegt werden sollte.

Denn zurzeit ist zu Recht das vorherrschende Thema die Bewältigung der pandemischen Lage. Hier ist in Land und Bund durch ein Bündel von Maßnahmen und die anlaufende Impfaktion Gutes auf den Weg gebracht.

Fachkräfteeinwanderung wird zukünftig wieder ein großes Thema werden

Bei der Fachkräfteintegration sind nicht nur die öffentliche Hand, sondern auch die Unternehmen gefordert, die Fachkräfte benötigen. Hier sollten Land und Bund Prüfinstrumente entwickeln, dass für Anerkennungsinteressierte, die in Deutschland ihre fachlichen und persönlichen Kenntnisse einbringen möchten, der Weg fair und offen gestaltet und nicht die Möglichkeit zur kruden Abzocke geboten wird.

Karl-Josef Laumann: Modellprojekt Familienlotsinnen ist ein großer Erfolg

Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen; © Land NRW / Martin Götz

Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen; © Land NRW / Martin Götz

In die Regelförderung wird ein Modellprojekt überführt, das im Herbst 2018 gestartet wurde. Zwei Familienlotsinnen unterstützten in Duisburg und Gelsenkirchen zwei Jahre lang die Integration von geflüchteten Frauen mit kleinen Kindern. »Die Familienlotsinnen haben einen wertvollen Beitrag zur Integration der Frauen und damit der ganzen Familie in die Gesellschaft geleistet. Aus meiner Sicht ist das ein Ansatz, der die Integration geflüchteter Frauen oder anderer schwer erreichbarer Zielgruppen auch in anderen Kommunen gut unterstützen kann«, so der Arbeits-, Gesundheits- und Sozialminister des Landes NRW, Karl-Josef Laumann.

Der Minister betont, dass die Integration geflüchteter Menschen in Ausbildung und Arbeit immer besser gelinge, dass es aber nach wie vor eine Aufgabe sei, geflüchtete Frauen mit kleinen Kindern für den Arbeitsmarkt zu gewinnen.

Das Modellprojekt Familienlotsinnen im Ruhrgebiet wurde von der RAG-Stiftung gefördert und in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Duisburg und dem Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen realisiert. Nun wird es im Rahmen der SGB-II-Regelförderung der Jobcenter dauerhaft angeboten.

Weitere Integrationsprojekte sind bereits erfolgreich in die Regelförderung überführt. Hierzu zählen insbesondere Anerkennungsqualifizierungen, die in der Startphase durch das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung IQ (IQ Netzwerk) gefördert wurden und nun in Zusammenarbeit mit Arbeitsagenturen und Jobcentern über Bildungsgutscheine realisiert werden.

Testen statt reden: 25 Prozent aller Coronatests bundesweit werden in Nordrhein-Westfalen durchgeführt

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat sich zur aktuellen Coronatest-Situation in Deutschland geäußert.

250 Millionen Euro Unterstützung für Pflegeschulen in NRW

Mit insgesamt einer Milliarde Euro will die nordrhein-westfälische Landesregierung die Kliniken des Landes unterstützen. Davon sollen 250 Millionen Euro zur Unterstützung der Pflegeschulen in NRW verwendet werden. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sagte gegenüber der Presse, »das Geld soll im Krankenhausbereich in Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen fließen. Wir wollen, dass die Patienten die Investitionen spüren.« Mit dem Förderprogramm beabsichtigt NRW, den jahrelangen Investitionsstau in den Krankenhäusern abzubauen.

Gefördert werden können alle Krankenhausträger, deren Krankenhäuser zum Zeitpunkt der Förderung im Krankenhausplan Nordrhein-Westfalen ausgewiesen sind und im Jahr 2020 einen Anspruch auf Pauschalförderung haben. Die Auszahlung soll schnell und unbürokratisch erfolgen.

Karl-Josef Laumann, Hans-Albert Gehle und Rudolf Henke stellen das neue Freiwilligenregister des Landes NRW vor

Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Quelle: MAGS

Ab sofort ist ein neues Internetportal freigeschaltet: das Freiwilligenregister des Landes NRW. Es richtet sich an Fachkräfte aus allen Gesundheitsberufen, also an Ärztinnen und Ärzte, an Pflegefachkräfte, Medizinische Fachangestellte und Angehörige weiterer Gesundheitsfachberufe. Sie können sich alle auf freiwilliger Basis registrieren lassen, um die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu unterstützen.

Das Register wird getragen durch die Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen, die Ärztekammer Nordrhein und die Ärztekammer Westfalen-Lippe. Bei einer Verschärfung der epidemischen Lage sollen so die Einrichtungen des Gesundheitswesens personelle Unterstützung erhalten.

Dr. med. Hans-Albert Gehle, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, sagt: »Wir brauchen dann viele helfende Hände, die Hände von Krankenschwestern, Pflegekräften oder Medizinischen Fachangestellten im Team mit uns Ärzten.« Hilfsbereitschaft komme durch das Freiwilligenregister genau da an, wo sie gebraucht werde.

Ähnlich positiv äußert sich auch der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, über das neue Freiwilligenregister: »Lokale Ausbrüche wie in Coesfeld oder Rheda-Wiedenbrück zeigen, dass wir auch in den kommenden Monaten immer wieder in Lagen geraten können, in denen die Strukturen vor Ort von jetzt auf gleich Unterstützung von freiwilligen medizinischen und pflegerischen Fachkräften benötigen.«

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann begrüßt das neue Internetangebot, damit das Land NRW für zukünftige Herausforderungen gut aufgestellt sei, und betonte, dass es wichtig sei, »die bestehenden Strukturen zu stärken und zusätzliche Versorgungsstrukturen zu schaffen. Ich appelliere daher an alle, die sich vorstellen können, im Fall der Fälle den Krisenstäben vor Ort zu helfen, sich zu registrieren.«

Das Internetportal wird durch die Ärztekammern gepflegt, und passgenau sollen Hilfsangebote und nachfragende Institutionen miteinander vermittelt werden.

Es ist vergleichbar dem ehrenamtlichen Hilfsangebot des mibeg-Instituts Medizin aufgebaut, das bei der sogenannten ersten Welle der Corona-Pandemie sehr schnell das Portal »Wir unterstützen gern« eingerichtet hatte, mit dem rund einhundert Fachkräfte aus Medizin und Pflege in ganz NRW vermittelt werden konnten. Wir freuen uns, dass die Ärztekammern nun im Verbund mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium eine dauerhafte Struktur mit der Einrichtung dieses Freiwilligenregisters schaffen.