Anerkennung: Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung

Andreas Westerfellhaus erhält Ehrendoktorwürde

Andreas Westerfellhaus, Bevollmächtigter der Bundesregierung für die Pflege

Andreas Westerfellhaus, Bevollmächtigter der Bundesregierung für die Pflege

Eine besondere Auszeichnung wird Andreas Westerfellhaus, Staatssekretär und Bevollmächtigter der Bundesregierung für die Pflege, zuteil. Eine österreichische Privatuniversität in Salzburg verleiht Andreas Westerfellhaus die Ehrendoktorwürde.

Die Auszeichnung wird verliehen, um die besonderen Verdienste von Andreas Westerfellhaus zur Etablierung und Förderung der Pflegewissenschaft in der deutschsprachigen Hochschullandschaft zu würdigen. Staatssekretär Westerfellhaus ist selbst Pflegefachmann, hat dazu Pflegepädagogik und Betriebswirtschaft im Gesundheitswesen studiert und leitete nach seiner aktiven Zeit im Krankenhaus, auch als Intensivpfleger, ein Bildungszentrum für Gesundheitsberufe in Nordrhein-Westfalen.

Seine berufliche Karriere ist gekennzeichnet durch ein herausragendes Engagement für die beruflichen Belange der Pflegefachkräfte. Andreas Westerfellhaus war über viele Jahre Präsident des Deutschen Pflegerats und wurde zuletzt zum Bevollmächtigten für die Pflege der Bundesregierung berufen.

Das mibeg-Institut Medizin verbindet eine langjährig gute Zusammenarbeit mit Andreas Westerfellhaus. Er gehört dem Wissenschaftlichen Beirat des Programms IQuaMed an und unterstützt das mibeg-Institut darüber hinaus bei Projekten für leitende Krankenpflegekräfte.

Andreas Westerfellhaus: Ermutigender Appell an alle Pflegekräfte, sich impfen zu lassen

»Zur Klarstellung vorneweg: Wenn ich mit dem Impfen an der Reihe bin, werde ich mich natürlich impfen lassen. Ich lebe in einem Mehrgenerationenhaus und möchte alle Menschen, eben auch meine hochbetagte Mutter, schützen. Klar ist doch: Je mehr Menschen geimpft werden, desto weniger Wirte findet das Virus. Und umso schwerer sind die Bedingungen für die Ausbreitung des Virus.

Und ich bin mir sicher, dass diese Einsicht auch die meisten Pflegekräfte haben und sich impfen lassen. Denn das Impfen ist die einzige Chance auf ein schnelles Ende der Pandemie und damit der beste Schutz der pflegebedürftigen Menschen. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind etwa 95 von 100 geimpften Personen vor einer Erkrankung geschützt. Und wir haben richtigerweise festgelegt, dass eben ältere Menschen und Menschen, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit Kontakt zu besonders durch Covid-19 gefährdeten Personen haben, zuerst geimpft werden. Ich appelliere als Pflegebevollmächtigter daher an alle Pflegekräfte sich impfen zu lassen.

Sorgen, dass das beschleunigte Zulassungsverfahren nicht so sicher sei, sind unbegründet. Hier muss sicher noch mehr Aufklärungsarbeit betrieben werden. Denn es sollte jeder wissen, dass das beschleunigte Zulassungsverfahren eben nicht zu verwechseln ist mit dem Notfall-Zulassungsverfahren, das in einigen anderen Staaten durchgeführt worden ist. Bevor der Impfstoff in der EU bzw. in Deutschland die Marktzulassung erhalten hat, musste er sicher, wirksam und gut erprobt sein. Das wurde mit der Zulassung nachgewiesen. Gute Informationen findet man dazu zum Beispiel auf der Seite des Robert Koch-Instituts oder bei www.zusammengegencorona.de, einer Seite des Gesundheitsministeriums.«

Andreas Westerfellhaus ist der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, war lange Jahre selbst als Intensivkrankenpfleger engagiert und setzt sich für die Rechte von Pflegekräften ein. Sein Appell findet sich auf www.pflegebevollmaechtigter.de und in der Rheinischen Post.

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»Interprofessionelles Arbeiten im Gesundheitsbereich«

Veranstaltung »Interprofessionelles Arbeiten im Gesundheitsbereich«Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, Bevollmächtigter der Bundesregierung für die Pflege, lädt am Mittwoch, 4. November 2020 in der Zeit von 14 bis 17 Uhr zu einer Veranstaltung »Interprofessionelles Arbeiten im Gesundheitsbereich« ein. Die Veranstaltung findet im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft statt und hat zum Ziel, neue Impulse durch den Blick auf andere EU-Länder zu gewinnen.

Die Veranstaltung wird gestreamt und kann digital auf www.pflegebevollmaechtigter.de verfolgt werden.

Bundesgesundheitsministerium führt wieder Pflegepersonaluntergrenzen ein

Zunächst für die besonderen Erfordernisse bei der Versorgung besonders vulnerabler Patienten will das Bundesgesundheitsministerium mit Wirkung zum 1. August 2020 erneut Pflegepersonaluntergrenzen einführen.

Diese Untergrenzen beziehen sich zunächst auf den Personaleinsatz in der Intensivmedizin und der Geriatrie. Jürgen Malzahn begrüßte für den AOK-Bundesverband ausdrücklich die Wiedereinsetzung, um Qualitätsstandards für den Patienten- und Arbeitnehmerschutz einzuhalten. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft äußerte sich erwartbar kritisch, aber es ist davon auszugehen, dass das BMG seinen entsprechenden Entwurf zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung erfolgreich umsetzen wird.

Dass Pflegepersonaluntergrenzen nur ein Baustein unter mehreren sein können, um eine höhere Qualität in die Pflege zu sichern, machte Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, bereits bei der ursprünglichen Einbringung der Personaluntergrenzen vor der Corona-Pandemie deutlich, wir berichteten.

Andreas Westerfellhaus: »Die Pflege ist systemrelevant, und es müssen endlich Taten folgen«

Der Bevollmächtigte der Bundesregierung für PflegeGegenüber tagesschau.de erklärte der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, dass nun endlich den Ankündigungen Taten folgen müssten. Pflegerinnen und Pfleger in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bräuchten bessere Arbeitsbedingungen und bessere Vergütungen. Der Pflegebevollmächtigte forderte in einem Positionspapier zur Lage der Pflegenden:

  • Attraktive Löhne und zeitgemäße Arbeitszeitmodelle müssen in einem Tarifvertrag geregelt werden, der auf die gesamte Langzeitpflegebranche erstreckt werden kann. Das heißt auch: die Refinanzierung von Tariflöhnen muss Realität werden.
  • Pflegekräfte brauchen individuell passende Arbeitszeitmodelle und verlässlich ausreichende Erholungsphasen. Bedarfsgerechte Personalbemessung und -ausstattung sind dazu der Schlüssel.
  • Die Möglichkeiten der Digitalisierung müssen endlich auch in der Pflege nutzbar gemacht werden. Vordringlich müssen eine einheitliche elektronische Abrechnung sowie eine digitale Anwendung für die Verordnung und Genehmigung häuslicher Krankenpflege umgesetzt werden.
  • Die Versorgung der Zukunft wird nur mit einem guten Qualifikationsmix und interprofessioneller Zusammenarbeit gelingen. Dazu müssen heilkundliche Aufgaben gezielt und dauerhaft auf Pflegefachkräfte übertragen und diese gleichzeitig stärker von einfachen pflegerischen Verrichtungen und pflegefernen Hilfstätigkeiten entlastet werden.
  • Pflegekammern müssen in allen Bundesländern als Ansprechpartner für Fortbildung, Standesrecht und fachliche Standards gegründet werden. Die Bundespflegekammer muss im Gemeinsamen Bundesausschuss, der Gematik und anderen Selbstverwaltungsgremien sitzen und die Politik in allen pflegeberuflichen Fragen beraten.