Anerkennung: Bundesministerium für Bildung und Forschung

Jubiläum: 90. Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis für Ärztinnen und Ärzte

90. Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis des mibeg-Instituts Medizin

90. Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis

Wir feiern in Köln gern die Feste, wie sie fallen, und heute gab es dazu einen ganz besonderen Anlass. Heute startete das 90. Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis in Köln, mit dem sich aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte auf ihre berufliche Anerkennung und ihre Integration in den deutschen Klinikarbeitsmarkt vorbereiten. Seminarleiterin Carina Schmidt freute sich über die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die den Staffelstab aufnehmen und sicher genauso erfolgreich das Ziel erreichen werden wie die vielen Absolventen zuvor.

Die Teilnehmer wurden sehr herzlich von Institutsleiterin Barbara Rosenthal begrüßt, die auch das Foto machte. Barbara Rosenthal hat gemeinsam mit der Ärztekammer Nordrhein 1989 das Seminarkonzept entwickelt, das seitdem ununterbrochen in Köln realisiert wird. Zahlreiche vergleichbare Projekte hat das mibeg-Institut auch in Berlin, in Tübingen und in Aachen durchgeführt.

Das Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis führt die aus dem Ausland kommenden Ärztinnen und Ärzte in das hiesige Gesundheitswesen ein, verdeutlicht das Berufsbild des Arztes in Deutschland, informiert über wichtige Berufsgrundlagen und Institutionen, von den Ärztekammern bis hin zu den Berufsverbänden und wissenschaftlichen Fachgesellschaften, qualifiziert im Bereich der medizinischen Fachsprache für Diagnostik und Therapie und vermittelt mit erfahrenen ärztlichen Dozentinnen und Dozenten wesentliche medizinische Fachinhalte, die sowohl auf die mittlerweile notwendige Prüfung im Bereich der Fachsprache und im Bereich des medizinischen Wissens (sog. Kenntnisprüfung) abzielen. Weiterlesen

Zentrale Servicestellung Berufsanerkennung ZSBA startet

Aus dem Ausland kommende Fachkräfte sollen künftig vor ihrer Einreise nach Deutschland eine gute und professionelle Beratung und eine Begleitung durch Verfahren der beruflichen Anerkennung und Integration in Anspruch nehmen können. Die Aufgabe wird zentral für Deutschland durch die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung geleistet. Die ZSBA wird in Bonn angesiedelt, dort führt die Bundesagentur für Arbeit bereits die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung ZAV.

Die ZSBA beginnt am 1. Februar 2020 mit ihrer Arbeit und wird in einer ersten Phase von vier Jahren vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert.

Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung, Foto: Laurence Chaperon

Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung, Foto: Laurence Chaperon

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek erklärt: »Die deutsche Wirtschaft braucht qualifizierte Fachkräfte, auch aus dem Ausland. Für Zugewanderte ist die Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt. Mit dem Anerkennungsgesetz haben wir dafür die Verfahren etabliert. Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz werden die Möglichkeiten, als Fachkraft in Deutschland zu arbeiten, nochmal erweitert. Das Gesetz soll im März 2020 in Kraft treten. Darauf bereiten wir uns bereits jetzt vor und schaffen mit der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung ein wichtiges Beratungs- und Serviceangebot. Sie richtet sich als zentrale Anlaufstelle gezielt an Fachkräfte im Ausland und begleitet diese von der beruflichen Anerkennung bis zur Einreise nach Deutschland. Zugleich soll die Servicestelle die zuständigen Anerkennungsstellen von der aufwändigen Beratung ins Ausland entlasten und zur Beschleunigung der Verfahren beitragen. Mit der Bundesagentur für Arbeit haben wir für dieses neue Serviceangebot einen kompetenten und erfahrenen Partner gefunden.« Weiterlesen

Anerkennungszuschuss: Neue Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Richtlinie über die Förderung von Anerkennungsinteressierten mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen aktualisiert, neu gefasst und im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Nach dieser Förderrichtlinie können Fachkräfte einen Anerkennungszuschuss erhalten, insbesondere diejenigen, die ein niedriges Einkommen haben, nicht erwerbstätig sind oder unterhalb ihrer abgeschlossenen Qualifikation arbeiten.

Um Fördermittel zu erhalten, müssen Anerkennungssuchende sich seit mindestens drei Monaten in Deutschland aufhalten bzw. ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Ebenso ist eine Negativbescheinigung beizubringen, die besagt, dass nicht andere Leistungen der aktiven Arbeitsförderung diesbezüglich in Anspruch genommen werden. Anerkennungsinteressierte, die einen solchen Förderzuschuss erhalten wollen, müssen über eine sogenannte zuleitende Stelle ihren Antrag auf Förderung stellen.

Wenn Sie einen Förderantrag stellen wollen, wenden Sie sich am besten an die nächste Anerkennungsberatungsstelle. Anerkennungsberatungsstellen finden Sie über anerkennung-in-deutschland.de oder speziell für Nordrhein-Westfalen über diesen Link. Selbstverständlich werden Sie auch durch das mibeg-Institut beraten.

Der Anerkennungszuschuss wird maximal in Höhe von 600 € pro Person gewährt und muss mindestens 100 € betragen. Die Kosten müssen nachgewiesen werden durch entsprechende Belege, sie können im genannten Rahmen zu 100 Prozent erstattet werden.

Welche Kosten sind förderfähig?

  • Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen
  • Gebühren und Auslagen im Rahmen des Berufsanerkennungsverfahrens (z.B. Kosten für Gutachten)

Der genaue Text der Bekanntmachung ist beim BMBF unter diesem Link zu finden.

Ist Deutschland bei ausländischen Fachkräften gefragt?

Eine aktuelle Verlautbarung aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung BMBF weist auf neue Zahlen bei der beruflichen Anerkennung ausländischer Abschlüsse hin und konstatiert ein großes Interesse an der Fachkräftezuwanderung. Insbesondere gäbe es starke Zuwächse in den Pflegeberufen. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek sagt:

»Qualifizierte Fachkräfte haben ein großes Interesse an einer Beschäftigung in Deutschland, das zeigen die neuen Zahlen des Statistischen Bundesamts. Das Anerkennungsverfahren zur Prüfung ausländischer Berufsqualifikationen ist dabei die verlässliche Orientierungshilfe für Fachkräfte und Betriebe. Es stellt sicher, dass die Qualifikationsanforderungen für eine Berufsausübung in Deutschland erfüllt sind. Gleichzeitig erleichtert es die rasche Integration von Zugewanderten in qualifizierte Beschäftigung und stärkt damit den Wirtschaftsstandort Deutschland. Weiterlesen

»Modell NRW«: Anerkennungsqualifizierungen für Gesundheitsberufe

Gesundheitsfachkräfte aus über 80 Ländern im mibeg-Institut Medizin

Das Bundesarbeitsministerium hat, unterstützt durch das Bundesbildungsministerium, den Europäischen Sozialfonds und die Bundesagentur für Arbeit, mit dem Förderprogramm »Integration durch Qualifizierung (IQ)« bundesweit gute Möglichkeiten geschaffen, die Anerkennungsgesetze in Bund und Ländern zu begleiten und Anerkennungssuchende mit Beratung und Qualifizierung zu unterstützen.

Ab 2015 wurden über dieses Programm auch Qualifizierungen gefördert. Bis Ende 2018 hat das mibeg-Institut Medizin mit Hilfe dieser Fördermittel in ganz Nordrhein-Westfalen Qualifizierungsprogramme für Gesundheitsberufe aufgebaut. Ein halbes Jahr nach Ende dieser Förderphase ziehen wir Zwischenbilanz.

Eine Besonderheit: In Nordrhein-Westfalen wurde zu Beginn der Förderphase für alle reglementierten Gesundheitsberufe ausschließlich ein Institut beauftragt. Das mibeg-Institut Medizin hat seitdem für diese Zielgruppe Curricula für Qualifizierungen entwickelt und sie in Nordrhein-Westfalen etabliert, um durch gute Anerkennungsqualifizierungen passgenaue und rasche Wege aufzuzeigen, die zur Berufszulassung führen. Weiterlesen