Anerkennung: mibeg-Institut Medizin

Heilkunst braucht Sprachkunst: Ärzte weisen auf die Notwendigkeit der guten sprachlichen Qualifizierung hin

Prof. Dr. med. Fuat Hakan Saner arbeitet als Oberarzt an der Uniklinik Essen, als Kardiologe ist Dr. med. univ. Feras El-Hamid am Kreiskrankenhaus Waldbröl tätig, und Alexis Theodorou gehört zum Team Chirurgie der Uniklinik Bonn. Diese drei Ärzte verbindet ihr Engagement für den Marburger Bund, aber auch ihr Einsatz für eine hohe sprachliche Kompetenz von Ärztinnen und Ärzten, die der Schlüssel für eine sichere Patientenversorgung ist.

In einem gemeinsamen Aufsatz für die Marburger Bund Zeitung 7 / 2019 verdeutlichen die Mediziner: »Wir wissen, als Ärztin oder Arzt muss man sich sprachlich flexibel und dynamisch in beruflichen Alltagssituationen bewegen können. Die Sprachinhalte müssen so verstanden und – mündlich wie schriftlich – weitergegeben werden, dass Missverständnisse vermieden werden. Wir Ärzte benötigen eine berufsspezifische Sprachkompetenz. Missverständnisse könnten fatale Folgen haben.«

Die drei Mediziner weisen nicht nur auf die Fachsprachprüfungen hin, die durch die Landesärztekammern abgenommen werden, sondern auch auf gezielte Hilfestellung, die der Marburger Bund für ausländische Ärztinnen und Ärzte anbietet: »Gemeinsam mit dem mibeg-Institut Medizin bieten wir spezielle Intensivkurse Fachsprache Medizin an, die gezielt auf die Prüfung vorbereiten.«

Die drei klinisch tätigen Ärzte nennen als Ziel ihres Engagements: »Wir wollen eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung in Krankenhäusern sicherstellen. Uns ist es wichtig, dass die aus dem Ausland kommenden Kolleginnen und Kollegen fachlich wie sprachlich gut vorbereitet in den Beruf starten.«

Feriengrüße


Auch sehr erfolgreiche Bildungsreferentinnen des mibeg-Instituts müssen einmal Ferien machen. Heute erreichten uns sehr schöne Urlaubsbilder, und eins davon teilen wir gern mit unsern Blogleserinnen und -lesern.

Bei knapp 40 Grad Sommerhitze in Köln ist schon der Anblick eines solchen Ferienfotos eine kleine Erholung. Das Team des mibeg-Instituts wünscht weiterhin noch wunderschöne Ferien!

Anerkennungsgesetz erneut im Fokus: Stellungnahme des Marburger Bundes

Eine ausführliche und sehr lesenswerte Stellungnahme zur erneuten Diskussion des Deutschen Ärztetages zur beruflichen Zulassung ausländischer Ärzte mit Drittstaatenausbildung findet sich in der Marburger Bund Zeitung 8 / 2019. Ruth Wichmann, Leiterin des Auslandsreferats im Marburger Bund Bundesverband, sowie Stefanie Gehrlein, Justitiarin des Marburger Bund Bundesverbandes, bewerten die wichtigsten Diskussionspunkte und Anträge des 122. Deutschen Ärztetages zur Thematik.

Zur Echtheitsprüfung von aus dem Ausland vorgelegten Arztdiplomen wird von Seiten des Marburger Bundes auf die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG verwiesen und gefordert, dass die GfG generell mit der Echtheitsprüfung befasst sein sollte. Bei Zweifel an der Echtheit von Arztdiplomen oder beim Fehlen von notwendigen Unterlagen sei die Kenntnisprüfung unabdingbar.

Absolut notwendig sei in der jetzigen Lage, so der Marburger Bund, der Ausbau der GfG, »damit die Anträge in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit einheitlich, transparent und von sachkundigem Personal bearbeitet und beschieden werden können.«

Der Marburger Bund fordert, dass Termine für Kenntnisprüfungen fristgerecht angeboten werden sollen.

Hierzu möchten wir ergänzen: Die Wartelisten für Kenntnisprüfungen könnten erheblich reduziert werden, wenn die Universitäten, die mit der Durchführung des dritten Staatsexamens beauftragt sind, auch beauftragt werden, Kenntnisprüfungen für ausländische Ärzte mit Drittstaatenexamen durchzuführen. Dies ergab eine Diskussionsrunde mit den zuständigen Stellen im Rahmen eines Seminars zum Approbationsrecht im mibeg-Institut Medizin. Bei einem solchen Verfahren müsste allerdings geprüft werden, ob damit der Berufserfahrung der ausländischen Kollegen genügend Rechnung getragen werde und ob eine kollegiale Prüfung durchgeführt werde, die auch sprachlich zu meistern sei. Das Mittel der Wahl wäre also eine von Universitäten abgenommene, am Standard des dritten medizinischen Staatsexamens ausgerichtete Prüfungssituation. Weiterlesen

Meilenstein auf dem Weg zur Bundespflegekammer: Die Pflegekammerkonferenz

Die Anerkennung und Qualifizierung aus dem Ausland kommender Pflegefachkräfte, Stellungnahmen zur Entwicklung des Arbeitsmarkts für Pflegefachkräfte, Beratung des Gesetzgebers zu Fragen des Pflegeberufs: Dies sind nur einige der wichtigen Themenbereiche, zu denen die bundesweite Stimme der Pflegefachkräfte fehlt. Andreas Westerfellhaus, Bevollmächtigter der Bundesregierung für Pflege, fordert zusammen mit vielen Kolleginnen und Kollegen seit Jahren die Einrichtung von Pflegekammern und den Zusammenschluss auf Bundesebene als Bundespflegekammer.

Aktuell haben sich die Landespflegekammern Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie der Deutsche Pflegerat als Dachverband zur Pflegekammerkonferenz zusammengeschlossen. Die Pflegekammerkonferenz wird die geplante Gründung der Bundespflegekammer vorbereiten. Gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt sagte Patricia Drube, Präsidentin der Pflegekammer Niedersachsen: »Mit der Pflegekammerkonferenz beginnt ein neues Kapitel der beruflichen Selbstverwaltung der Pflegefachberufe auf Bundesebene.«

Dass bei allen die Pflege berührenden Themen die Pflege selbst gehört wird und dieser Stellungnahme entscheidende Bedeutung zukommt, ist eine der wichtigsten Forderungen der Selbstverwaltung der Pflege. Denn noch immer ist bei wichtigen Beratungen die Pflege selbst nicht vertreten. So hat beispielsweise Nordrhein-Westfalen im Januar 2019 eine Ausbildungsallianz Pflege ins Leben gerufen, die sich um die Belange der Pflegeausbildung kümmern will. Unter den zehn vertretenen Organisationen finden sich zahlreiche Arbeitgebervertretungen, auch der Verband Deutscher Privatschulen NRW und Wohlfahrtsverbände, aber nur eine Stimme aus dem Bereich der Pflege. Weiterlesen

Expertenseminar: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Gesundheitswesen

Gern bieten wir am 9. Oktober 2019 erneut eine Fortbildung zum Approbationsrecht, zum Recht der Berufszulassung und zur Verfahrenspraxis an. Das Seminar richtet sich an Jurist/innen, Fachkräfte zuständiger Stellen, Arbeitsvermittler/innen der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter, an Anerkennungsberater/innen und Personalverantwortliche in Kliniken. Ein erstes Seminar zur Thematik in unserem Institut war kurzfristig ausgebucht.

Bei der Gewinnung von aus dem Ausland kommenden Fachkräften ist die Anerkennung der Studien- und Berufsabschlüsse das zentrale Thema im Gesundheitswesen. Unter welchen Voraussetzungen können Approbationen und Berufserlaubnisse erteilt werden? Welche aktuellen Rechtsgrundlagen müssen beachtet werden, wenn die berufliche Anerkennung in einem Gesundheitsberuf in Deutschland angestrebt wird? Was kennzeichnet die Verfahrenspraxis der Approbationsbehörden? Welche Aufgaben stellen sich aktuell der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe? Wie läuft das Approbationsverfahren aus Sicht der Ärztekammern? Für eine optimale Beratung und Begleitung von Anerkennungsprozessen benötigen Experten aus den Bereichen Recht, Arbeitsvermittlung, Anerkennungsberatung und Human Resources Kenntnisse der aktuellen Rechtslage und der Verfahrenspraxis der Behörden.

Es referieren RD’in Constanze Lernhart, die über eine mehrjährige Erfahrung als juristische Dezernentin für den Bereich Berufsanerkennung akademischer Heilberufe bei der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie verfügt, die Juristin Carola Dörfler, Leiterin der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG in Bonn, und Jürgen Herdt, Leiter der Stabsstelle Planung und Entwicklung bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.