Anerkennung: Anerkennung NRW

Fortbildung zu den Anerkennungsverfahren ausländischer Gesundheitsfachkräfte

Für Jurist/innen, Fachkräfte zuständiger Stellen, Arbeitsvermittler/innen der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter, Anerkennungsberater/innen und Personalverantwortliche in Kliniken bietet das mibeg-Institut am 9. Oktober 2019 eine eintägige Fortbildung an.

Bei der Gewinnung von aus dem Ausland kommenden Fachkräften ist die Anerkennung der Studien- und Berufsabschlüsse das zentrale Thema im Gesundheitswesen. Unter welchen Voraussetzungen können Approbationen und Berufserlaubnisse erteilt werden? Welche aktuellen Rechtsgrundlagen müssen beachtet werden, wenn die berufliche Anerkennung in einem Gesundheitsberuf in Deutschland angestrebt wird? Was kennzeichnet die Verfahrenspraxis der Approbationsbehörden? Welche Aufgaben stellen sich aktuell der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe? Wie läuft das Approbationsverfahren aus Sicht der Ärztekammern? Für eine optimale Beratung und Begleitung von Anerkennungsprozessen benötigen Experten aus den Bereichen Recht, Arbeitsvermittlung, Anerkennungsberatung und Human Resources Kenntnisse der aktuellen Rechtslage und der Verfahrenspraxis der Behörden.

Es referieren u.a. RD’in Constanze Lernhart, die über eine mehrjährige Erfahrung als juristische Dezernentin für den Bereich Berufsanerkennung akademischer Heilberufe bei der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie verfügt, und die Juristin Carola Dörfler, Leiterin der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG in Bonn. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

»Modell NRW«: Anerkennungsqualifizierungen für Gesundheitsberufe

Gesundheitsfachkräfte aus über 80 Ländern im mibeg-Institut Medizin

Das Bundesarbeitsministerium hat, unterstützt durch das Bundesbildungsministerium, den Europäischen Sozialfonds und die Bundesagentur für Arbeit, mit dem Förderprogramm »Integration durch Qualifizierung (IQ)« bundesweit gute Möglichkeiten geschaffen, die Anerkennungsgesetze in Bund und Ländern zu begleiten und Anerkennungssuchende mit Beratung und Qualifizierung zu unterstützen.

Ab 2015 wurden über dieses Programm auch Qualifizierungen gefördert. Bis Ende 2018 hat das mibeg-Institut Medizin mit Hilfe dieser Fördermittel in ganz Nordrhein-Westfalen Qualifizierungsprogramme für Gesundheitsberufe aufgebaut. Ein halbes Jahr nach Ende dieser Förderphase ziehen wir Zwischenbilanz.

Eine Besonderheit: In Nordrhein-Westfalen wurde zu Beginn der Förderphase für alle reglementierten Gesundheitsberufe ausschließlich ein Institut beauftragt. Das mibeg-Institut Medizin hat seitdem für diese Zielgruppe Curricula für Qualifizierungen entwickelt und sie in Nordrhein-Westfalen etabliert, um durch gute Anerkennungsqualifizierungen passgenaue und rasche Wege aufzuzeigen, die zur Berufszulassung führen. Weiterlesen

Bezirksregierung Münster in NRW ab 2020 erneut allein zuständig für die Anerkennung der Gesundheitsberufe

Nach dem Beschluss des Landeskabinetts NRW ist es jetzt auch offiziell: Die Anerkennung  ausländischer Abschlüsse in Gesundheitsberufen soll ab 2020 zentral durch die Bezirksregierung Münster erfolgen. Antragsteller wenden sich künftig direkt an die entsprechende Abteilung bei der Bezirksregierung Münster. Nicht nur Gesundheitsfachkräfte wie Gesundheits- und Krankenpfleger, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten bekommen dann dort auf Antrag ihren entsprechenden Bescheid, sondern auch Angehörige akademischer Heilberufe, zu denen Ärzte, Zahnärzte und Apotheker gehören.

Dass die Zuständigkeit für diese Bereiche nach Westfalen geht, gehört sicher zu den Lieblingsprojekten des nordrhein-westfälischen Arbeits- und Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann, der sich die Beschleunigung von Anerkennungsverfahren ganz oben auf die politische Agenda gesetzt hat. Was der Öffentlichkeit jetzt allerdings als Ende der »Zersplitterung« vorgestellt wird, ist nichts anderes als die Verlagerung von Düsseldorf nach Münster. Alle Gesundheitsfachberufe waren in den letzten Jahren zentral bei der Bezirksregierung Düsseldorf in der Verwaltungszuständigkeit, und dort ist auch das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie angesiedelt.

Dezentral organisiert, also verteilt über fünf Bezirksregierungen in NRW, war lediglich die Zuständigkeit für die akademischen Heilberufe. Da das ständige politische Auf und Ab zwischen Zentralisierung und Dezentralisierung, das natürlich auch mit entsprechenden Kosten verbunden ist, bürgernah präsentiert werden muss, wird das Ganze mit dem Anspruch der Beschleunigung der Verfahren begründet. Zudem soll Münster nicht das neue Reiseziel für Antragsteller werden, da die Anträge zukünftig vor allem digital bearbeitet werden sollen.

Die Beauftragung der Bezirksregierung Münster, die die Verfahren bereits vor einigen Jahren zentral für NRW verantwortete, setzt voraus, dass auch entsprechende Ressourcen bereitgestellt werden, sowohl im Personalbereich als auch im Bereich der Sachausstattung, insbesondere im Bereich der EDV. Hierzu wurde allerdings bislang nichts verlautbart.

Bei einer Fachtagung des Bundesgesundheitsministeriums Ende 2018 hat das mibeg-Institut Medizin bereits in Bezug auf die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG deutlich gemacht, dass die wünschenswerten schnelleren und transparenteren Anerkennungsverfahren nicht nur politisch gefordert werden sollten, sondern dass die mit der Abwicklung beauftragten zuständigen Stellen auch mit den entsprechenden Mitteln ausgestattet werden müssen. Weiterlesen

Expertenseminar: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Gesundheitswesen

Gern bieten wir am 9. Oktober 2019 erneut eine Fortbildung zum Approbationsrecht, zum Recht der Berufszulassung und zur Verfahrenspraxis an. Das Seminar richtet sich an Jurist/innen, Fachkräfte zuständiger Stellen, Arbeitsvermittler/innen der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter, an Anerkennungsberater/innen und Personalverantwortliche in Kliniken. Ein erstes Seminar zur Thematik in unserem Institut war kurzfristig ausgebucht.

Bei der Gewinnung von aus dem Ausland kommenden Fachkräften ist die Anerkennung der Studien- und Berufsabschlüsse das zentrale Thema im Gesundheitswesen. Unter welchen Voraussetzungen können Approbationen und Berufserlaubnisse erteilt werden? Welche aktuellen Rechtsgrundlagen müssen beachtet werden, wenn die berufliche Anerkennung in einem Gesundheitsberuf in Deutschland angestrebt wird? Was kennzeichnet die Verfahrenspraxis der Approbationsbehörden? Welche Aufgaben stellen sich aktuell der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe? Wie läuft das Approbationsverfahren aus Sicht der Ärztekammern? Für eine optimale Beratung und Begleitung von Anerkennungsprozessen benötigen Experten aus den Bereichen Recht, Arbeitsvermittlung, Anerkennungsberatung und Human Resources Kenntnisse der aktuellen Rechtslage und der Verfahrenspraxis der Behörden.

Es referieren RD’in Constanze Lernhart, die über eine mehrjährige Erfahrung als juristische Dezernentin für den Bereich Berufsanerkennung akademischer Heilberufe bei der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie verfügt, die Juristin Carola Dörfler, Leiterin der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG in Bonn, und Jürgen Herdt, Leiter der Stabsstelle Planung und Entwicklung bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Fortbildung zum Approbationsrecht und zur Verfahrenspraxis

RD’in Constanze Lernhart referiert zum Approbationsrecht auf einem Tagesseminar des mibeg-Instituts Medizin am Mittwoch, 5. Juni 2019: »Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Gesundheitswesen«. Sie war als juristische Dezernentin u.a. für den Bereich Berufsanerkennung Akademische Heilberufe bei der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie mehrere Jahre tätig. Constanze Lernhart geht intensiv auf die Voraussetzungen zur Erteilung der Approbation ein und nimmt insbesondere Bezug auf die ärztliche, pharmazeutische und zahnärztliche Tätigkeit. Die Rücknahme, der Widerruf und der Verzicht auf die Approbation werden ebenso thematisiert wie die Berufserlaubnis und die Verfahren der Gleichwertigkeitsüberprüfung. Weitere Schwerpunkte sind die Voraussetzungen zur Erteilung der Berufszulassung für Pflegeberufe und weitere Gesundheitsfachberufe sowie Fragen des Aufenthaltsrechts und der Aufenthaltserlaubnis sowie der Arbeitgeberpflichten.

Ergänzt wird das Referat von RD’in Lernhart durch zwei Statements, für die Dr. Constanze Schäfer, Apothekerkammer Nordrhein, und Jürgen Herdt, Ärztekammer Westfalen-Lippe, gewonnen werden konnten. Das Seminar richtet sich ausschließlich an mit der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Gesundheitswesen befasste Fachleute. Hierzu zählen Anwälte, Mitarbeiter in zuständigen Stellen, insbesondere bei den Regierungspräsidien, Bezirksregierungen, Ministerien und Ausländerämtern, Fachkräfte in Arbeitsagenturen, Jobcentern, Berufsverbänden, in Anerkennungsberatungsstellen und Personalabteilungen von Kliniken. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Veranstaltung ist ausgebucht, ein Wiederholungstermin ist für den 9. Oktober 2019 festgelegt worden, diesmal unter zusätzlicher Beteiligung der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe.