Der Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration des Sächsischen Landtags hat sich mit dem Approbationsverfahren für Ärzte mit Drittstaatenabschlüssen befasst. Zur öffentlichen Anhörung war der Präsident der Sächsischen Ärztekammer, Erik Bodendieck, geladen, der sich laut Pressemitteilung der Ärztekammer Sachsen für ein Prüfverfahren im Sinne einer Examensprüfung, orientiert am zweiten und dritten Abschnitt der ärztlichen Prüfung, aussprach.
Der Marburger Bund Bundesverband wurde ebenfalls als Sachverständiger gehört. Das Auslandsreferat des Marburger Bundes nahm gewohnt sachkundig und präzise Stellung. Ruth Wichmann, Leiterin des Auslandsreferats, führte aus, dass das am 1. April 2012 in Kraft getretene Anerkennungsgesetz auf die bessere berufliche Integration von bereits in Deutschland lebenden ausländischen Fachkräften abziele sowie auf die legale Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland, die in Deutschland dringend gebraucht würden. Sie verwies auf die aktuelle Fachkräfte-Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit.
Eine weitreichende Änderung der Gesetzeslage in Bezug auf die beruflichen Anerkennungsverfahren bedürfe einer soliden Daten- und Faktenlage. Weiterlesen




