Archiv des Autors: Barbara Rosenthal

Die Ärztin Susanne Johna wird Chefin des Marburger Bundes

Dr. med. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes Bundesverband; © Marburger Bund

Dr. med. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes Bundesverband; © Marburger Bund

An die Spitze des Marburger Bundes wurde mit großer Mehrheit die Internistin Dr. med. Susanne Johna gewählt. Gleich zwei erfahrene Spitzenkandidaten hatten sich zur Wahl gestellt. Die Delegierten des Marburger Bundes votierten mit 116 von 209 Stimmen für die Ärztin Dr. Johna. Ihr Mitbewerber Dr. med. Andreas Botzlar, von Haus aus Chirurg, bekam 93 Stimmen. Die erfahrene Ärztin engagiert sich bereits auf Bundesebene für den Marburger Bund und gehört auch dem Vorstand der Bundesärztekammer an. Sie arbeitet als Oberärztin im St. Josef-Hospital Rheingau in Rüdesheim. Wir gratulieren herzlich.

Der Marburger Bund setzt mit dieser Wahl zugleich ein Zeichen in Zeiten, in denen Frauen in Leitungspositionen, so in Chefarztpositionen, in Bundesgremien, als Vorsitzende von wissenschaftlichen Fachgesellschaften, von Aufsichtsräten oder bei Bundestagsmandaten mehr als spärlich vertreten sind. Insofern ist auch den Mitgliedern des Marburger Bundes zu gratulieren.

Dr. Johna löst Rudolf Henke ab, der nach 12 Jahren Amtszeit nicht wieder auf der Hauptversammlung kandidierte. Rudolf Henke hat sich große Verdienste um den Marburger Bund erworben, die Position der deutschen Ärztegewerkschaft gestärkt und sie bei vielen schwierigen Themen exzellent vertreten. Rudolf Henke engagiert sich weiter für die deutsche Ärzteschaft als Präsident der Ärztekammer Nordrhein.

Bundeskanzlerin zeichnet ein mit Bundesmitteln gefördertes Projekt aus

Bundeskanzlerin Angela Merkel; © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

Bundeskanzlerin Angela Merkel; © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

Ein mit Bundesmitteln gefördertes Projekt eines Bundeslandes wurde aktuell durch die Bundeskanzlerin ausgezeichnet. Die verdiente Belobigung ging an den Präsidenten einer berufsständischen Kammer auf Bundesebene, die ein Projekt umsetzt, das ein Bundesgesetz begleitet. Ausgesucht wurde der Preisträger durch den vormaligen Chef einer Bundesbehörde und eines Bundesamtes, auf Vorschlag von Organisationen auf Bundesebene.

Die Kammer hat im Rahmen eines dreijährigen Qualifizierungsprojekts 57 zukünftige Kammermitglieder, die, aus dem Ausland kommend, ihre berufliche Anerkennung hier suchen, auf Prüfungen vorbereitet, die die Kammern in vielen Bundesländern selbst abnehmen. Damit wird dringend gesuchtes Personal für das Bundesland gewonnen und zugleich eine Projektförderung der Kammer ermöglicht.

Mit dabei im Projekt ist noch eine private Consultingfirma, die, ebenfalls durch Bundesmittel gefördert, in diesem Bundesland per Vertrag beauftragt ist, alle Anerkennungssuchenden in diesem Bereich zu beraten und die so Beratenen auf das eigene Projekt, ebenfalls mit Bundesmitteln unterstützt, hinweisen kann.

Dieses Integrationsprojekt wird nun ausgezeichnet, eines von knapp vierhundert vergleichbaren Beratungs- und Qualifizierungsprojekten, die der Bund über ein bundesweites Netzwerk auf den Weg brachte. Eine dpa-Meldung sorgte für bundesweites Marketing, in Bayern verpasste es leider eine Zeitung, die Sperrfrist der Meldung einzuhalten, und so brachte ein bundesweit agierender Newsticker der besagten Berufsbranche unter dem Titel »Verwirrung um Auszeichnung« die Rede der Bundeskanzlerin kurzfristig in Gefahr, die ja noch Spannung über den Preisträger vermitteln wollte, während die News schon über den Ticker lief.

Dabei hat das Bundesland eigentlich Profis für das bundesweite Marketing anzubieten: Eine Meldung der besagten Consultingfirma brachte es bereits zuvor mit einem ebenso mit Bundesmitteln geförderten Projekt auf die Website der Bundesregierung. Unter dem Titel »Flüchtlinge leisten hippokratischen Eid« wurden Deutschsprachkurse für eine Berufsgruppe beworben. Warum Geflüchtete diesen Eid ablegen sollen, wo im Bundesgebiet nicht einmal Ärztinnen und Ärzte dies tun, erschloss sich dabei über das Bundespresseamt nicht so ganz. Die Bundeskanzlerin verlieh jedenfalls am 11.11. den Preis diesem auszeichnungswürdigen Projekt. Wir gratulieren herzlich!

Vorbereitung Kenntnisprüfung Pflege: Neue Kurse starten

Gesundheits- und Krankenpflege

Erfolgreiche Absolventin des Programms IQuaMed: Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpflegerin erreicht

Gemeinsam mit der Katholischen Schule für Pflegeberufe Essen (KKS) startet das mibeg-Institut fortlaufend Kurse. Die sechsmonatigen Seminare bereiten in Theorie und Praxis auf die Kenntnisprüfung vor, die zum Ende des Seminars unter dem Vorsitz des Landesprüfungsamtes abgelegt wird. Das Ziel des Seminars ist die bestmögliche Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung Pflege und die Vorbereitung auf die Ausübung des Berufs als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann.

Die KKS und das mibeg-Institut bieten allen Interessenten ein herzliches Willkommen. Die Pflegepädagogen der KKS Essen verfügen über viel Erfahrung bei der Integration der aus dem Ausland kommenden Kolleginnen und Kollegen und haben an der Entwicklung und erfolgreichen Etablierung des Seminars von Beginn an mitgewirkt.

Das Praxisseminar Pflege mit integrierter Kenntnisprüfung startet mehrmals pro Jahr. Interessenten können sich beim mibeg-Institut bewerben.

Folgende Bewerbungsunterlagen werden benötigt:

  • Aktueller, vollständiger und chronologischer Lebenslauf
  • Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder eines Studiums im Bereich Pflege im Herkunftsland
  • Bescheid der Bezirksregierung, dass Sie den Antrag auf Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpflegerin oder -pfleger gestellt haben, Feststellungsbescheid
  • ggf. Arbeitszeugnisse
  • Zertifikat über deutsche Sprachkenntnisse Level B2 eines anerkannten Sprachprüfungsinstituts (Goethe, TELC), ggf. Einzelgespräch vor Seminarbeginn im mibeg-Institut

Wir laden herzlich zur Teilnahme ein.

»Das neue Wir. Warum Migration dazugehört«

Unter dem Titel »Diskursiv: Jan Plamper« lädt das Kölner Literaturhaus am 12. November 2019 zu einer Veranstaltung ein. Veranstaltungspartner ist DOMiD, das Dokumentationszentrum und Museum über die Migration in Deutschland.

Kaum ein Thema wird derzeit so häufig und hitzig debattiert wie Migration. Aktuell beschäftigen sich viele Diskussionen mit dem Verständnis von Nation und gemeinsamen gesellschaftlichen Werten. Jan Plampers Buch »Das neue Wir. Warum Migration dazugehört: Eine andere Geschichte der Deutschen« (S. Fischer) eröffnet eine neue Perspektive auf die deutsche Geschichte ab 1945.

Jan Plamper, der lange in den USA und Russland lebte, pendelt heute zwischen Berlin und London, wo er als Professor für Geschichte am Goldsmiths College lehrt. Während der Entstehung des Buches nutzte er das DOMiD-Archiv zur Recherche, und gelangte zu einer neuen Beurteilung der vielfältigen Geschichten von u.a. »Gastarbeiter*innen« aus Italien und der Türkei, »Vertragsarbeiter*innen« aus Mosambik und Vietnam sowie Aussiedler*innen aus der Sowjetunion.

Zusammen bilden die Erfahrungen dieser Menschen und vieler mehr die Grundlage seiner kritischen Auseinandersetzung mit bisherigen Betrachtungsweisen. Aus- und Einwanderung gehören laut Jan Plamper zu Deutschland dazu. Migration ist Normalfall, Erfolgsgeschichte und Herausforderung zugleich. Moderatorin Maryam Aras spricht mit dem Historiker über ein neues Verständnis von Nation und Zugehörigkeit.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.

Wie geht es mit den Kenntnisprüfungen? BIBB-Anerkennungsmonitoring bei akademischen Heilberufen

BIBB-Fachbeitrag über Anerkennungsverfahren in den akademischen HeilberufenDas Bundesinstitut für Berufsbildung BIBB hat ein Monitoring zur Kenntnisprüfung im Rahmen der Anerkennungsverfahren bei den akademischen Heilberufen durchgeführt und dabei einen besonderen Schwerpunkt auf die Humanmedizin gelegt. Die Ergebnisse des Anerkennungsmonitorings zu diesem Thema haben Dr. Rebecca Atanassov, Dr. Jessica Erbe und Robert Koch als Autoren zusammengefasst. Das Ergebnis bezieht sich auf eine Erhebung, bei der die zuständigen Stellen zu den von ihnen durchgeführten Kenntnisprüfungen und Erfolgsquoten befragt wurden. Der Zeitraum umfasst die Jahre 2014 bis 2017.

Zunächst wird die amtliche Statistik zu den Kenntnisprüfungen referiert. Das Ergebnis ist ermutigend: In diesen Jahren konnte bei mehr als der Hälfte aller Gleichwertigkeitsprüfungen die volle Gleichwertigkeit bescheinigt werden, allerdings sank der Anteil der Bescheide auf volle Gleichwertigkeit von fast 80 Prozent im Jahr 2014 auf 60 Prozent 2017.

Bei den Anerkennungsverfahren im Jahr 2017 zum deutschen Referenzberuf Humanmedizin bei Drittstaatlern wurden insgesamt 4.287 Verfahren beschieden. Davon erreichten 60 Prozent die volle Gleichwertigkeit, davon wiederum 45 Prozent nach erfolgreicher Kenntnisprüfung und 55 Prozent nach ausschließlicher Dokumentenprüfung, besagt die amtliche Statistik.

Zum Verfahren: Grundlage für die Erstellung eines Bescheids ist die inhaltliche Dokumentenprüfung. Werden keine wesentlichen Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf festgestellt, kann die Gleichwertigkeit bescheinigt werden. Werden Unterschiede festgestellt, kann eine Ausgleichsmaßnahme erfolgen, bei Ärztinnen und Ärzten, die aus einem sog. Drittstaat kommen, ist dies regelmäßig das Absolvieren einer Kenntnisprüfung.

Die amtliche Statistik referiert keine Daten zu den Erfolgsquoten oder der Anzahl von benötigten Prüfungsversuchen für die Kenntnisprüfung. Hier setzt die Befragung im Rahmen des Anerkennungsmonitorings ein. Es ist von Interesse, ob Kenntnisprüfungen direkt bestanden werden oder erst nach mehrmaligem Versuch. Kenntnisprüfungen können der Regel nach maximal dreimal abgelegt werden. Allerdings gibt es immer noch einen »Approbationstourismus«, der dadurch möglich ist, dass Prüfungsversuche in anderen Bundesländern erneut gestartet werden. Es gibt kein einheitlich verbindliches System einer Registratur, in dem Approbationen oder Versuche, die Approbation zu erlangen, zentral geführt werden, sondern nur die gute Verwaltungspraxis zuständiger Stellen im Austausch. Die Antragsteller werden befragt und müssen Auskunft geben, ob sie ggf. schon in einem anderen Bundesland einen Antrag auf Approbation gestellt haben. Weiterlesen →