Anerkennung: mibeg-Institut

Seminar »Wie gelange ich zur beruflichen Anerkennung?« im mibeg-Institut

Informationseminar »Wege zur Anerkennung« 2020

Informationseminar »Wege zur Anerkennung« 2020

Neues Jahr, neue Möglichkeiten! Unsere Informationsseminare »Wege zur Anerkennung« für Gesundheitsfachkräfte sind bereits wieder gestartet, und das mibeg-Institut hält für 2020 viele Termine bereit. Am 6. Januar war bereits der Auftakt mit einem Seminar »Wege zur Anerkennung«, das sich speziell an Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten richtete und in Herne bei bene+ stattfand. Heute wurden im für die Teilnehmer kostenfreien Informationsseminar vor allem Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apotheker/innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, MTRAs und MTLAs in Köln beraten. Die fröhlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer wollen und werden sicherlich alle ihre berufliche Anerkennung im Jahre 2020 erhalten.

Am 22. Januar wird ein Informationsseminar zusammen mit der Katholischen Schule für Pflegeberufe in Essen stattfinden, das sich ausschließlich an Gesundheits- und Krankenpfleger/innen richtet.

Interessent/innen können sich jederzeit gern an uns wenden, am besten per Mail an medizin@mibeg.de.

Die Seminarleiter/innen und Anerkennungsberater/innen des mibeg-Instituts informieren und beraten im Seminar intensiv über die Antragstellung zur beruflichen Anerkennung, über die notwendigen Unterlagen, über die notwendigen Sprachkenntnisse, über Anerkennungsqualifizierungen, über erforderliche Prüfungen und wie man sie erfolgreich bestehen kann und über den Arbeitsmarkt für akademische Heilberufe und Gesundheitsfachkräfte in Deutschland.

Die nächsten Seminartermine finden Sie hier.

Bundesrat beschließt neue Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen

In seiner Sitzung am 20. Dezember 2019 hat der Bundesrat wesentliche Änderungen in der Ausbildung für Hebammen beschlossen. Die wichtigste Änderung: Wer sich heute entscheidet, den Beruf als Hebamme zu erlernen, wird dies ab sofort nur im Rahmen eines entsprechenden Studiums können. Das Studium ist sehr praxisbezogen, dies spiegelt auch die Prüfungsanforderung wieder, die besagt, dass für die Durchführung der geplanten und situativ erforderlichen Betreuungsmaßnahmen in Schwangerschaft sowie Wochenbett und Stillzeit eine adäquate Prüfungsleistung in mindestens 60 Minuten erforderlich ist, bei erforderlichen Betreuungsmaßnahmen im zweiten Prüfungsteil Geburt mindestens drei Fälle behandelt werden müssen im Umfang einer Prüfungszeit von sechs Stunden.

Erfreulicherweise legt die Verordnung fest, dass nicht nur Simulationslernen und -prüfen zukünftig die Lern- und Prüfungspraxis bestimmen werden: »Aus Gründen des Patientenschutzes muss aber sichergestellt sein, dass die Prüfungen nicht ausschließlich im Rahmen von Simulationen durchgeführt werden. Der erste und dritte Prüfungsteil sollten an einem Ort stattfinden, an dem das komplexe Handeln in der Berufspraxis überprüft werden kann.«

Die Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV) nimmt auch Bezug auf die Anerkennung von aus dem Ausland kommenden Hebammen. Sollten Anerkennungslehrgänge notwendig sein, müssen diese als theoretische und praktische Lehrveranstaltungen an Hochschulen stattfinden, Praxiseinsätze können in Krankenhäusern, bei freiberuflichen Hebammen, in ambulanten hebammengeleiteten Einrichtungen oder weiteren Einrichtungen nach § 13 Hebammengesetz stattfinden. Anpassungslehrgänge können sich sowohl auf die eine oder andere Lehrform konzentrieren, oder aber beides kann gefordert werden.

Damit schafft der neue gesetzliche Rahmen eine stärkere theoretische und wissenschaftsfundierte Ausbildung, die im Gesundheitswesen sehr begrüßt wird. Ganz praktisch aber stellt sich die Frage nach den Ausbildungs- bzw. Studienkapazitäten. Bisher hatten Anerkennungssuchende in diesem Berufsfeld extreme Schwierigkeiten, geforderte theoretische oder praktische Lehrangebote zu finden. Zu beobachten bleibt, ob sich an dieser mangelnden Kapazität bei der Anerkennungspraxis zukünftig etwas verbessert.

 

Frohe Weihnachten und alles Gute für das kommende Jahr!

Weihnachten im mibeg-Institut

Weihnachten im mibeg-Institut

Wir wünschen herzlich frohe Weihnachten und alles Gute für das neue Jahr! Wir werden auch in diesem Jahr wieder Ärzte ohne Grenzen und Medica Mondiale unterstützen und würden uns sehr freuen, wenn Sie diese wichtige Arbeit auch fördern könnten.

Wir dürfen uns bei allen herzlich bedanken, die uns und unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern Unterstützung haben zuteil werden lassen. Wir setzen diese Arbeit gern im kommenden Jahr fort und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen!

Lückenfüller Leiharbeit: Fluch oder Segen?

Der 25. Springer Kongress Pflege stellt das Thema Leiharbeit in der Pflege in den Mittelpunkt und zeigt auf, wie die Politik reagiert und wie Arbeitgeber gefordert sind.

Die Tendenz zur Leiharbeit in der Pflege soll gestoppt werden. 2020 tritt ein Gesetz in Kraft, das die Refinanzierung von Zeitarbeit begrenzt. Das Land Berlin strebt 2020 sogar ein Verbot der Leiharbeit an. »Die Kosten für Leiharbeitnehmer sind wesentlich höher als für das Stammpersonal, die Versorgungsqualität dagegen verschlechtert sich durch Leiharbeit«, betont Sabrina Roßius, Leiterin der Intensivstation am Alexianer Krankenhaus Hedwigshöhe in Berlin. »Die berufliche Qualifikation der Leasingkräfte ist nicht immer transparent, und jedes Mal müssen sie neu eingearbeitet werden.« Auch Roßius und ihr Arbeitgeber befürworten das geplante Verbot, das von Pflegeverbänden und großen Kliniken der Region mitgetragen wird. Pflegedirektoren, Stationsleitungen, Mitarbeiter und Juristen diskutieren auf dem Kongress Pflege 2020 gleich in mehreren Veranstaltungen Vor- und Nachteile von Zeitarbeit, teilt der Springer Kongress mit.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung hier.

Pflege- und Ärztenotstand: Bessere Versorgung durch mehr Gesetze? 18. Kölner Sozialrechtstag

18. Kölner SozialrechtstagDie Kölner Sozialrechtstage der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln sind mittlerweile eine Institution. Der 18. Kölner Sozialrechtstag hat sich den Pflege- und Ärztenotstand zum Thema gesetzt und fragt: »Bessere Versorgung durch mehr Gesetze?« Die Veranstaltung findet am 5. März 2020 in der Universität zu Köln statt.

Unter der Tagungsleitung von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis, Universität zu Köln, und Rechtsanwalt Dr. Horst Bartels, Justitiar der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, referieren u.a. Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, Prof. Dr. Constanze Janda, Speyer, Prof. Dr. Martin Franzen, München, Prof. Dr. Raimund Waltermann und Prof. Dr. Stefan Greiner, Bonn. Für das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales referiert LMR Dr. Frank Stollmann, für die Kassenärztliche Bundesvereinigung Dr. Andreas Gassen, und für die Deutschen Krankenhausgesellschaft der Präsident Dr. Gerald Gaß.