Anerkennung: mibeg-Institut Medizin

Großer Fachkräftemangel in MTA-Berufen

Über das Ergebnis einer Studie des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) berichtet aktuell kma in der Juli/August-Ausgabe 2019. Fast 1270 Vollkraftstellen sind für Medizinisch-technische Assistenten (MTA) derzeit unbesetzt. Bereits Anfang des Jahres bestätigten 46 % der deutschen Krankenhäuser Stellenbesetzungsprobleme bei der Medizinisch-technischen Radiologie-Assistenz (MTRA), 24 % bei der Laboratoriumsasssistenz (MTLA) und 17 % im Bereich der Funktionsdiagnostik (MTAF).
Die Studie, so kma, zeichne ein düsteres Bild für die Zukunft: Bis zum Jahr 2030 rechnen die Experten mit einem bundesweiten Mehrbedarf an MTA von über 12000 Vollkraftstellen in Kliniken. Dringend wird die Attraktivität der MTA-Ausbildung als verbesserungswürdig angesehen und die Ausbildungsverordnung der Berufe müsse neu gefasst werden.

Wir wissen: Fachkräfte aus dem Ausland müssen zusätzlich eingeworben werden, Anerkennungswege leichter und effizienter gestaltet werden, Anerkennungsqualifizierungen dauerhaft etabliert werden. Hierfür bietet das Programm IQuaMed des mibeg-Instituts Medizin zusammen mit kompetenten Praxispartnern notwendige Qualifizierungsbausteine.

»Modell NRW«: Anerkennungsqualifizierungen für Gesundheitsberufe

Gesundheitsfachkräfte aus über 80 Ländern im mibeg-Institut Medizin

Das Bundesarbeitsministerium hat, unterstützt durch das Bundesbildungsministerium, den Europäischen Sozialfonds und die Bundesagentur für Arbeit, mit dem Förderprogramm »Integration durch Qualifizierung (IQ)« bundesweit gute Möglichkeiten geschaffen, die Anerkennungsgesetze in Bund und Ländern zu begleiten und Anerkennungssuchende mit Beratung und Qualifizierung zu unterstützen.

Ab 2015 wurden über dieses Programm auch Qualifizierungen gefördert. Bis Ende 2018 hat das mibeg-Institut Medizin mit Hilfe dieser Fördermittel in ganz Nordrhein-Westfalen Qualifizierungsprogramme für Gesundheitsberufe aufgebaut. Ein halbes Jahr nach Ende dieser Förderphase ziehen wir Zwischenbilanz.

Eine Besonderheit: In Nordrhein-Westfalen wurde zu Beginn der Förderphase für alle reglementierten Gesundheitsberufe ausschließlich ein Institut beauftragt. Das mibeg-Institut Medizin hat seitdem für diese Zielgruppe Curricula für Qualifizierungen entwickelt und sie in Nordrhein-Westfalen etabliert, um durch gute Anerkennungsqualifizierungen passgenaue und rasche Wege aufzuzeigen, die zur Berufszulassung führen. Weiterlesen

OTA und ATA: Neue einheitliche Ausbildungsregeln für medizinische Assistenzberufe

Für die Ausbildung der Anästhesietechnischen Assistent/innen (ATA) und der Operationstechnischen Assistent/innen (OTA) hat das Bundeskabinett einen neuen Gesetzentwurf beschlossen. Der Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium schafft zum ersten Mal bundesweit einheitliche Regelungen für diese beiden Berufe. Die Regeln sollen zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Damit wird die seit langem bestehende unklare und uneinheitliche Ausbildungsstruktur in Deutschland beendet und den Forderungen der Berufsverbände, die sich für die weitere Etablierung dieser Berufsbilder eingesetzt hatten, entsprochen.

Die jeweils dreijährige Ausbildung wird als theoretischer und praktischer Unterricht in Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen vermittelt und mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen.

Die abschließende staatliche Prüfung kann dann selbstverständlich Grundlage sein für Gleichwertigkeitsprüfungen. Bei vergleichbaren Ausbildungsinhalten und unter Einbeziehung einer eventuell vorhandenen berufspraktischen Erfahrung können entsprechende Anerkennungsverfahren ausländischer Fachkräfte sich nun auf den staatlichen Abschluss mit entsprechendem Curriculum beziehen.

»Mit diesem Gesetz gehen wir jetzt an, was Berufsverbände und Bundesländer seit längerem fordern: Wir schaffen bundesweit einheitliche Regelungen für die Ausbildung in der Anästhesie- und Operationstechnischen Assistenz. Damit stärken wir auch die Patientensicherheit«, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Bezirksregierung Münster in NRW ab 2020 erneut allein zuständig für die Anerkennung der Gesundheitsberufe

Nach dem Beschluss des Landeskabinetts NRW ist es jetzt auch offiziell: Die Anerkennung  ausländischer Abschlüsse in Gesundheitsberufen soll ab 2020 zentral durch die Bezirksregierung Münster erfolgen. Antragsteller wenden sich künftig direkt an die entsprechende Abteilung bei der Bezirksregierung Münster. Nicht nur Gesundheitsfachkräfte wie Gesundheits- und Krankenpfleger, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten bekommen dann dort auf Antrag ihren entsprechenden Bescheid, sondern auch Angehörige akademischer Heilberufe, zu denen Ärzte, Zahnärzte und Apotheker gehören.

Dass die Zuständigkeit für diese Bereiche nach Westfalen geht, gehört sicher zu den Lieblingsprojekten des nordrhein-westfälischen Arbeits- und Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann, der sich die Beschleunigung von Anerkennungsverfahren ganz oben auf die politische Agenda gesetzt hat. Was der Öffentlichkeit jetzt allerdings als Ende der »Zersplitterung« vorgestellt wird, ist nichts anderes als die Verlagerung von Düsseldorf nach Münster. Alle Gesundheitsfachberufe waren in den letzten Jahren zentral bei der Bezirksregierung Düsseldorf in der Verwaltungszuständigkeit, und dort ist auch das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie angesiedelt.

Dezentral organisiert, also verteilt über fünf Bezirksregierungen in NRW, war lediglich die Zuständigkeit für die akademischen Heilberufe. Da das ständige politische Auf und Ab zwischen Zentralisierung und Dezentralisierung, das natürlich auch mit entsprechenden Kosten verbunden ist, bürgernah präsentiert werden muss, wird das Ganze mit dem Anspruch der Beschleunigung der Verfahren begründet. Zudem soll Münster nicht das neue Reiseziel für Antragsteller werden, da die Anträge zukünftig vor allem digital bearbeitet werden sollen.

Die Beauftragung der Bezirksregierung Münster, die die Verfahren bereits vor einigen Jahren zentral für NRW verantwortete, setzt voraus, dass auch entsprechende Ressourcen bereitgestellt werden, sowohl im Personalbereich als auch im Bereich der Sachausstattung, insbesondere im Bereich der EDV. Hierzu wurde allerdings bislang nichts verlautbart.

Bei einer Fachtagung des Bundesgesundheitsministeriums Ende 2018 hat das mibeg-Institut Medizin bereits in Bezug auf die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG deutlich gemacht, dass die wünschenswerten schnelleren und transparenteren Anerkennungsverfahren nicht nur politisch gefordert werden sollten, sondern dass die mit der Abwicklung beauftragten zuständigen Stellen auch mit den entsprechenden Mitteln ausgestattet werden müssen. Weiterlesen

Kammerwahlen: Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein-Westfalen wählen ihr Parlament

Der Arztberuf in Deutschland ist ein freier Beruf, und die Ärzteschaft verwaltet sich selbst, das heißt, die Ärzteschaft bildet über die Kammerversammlung ein »Parlament«. In dieses Parlament werden Delegierte entsendet, die von allen Ärztinnen und Ärzten, die einer Kammer angehören, gewählt werden können. Die so gewählten ärztlichen Vertreter bestimmen mit ihren Entscheidungen den gesundheitspolitischen Kurs ihrer Ärztekammer. Wer in Deutschland als Arzt zugelassen ist, gehört verpflichtend einer Ärztekammer an.

Welche Aufgaben die ärztliche Selbstverwaltung hat, welche Entscheidungen durch die Ärztekammern und durch die kassenärztlichen Vereinigungen auf den Weg gebracht werden, lernen aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte in den Kursen des mibeg-Instituts Medizin. Alle sind aufgefordert, sich entsprechend zu informieren und zu engagieren, nicht nur, was die Landes- und Bundespolitik aus Sicht der ärztlichen Selbstverwaltung anbelangt, sondern auch konkret vor Ort in den Kreisstellen der Ärztekammern.

Die offiziellen Mitteilungsblätter der Ärztekammern und kassenärztlichen Vereinigungen informieren ausführlich zum Thema. Vom 24. Mai bis zum 28. Juni sind die aktuellen Kammerwahlen 2019 in Nordrhein anberaumt, vom 9. September bis 9. Oktober 2019 findet die Wahl in Westfalen-Lippe statt.