Archiv der Kategorie: FAQ: Fragen zur Anerkennung

»Homeoffice ist ausgeschlossen«: Arbeitsagenturen fordern hochwertigen Unterricht

Uns erreichen zahlreiche Anfragen, ob unsere Seminare tatsächlich im Institut oder in Kliniken stattfinden, ob man mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern zusammen in einem Seminarraum lernt und ob die Dozentinnen und Dozenten für jedes einzelne Fachgebiet tatsächlich den Unterricht vor Ort halten. Ja, selbstverständlich!

Die Interessenten berichten uns, teilweise sehr erzürnt und erbost, dass sie negative Erfahrungen gemacht hätten bei Bildungsanbietern, die ihnen »Präsenzunterricht« versprochen hätten, aber de facto rein virtuellen Unterricht, also E-Learning, Blended Learning, Homeoffice etc. durchführen würden. Und dies bis zu zehn Stunden pro Tag über viele Seminarmonate, finanziert über öffentliche Förderung.

Ganz grundsätzlich gilt: EDV-unterstützte Seminararbeit ist sinnvoll und hilfreich, es gibt hervorragende digitale Kommunikationsformen, E-Learning, videounterstütztes Lernen und Webinare. Um eine gute virtuelle Lernform anzubieten, ist ein entsprechender Aufwand notwendig, damit etwa für anderthalb Stunden eine gute Lehr-/Lernsituation geschaffen wird. Allein über YouTube sind zahlreiche gute Beispiele verfügbar.

Offenbar, das zeigt uns die Kritik, geht es hier nicht um solche aufwendigen und guten Lernformen, sondern es geht vielmehr darum, dass der Teilnehmer acht oder zehn Stunden am Tag von zu Hause oder in einem EDV-Raum beim Bildungsanbieter einem virtuell zugeschalteten Dozenten zuhören soll, der in eine Webkamera spricht und dass er über diese Lernform vorher nicht genügend aufgeklärt worden ist. Weiterlesen

Approbation: Gleichwertigkeit muss nachgewiesen werden, so ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Trier

Das Deutsche Ärzteblatt weist in einem Artikel auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Trier hin. Ein aus der Ukraine stammender Arzt hatte gegen das Land Rheinland-Pfalz geklagt, da er eine Kenntnisprüfung ablegen sollte.

Das Deutsche Ärzteblatt berichtet: »Ein Mediziner, der seit 2014 in einem Krankenhaus in der Region Trier arbeitet, hatte gegen das Land Rheinland-Pfalz geklagt. Der Mann habe in der Ukraine studiert, mehrere Jahre als Arzt gearbeitet und dabei verschiedene Facharztbezeichnungen erworben, erklärte das Gericht. Im März 2015 habe er beim Land seine Approbation beantragt. Ein Gutachter sei zu dem Ergebnis gekommen, dass seine Ausbildung Defizite aufweise. Der Mann müsse entsprechend erst eine Prüfung für eine Approbation bestehen. Dagegen klagte der Arzt und legte den Richtern eine übersetzte Bescheinigung der ukrainischen Universität vor. Die Richter bemängelten, das Schreiben liste etwa die Zahl der Vorlesungsstunden auf – der konkrete Inhalt der genannten Unterrichtsfächer sei aber nicht erkennbar. Ein Vergleich mit einer Arztausbildung in Deutschland sei damit nicht möglich. Außerdem konnte der Kläger laut Gericht nicht ausreichend nachweisen, dass er fehlende Inhalte in der Berufspraxis nachgeholt hatte.«

Hierzu schreibt auch Legal Tribune Online: »Ein Mediziner aus der Ukraine kann nicht automatisch auch in Deutschland Arzt werden. Weist er die Gleichwertigkeit seiner Ausbildung nicht nach, muss er sich noch einmal prüfen lassen. Ein bloßer Nachweis der Anzahl geleisteter Arbeitsstunden genügt dafür nicht, so das VG Trier. Wer im Ausland als Mediziner ausgebildet wurde, kann deshalb nicht auch in Deutschland automatisch Arzt werden. Gibt es Zweifel an der Qualität seiner Ausbildung, so muss er sich nochmals prüfen lassen. So entschied es das Verwaltungsgericht (VG) Trier mit am Dienstag veröffentlichtem Urteil und lehnte damit den Antrag eines ukrainischen Mediziners auf Zulassung ab (Urt. v. 17.09.2018, Az. 2 K 6384/17.TR).«

»Was hab’ ich?«: Medizinstudenten übersetzen kostenlos Befunde in eine für Patienten leicht verständliche Sprache

Ein hervorragendes Projekt ist »Was hab’ ich?«. Medizinstudenten haben den Grundstein gelegt und ihre Vision konkret werden lassen, bei der sich Arzt und Patient auf Augenhöhe begegnen, um das gemeinsame Ziel zu erreichen: die Heilung, Verbesserung oder Linderung einer Krankheit. Der mündige Patient braucht gut aufbereitete und evidenzbasierte Informationen für seine Entscheidungsfindung, und er braucht die Ergebnisse in einer Sprache, die er versteht.

So beschreibt »Was hab’ ich?« selbst die Projektidee: »Eine einfache Idee, die Großes bewirkt: Damit Patienten im Arztgespräch die richtigen Fragen stellen und gemeinsam mit ihrem Arzt die richtigen Entscheidungen für ihre Gesundheit treffen können, erhalten sie von „Was hab’ ich?“ eine für sie verständliche Erklärung ihrer medizinischen Befunde. Dieser Service ist für Patienten kostenlos, denn im Hintergrund der Website arbeiten hunderte Medizinstudierende und Ärzte ehrenamtlich für eine bessere Kommunikation zwischen Arzt und Patient.« Weiterlesen

Attaining the German medical licence (»Approbation«) for foreign physicians

Attaining the German medical licence (»Approbation«) for foreign physiciansThe mibeg-Institut Medizin has developed an overview of the approach by foreign physicians to gain the german medical license (»Approbation«). You can download a copy here or ask for a poster size print by e-Mail.

Das mibeg-Institut Medizin hat, unterstützt durch juristische Expertise, ein Poster erstellt, das aus dem Ausland kommenden Ärztinnen und Ärzten den Weg zur Approbation aufzeigt. Zahlreiche Arbeits- und Anerkennungsberater haben es seit Anfang 2017 angefordert und nutzen es. Das Plakat ist aktuell wieder verfügbar und kann kostenfrei in A1 und A4 von Arbeitsberater/innen und Anerkennungsberater/innen sowie von Krankenhäusern angefordert werden. Eine kurze E-Mail genügt.

Das Poster ist in deutscher und englischer Sprache verfügbar, die Übersetzung in weitere Sprachen ist in Vorbereitung.

 

Wie Sie einen guten Arztbrief schreiben

Rolf Glazinski: »Arztbriefe optimal gestalten«von Rolf Glazinski *

Das Wichtigste zuerst: Einen Arztbrief schreiben Sie nicht für sich selbst, sondern in erster Linie für andere. Es hilft deshalb wenig, wenn Sie sich in ihrem Brief zurecht finden und wissen, was Sie meinen. Vielmehr müssen diejenigen, die ihren Brief lesen, ihre Botschaft verstehen und ihren Brief als nützlich empfinden. Man spricht von der sogenannten »Nutzerperspektive« (Spießl & Cording 2002, S. 258). Fragen Sie sich deshalb bereits beim Diktat eines Arztbriefs immer, ob die zukünftigen Leserinnen und Leser in der Lage sein werden, Ihnen gedanklich zu folgen.

Damit ein Brief verständlich wird, gibt es einige wenige, dafür aber wichtige Regeln: Gliedern Sie ihren Brief durch Absätze und Überschriften. Verwenden Sie nur Abkürzungen, von denen Sie sicher sind, dass Sie ihren Lesern geläufig sind. Vermeiden Sie Mehrdeutigkeiten. »HWI« kann »Harnwegsinfekt« aber auch »Hinterwandinfarkt« bedeuten. Berichten Sie über klinische Ereignisse in der Vergangenheit nach Möglichkeit der Reihe nach. Lösen Sie die Chronologie der klinischen Ereignisse nicht auf. Das ist gelegentlich mühsam, die Leser werden es Ihnen aber danken. Fassen Sie sich so kurz wie möglich, aber so ausführlich wie nötig. Entlassungsbriefe, die mehr als vier DIN A4-Seiten lang sind, werden nur noch wenig Interesse erregen. Weiterlesen