Anerkennung: Anerkennungsberatung

Bericht zum Anerkennungsgesetz 2019: Schnellere und effizientere Anerkennungsverfahren?

Der Bericht zum Anerkennungsgesetz 2019 legt wiederum umfassend Daten zu den beruflichen Anerkennungsverfahren dar. Mit speziellen Info-Boxen wird auf besondere Sachverhalte hingewiesen.

Info-Box 8: Schnellere und effizientere Anerkennungsverfahren durch Kooperation von Akteuren
Neben der Vereinheitlichung der Entscheidungspraxis wird die zügige Durchführung von Anerkennungsverfahren angestrebt. Zu diesem Zweck kooperiert in Rheinland-Pfalz die für die Anerkennung von medizinischen Gesundheitsberufen zuständige Stelle, das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), seit 2016 mit dem Landesnetzwerk IQ. Anerkennungsinteressierte im Bereich der (nicht) akademischen Heil- und Gesundheitsberufe sollen schneller den Anerkennungsprozess in Rheinland-Pfalz durchlaufen. Der Fokus der Arbeit liegt auf Antragstellenden aus Drittstaaten. Die Kooperation beruht auf einer schriftlichen Vereinbarung, die einen strukturierten Austausch über Einzelfälle und Verfahrensabläufe beinhaltet. So sollen Kompetenzen gebündelt und die Anerkennungsverfahren beschleunigt werden. Denn häufig benötigen Anerkennungssuchende Unterstützung bei der Erstellung der erforderlichen Formalien für den Anerkennungsprozess, um die richtigen Schritte aus ihrem Anerkennungsbescheid zu ziehen. Hier kann der Verweis der anerkennenden Behörde an das IQ Netzwerk helfen. Die Kooperation wird von allen Partnern als eine Entlastung und Bereicherung wahrgenommen.

Zurzeit wenden sich sehr viele Anerkennungssuchende aus Rheinland-Pfalz an Institutionen wie das mibeg-Institut mit der Bitte, Anerkennungsberatung und Unterstützung bei der weiteren beruflichen Integration zu erhalten. Mit dem im Anerkennungsbericht 2019  dargestellten Verfahren ist ein Unternehmen beauftragt, das derzeit auf der Website folgendes bekannt gibt:

Wichtiger Hinweis: Wir freuen uns über das große Interesse an der Beratung zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen aus dem Ausland. Dies hat aber dazu geführt, dass unsere Beratungsstelle überlastet ist. Zurzeit beträgt die Wartezeit auf einen Termin oder die Beantwortung Ihrer Fragen mehr als 10 Wochen. Deshalb können wir aktuell leider keine NEUEN Anfragen annehmen. Wenn Sie bereits bei uns gemeldet sind, werden Sie selbstverständlich wie gewohnt weiter betreut. Neue Termine können wieder ab März 2020 vereinbart werden. Dann wird auch unser Online Kontaktformular »Beratung« wieder zur Verfügung stehen. Bitte melden Sie sich dann wieder bei uns. Wir bitten Sie dafür um Verständnis und um Geduld.

Ähnlich lautet auch die entsprechende Information auf der Website des zuständigen Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz. Beratungen sind offenbar im Zeitraum von mehreren Wochen nicht möglich.

Interessenten können am kostenfreien und wöchentlich stattfindenden Informationsseminar »Wege zur Anerkennung« des mibeg-Instituts teilnehmen oder sich regelmäßig über die Website des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz über die weitere Entwicklung informieren.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Wichtige Eckpunkte

Anerkennungsberaterinnen und Anerkennungsberater, Arbeitsvermittlungsexperten der Agenturen für Arbeit und Jobcenter kennen die Eckpunkte des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) bereits sehr gut. Das FEG tritt am 1. März 2020 in Kraft und wird von umfassenden medialen Kampagnen begleitet. Das Ziel des Gesetzes ist es, einen Rahmen zu schaffen für eine, wie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sagt, »gezielte und gesteigerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten«. Geworben werden soll um Hochschulabsolvent/innen und um Personen, die bereits in ihrem Herkunftsland eine qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen haben.

  • Wer im Ausland sein Studium oder seine Berufsausbildung abgeschlossen hat, sollte eine mit hiesigen Abschlüssen vergleichbare Qualifikation vorweisen können oder aber eine Anerkennung seines Berufs in Deutschland erwerben.
  • Die Anerkennung von Abschlüssen kann bereits aus dem Ausland heraus beantragt werden. Ein Anerkennungsverfahren prüft die Gleichwertigkeit. Das Gesetz sieht eine besondere Regelung hierbei für IT-Spezialisten vor.
  • Die Vorrangprüfung entfällt angesichts der als positiv eingeschätzten Arbeitsmarktlage. Es wird also nicht mehr geprüft, ob vor der Einstellung einer Fachkraft aus einem Drittstaat nicht ein inländischer oder EU-Bewerber zur Verfügung steht. Hier behält sich der Gesetzgeber vor, bei einer veränderten Arbeitsmarktsituation diese Vorrangprüfung schnell wieder einzuführen.
  • Arbeitssuchende aus Drittstaaten können aus dem Ausland heraus ein Visum beantragen. Wird dieser Aufenthalt zur Arbeitssuche genutzt, umfasst er einen Zeitraum von sechs Monaten. Die Voraussetzungen hierfür sind eine entsprechende berufliche Qualifikation, also ein abgeschlossenes Studium oder eine Berufsausbildung im Herkunftsland, deutsche Sprachkenntnisse und der Nachweis der Möglichkeit, den Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Diese Regelung ist zunächst auf fünf Jahre befristet.
  • Wird die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienplatzsuche gewährt, umfasst der Zeitraum neun Monate. Auch hier müssen der Lebensunterhalt gesichert sein und deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.
  • Reisen Antragsteller zum Zwecke der Ausbildung ein und können auf eine entsprechende Ausbildungsplatzzusage verweisen, kann die Aufenthaltserlaubnis auch bereits vor Beginn der Ausbildung zur Teilnahme an einem Deutschsprachkurs ausgestellt werden.
  • Wer aus dem Ausland heraus ein Visum zur Ausbildung- oder Arbeitsplatzsuche beantragt, muss nachweisen, dass er den Lebensunterhalt während seines Aufenthalts, ggf. auch den seiner mitreisenden Familienangehörigen, selbst sichern kann.
  • Antragstellende, die älter als 45 Jahre sind, müssen monatlich einen Mindestbetrag verdienen oder eine entsprechende Altersvorsorge nachweisen.
  • Wer aus dem Ausland heraus ein Visum für eine befristete Zeit zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland beantragt, muss neben der Lebensunterhaltssicherung deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.
  • Nicht nur die Gleichwertigkeit der Qualifikation soll geprüft werden, sondern das Gesetz will auch dafür Sorge tragen, dass die Arbeitsbedingungen geprüft werden. Damit ist u.a. eine angemessene Bezahlung der neuen Fachkräfte intendiert, damit ein »Lohndumping« vermieden wird.
  • Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz möchte die sog. Anerkennungsverfahren auf Gleichwertigkeit vereinfachen und beschleunigen. Die Zuständigkeit für Fachkräftezuwanderung soll bei zentralen Ausländerbehörden der Länder gebündelt werden. Zudem soll eine zentrale Servicestelle erprobt werden, die zu den Möglichkeiten der Anerkennung von Abschlüssen beraten und Antragstellende bei aufenthaltsrechtlichen Verfahren begleiten soll. Die zentrale Servicestelle ist zunächst bis Ende 2023 befristet.
  • Das Ziel bei den Anerkennungsverfahren ist es, eine Anerkennung innerhalb von drei Monaten nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen abzuschließen. Ein Visum für Fachkräfte soll künftig im Zeitraum von maximal vier Wochen ausgestellt sein.
  • Arbeitssuchende aus Drittstaaten, die noch nicht über einen qualifizierten Berufsabschluss, aber über Basisqualifikationen verfügen sowie ein Arbeits- oder Jobangebot vorweisen können, können zur Erlangung eines qualifizierten Berufsabschlusses weitergebildet werden. Hierbei muss sich der künftige Arbeitgeber verpflichten, die Arbeitskraft innerhalb von zwei Jahren so weiterzubilden, dass sie die berufliche Qualifikation erhält.
  • Wer in Deutschland seit vier Jahren einen Aufenthaltstitel besitzt, als Fachkraft in einem seiner Qualifikation entsprechenden Job arbeitet und mindestens vier Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, erfüllt die Voraussetzung für eine dauerhafte Niederlassung in unserem Land. Bei Fachkräften mit Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums in Deutschland beträgt die Frist nur zwei Jahre.

 

Zentrale Servicestellung Berufsanerkennung ZSBA startet

Aus dem Ausland kommende Fachkräfte sollen künftig vor ihrer Einreise nach Deutschland eine gute und professionelle Beratung und eine Begleitung durch Verfahren der beruflichen Anerkennung und Integration in Anspruch nehmen können. Die Aufgabe wird zentral für Deutschland durch die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung geleistet. Die ZSBA wird in Bonn angesiedelt, dort führt die Bundesagentur für Arbeit bereits die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung ZAV.

Die ZSBA beginnt am 1. Februar 2020 mit ihrer Arbeit und wird in einer ersten Phase von vier Jahren vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert.

Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung, Foto: Laurence Chaperon

Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung, Foto: Laurence Chaperon

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek erklärt: »Die deutsche Wirtschaft braucht qualifizierte Fachkräfte, auch aus dem Ausland. Für Zugewanderte ist die Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt. Mit dem Anerkennungsgesetz haben wir dafür die Verfahren etabliert. Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz werden die Möglichkeiten, als Fachkraft in Deutschland zu arbeiten, nochmal erweitert. Das Gesetz soll im März 2020 in Kraft treten. Darauf bereiten wir uns bereits jetzt vor und schaffen mit der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung ein wichtiges Beratungs- und Serviceangebot. Sie richtet sich als zentrale Anlaufstelle gezielt an Fachkräfte im Ausland und begleitet diese von der beruflichen Anerkennung bis zur Einreise nach Deutschland. Zugleich soll die Servicestelle die zuständigen Anerkennungsstellen von der aufwändigen Beratung ins Ausland entlasten und zur Beschleunigung der Verfahren beitragen. Mit der Bundesagentur für Arbeit haben wir für dieses neue Serviceangebot einen kompetenten und erfahrenen Partner gefunden.« Weiterlesen

Die perfekte Anerkennungsberatung im mibeg-Institut von A bis Z: Von der Arbeitsagentur über EURES bis zur ZAV

Friederike Meyer-Belitz, Arbeitsberaterin mit internationaler Expertise von der ZAV, Kerstin Rosar vom Arbeitgeber-Service des Jobcenters Köln und der Agentur für Arbeit Köln, und Anna Kowol von EURES, dem europäischen Programm zur beruflichen Mobilität, waren heute im mibeg-Institut für viele aus dem Ausland kommende Gesundheitsfachkräfte Ansprechpartner zu Fragen der beruflichen Anerkennung und der Arbeitsmarktintegration Deutschland. Unser Foto zeigt engagierte Interessenten, die sich rasch in Deutschland beruflich integrieren wollen, und die Beraterinnen der hochspezialisierten Service-Einheiten der Bundesagentur für Arbeit, die unser Team im mibeg-Institut heute hervorragend unterstützt haben. Wir sagen herzlichen Dank für so viel kompetente Unterstützung an den Arbeitgeber-Service, an EURES und die ZAV, die zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit.

Katholische Schule für Pflegeberufe Essen: Ausländische Pflegefachkräfte herzlich willkommen!

Ursula Busmann, Stellv. Pflegeschulleiterin, und Reinhard Dummler, Geschäftsführer und Schulleiter, Kath. Schule für Pflegeberufe Essen

Ursula Busmann, Stellv. Pflegeschulleiterin, und Reinhard Dummler, Geschäftsführer und Schulleiter, Kath. Schule für Pflegeberufe Essen

Die Kath. Schule für Pflegeberufe Essen zählt zu den größten Ausbildungszentren in Nordrhein-Westfalen. Das Zentrum bildet mehrere hundert Gesundheits- und Krankenpfleger/innen pro Jahr für ihren Einsatz in Kliniken, Versorgungszentren und Senioreneinrichtungen aus. Unter der Leitung von Reinhard Dummler steht ein erfahrenes Expertenteam von Pflegepädagogen und Pflegewissenschaftlern bereit, junge Menschen für den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflege zu begeistern und innovativ neue Ausbildungskonzepte zu etablieren.

Die Kath. Schule für Pflegeberufe ist Kooperationspartner des mibeg-Instituts bei der Entwicklung von Qualifizierungen, mit denen gezielt aus dem Ausland kommende Fachkräfte auf die berufliche Anerkennung vorbereitet werden. Schon im Modellprojekt, unterstützt durch das Förderprogramm IQ, war das Praxisseminar Pflege ein großer Erfolg: Nahezu alle Absolventen bestanden die ins Seminar integrierte Kenntnisprüfung auf Anhieb, die unter dem Vorsitz des Landesprüfungsamts für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie abgenommen wurde. Neben der fachlichen Expertise des Teams von Geschäftsführer Reinhard Dummler war das herzliche Engagement, das alle Mitwirkenden am Projekt den ausländischen Fachkräften entgegenbrachten, ein wichtiger Schlüssel zum Erfolg.

Die Katholische Schule für Pflegeberufe Essen bietet gemeinsam mit dem mibeg-Institut Anerkennungsqualifizierungen für Pflegefachkräfte an

Die Katholische Schule für Pflegeberufe Essen bietet gemeinsam mit dem mibeg-Institut Anerkennungsqualifizierungen für Pflegefachkräfte an

»Die Katholische Schule für Pflegeberufe«, so Dummler, »hat sich zum Ziel gesetzt, für Anerkennungssuchende ein beständiger Ansprechpartner für Qualifizierungen zu sein, die rasch und effizient zur Berufszulassung im Bereich der Pflege führen. Für zahlreiche Versorgungseinrichtungen in Essen können wir eine praxisnahe Ausbildung bieten, und unsere Absolventen haben viele Möglichkeiten, in den weitgefächerten Arbeitsfeldern der Pflege beruflich durchzustarten. Wir werden zusammen mit dem mibeg-Institut fortlaufend das Praxisseminar Pflege anbieten, das allen Teilnehmenden umfangreiches Wissen vermittelt über die Berufspraxis der Gesundheits- und Krankenpflege in Deutschland. Unsere Absolventen kennen hiesige Pflegestandards und wissen über die rechtlichen Gegebenheiten genauso Bescheid wie über die praktischen Anforderungen, beispielsweise im Bereich der Hygiene. Ein besonderer Vorteil«, so Geschäftsführer Reinhard Dummler, »ist die ins Seminar integrierte Kenntnisprüfung. Unsere Kliniken wissen so genau, wann ihre zukünftigen Pflegefachkräfte zur Verfügung stehen können.«

Die Kath. Schule für Pflegeberufe Essen hat einen Kooperationsvertrag mit dem mibeg-Institut Medizin abgeschlossen. Ab sofort können regelmäßig Kurse starten, die zu 100 Prozent öffentlich über Bildungsgutscheine gefördert werden. Die Anerkennungsexperten des mibeg-Instituts beraten und wählen die Teilnehmenden zusammen mit der Kath. Schule für Pflegeberufe aus und begleiten sie in den Theorie- und Praxisphasen des Kurses bis zum Abschluss. »Wir freuen uns sehr, mit der die Katholische Schule für Pflegeberufe Essen einen Kooperationspartner an unserer Seite zu haben, der über eine hohe Kompetenz im Bereich der Ausbildung von Gesundheitsfachkräften verfügt«, so Barbara Rosenthal, Leiterin des mibeg-Instituts. »Zudem bieten die dem Verbund angehörenden Kliniken und Pflegeeinrichtungen der Schule eine Willkommenskultur, die eine herzliche Aufnahme ermöglicht.« Weiterlesen