Anerkennung: mibeg-Institut

Migration und Medizin

Migration und Medizin, Veranstaltung ÄKWLEine Reihe von Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Migration und Medizin führt die Ärztekammer Westfalen-Lippe über ihr Fortbildungsinstitut durch. Am 11. Juni 2020 referieren die Psychiater Dr. med. Solmaz Golsabahi-Broclawski und Artur Broclawski, am 31. Oktober 2020 der Internist PD Dr. med. Anton Gillessen und der Chirurg Prof. Dr. med. Metin Senkal. Die Fortbildungen sind zugleich anrechenbare Bausteine auf das Fortbildungscurriculum Transkulturelle Medizin der ÄKWL. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Akademie der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Eine Einführung wird über dieses Video ermöglicht.

Die Referenten beteiligen sich, zum Teil als Herausgeber, an dem in Kürze bei Springer erscheinenden umfassenden Band »Interkulturelle Kommunikation in der Medizin«, in dem auch Barbara Rosenthal vom mibeg-Institut mit einem Beitrag zu »Integration durch Qualifizierung und Anerkennung im Gesundheitswesen« vertreten ist.

Globale Gesundheit: Die Agenda 2030 für Nachhaltigkeit – Einladung in das Haus der Ärzteschaft

Zu einer Veranstaltung und Ausstellungseröffnung am Donnerstag, 6. Februar 2020, 17 Uhr in das Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf lädt die Direktorin der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen, Dr. med. Ute Teichert, herzlich ein.

Die Ausstellung »Globale Gesundheit beginnt bei uns« will dazu beitragen, das Nachhaltigkeitsziel, »ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters zu gewährleisten und ihr Wohlergehen zu fördern«, als globale Aufgabe wahrzunehmen.

Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, begrüßt als Gastgeber zusammen mit Dr. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, die Teilnehmenden. Unter der Moderation von Dr. med. Ute Teichert refererieren Hermann Gröhe, Bundesminister für Gesundheit a.D., und Prof. Dr. René Gottschalk, Leiter des Gesundheitsamtes Frankfurt am Main, sowie Christoph Bonsmann, Apotheker und Vorstand von action medeor e.V.

Die Ausstellung wird durch den Präsidenten der Apothekerkammer Nordrhein, Dr. Armin Hoffmann, eröffnet. Die Veranstaltung findet im Haus der Ärzteschaft, 40474 Düsseldorf, Tersteegenstr. 9 statt. Der Eintritt ist frei, es wird um Anmeldung gebeten unter der Mailadresse maike.hans@medeor.de.

Rasche berufliche Anerkennung von ausländischen Pflegefachkräften

Absolventen des Praxisseminars Pflege / Programm IQuaMed in der Kath. Schule für Pflegeberufe Essen

Absolventen des Praxisseminars Pflege / Programm IQuaMed in der Kath. Schule für Pflegeberufe Essen

Zahlreiche aus dem Ausland kommende Gesundheits- und Krankenpflegefachkräfte, die in Deutschland ihre berufliche Anerkennung erlangen wollen, haben sich bereits für das Informationsseminar »Wege zur Anerkennung« des mibeg-Instituts und der Kath. Schule für Pflegeberufe in Essen angemeldet, das am 22. Januar 2020 in den Seminarräumen der KKS Essen stattfindet.

Die Ausbildungsexperten für Pflegeberufe unter der Leitung von Geschäftsführer Reinhard Dummler sowie Anerkennungs- und Bildungsexperten des mibeg-Instituts, Carina Schmidt und Dr. Shermineh Shahi, stellen Informationen zu den öffentlich geförderten Weiterbildungen vor, die gezielt und rasch zur Anerkennung führen.

Das mibeg-Institut Medizin und die Kath. Schule für Pflegeberufe Essen, die zur Contilia-Gruppe gehört, haben einen Kooperationsvertrag geschlossen, bilden gemeinsam aus dem Ausland kommende Gesundheitsfachkräfte aus und bereiten sie auf die berufliche Integration vor.

Auf dem Bild sehen wir eine Gruppe von Gesundheits- und Krankenpflegern, die gerade erfolgreich in einem gemeinsamen Projekt des mibeg-Instituts und der KKS Essen auf die Kenntnisprüfung vor dem Landesprüfungsamt vorbereitet worden sind.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Wichtige Eckpunkte

Anerkennungsberaterinnen und Anerkennungsberater, Arbeitsvermittlungsexperten der Agenturen für Arbeit und Jobcenter kennen die Eckpunkte des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) bereits sehr gut. Das FEG tritt am 1. März 2020 in Kraft und wird von umfassenden medialen Kampagnen begleitet. Das Ziel des Gesetzes ist es, einen Rahmen zu schaffen für eine, wie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sagt, »gezielte und gesteigerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten«. Geworben werden soll um Hochschulabsolvent/innen und um Personen, die bereits in ihrem Herkunftsland eine qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen haben.

  • Wer im Ausland sein Studium oder seine Berufsausbildung abgeschlossen hat, sollte eine mit hiesigen Abschlüssen vergleichbare Qualifikation vorweisen können oder aber eine Anerkennung seines Berufs in Deutschland erwerben.
  • Die Anerkennung von Abschlüssen kann bereits aus dem Ausland heraus beantragt werden. Ein Anerkennungsverfahren prüft die Gleichwertigkeit. Das Gesetz sieht eine besondere Regelung hierbei für IT-Spezialisten vor.
  • Die Vorrangprüfung entfällt angesichts der als positiv eingeschätzten Arbeitsmarktlage. Es wird also nicht mehr geprüft, ob vor der Einstellung einer Fachkraft aus einem Drittstaat nicht ein inländischer oder EU-Bewerber zur Verfügung steht. Hier behält sich der Gesetzgeber vor, bei einer veränderten Arbeitsmarktsituation diese Vorrangprüfung schnell wieder einzuführen.
  • Arbeitssuchende aus Drittstaaten können aus dem Ausland heraus ein Visum beantragen. Wird dieser Aufenthalt zur Arbeitssuche genutzt, umfasst er einen Zeitraum von sechs Monaten. Die Voraussetzungen hierfür sind eine entsprechende berufliche Qualifikation, also ein abgeschlossenes Studium oder eine Berufsausbildung im Herkunftsland, deutsche Sprachkenntnisse und der Nachweis der Möglichkeit, den Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Diese Regelung ist zunächst auf fünf Jahre befristet.
  • Wird die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienplatzsuche gewährt, umfasst der Zeitraum neun Monate. Auch hier müssen der Lebensunterhalt gesichert sein und deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.
  • Reisen Antragsteller zum Zwecke der Ausbildung ein und können auf eine entsprechende Ausbildungsplatzzusage verweisen, kann die Aufenthaltserlaubnis auch bereits vor Beginn der Ausbildung zur Teilnahme an einem Deutschsprachkurs ausgestellt werden.
  • Wer aus dem Ausland heraus ein Visum zur Ausbildung- oder Arbeitsplatzsuche beantragt, muss nachweisen, dass er den Lebensunterhalt während seines Aufenthalts, ggf. auch den seiner mitreisenden Familienangehörigen, selbst sichern kann.
  • Antragstellende, die älter als 45 Jahre sind, müssen monatlich einen Mindestbetrag verdienen oder eine entsprechende Altersvorsorge nachweisen.
  • Wer aus dem Ausland heraus ein Visum für eine befristete Zeit zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland beantragt, muss neben der Lebensunterhaltssicherung deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.
  • Nicht nur die Gleichwertigkeit der Qualifikation soll geprüft werden, sondern das Gesetz will auch dafür Sorge tragen, dass die Arbeitsbedingungen geprüft werden. Damit ist u.a. eine angemessene Bezahlung der neuen Fachkräfte intendiert, damit ein »Lohndumping« vermieden wird.
  • Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz möchte die sog. Anerkennungsverfahren auf Gleichwertigkeit vereinfachen und beschleunigen. Die Zuständigkeit für Fachkräftezuwanderung soll bei zentralen Ausländerbehörden der Länder gebündelt werden. Zudem soll eine zentrale Servicestelle erprobt werden, die zu den Möglichkeiten der Anerkennung von Abschlüssen beraten und Antragstellende bei aufenthaltsrechtlichen Verfahren begleiten soll. Die zentrale Servicestelle ist zunächst bis Ende 2023 befristet.
  • Das Ziel bei den Anerkennungsverfahren ist es, eine Anerkennung innerhalb von drei Monaten nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen abzuschließen. Ein Visum für Fachkräfte soll künftig im Zeitraum von maximal vier Wochen ausgestellt sein.
  • Arbeitssuchende aus Drittstaaten, die noch nicht über einen qualifizierten Berufsabschluss, aber über Basisqualifikationen verfügen sowie ein Arbeits- oder Jobangebot vorweisen können, können zur Erlangung eines qualifizierten Berufsabschlusses weitergebildet werden. Hierbei muss sich der künftige Arbeitgeber verpflichten, die Arbeitskraft innerhalb von zwei Jahren so weiterzubilden, dass sie die berufliche Qualifikation erhält.
  • Wer in Deutschland seit vier Jahren einen Aufenthaltstitel besitzt, als Fachkraft in einem seiner Qualifikation entsprechenden Job arbeitet und mindestens vier Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, erfüllt die Voraussetzung für eine dauerhafte Niederlassung in unserem Land. Bei Fachkräften mit Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums in Deutschland beträgt die Frist nur zwei Jahre.

 

Fachsprache Zahnmedizin: Neue Vorbereitungskurse starten im mibeg-Institut

Intensivkurs Fachsprache Zahnmedizin zur Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung

Intensivkurs Fachsprache Zahnmedizin zur Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung

Dr. Luisa Heinrichs, mibeg-Institut, begrüßte zum heutigen Kursstart sehr herzlich Zahnärztinnen und Zahnärzte, die sich vertieft der zahnmedizinischen Fachsprache widmen wollen.

Der vierwöchige Intensivkurs Fachsprache Zahnmedizin trainiert gezielt die Kommunikation mit den zahnärztlichen Patienten, aber auch die kollegiale Kommunikation, die mündlich wie schriftlich im Rahmen der zahnmedizinischen Versorgung geführt wird. Zugleich bereitet das Seminar gezielt auf die anspruchsvolle Fachsprachprüfung vor, der sich aus dem Ausland kommende Zahnärztinnen und Zahnärzte vor ihrer jeweils zuständigen Zahnärztekammer stellen müssen.

Von den europäischen Kollegen aus Ländern der EU kann nach dem erfolgreichen Bestehen der Fachsprachprüfung, wenn die übrigen Voraussetzungen gegeben sind, die Approbation beantragt werden. Zahnärztinnen und Zahnärzte aus sogenannten Drittstaaten arbeiten nach erfolgreich bestandener Fachsprachprüfung in der Regel zunächst mit einer zahnärztlichen Berufserlaubnis und bereiten sich so sehr praxisorientiert auf eine mögliche Kenntnisprüfung vor. Für die erforderliche theoretische Fundierung vor einer Kenntnisprüfung kann ein entsprechender Intensivkurs Zahnmedizin im mibeg-Institut belegt werden.

Wir wünschen allen Zahnärztinnen und Zahnärzten herzlich einen guten Start und eine erfolgreiche Berufstätigkeit in Deutschland.