Anerkennung: Altenpflege

Der Pflegeberuf im internationalen Vergleich

Aktuell befassen wir uns gemeinsam mit vielen Kooperationspartnern mit der Anerkennung und Integration ausländischer Pflegekräfte. Zahlreiche Qualifizierungsmöglichkeiten für ausländische Pflegekräfte über modularisierte Anpassungslehrgänge und das Praxisseminar Pflege zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung werden noch in diesem Jahr starten.

Da ist es immer gut, auch einen Blick über die Grenzen zu tun, um zu wissen, welches Verständnis von Pflege in anderen Ländern praktiziert wird. So schreibt Prof. Dr. Boris Augursky vom Rheinisch-westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) aktuell auf BibliomedManager: »Während in Deutschland am Verständnis der ärztlichen Delegation festgehalten wird, findet in anderen Ländern eine stärker partnerschaftlich angelegte, teamorientierte und gesetzlich legitimierte Aufgabenverteilung zwischen Ärzten und Pflegekräften statt, wie aktuell die Studie ›Aus anderen Ländern lernen‹ von Professor Ewers im Auftrag der Stiftung Münch feststellte. Beispielsweise leiten nördlich von Toronto sogenannte Nurse Practitioners Praxen für die gesundheitliche Primärversorgung. Sie übernehmen die Verantwortung für die Betreuung von Patienten, dürfen Rezepte ausstellen und Impfungen durchführen. Für die Bevölkerung in ländlich geprägten Gegenden ist dieses Angebot ein Segen. Aber auch innerhalb der Pflege ist der Qualifikationsmix in anderen Ländern weitaus breiter. Auf der einen Seite übernehmen akademisierte Pflegekräfte Verantwortung für ein ganzes Team, auf der anderen Seite üben Pflegehilfskräfte unter deren Anleitung einfachere Tätigkeiten aus. Dies erfordert eine stärkere Ausdifferenzierung der Tätigkeiten in der Pflege.«

Zugleich verbindet Boris Augursky diese Aussage mit einer scharfen Kritik am neuen Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG). Dieses Gesetz gehe den gegenteiligen Weg und schaffe mit der Selbstkostendeckung starke Anreize dafür, dass examinierte Pflegekräfte zukünftig möglicherweise für alle anfallenden Hilfstätigkeiten eingesetzt werden sollen.

Ein Anreizsystem, spezialisierte Pflegefachkräfte aus dem Ausland hierzulande zu binden, wird damit kaum geschaffen.

Konzertierte Aktion Pflege: 111-Punkte-Programm startet auf Bundesebene

Gleich drei Bundesminister, zuständig für die Ressorts Gesundheit, Arbeit und Familie, haben das Programm »Konzertierte Aktion Pflege« vorgestellt. Das Familien-, Arbeits- sowie das Gesundheitsministerium wollen mit einem 111-Punkte-Programm mehr Menschen für Pflegeberufe gewinnen. Zentrale Punkte sind die Abschaffung des Schulgelds, die Vergütung für Auszubildende sowie über 5.000 Weiterbildungsmöglichkeiten für »Nachqualifizierung und Umschulung«, die einen leichteren Wechsel in den Beruf ermöglichen sollen.

Die Konzertierte Aktion Pflege wurde im Juli 2018 gestartet und bezieht viele Akteure ein, darunter Pflegeberufs- und Pflegeberufsausbildungsverbände, Pflege- und Krankenkassen, Verbände der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, die Bundesagentur für Arbeit, die Sozialpartner und weitere Experten, die dem Dachgremium angehören. Über die fünf Thermenschwerpunkte informiert übersichtlich die Website des Bevollmächtigten der Bundesregierung für die Pflege: Weiterlesen

Bundesgesundheitsministerium unterstützt das Saarland bei Integrationsprojekt für ausländische Pflegefachkräfte mit umfangreicher Förderung

Mit 2,2 Millionen Euro unterstützt das Bundesgesundheitsministerium ein neues Modellprojekt im Saarland, das ausländische Pflegekräfte integrieren und zugleich den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen bekämpfen will.

»Pflege darf nicht länger unser Sorgenkind sein«, sagte die Gesundheitsministerin des Saarlands, Monika Bachmann (CDU), am 27. November 2018. Aktuell gebe es 40.000 Pflegebedürftige im Saarland, bis 2030 werde sich die Zahl voraussichtlich verdoppeln, führte die Ministerin auf einer Fachtagung zur Gewinnung und Integration ausländischer Fachkräfte des Bundesgesundheitsministeriums aus. Saaris-Geschäftsführer Christoph Lang, so KMA online, bezeichnete das Projekt als einen »Glücksfall« für das Saarland.

Das mibeg-Institut Medizin beteiligte sich an dieser Fachtagung. Zuvor fand zur Gewinnung und Integration ausländischer Gesundheitsfachkräfte bereits eine Fachtagung in Saarbrücken, organisiert durch Saaris, statt, an dem gleich drei Modellprojekte aus Nordrhein-Westfalen vorgestellt wurden: das Programm IQuaMed des mibeg-Instituts Medizin, hier mit den Projekten zur Gewinnung von Pflegekräften, das Projekt welcome@healthcare als Koordinierungsstelle für Projekte für Geflüchtete und ein bpa-Projekt zur Altenhilfeausbildung für Geflüchtete. Weiterlesen

Schlechtere Arbeitsbedingungen für Migranten in Pflegeeinrichtungen

Das Deutsche Ärzteblatt berichtet aktuell unter Bezugnahme auf eine Analyse der Hans Böckler Stiftung über die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften mit Migrationshintergrund in Deutschland. Die Studie unter der Leitung von Prof. Dr. Hildegard Theobald, Professorin für Organisationelle Gerontologie an der Universität Vechta, beruht auf Befragungsdaten von 2005 bis 2012. Im Ergebnis besagt die Studie, dass Alten- und Krankenpfleger mit Migrationshintergrund häufiger unbezahlte Überstunden ableisten müssen, häufiger der Kritik von Bewohnern und ihren Angehörigen ausgesetzt sind und seltener in dienstliche Besprechungen einbezogen würden.

Die Studie, die sich insbesondere der Situation in den Ländern Deutschland, Schweden und Japan widmet, konstatiert, dass vergleichbare Studien in anderen Ländern keine solchen  Ungleichbehandlungen wie in Deutschland festgestellt hätten. Weiterlesen

Foreign nursing professionals: repayment obligation of training costs only with valid contract

According to a recent judgement of the Arbeitsgericht (Labour Court) Siegburg (file number 1 Ca 1987/17 dated 02 August 2018), the repayment obligation of an employee’s training costs previously granted by the employer as a loan must be effectively contractually regulated. This is pointed out by the Press Service of the North Rhine-Westphalia Ministry of Justice in the context of the employment of foreign nursing professionals.

A Filipino national had been recruited as a nurse by a German company. The company operates a care facility. The foreign nurse first had to complete a German language course and a specialised nursing course. The costs for this, allegedly €12,900, were initially paid by the employer. They were to be repaid in monthly rates of €400, irrespective of the fact whether the nurse would actually get a job.

The nurse was given a job, but only for ten hours of work per week at a gross salary of €530. In addition, the nurse should perform »Schattendienste« (»shadow services«) in which he should accompany experienced nurses free of charge.

The foreign nurse now claimed the salary for a 40-hour week from the employer in a lawsuit, because in his opinion he had performed a full job over this period and not only, as suggested, was active for learning purposes. The employer denied this, filed a counterclaim and demanded repayment of the entire loan amount instead.

With the judgement of the Arbeitgericht Siegburg both claims were dismissed. The court pointed out that, on the one hand, the applicant could not provide exact evidence of the actual number of working hours and, on the other hand, the defendant could not submit an effective loan agreement.

»Such a contract unfairly disadvantages the employee if it does not correspond to the standards which the Bundesarbeitsgericht (Federal Labour Court) sets for repayment agreements on training and further training costs. Accordingly, a repayment agreement, which is also agreed in the case that the potential employer is unable or unwilling to offer the potential employee a job adequate for training, is generally invalid. In addition, in the opinion of the Court, the total amount to be paid of just under €12,900 was not broken down and the exact cost composition was not clear. Uncertainties about the amount to be repaid generally lead to the invalidity of such a repayment agreement. The judgement is not yet final. An appeal against the judgment may be lodged with the Landesarbeitsgericht (Regional Labour Court) in Cologne.«

» Dieser Blogbeitrag in Deutsch