Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft, heute vor 70 Jahren.
Dieser Tag bildet eine Zäsur in der Geschichte Deutschlands: nach Jahren des Terrors, des Völkermords, der Kriegstreiberei, die von Deutschland ausgingen, formulierte nach Ende des Weltkrieges der Parlamentarische Rat das Grundgesetz. Der Tag gilt als Geburtsstunde der heutigen Demokratie in Deutschland.
»Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk«, heißt es in der Präambel in der Fassung vom 3. Oktober 1990. Weiterlesen



Ausländische Ärztinnen und Ärzte, die Deutschland arbeiten wollen, benötigen eine Approbation. Über die Möglichkeiten, diese Approbation zu erlangen, berichtet Barbara Rosenthal, Institutsleiterin des mibeg-Instituts Medizin, in ihrem Artikel