Anerkennung: Deutsches Ärzteblatt

Private Klinikkonzerne bauen systematisch Arztstellen ab

Über die Kommerzialisierung des Gesundheitswesens hat das Deutsche Ärzteblatt eine Diskussion eröffnet. Chefredakteur Michael Schmedt zeigt mit einem Statement auf, welche gewaltigen Aufgaben sich dem Bundesgesundheitsminister aktuell stellen.

Der Steuerzuschuss, der an die gesetzlichen Krankenkassen gezahlt wird, hat sich auf 28,5 Milliarden Euro verdoppelt. Gleichwohl stellt sich die Frage, ob diese Finanzierung zukünftig ausreicht. Die neu geschaffenen Pflegebudgets sollten an dem, was man in der Versorgung gespart hat, einen Ausgleich bringen, aber nun zeige sich, so Schmedt im Deutschen Ärzteblatt, »das Geld wird an anderer Stelle eingespart. Arztstellen werden abgebaut, oder Ärztinnen und Ärzte müssen fachfremde Aufgaben erledigen. (…) Der private Klinikkonzern Helios hatte im vergangenen Jahr begonnen, systematisch Arztstellen abzubauen.«

 

Erhöhter Krankenstand von Pflegenden in der Pandemie

Einem wichtigen Thema haben sich Prof. Dr. Christian Karagiannidis, Kliniken der Stadt Köln und Universität Witten / Herdecke, Helmut Schröder, Wissenschaftliches Institut der AOK, Prof. Dr. Dr. Sabine Wicker, Universitätsklinikum Frankfurt, und Prof. Dr. Uwe Janssens, St. Antonius Hospital Eschweiler, gewidmet.

Sie weisen in einer Arbeit, die jetzt im Deutschen Ärzteblatt vorgestellt wurde, nach, in welchem Ausmaß die Pandemie die beruflich Pflegenden betrifft bzw. betroffen hat. Auffällig ist der höhere Krankenstand, der sich in der Pandemie zwischen Januar 2020 und April 2021 im Vergleich zu allen anderen Berufen zeigt.

Bei den AOK-versicherten Erwerbstätigen lag der Krankenstand im Mittel in diesem Zeitraum bei 5,4 Prozent, bei den beruflich Pflegenden bei 7,0 Prozent.

Den Höchststand von Erkrankten im Zusammenhang mit Covid-19 während der Pandemie bildet der Monat Januar 2021 ab. Erkrankten im Januar 2021 bezogen auf je 100.000 erwerbstätige AOK-Mitglieder 458 im Zusammenhang mit Covid-19 bei dokumentierten Diagnosen unter Nachweis des SARS-CoV-2-Virus, so waren es im selben Monat 1.632 Pflegefachkräfte pro 100.000 erwerbstätige AOK-Mitglieder.

Die Studie ist über das Deutsche Ärzteblatt abrufbar.

Approbation: Gleichwertigkeit muss nachgewiesen werden, so ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Trier

Das Deutsche Ärzteblatt weist in einem Artikel auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Trier hin. Ein aus der Ukraine stammender Arzt hatte gegen das Land Rheinland-Pfalz geklagt, da er eine Kenntnisprüfung ablegen sollte.

Das Deutsche Ärzteblatt berichtet: »Ein Mediziner, der seit 2014 in einem Krankenhaus in der Region Trier arbeitet, hatte gegen das Land Rheinland-Pfalz geklagt. Der Mann habe in der Ukraine studiert, mehrere Jahre als Arzt gearbeitet und dabei verschiedene Facharztbezeichnungen erworben, erklärte das Gericht. Im März 2015 habe er beim Land seine Approbation beantragt. Ein Gutachter sei zu dem Ergebnis gekommen, dass seine Ausbildung Defizite aufweise. Der Mann müsse entsprechend erst eine Prüfung für eine Approbation bestehen. Dagegen klagte der Arzt und legte den Richtern eine übersetzte Bescheinigung der ukrainischen Universität vor. Die Richter bemängelten, das Schreiben liste etwa die Zahl der Vorlesungsstunden auf – der konkrete Inhalt der genannten Unterrichtsfächer sei aber nicht erkennbar. Ein Vergleich mit einer Arztausbildung in Deutschland sei damit nicht möglich. Außerdem konnte der Kläger laut Gericht nicht ausreichend nachweisen, dass er fehlende Inhalte in der Berufspraxis nachgeholt hatte.«

Hierzu schreibt auch Legal Tribune Online: »Ein Mediziner aus der Ukraine kann nicht automatisch auch in Deutschland Arzt werden. Weist er die Gleichwertigkeit seiner Ausbildung nicht nach, muss er sich noch einmal prüfen lassen. Ein bloßer Nachweis der Anzahl geleisteter Arbeitsstunden genügt dafür nicht, so das VG Trier. Wer im Ausland als Mediziner ausgebildet wurde, kann deshalb nicht auch in Deutschland automatisch Arzt werden. Gibt es Zweifel an der Qualität seiner Ausbildung, so muss er sich nochmals prüfen lassen. So entschied es das Verwaltungsgericht (VG) Trier mit am Dienstag veröffentlichtem Urteil und lehnte damit den Antrag eines ukrainischen Mediziners auf Zulassung ab (Urt. v. 17.09.2018, Az. 2 K 6384/17.TR).«

Fachkräftemangel im Rettungsdienst: Notfallsanitäter gesucht

Qualifizierung für Klinik und Praxis: Praxisnah Medizin lernenAktuell weisen Hilfsorganisationen auf einen Fachkräftemangel im Rettungsdienst hin. Rettungsdienste wie das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe oder die Feuerwehr in Nordrhein-Westfalen suchen dringend Notfallsanitäter.

Bereits 2014 wurde der Beruf des Notfallsanitäters neu geschaffen und löst damit langfristig den Beruf des Rettungsassistenten ab. Allerdings gab es, so das Deutsche Ärzteblatt, Verzögerungen bei der Ausbildung von Notfallsanitätern, da die Krankenkassen die Ausbildungskosten nicht zu 100 Prozent finanzieren wollen. Bis Ende 2020, so führt das Ärzteblatt aus, ist noch eine Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter möglich, mit der die bisherigen Rettungsassistenten sich auf den Abschluss Notfallsanitäter vorbereiten können. Die schwierige Ausbildungssituation erschwert auch die berufliche Einmündung von aus dem Ausland kommenden Fachkräften, die sich um eine Gleichwertigkeit bemühen.

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium MAGS hofft auf eine schnelle Klärung der Problematik.

 

Wie viele Ärzte braucht das Land? – Daten zur ärztlichen Bedarfsplanung

Der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA hat ein »Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung« in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse nunmehr vorliegen und auf der Herbsttagung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV in Berlin vorgestellt wurden.

Das Gutachten referiert auf der Grundlage von neuberechneten Verhältniszahlen den Bedarf von zusätzlichen Arztstellen, wenn ein Versorgungsgrad der Patienten von 100 % gegeben sein soll. Dabei wurden Alter und Geschlecht der Patienten, klassifizierte Krankheitsgruppen und Multimorbidität einbezogen. Grundlage der Daten waren die Individualdaten aus dem ambulanten Abrechnungsgeschehen.

Für Experten wenig überraschend besagt das Gutachten, dass deutschlandweit, wenn ein Versorgungsgrad von 100 % erhalten bleiben soll, 1.400 zusätzliche Hausärzte für die Patientenversorgung gebraucht würden. Berechnet man einen sogenannten Mitversorgereffekt ein, sind es rund 4.100 zusätzliche Hausärzte, die im gesamten Bundesgebiet gebraucht würden. Mit einem Mitversorgereffekt ist gemeint, dass geprüft wird, welche Ärzte ein Patient in einer bestimmten zeitlichen Frist erreichen kann. Die Gutachter gehen im vorliegenden Fall davon aus, dass 99 % der Patienten ihren Hausarzt innerhalb von 15 Minuten erreichen müssten.

Die KBV weist selbstverständlich darauf hin, dass Änderungen an der Bedarfsplanung mit Vorsicht vorzunehmen sind. Die KBV betont zugleich, dass die ambulante Versorgung in Deutschland gut bis sehr gut ist, so Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung laut dem Deutschen Ärzteblatt.

In Bezug auf ärztliche Bedarfszahlen wird gern die große Trommel geschlagen, und oft stehen nur politische Interessen oder Wirtschaftsinteressen dahinter. Deshalb ist eine Bedarfsplanung, basierend auf aktuellen Verhältniszahlen, ein wertvoller Beitrag zur Diskussion.