Anerkennung: mibeg-Institut

Jubiläum: 90. Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis für Ärztinnen und Ärzte

90. Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis des mibeg-Instituts Medizin

90. Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis

Wir feiern in Köln gern die Feste, wie sie fallen, und heute gab es dazu einen ganz besonderen Anlass. Heute startete das 90. Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis in Köln, mit dem sich aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte auf ihre berufliche Anerkennung und ihre Integration in den deutschen Klinikarbeitsmarkt vorbereiten. Seminarleiterin Carina Schmidt freute sich über die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die den Staffelstab aufnehmen und sicher genauso erfolgreich das Ziel erreichen werden wie die vielen Absolventen zuvor.

Die Teilnehmer wurden sehr herzlich von Institutsleiterin Barbara Rosenthal begrüßt, die auch das Foto machte. Barbara Rosenthal hat gemeinsam mit der Ärztekammer Nordrhein 1989 das Seminarkonzept entwickelt, das seitdem ununterbrochen in Köln realisiert wird. Zahlreiche vergleichbare Projekte hat das mibeg-Institut auch in Berlin, in Tübingen und in Aachen durchgeführt.

Das Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis führt die aus dem Ausland kommenden Ärztinnen und Ärzte in das hiesige Gesundheitswesen ein, verdeutlicht das Berufsbild des Arztes in Deutschland, informiert über wichtige Berufsgrundlagen und Institutionen, von den Ärztekammern bis hin zu den Berufsverbänden und wissenschaftlichen Fachgesellschaften, qualifiziert im Bereich der medizinischen Fachsprache für Diagnostik und Therapie und vermittelt mit erfahrenen ärztlichen Dozentinnen und Dozenten wesentliche medizinische Fachinhalte, die sowohl auf die mittlerweile notwendige Prüfung im Bereich der Fachsprache und im Bereich des medizinischen Wissens (sog. Kenntnisprüfung) abzielen. Weiterlesen

Werden in NRW die Kammern mit der Abnahme der Kenntnisprüfung beauftragt?

Aktuell beraten die Experten des Gesundheitsausschusses im NRW-Landtag, ergänzt durch externe Stellungnahmen, den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Heilberufsgesetzes. Diese Woche befasst sich abschließend der Gesundheitsauschuss des Landes damit und wird ihn anschließend zur weiteren Beratung an den Landtag überweisen. Neben zahlreichen wichtigen Veränderungen soll auch der Passus eingefügt werden, dass den Heilberufskammern (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und zukünftig Pflege) für ihren jeweiligen Berufsstand die Durchführung von Kenntnis- und Fachsprachprüfungen im Zusammenhang mit der Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als Aufgabe übertragen werden kann. § 9 Abs. 4 HeilBerG wird insofern ergänzt.

Diese Ergänzung wurde verschiedentlich eingefordert. Die Kammern sind bisher beauftragt, den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung in den Berufsbereichen (Ärztliche oder zahnärztliche Weiterbildung »Facharztanerkennung«, »Fachzahnarztanerkennung«) festzustellen und Fachsprachprüfungen abzunehmen. Nun könnte noch die Abnahme von Kenntnisprüfungen hinzukommen, wir berichteten hierzu bereits. Nordrhein-Westfalen leistet damit einen weiteren Beitrag zur Qualitätssicherung in den Antragsverfahren, Kenntnisprüfungen könnten, ähnlich wie Fachsprachprüfungen, in höherem Takt für Anerkennungssuchende angeboten werden. Das Ministerium könnte nach Verabschiedung des Gesetzes eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen.

Update: Inzwischen ist das Gesetz beschlossen.

Wie kann ich ein Visum zur Anerkennung meiner Berufsqualifikation erhalten?

make-it-in-germany.com
Immer wieder erreichen uns Anfragen aus dem Ausland mit der Bitte um Informationen, wie eine Anerkennung der Berufsqualifikationen vor sich geht und wie man ein Visum für einen Aufenthalt im Rahmen eines Anerkennungs- und Bewerbungsverfahrens erhält.

Das Portal der Bundesregierung make-it-in-germany.com hält in mehreren Sprachen sehr gute Informationen bereit.

»Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Staat kommen, benötigen Sie für die Teilnahme an einem solchen Programm in der Regel einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Anerkennung der Berufsqualifikationen (§17a AufenthG). Dafür müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihre zuständige Anerkennungsstelle hat im Anerkennungsbescheid festgestellt, dass Sie noch einen weiteren Kurs in Theorie oder Praxis absolvieren müssen, um die volle Anerkennung Ihrer Qualifikation zu erhalten.
  • Um ein Visum beantragen zu können, müssen Sie nachweisen, dass Sie sich für einen solchen Kurs erfolgreich angemeldet haben. Sollte es sich dabei um einen überwiegend praktischen Lehrgang in einem Betrieb handeln, muss dieser Betrieb einen Weiterbildungsplan aufstellen, der darlegt, wie Sie für die Anerkennung erforderlichen Qualifikationen erarbeiten können. Außerdem soll der Weiterbildungsplan auch darlegen, welches Gehalt der Betrieb Ihnen während des praktischen Lehrgangs zahlt.
  • Um ein Visum zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie genügend finanzielle Mittel für Ihren Aufenthalt haben. Um welchen Betrag es sich dabei konkret handelt und wie Sie die finanziellen Mittel nachweisen müssen, erfahren Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland. Die Adresse der für Sie zuständigen deutschen Botschaft finden Sie auf unserer Weltkarte ›Ansprechpartner vor Ort‹.
  • Wenn Sie die Unterlagen zusammen haben, können Sie das Visum bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung beantragen. Nach Einreise erhalten Sie bei der Ausländerbehörde in Deutschland Ihre Aufenthaltserlaubnis für die gesamte Dauer des Kurses einschließlich einer anschließenden Prüfung, höchstens jedoch für 18 Monate.
  • Sollten Sie neben Ihrem Qualifizierungskurs arbeiten wollen, ist dies ohne Weiteres möglich: In Ihrem eigenen Berufsfeld kann es sich um mehr als 10 Stunden handeln, in einem anderen Berufsfeld dürfen Sie nur maximal 10 Stunden arbeiten. So können Sie zum Beispiel während eines Qualifizierungskurses im Bereich Krankenpflege nebenbei mehr als zehn Stunden bei Ihrem zukünftigen Arbeitgeber arbeiten, in dem Sie bei den Pflegearbeiten mithelfen.«

Diese und viele weitere Hinweise finden Sie über diesen Link.

This information is also available in English.

Informationen zu den Qualifizierungsprogrammen finden Sie auf der Website des mibeg-Instituts Medizin.

 

In Eight Months Straight to the German Medical License

All’s well that ends well: that was the motto for the physician who came to Germany from a Non-EU country to complete his specialist training in internal medicine.

The start was anything but easy. To obtain a visa, apply for the German medical license, and achieve the necessary German and medical language proficiency, he relied on a recruitment agency that cost him almost his entire fortune. He paid over 20,000 € for this assistance and the promise that he would definitely pass the medical language test in Germany. Unfortunately, this was not the case.

He was lucky after all. He contacted the German Employment Agency (“Agentur für Arbeit”), which drew his attention to the seminar “Qualifizierung für Klinik and Praxis” of the mibeg-Institut. After a short forerun, he was admitted to the seminar.

He took part in an information seminar of the mibeg-Institut on February 5, 2019 and once again received a detailed consultation regarding the recognition of foreign medical degrees. He was admitted to the seminar “Qualifizierung für Klinik and Praxis” and started on March 11, 2019. On August 15, 2019, he passed the medical language test conducted by the State Chambers of Physicians (“Landesärztekammer”) and successfully graduated from the seminar on September 27, 2019.

Shortly after the seminar the medical knowledge test was scheduled, which he successfully passed on November 6, 2019 at the University Hospital Münster. As one of six examinees he was the only graduate of our institute, and unfortunately also the only one who passed successfully.

Now he has several options to choose from to start his specialist training as an internist in a rural region in the Rhineland. Yesterday we were able to talk to our happy graduate and congratulate him sincerely for managing everything so well and so quickly despite the difficult start. His gratitude also goes to his job agency, which supported him so well and made it possible for him to participate in the seminar through public funding.

We publish the story of this physician also because it seems essential to draw attention to the increasing negative practice of recruitment agencies, dubious course providers and so-called recognition assistants, who are primarily interested in collecting high fees. For applicants from abroad it is often difficult to see whether they have a serious offer coming up or not. We always point to anerkennung-in-deutschland.de or make-it-in-germany.com. However, among the providers, who charge extremely high fees for language courses abroad or for support regarding the recognition, are also some that have been active in Germany for quite some time and are listed on various public websites. Simple and clear execution of the application process by the competent registration authority is the only reliable way to contain this business practices.

Dieser Blogbeitrag auf Deutsch »

Wie geht es mit den Kenntnisprüfungen? BIBB-Anerkennungsmonitoring bei akademischen Heilberufen

BIBB-Fachbeitrag über Anerkennungsverfahren in den akademischen HeilberufenDas Bundesinstitut für Berufsbildung BIBB hat ein Monitoring zur Kenntnisprüfung im Rahmen der Anerkennungsverfahren bei den akademischen Heilberufen durchgeführt und dabei einen besonderen Schwerpunkt auf die Humanmedizin gelegt. Die Ergebnisse des Anerkennungsmonitorings zu diesem Thema haben Dr. Rebecca Atanassov, Dr. Jessica Erbe und Robert Koch als Autoren zusammengefasst. Das Ergebnis bezieht sich auf eine Erhebung, bei der die zuständigen Stellen zu den von ihnen durchgeführten Kenntnisprüfungen und Erfolgsquoten befragt wurden. Der Zeitraum umfasst die Jahre 2014 bis 2017.

Zunächst wird die amtliche Statistik zu den Kenntnisprüfungen referiert. Das Ergebnis ist ermutigend: In diesen Jahren konnte bei mehr als der Hälfte aller Gleichwertigkeitsprüfungen die volle Gleichwertigkeit bescheinigt werden, allerdings sank der Anteil der Bescheide auf volle Gleichwertigkeit von fast 80 Prozent im Jahr 2014 auf 60 Prozent 2017.

Bei den Anerkennungsverfahren im Jahr 2017 zum deutschen Referenzberuf Humanmedizin bei Drittstaatlern wurden insgesamt 4.287 Verfahren beschieden. Davon erreichten 60 Prozent die volle Gleichwertigkeit, davon wiederum 45 Prozent nach erfolgreicher Kenntnisprüfung und 55 Prozent nach ausschließlicher Dokumentenprüfung, besagt die amtliche Statistik.

Zum Verfahren: Grundlage für die Erstellung eines Bescheids ist die inhaltliche Dokumentenprüfung. Werden keine wesentlichen Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf festgestellt, kann die Gleichwertigkeit bescheinigt werden. Werden Unterschiede festgestellt, kann eine Ausgleichsmaßnahme erfolgen, bei Ärztinnen und Ärzten, die aus einem sog. Drittstaat kommen, ist dies regelmäßig das Absolvieren einer Kenntnisprüfung.

Die amtliche Statistik referiert keine Daten zu den Erfolgsquoten oder der Anzahl von benötigten Prüfungsversuchen für die Kenntnisprüfung. Hier setzt die Befragung im Rahmen des Anerkennungsmonitorings ein. Es ist von Interesse, ob Kenntnisprüfungen direkt bestanden werden oder erst nach mehrmaligem Versuch. Kenntnisprüfungen können der Regel nach maximal dreimal abgelegt werden. Allerdings gibt es immer noch einen »Approbationstourismus«, der dadurch möglich ist, dass Prüfungsversuche in anderen Bundesländern erneut gestartet werden. Es gibt kein einheitlich verbindliches System einer Registratur, in dem Approbationen oder Versuche, die Approbation zu erlangen, zentral geführt werden, sondern nur die gute Verwaltungspraxis zuständiger Stellen im Austausch. Die Antragsteller werden befragt und müssen Auskunft geben, ob sie ggf. schon in einem anderen Bundesland einen Antrag auf Approbation gestellt haben. Weiterlesen