Archiv der Kategorie: News

Zentrale Servicestellung Berufsanerkennung ZSBA startet

Aus dem Ausland kommende Fachkräfte sollen künftig vor ihrer Einreise nach Deutschland eine gute und professionelle Beratung und eine Begleitung durch Verfahren der beruflichen Anerkennung und Integration in Anspruch nehmen können. Die Aufgabe wird zentral für Deutschland durch die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung geleistet. Die ZSBA wird in Bonn angesiedelt, dort führt die Bundesagentur für Arbeit bereits die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung ZAV.

Die ZSBA beginnt am 1. Februar 2020 mit ihrer Arbeit und wird in einer ersten Phase von vier Jahren vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert.

Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung, Foto: Laurence Chaperon

Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung, Foto: Laurence Chaperon

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek erklärt: »Die deutsche Wirtschaft braucht qualifizierte Fachkräfte, auch aus dem Ausland. Für Zugewanderte ist die Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt. Mit dem Anerkennungsgesetz haben wir dafür die Verfahren etabliert. Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz werden die Möglichkeiten, als Fachkraft in Deutschland zu arbeiten, nochmal erweitert. Das Gesetz soll im März 2020 in Kraft treten. Darauf bereiten wir uns bereits jetzt vor und schaffen mit der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung ein wichtiges Beratungs- und Serviceangebot. Sie richtet sich als zentrale Anlaufstelle gezielt an Fachkräfte im Ausland und begleitet diese von der beruflichen Anerkennung bis zur Einreise nach Deutschland. Zugleich soll die Servicestelle die zuständigen Anerkennungsstellen von der aufwändigen Beratung ins Ausland entlasten und zur Beschleunigung der Verfahren beitragen. Mit der Bundesagentur für Arbeit haben wir für dieses neue Serviceangebot einen kompetenten und erfahrenen Partner gefunden.« Weiterlesen →

Ausländische Pflegekräfte: neue Übergangsregelungen bei der beruflichen Anerkennung

Andreas Westerfellhaus, Bevollmächtigter der Bundesregierung für Pflege, © BMG, Fotograf Holger Gross

Andreas Westerfellhaus, Bevollmächtigter der Bundesregierung für Pflege, © BMG, Fotograf Holger Gross

Ausländische Pflegekräfte können dazu beitragen, den Fachkräftemangel in der Pflege zu verringern. In der Konzertierten Aktion Pflege wurden deshalb Maßnahmen verabredet, um bestehende Hürden zu minimieren und Prozesse zu beschleunigen. Diese Bemühungen fallen nun zusammen mit dem Start der neuen Pflegeberufeausbildung. Der Bund hat dafür fristgerecht den Bundesrahmenlehrplan vorgelegt, aber immer noch nicht haben alle Bundesländer die nötigen Landeslehrpläne, die aber auch zur Anerkennung ausländischer Pflegefachkräfte nötig sind.

Um diesen unnötigen Flaschenhals zu vermeiden, hat der Pflegebevollmächtigte angeregt, für eine begrenzte Zeit die Gleichwertigkeitsprüfung ausländischer Abschlüsse nach der bisherigen Systematik fortzusetzen. Der Gesetzgeber hat dies aufgegriffen und am 14. November 2019 eine Übergangszeit bis Ende 2024 beschlossen.

In einer Presseerklärung betonte der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatsekretär Andreas Westerfellhaus: »Ich freue mich, dass meine Anregung aufgegriffen wurde. Denn bereits ab dem Jahreswechsel hätten ausländische Pflegekräfte sonst ihre Abschlüsse nach der neuen Pflegeausbildung anerkennen lassen müssen – obwohl die noch gar nicht überall umgesetzt wird. Ein solcher Anerkennungsstau wäre eine unnötige Katastrophe geworden. Die nun beschlossene Regelung stellt sicher, dass ausländische Pflegefachkräfte zügig ihren Beitrag zur Versorgung von Patienten und zu Pflegenden leisten können: als anerkannte qualifizierte Fachkräfte.«

Die Länder können die Gleichwertigkeit ausländischer Pflegeabschlüsse damit weiterhin anhand des Abschlusses zum Gesundheits- und Krankenpfleger oder Altenpfleger prüfen und ggf. Anpassungsmaßnahmen bescheiden. Die ausländischen Pflegekräfte müssen damit nicht erst warten, bis neue generalistische Lehrgänge konzipiert sind und tatsächlich angeboten werden.

Weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Pflegekammer NRW

In Nordrhein-Westfalen hat das Landeskabinett heute die Errichtung einer Pflegekammer beschlossen. Noch in diesem Jahr soll ein entsprechender Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden. Zunächst soll ein Errichtungsausschuss gebildet werden, der die Etablierung der Pflegekammer begleiten soll. Selbstverständlich soll er aus Pflegefachkräften bestehen.

Für 2022 ist der Start geplant, das Land unterstützt den Start der Kammer mit einer Anschubfinanzierung in Höhe von fünf Millionen Euro. Gesundheitsminister Laumann hatte sich für die Einrichtung einer Pflegekammer engagiert. Gegenüber dpa sagte Laumann: »Die Zeiten, in denen die Pflege nur am Katzentisch über ihre eigenen Belange mitberaten durfte, müssen endlich der Vergangenheit angehören.« Er hoffe auf eine breite Zustimmung im Landtag, da dies »ein klares Signal an die Beschäftigten in der Pflege« wäre.

Werden in NRW die Kammern mit der Abnahme der Kenntnisprüfung beauftragt?

Aktuell beraten die Experten des Gesundheitsausschusses im NRW-Landtag, ergänzt durch externe Stellungnahmen, den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Heilberufsgesetzes. Diese Woche befasst sich abschließend der Gesundheitsauschuss des Landes damit und wird ihn anschließend zur weiteren Beratung an den Landtag überweisen. Neben zahlreichen wichtigen Veränderungen soll auch der Passus eingefügt werden, dass den Heilberufskammern (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und zukünftig Pflege) für ihren jeweiligen Berufsstand die Durchführung von Kenntnis- und Fachsprachprüfungen im Zusammenhang mit der Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als Aufgabe übertragen werden kann. § 9 Abs. 4 HeilBerG wird insofern ergänzt.

Diese Ergänzung wurde verschiedentlich eingefordert. Die Kammern sind bisher beauftragt, den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung in den Berufsbereichen (Ärztliche oder zahnärztliche Weiterbildung »Facharztanerkennung«, »Fachzahnarztanerkennung«) festzustellen und Fachsprachprüfungen abzunehmen. Nun könnte noch die Abnahme von Kenntnisprüfungen hinzukommen, wir berichteten hierzu bereits. Nordrhein-Westfalen leistet damit einen weiteren Beitrag zur Qualitätssicherung in den Antragsverfahren, Kenntnisprüfungen könnten, ähnlich wie Fachsprachprüfungen, in höherem Takt für Anerkennungssuchende angeboten werden. Das Ministerium könnte nach Verabschiedung des Gesetzes eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen.

Update: Inzwischen ist das Gesetz beschlossen.

Wie kann ich ein Visum zur Anerkennung meiner Berufsqualifikation erhalten?

make-it-in-germany.com
Immer wieder erreichen uns Anfragen aus dem Ausland mit der Bitte um Informationen, wie eine Anerkennung der Berufsqualifikationen vor sich geht und wie man ein Visum für einen Aufenthalt im Rahmen eines Anerkennungs- und Bewerbungsverfahrens erhält.

Das Portal der Bundesregierung make-it-in-germany.com hält in mehreren Sprachen sehr gute Informationen bereit.

»Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Staat kommen, benötigen Sie für die Teilnahme an einem solchen Programm in der Regel einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Anerkennung der Berufsqualifikationen (§17a AufenthG). Dafür müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihre zuständige Anerkennungsstelle hat im Anerkennungsbescheid festgestellt, dass Sie noch einen weiteren Kurs in Theorie oder Praxis absolvieren müssen, um die volle Anerkennung Ihrer Qualifikation zu erhalten.
  • Um ein Visum beantragen zu können, müssen Sie nachweisen, dass Sie sich für einen solchen Kurs erfolgreich angemeldet haben. Sollte es sich dabei um einen überwiegend praktischen Lehrgang in einem Betrieb handeln, muss dieser Betrieb einen Weiterbildungsplan aufstellen, der darlegt, wie Sie für die Anerkennung erforderlichen Qualifikationen erarbeiten können. Außerdem soll der Weiterbildungsplan auch darlegen, welches Gehalt der Betrieb Ihnen während des praktischen Lehrgangs zahlt.
  • Um ein Visum zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie genügend finanzielle Mittel für Ihren Aufenthalt haben. Um welchen Betrag es sich dabei konkret handelt und wie Sie die finanziellen Mittel nachweisen müssen, erfahren Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland. Die Adresse der für Sie zuständigen deutschen Botschaft finden Sie auf unserer Weltkarte ›Ansprechpartner vor Ort‹.
  • Wenn Sie die Unterlagen zusammen haben, können Sie das Visum bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung beantragen. Nach Einreise erhalten Sie bei der Ausländerbehörde in Deutschland Ihre Aufenthaltserlaubnis für die gesamte Dauer des Kurses einschließlich einer anschließenden Prüfung, höchstens jedoch für 18 Monate.
  • Sollten Sie neben Ihrem Qualifizierungskurs arbeiten wollen, ist dies ohne Weiteres möglich: In Ihrem eigenen Berufsfeld kann es sich um mehr als 10 Stunden handeln, in einem anderen Berufsfeld dürfen Sie nur maximal 10 Stunden arbeiten. So können Sie zum Beispiel während eines Qualifizierungskurses im Bereich Krankenpflege nebenbei mehr als zehn Stunden bei Ihrem zukünftigen Arbeitgeber arbeiten, in dem Sie bei den Pflegearbeiten mithelfen.«

Diese und viele weitere Hinweise finden Sie über diesen Link.

This information is also available in English.

Informationen zu den Qualifizierungsprogrammen finden Sie auf der Website des mibeg-Instituts Medizin.