Archiv des Autors: Barbara Rosenthal

Bericht zum Anerkennungsgesetz 2019: Schnellere und effizientere Anerkennungsverfahren?

Der Bericht zum Anerkennungsgesetz 2019 legt wiederum umfassend Daten zu den beruflichen Anerkennungsverfahren dar. Mit speziellen Info-Boxen wird auf besondere Sachverhalte hingewiesen.

Info-Box 8: Schnellere und effizientere Anerkennungsverfahren durch Kooperation von Akteuren
Neben der Vereinheitlichung der Entscheidungspraxis wird die zügige Durchführung von Anerkennungsverfahren angestrebt. Zu diesem Zweck kooperiert in Rheinland-Pfalz die für die Anerkennung von medizinischen Gesundheitsberufen zuständige Stelle, das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), seit 2016 mit dem Landesnetzwerk IQ. Anerkennungsinteressierte im Bereich der (nicht) akademischen Heil- und Gesundheitsberufe sollen schneller den Anerkennungsprozess in Rheinland-Pfalz durchlaufen. Der Fokus der Arbeit liegt auf Antragstellenden aus Drittstaaten. Die Kooperation beruht auf einer schriftlichen Vereinbarung, die einen strukturierten Austausch über Einzelfälle und Verfahrensabläufe beinhaltet. So sollen Kompetenzen gebündelt und die Anerkennungsverfahren beschleunigt werden. Denn häufig benötigen Anerkennungssuchende Unterstützung bei der Erstellung der erforderlichen Formalien für den Anerkennungsprozess, um die richtigen Schritte aus ihrem Anerkennungsbescheid zu ziehen. Hier kann der Verweis der anerkennenden Behörde an das IQ Netzwerk helfen. Die Kooperation wird von allen Partnern als eine Entlastung und Bereicherung wahrgenommen.

Zurzeit wenden sich sehr viele Anerkennungssuchende aus Rheinland-Pfalz an Institutionen wie das mibeg-Institut mit der Bitte, Anerkennungsberatung und Unterstützung bei der weiteren beruflichen Integration zu erhalten. Mit dem im Anerkennungsbericht 2019  dargestellten Verfahren ist ein Unternehmen beauftragt, das derzeit auf der Website folgendes bekannt gibt:

Wichtiger Hinweis: Wir freuen uns über das große Interesse an der Beratung zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen aus dem Ausland. Dies hat aber dazu geführt, dass unsere Beratungsstelle überlastet ist. Zurzeit beträgt die Wartezeit auf einen Termin oder die Beantwortung Ihrer Fragen mehr als 10 Wochen. Deshalb können wir aktuell leider keine NEUEN Anfragen annehmen. Wenn Sie bereits bei uns gemeldet sind, werden Sie selbstverständlich wie gewohnt weiter betreut. Neue Termine können wieder ab März 2020 vereinbart werden. Dann wird auch unser Online Kontaktformular »Beratung« wieder zur Verfügung stehen. Bitte melden Sie sich dann wieder bei uns. Wir bitten Sie dafür um Verständnis und um Geduld.

Ähnlich lautet auch die entsprechende Information auf der Website des zuständigen Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz. Beratungen sind offenbar im Zeitraum von mehreren Wochen nicht möglich.

Interessenten können am kostenfreien und wöchentlich stattfindenden Informationsseminar »Wege zur Anerkennung« des mibeg-Instituts teilnehmen oder sich regelmäßig über die Website des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz über die weitere Entwicklung informieren.

Neue Beratungsstelle für Fachkräfte aus dem Ausland

»Neue Beratungsstelle für Fachkräfte aus dem Ausland«, so ist der Bericht des WDR-Fernsehens im Rahmen der »Aktuellen Stunde« über die Zentrale Servicestelle ZSBA betitelt, die jetzt ihre Arbeit aufgenommen hat. Hilfe bei allen Fragen um die berufliche Anerkennung, die notwendigen Dokumente, die für die Anerkennungsprüfung zuständige Stelle: Alle Informationen werden für Antragstellende zur Verfügung gestellt, damit die berufliche Integration schneller und besser geht. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zeigt auf, dass mit der Einrichtung dieser zentralen Servicestelle ein wichtiger Meilenstein erreicht wurde, damit Anerkennung und Integration besser gelingt.

Das mibeg-Institut hat die Zentrale Servicestelle bereits im November 2019 ausführlich vorgestellt.

Der WDR-Film der Aktuellen Stunde ist bis zum 24. Februar 2020 in der Mediathek abrufbar.

Deutscher Bundestag: Rudolf Henke informiert aus Sicht der Ärzteschaft über Infektionsschutz bei Coronaviren


Infektiologie ist ein Thema in vielen Fortbildungen für Ärztinnen und Ärzte des mibeg-Instituts. Von besonderem Interesse sind aktuell Schutzmaßnahmen vor Infektionen mit dem Coronavirus 2019-nCoV. Das Robert-Koch-Institut stellt wichtige Informationen bereit, ebenso das Bernhard-Nocht-Institut. Aktuelle und wichtige Hinweise geben ebenso das Bundesgesundheitsministerium und die Webportale der Ärztekammern, hier sei beispielhaft auf die Ärztekammer Nordrhein verwiesen.

Präsident der Ärztekammer Nordrhein ist der Internist Rudolf Henke, der zugleich dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages angehört. Am 12. Februar 2020 hat der Deutsche Bundestag zum Thema Schutzmaßnahmen vor Coronaviren eine Aktuelle Stunde durchgeführt. Hier sei auf die Rede von Rudolf Henke verwiesen, der umfassend darlegt, welches Ziel die Behörden in Deutschland mit den aktuellen Schutzmaßnahmen verfolgen.

»Weltspiegel«: Reportage über mexikanische Pflegefachkräfte in Deutschland


Eine spannende Reportage über Pflegefachkräfte aus Mexiko hat aktuell das TV-Magazin »Weltspiegel« gezeigt. Der Bericht erzählt anschaulich die Geschichte einer mexikanischen Pflegefachkraft, die nach 15 Jahren im Rettungsdienst in ihrem Heimatland nun nach Deutschland gehen wird, um hier als Gesundheits- und Krankenpflegerin zu arbeiten. Der zweite Teil der Reportage berichtet über eine Pflegefachkraft, die bereits aus Mexiko nach Deutschland gekommen ist und hier im Bereich der Altenpflege arbeitet.

Die Reportage zeichnet ein eindrucksvolles Stimmungsbild von den Hoffnungen und Sorgen der mexikanischen Pflegefachkräfte, die sich in Deutschland engagieren. Die Reportage ist hier in der ARD-Mediathek abrufbar.

Noch keine Einigung im Zulassungsstreit über die Anerkennung des Medizinstudiums in Polen

Auf Initiative der Klinikgruppe Asklepios sind Ärztinnen und Ärzte in Stettin ausgebildet worden, die an der Pommerschen Medizinischen Universität studieren. Die 20 angehenden Ärztinnen und Ärzte haben ein fünfjähriges Studium in Polen sowie ein einjähriges praktisches Jahr in Polen zu absolvieren. Gemäß der gegenseitigen Anerkennung in Bezug auf die Medizinerausbildung in europäischen Unionsstaaten RL 2005/36/EG müsste eine Anerkennung erfolgen und eine anschließende Approbation auch in Deutschland problemlos zu erlangen sein.

Allerdings hatte Polen im April 2019 der Europäischen Union mitgeteilt, dass zur Erlangung einer vollständigen medizinischen Ausbildung in Polen künftig ein 13-monatiges Praktikum und eine Prüfung in polnischem Recht erforderlich sei.

Die brandenburgische Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher verhandelt entsprechend und bemüht sich um eine Lösung, dabei intensiv unterstützt durch den Ministerpräsident Dietmar Woidke und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Derzeit zeichnet sich noch keine Lösung ab, wie der Tagesspiegel am 13. Februar 2020 berichtet.

Die pragmatische Lösung aus Brandenburg, man könne das Praktikum in Deutschland absolvieren und anschließend in Polen anerkennen lassen, wurde vom Ärztlichen Direktor des Asklepios-Klinikums Uckermark, Rüdiger Heicappell, zurückgewiesen, da es in Deutschland kein Berufsbild eines ärztlichen Praktikanten gäbe und mithin auch keinen Tarifvertrag. »Wer soll das denn bezahlen?« lautete laut Tagesspiegel die Frage des Ärztlichen Direktors.

Sind 300 Studierende aus Deutschland betroffen? Die Märkische Oderzeitung schreibt dazu: »›Die Brandenburger Verwaltung hat ein Signal gesetzt, dass für unsere Universität höchst unangenehme Folgen hat.‹ Der Dekan der Stettiner Uni, Professor Leszek Domanski, bemüht sich auf Nachfrage unserer Zeitung diplomatisch zu bleiben. Man könnte auch sagen: Es wurden schlafende Hunde geweckt. Denn in dem englischsprachigen Studiengang an der Stettiner Uni, den Professor Domanski leitet, werden seit 22 Jahren junge Mediziner aus zahlreichen Ländern ausgebildet. ›Außer den inzwischen 100 Deutschen aus dem Asklepios-Programm haben wir weitere 200 deutsche Studierende. Sie alle fühlen sich mittlerweile betroffen‹, erklärt Domanski.«

Update 4. April 2020: NRW hat eine neue Regelung getroffen, andere Bundesländer sind ebenfalls dabei, hier Regelungen zur Erteilung einer Berufserlaubnis zu fassen, nähere Informationen dazu hier.