Anerkennung: MAGS

Berufliche Integration von Geflüchteten in die Pflegeberufe in Nordrhein-Westfalen: Handlungsempfehlungen

welcome@healthcare»Zur gesundheitlichen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger brauchen wir genügend motivierte und qualifizierte Fachkräfte. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales setzt alles daran, um Fachkräfte zu gewinnen und zu qualifizieren. Dazu gehören auch die Potentiale, die geflüchtete Menschen oder Menschen mit Migrationshintergrund für die berufliche Anerkennung oder eine Ausbildung in den Pflege- und Gesundheitsbe­rufen mitbringen.

Mit dem Blick auf die vielen geflüchteten Menschen, die insbesondere in den Jahren 2015 und 2016 ins Land gekommen sind, um hier einen sicheren Ort zum Leben und eine Heimat zu finden, hat sich auch eine neue Zielgruppe ergeben, die es für die Pflege- und Gesundheitsfachberufe zu begeistern gilt. Nordrhein-Westfalen hat diese Chance zur Sicherung von Fachkräften für Pflege- und Gesundheitsfachberufe frühzeitig erkannt.

Mit der Koordinierungsstelle ›welcome@healthcare‹ haben wir einen Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen beauftragt, die Akteurinnen und Akteure vor Ort dabei zu unterstützen, geflüchtete Menschen, die in einem Pflege- oder Gesundheitsfachberuf arbeiten möchten, für diese Berufe zu gewinnen und zu qualifizieren. Denn die berufliche Integra­tion ist der Schlüssel für eine gelingende gesellschaftliche Integration«, schreibt der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann in seinem Grußwort, das die Handlungsempfehlungen der Koordinierungsstelle welcome@healthcare vorstellt.

Sebastian Riebandt und sein Team haben in den letzten Jahren Geflüchtete über die Mitarbeit in Pflegeberufen informiert, Akteure vernetzt, Wissen aufbereitet und Projekte initiiert. Das mibeg-Institut hat die Koordinierungsstelle, angesiedelt beim Paritätischen Wohlfahrtsverband, immer gern unterstützt, auch durch Mitwirkung an Symposien, so bereits am 18. Januar 2018 beim Forum »Gewinnung, Qualifizierung und Integration von geflüchteten Menschen in Pflege- und Gesundheits­fachberufe« in Düsseldorf.

Von der Expertise des Koordinierungsstelle profitierte wiederum auch unser Institut: So referierte Sebastian Riebandt auf dem Get together Pflege NRW 2018 im mibeg-Institut Medizin.

Die Handlungsempfehlungen sind online verfügbar.

Ausländische Pflegefachkräfte herzlich willkommen: Gezielte Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung in NRW

Verstärkung für die Krankenpflege in NRW: Ausländische Gesundheitsfachkräfte herzlich willkommen

Verstärkung für die Krankenpflege in NRW: Ausländische Gesundheitsfachkräfte herzlich willkommen

Reinhard Dummler, Geschäftsführer der Katholischen Schule für Pflegeberufe Essen, sowie Dr. Shermineh Shahi und Carina Schmidt vom mibeg-Institut begrüßten sehr herzlich in der KKS Essen die zahlreichen Interessent/innen, die sich auf die Berufszulassung als Pflegefachmann oder Pflegefachfrau vorbereiten.

Mit Unterstützung des öffentlich geförderten Seminars Praxisseminar Pflege werden die aus dem Ausland kommenden Pflegefachkräfte in drei Monaten Theorie und drei Monaten Praxis auf die Berufsausübung in Deutschland vorbereitet. Die Katholische Schule für Pflegeberufe Essen und das mibeg-Institut arbeiten schon seit längerem sehr gut zusammen und haben einen Kooperationsvertrag geschlossen. Ziel der Kooperation ist es, viele Gesundheitsfachkräfte, die ihren Beruf im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege in Nordrhein-Westfalen ausüben möchten, schnell und gut bei der beruflichen Anerkennung zu unterstützen. Weiterlesen

Die Heilberufskammern in NRW können mit der Überprüfung der Gleichwertigkeit von Kenntnissen ausländischer Anerkennungssuchender beauftragt werden

Der nordrhein-westfälische Landtag hat mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes beschlossen, dass zukünftig das zuständige Fachministerium ermächtigt wird, »durch Rechtsverordnung den Kammern die Durchführung von Kenntnis- und Eignungsprüfungen, Anpassungslehrgängen, Prüfungen zur Feststellung der für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache sowie die Überprüfung der Gleichwertigkeit von Kenntnissen als Aufgaben im Sinne des Absatzes 1 zu übertragen«.

Damit besagt das Heilberufsgesetz in Nordrhein-Westfalen, dass zukünftig die Ärztekammern, Zahnärztekammern, Apothekerkammern und Pflegekammern in Nordrhein-Westfalen die notwendigen Kenntnis- und Eignungsprüfungen sowie die notwendigen Sprachprüfungen selbst abnehmen können, sobald das zuständige nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales dies in einer entsprechenden Rechtsverordnung fasst.

Das besondere Engagement in Nordrhein-Westfalen durch gute Beratung, zügige Antragsbearbeitung, entsprechende Qualifizierungsangebote und adäquate Prüfungsabnahme wird hiermit erneut qualitativ unterstützt und die berufliche Selbstverwaltung gestärkt. Auf einer entsprechenden Fachtagung auf Bundesebene wurden all diese Bemühungen schon einmal als »Modell NRW« gelobt.

Hebammenausbildung – wie ist der Stand in Nordrhein-Westfalen?

Der Gesundheitsausschuss des Landes Nordrhein-Westfalen hat um einen Bericht des zuständigen Gesundheitsministeriums zum Thema Finanzierung der Akademisierung der Hebammenausbildung gebeten. Minister Karl-Josef Laumann übermittelte den Bericht am 20. November 2019.

Das Ministerium beschreibt, dass die derzeitige Hebammenausbildung als dreijährige Fachkraftausbildung ausgestaltet ist und zukünftig eine Akademisierung der Ausbildung erfolgt in Form eines dualen Studiums mit mindestens sechs und höchstens acht Semestern Studienzeit.

In Bezug auf die Ausbildungskapazität konnte nicht sehr viel Positives berichtet werden: »Es liegen mehrere Interessensbekundungen von Fachhochschulen und Universitäten vor. Diese haben, basierend auf den verschiedenen Planungsständen der Hochschulen, einen unterschiedlichen Detaillierungsgrad. Eine abschließende Aussage zu den zukünftigen Standorten eines Hebammenstudiums ist jedoch aktuell nicht möglich. Konkrete Konzepte können vor Verabschiedung der Studien- und Prüfungsverordnung des Bundes noch nicht von den Hochschulen erstellt werden, da in der Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen die Mindestanforderungen an das Studium einschließlich des berufspraktischen Teils des Studiums und das Nähere zur staatlichen Prüfung geregelt ist und diese somit Grundlage für die Studiengangs-Konzepte ist.«

Ein in NRW gestarteter Modellstudiengang in Bochum bietet insgesamt 42 Studienplätze, ein Einstieg ist nur zum Wintersemester möglich.

Laut Hebammenreformgesetz können aber bis 2022 weiterhin auch fachschulische Ausbildungen begonnen werden.

In Bezug auf die Ausbildungskapazitäten bei sog. Anpassungslehrgängen für Hebammen, die aus dem Ausland kommen, bestehen derzeit nur sehr wenige Möglichkeiten. Auch das IQ Netzwerk-Programm, finanziert über ESF-Fördermittel und Bundesmittel, konnte hier nur wenig Abhilfe schaffen, da es zu wenig Kapazitäten an den Hebammenschulen gab. So wurde eine Behelfskonstruktion geschaffen, angesiedelt in einem Ausbildungszentrum für Pflege. Auf Nachfrage wurden allerdings bislang keine Zahlen zu Absolvent/innen zur Verfügung gestellt.

Update: Die Evangelische Hochschule Berlin (EHB) bietet eine öffentliche geförderte Anerkennungsqualifizierung an, die zukünftig durch Agenturen für Arbeit und durch Jobcenter über Bildungsgutscheine unterstützt wird. Weitere Informationen dazu in unserem Interview mit der Leiterin des Studiengangs Hebammenwissenschaft an der EHB, Prof. Dr. Melita Grieshop.

Pflege- und Ärztenotstand: Bessere Versorgung durch mehr Gesetze? 18. Kölner Sozialrechtstag

18. Kölner SozialrechtstagDie Kölner Sozialrechtstage der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln sind mittlerweile eine Institution. Der 18. Kölner Sozialrechtstag hat sich den Pflege- und Ärztenotstand zum Thema gesetzt und fragt: »Bessere Versorgung durch mehr Gesetze?« Die Veranstaltung findet am 5. März 2020 in der Universität zu Köln statt.

Unter der Tagungsleitung von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis, Universität zu Köln, und Rechtsanwalt Dr. Horst Bartels, Justitiar der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, referieren u.a. Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, Prof. Dr. Constanze Janda, Speyer, Prof. Dr. Martin Franzen, München, Prof. Dr. Raimund Waltermann und Prof. Dr. Stefan Greiner, Bonn. Für das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales referiert LMR Dr. Frank Stollmann, für die Kassenärztliche Bundesvereinigung Dr. Andreas Gassen, und für die Deutschen Krankenhausgesellschaft der Präsident Dr. Gerald Gaß.