Archiv des Autors: Barbara Rosenthal

Neue Seminare für ausländische Pflegekräfte: Rasche Vorbereitung auf die Berufszulassung in Deutschland

Am 31. August 2020 startet erneut das Praxisseminar Pflege, mit dem sich aus dem Ausland kommende Gesundheits- und Krankenpfleger/innen gezielt auf die Kenntnisprüfung vorbereiten können. Das durch das mibeg-Institut entwickelte Konzept ist bereits in Zusammenarbeit mit der Katholischen Schule für Pflegeberufe Essen umgesetzt worden. Die Absolvent/innen zeichneten sich durch eine besonders hohen Erfolgsquote bei den Kenntnisprüfungen aus.

Bedingt durch die Corona-Pandemie konnte der bereits für März geplante Kursstart nicht erfolgen. Alle Pflegekräfte und Dozent/innen wurden an anderer Stelle gebraucht. Nun freuen sich alle Beteiligten auf den Kursstart am 31. August unter Leitung von Pflegeschulleiter und Geschäftsführer Reinhard Dummler. Die sechsmonatige Ausbildung in Theorie und Praxis findet in Essen statt, und dort wird auch am Ende des Kurses die Kenntnisprüfung abgenommen.

Interessent/innen können sich ab sofort im mibeg-Institut melden.

Bundesagentur für Arbeit legt fachliche Weisungen zum Aufenthaltsgesetz vor

Die Bundesagentur für Arbeit hat für Beraterinnen und Berater umfangreiche fachliche Weisungen zum Aufenthaltsgesetz und zur Beschäftigungsverordnung vorgelegt. Die PDF ist hier abrufbar.

»Es geht mir gut«

Wir erwarten in Kürze unsere/n 2500. Interessent/in seit Start des Programms IQuaMed. Da fanden wir es spannend zu erfahren, was denn aus unserer 2000. Interessentin beruflich geworden ist. Wir berichteten.

Heute haben wir mit Semina Ö. telefoniert. Sie hatte sich in Bezug auf ihre berufliche Anerkennung durch das mibeg-Institut beraten lassen und das Praxisseminar Pflege des mibeg-Instituts in Kooperation mit dem Ausbildungszentrum Fachbereich Pflege am Universitätsklinikum Düsseldorf absolviert, das sie gezielt auf ihre Kenntnisprüfung vorbereitete.

Semina Ö. hat die anspruchsvolle Prüfung unmittelbar bestanden. Zudem teilte ihr im Anschluss das zuständige Gesundheitsamt mit, dass sie keine weitere Sprachprüfung ablegen muss, da ihre ausreichenden Deutschkenntnisse gut dokumentiert seien. Auch im Rückblick ist sie sehr zufrieden, sich für dieses Seminar entschieden zu haben, da es ihr sehr gut geholfen habe. Sie kann sich mit Freundinnen vergleichen, die einen anderen Weg gewählt und sich für einen individuellen Anpassungslehrgang entschieden haben, um die Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpflegerin zu erlangen. »Im Vergleich dazu haben sie es sehr schwer«, erzählt sie uns am Telefon.

Sie arbeitet heute engagiert und sehr gern bei einem Pflegedienst in Essen. Die aktuelle Corona-Pandemie hat natürlich auch ihr Arbeiten stark beeinflusst. Da zu ihrem Arbeitsfeld der direkte Kontakt zu Patient/innen gehört, achtet sie wie ihr Team sehr streng auf Hygiene. Mundschutz, Handschuhe und Desinfektion sind selbstverständlich, und sie ist stolz, sagen zu können: »Bislang haben wir bei uns keine Patienten, die sich mit SARS-CoV-2 infiziert haben.«

Neue Regelung zur Kenntnisprüfung für Zahnärzt/innen aus Drittstaaten

Am 1. Oktober 2020 tritt die neue Approbationsordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte (ZApprO) in Kraft. Die neue Approbationsordnung wird auch wichtige Änderungen in Bezug auf die Kenntnisprüfung von Zahnärztinnen und Zahnärzten mit sich bringen, die ihr Studium im Ausland absolviert haben und in Deutschland ihre Approbation beantragen.

Zahnärztliche Kenntnisprüfungen wurden bislang in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt, da keine präzise und auch rechtlich verbindliche Regelung zum Ablauf der Kenntnisprüfung vorgegeben war. So gab es in den Bundesländern eine unterschiedliche Anzahl von Prüfungsversuchen. Ebenso waren die Prüfungsthemen sehr unterschiedlich.

Die neue Approbationsordnung, die ab dem 1. Oktober 2020 verbindlich ist, wurde am 11. Juli 2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Folgende Eckpunkte sind für aus dem Ausland kommende Zahnärztinnen und Zahnärzte wichtig:

  • In der Kenntnisprüfung haben die Anerkennungssuchenden zu zeigen, dass sie über die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, auch in der zahnärztlichen Gesprächsführung, verfügen, die zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs erforderlich sind.
  • Die Kenntnisprüfung besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Abschnitt.
  • Der mündliche und praktische Teil der Kenntnisprüfung können nur abgelegt werden, wenn der jeweils vorangehende Abschnitt bestanden wurde.
  • Der schriftliche Abschnitt der Kenntnisprüfung fordert die Niederschrift einer Behandlungsplanung für eine vorgegebene Befundsituation. Dabei werden Modellunterlagen, der Parodontalstatus und ein Röntgenbefund zur Verfügung gestellt. Innerhalb von 45 Minuten müssen zwei Behandlungsvorschläge schriftlich entwickelt und begründet werden.
  • Der mündliche Abschnitt der Kenntnisprüfung dauert zwischen 60 und 90 Minuten und enthält Fragen aus den Bereichen Prothetik, Kieferorthopädie, Oralchirurgie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie und Zahnerhaltung. Es können Fragen gestellt werden zur Endodontologie, Parodontologie, Zahnhartsubstanzlehre, Prävention, Restauration,  Kinderzahnheilkunde, Notfallmedizin, klinische Pharmakologie / Pharmakotherapie, Hygiene und zu Rechtsfragen.
  • Es ist möglich, dass die Kenntnisprüfung ein zusätzliches Fach oder einen weiteren Querschnittsbereich umfasst.
  • Die praktische Prüfung hat eine Gesamtdauer von fünf Stunden, dabei sind zwei Stunden zur Prothetik vorgesehen, zwei zur Zahnerhaltung und eine Stunde zur Oralchirurgie / Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie.
  • Für jeden Abschnitt der zahnärztlichen Kenntnisprüfung gibt es drei Prüfungsversuche.
  • Wenn man einen Abschnitt nicht bestanden hat, so muss nicht die Gesamtkenntnisprüfung über alle drei Abschnitte wiederholt werden, sondern nur der nicht bestandene Teil.

Eine intensive Vorbereitung auf die zahnärztliche Kenntnisprüfung ist dringend zu empfehlen. Aus der langjährigen Erfahrung des mibeg-Instituts mit hunderten von aus dem Ausland kommenden Zahnärztinnen und Zahnärzten, die wir in Bezug auf die Approbation beraten und qualifiziert haben, empfehlen wir folgenden Weg: Erwerb sehr guter Deutschkenntnisse, Intensivseminar Fachsprache Zahnmedizin zur Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung, Beantragung einer zahnärztlichen Berufserlaubnis nach § 13 ZHG, Mitarbeit in einer Zahnklinik oder Zahnarztpraxis, spezieller Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung, Ablegung der Kenntnisprüfung und Erwerb der Approbation.

Andreas Westerfellhaus: »Die Pflege ist systemrelevant, und es müssen endlich Taten folgen«

Der Bevollmächtigte der Bundesregierung für PflegeGegenüber tagesschau.de erklärte der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, dass nun endlich den Ankündigungen Taten folgen müssten. Pflegerinnen und Pfleger in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bräuchten bessere Arbeitsbedingungen und bessere Vergütungen. Der Pflegebevollmächtigte forderte in einem Positionspapier zur Lage der Pflegenden:

  • Attraktive Löhne und zeitgemäße Arbeitszeitmodelle müssen in einem Tarifvertrag geregelt werden, der auf die gesamte Langzeitpflegebranche erstreckt werden kann. Das heißt auch: die Refinanzierung von Tariflöhnen muss Realität werden.
  • Pflegekräfte brauchen individuell passende Arbeitszeitmodelle und verlässlich ausreichende Erholungsphasen. Bedarfsgerechte Personalbemessung und -ausstattung sind dazu der Schlüssel.
  • Die Möglichkeiten der Digitalisierung müssen endlich auch in der Pflege nutzbar gemacht werden. Vordringlich müssen eine einheitliche elektronische Abrechnung sowie eine digitale Anwendung für die Verordnung und Genehmigung häuslicher Krankenpflege umgesetzt werden.
  • Die Versorgung der Zukunft wird nur mit einem guten Qualifikationsmix und interprofessioneller Zusammenarbeit gelingen. Dazu müssen heilkundliche Aufgaben gezielt und dauerhaft auf Pflegefachkräfte übertragen und diese gleichzeitig stärker von einfachen pflegerischen Verrichtungen und pflegefernen Hilfstätigkeiten entlastet werden.
  • Pflegekammern müssen in allen Bundesländern als Ansprechpartner für Fortbildung, Standesrecht und fachliche Standards gegründet werden. Die Bundespflegekammer muss im Gemeinsamen Bundesausschuss, der Gematik und anderen Selbstverwaltungsgremien sitzen und die Politik in allen pflegeberuflichen Fragen beraten.