Anerkennung: Altenpflege

Ausländische Pflegekräfte: Rückzahlungsverpflichtung von Ausbildungskosten nur bei wirksamem Vertrag

Nach einem aktuellen Urteil des Arbeitsgerichtes Siegburg (Aktenzeichen 1 Ca 1987/17 vom 02.08.2018) muss die Rückzahlungsverpflichtung von Ausbildungskosten eines Arbeitnehmers, die ihm vom Arbeitgeber zuvor als Darlehen gewährt wurden, wirksam vertraglich geregelt sein. Darauf weist der Presseservice des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen in Zusammenhang mit der Beschäftigung von ausländischen Pflegekräften hin.

Ein philippinischer Staatsangehöriger hatte sich als Pflegekraft von einem deutschen Arbeitgeber anwerben lassen. Der Arbeitgeber betreibt eine Pflegeeinrichtung. Die ausländische Pflegekraft sollte zunächst einen deutschen Sprachkurs sowie einen Pflegefachkurs absolvieren. Die Kosten hierfür, angeblich 12.900 €, wurden vom Arbeitgeber zunächst übernommen. Sie sollten in monatlichen Raten von 400 € zurückgezahlt werden, unabhängig davon, ob die Pflegekraft tatsächlich einen Arbeitsplatz erhalte.

Die Pflegekraft erhielt einen Arbeitsplatz, allerdings nur für zehn Stunden Arbeit pro Woche bei einem Gehalt von 530 € brutto. Zusätzlich sollte die Pflegekraft »Schattendienste« ableisten, in denen sie unentgeltlich erfahrene Pflegekräfte begleiten sollte.

Die ausländische Pflegekraft forderte nun per Klage vom Arbeitgeber das Gehalt für eine 40-Stunden-Woche ein, da sie nach ihrer Auffassung eine volle Arbeitsleistung über diesen Zeitraum erbracht habe und nicht nur, wie suggeriert, aus Lernzwecken begleitend tätig war. Der Arbeitgeber bestritt dies, erhob Widerklage und forderte stattdessen die Rückzahlung der gesamten Darlehenssumme.

Mit dem Urteil des Arbeitgerichtes Siegburg wurden beide Klagen abgewiesen. Das Gericht wies darauf hin, dass zum einen der Kläger keinen genauen Nachweis über die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden beibringen und zum anderen die Beklagte keinen wirksamen Darlehensvertrag vorlegen konnte.

»Ein solcher Vertrag benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen, wenn er nicht den Maßstäben entspricht, die das Bundesarbeitsgericht an Rückzahlungsvereinbarungen über Aus- und Fortbildungskosten stellt. Danach ist eine Rückzahlungsvereinbarung, die auch für den Fall vereinbart ist, dass der potentielle Arbeitgeber dem potentiellen Arbeitnehmer keinen ausbildungsadäquaten Arbeitsplatz anbieten kann oder will, in aller Regel unwirksam. Zudem war nach Ansicht der Kammer die zu zahlende Summe von knapp 12.900 nicht aufgeschlüsselt und die genaue Zusammensetzung der Kosten nicht erkennbar. Unklarheiten über den zurückzuzahlenden Betrag führen grundsätzlich zur Unwirksamkeit einer solchen Rückzahlungsvereinbarung. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.«

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Mediendienst Integration: Ärztemangel und Pflegenotstand: Ist Zuwanderung die Lösung?

Medientour Düsseldorf

Bei der Medien-Tour »Ärztemangel und Pflegenotstand: Ist Zuwanderung die Lösung?« referierten u.a. Tobias Maier, Bundesinstitut für Berufsbildung BIBB, Moderator Carsten Janke, Mediendienst Integration, Dr. Shermineh Shahi, mibeg-Institut Medizin

Zahlreiche Journalisten nahmen an der aktuellen Medientour in Düsseldorf teil, die der Mediendienst Integration organisiert hat. Zentrales Thema der Veranstaltung am 12. September 2018 waren Fragen zu Ärztemangel und Pflegenotstand – Themen, die viel diskutiert werden, aber häufig ohne notwendige Fundierung durch Fakten. Hier hilft der Mediendienst Integration mit aktuellen Informationen und Kontakten zu Experten.

Die Auftaktveranstaltung erfolgte in der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen auf Einladung der Direktorin der Akademie, Dr. med. Ute Teichert. Die Expertenrunde wurde mit Hilfe des Bundesinstituts für Berufsbildung BIBB und eines Vertreters der Ärztekammer bestritten sowie durch das mibeg-Institut Medizin, das zahlreiche Qualifizierungsprogramme für aus dem Ausland kommende Ärzte und Pflegefachkräfte entwickelt hat. Hier zeigte Dr. Shermineh Shahi für das mibeg-Institut Medizin auf, welche Qualifizierungsprojekte bestehen, wie sie gefördert werden können, welche Standardisierungen bei Anerkennungsverfahren notwendig sind und welche Qualitätsanforderungen sich an Programme knüpfen.

Neben Projekten in der Altenpflege interessierten sich die Journalisten aus dem Print- und TV-Bereich vor allem für den Bereich der Gewinnung von Pflegefachkräften. Die Medientour führte ins Lukaskrankenhaus Neuss, wo Pflegedirektorin Andrea Albrecht detailliert die Fragen der Journalisten beantwortete und an innovativen Projekten im Lukaskrankenhaus aufzeigte, wie aus dem Ausland kommende Pflegekräfte gut aufgenommen und integriert werden können.

Fachforum Best Practice: Migrantenspezifische Berufseinmündungskonzepte in die Pflege

Das mibeg-Institut Medizin folgt gern einer Einladung, sich mit einem Referat am Fachforum Best Practice zu beteiligen, das durch saaris e.V. am 6. September 2018 in Saarbrücken veranstaltet wird.

Die Tagung wird eröffnet durch die saarländische Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Monika Bachmann. Experten stellen bundesweite Modellprojekte und Arbeitsmarktinitiativen zur Fachkräftegewinnung insbesondere im Bereich der Pflege- und Gesundheitsfachberufe vor. Neben den Projekten, die das mibeg-Institut Medizin zusammen mit Pflegexperten für Nordrhein-Westfalen entwickelt hat, unterstützt durch das Förderprogramm IQ / Netzwerk IQ, sind auch Initiativen wie welcome@healthcare vertreten. So stellt etwa Sebastian Riebandt die Arbeit der Koordinierungsstelle für Geflüchtete in Pflege- und Gesundheitsfachberufe vor.

Das Fachforum findet im Rahmen des vom Bundesgesundheitsministerium geförderten Modellprojekts zur Entwicklung, Anwendung und Evaluierung neuer gesundheitsmarktspezifischer Integrationsinstrumente statt. Das Modellprojekt wird im Auftrag des BMG durch den saarland.innovation&standort e.V. (saaris) mit Sitz in Saarbrücken durchgeführt. Es zielt darauf ab, die berufliche Integration von Menschen mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund als nachhaltigen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs im deutschen Gesundheitswesen zu untersuchen. Integrationsinstrumente und -verfahren (z.B. Qualifizierungsangebote, Sprachkurse, Kompetenzfeststellung, Vorbereitungskurse, berufliche Anerkennung) werden bewertet, ggf. modifiziert oder neu entwickelt und aufeinander abgestimmt zu einem Konzept integriert. In einer folgenden Umsetzungsphase ab 2019 wird das Konzept in der Praxis erprobt und wissenschaftlich evaluiert. Im Ergebnis erfolgen die Entwicklung und eine praktische Umsetzung eines regionalen, auf Bundesebene übertragbaren branchenbezogenen Strategiekonzeptes, das die erfolgreiche Integration des Potenzials an Arbeitskräften mit Flucht- und Migrationshintergrund aufzeigen soll.

Weitere Information zum Fachforum und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Pflegenotstand: Wie gelingen Anerkennung und Integration ausländischer Pflegefachkräfte?

In die aktuellen Diskussionen um den bundesweiten Pflegenotstand und die Möglichkeiten, ausländische Pflegekräfte aus dem Ausland zu gewinnen, mischt sich aktuell die Süddeutsche Zeitung mit einer kritischen Berichterstattung ein. Unter dem Titel »Der Ansturm bleibt aus« schreibt Michaela Schwinn: »Auch Krankenhäuser sollen mehr Mitarbeiter einstellen. Doch woher sollen sie kommen? Auf Stellenanzeigen antwortet kaum noch jemand, zu den Infoständen auf Karrieremessen kommt fast niemand. Zu unattraktiv sind die Arbeitsbedingungen geworden. (…) Spricht man mit Menschen, die Pfleger aus anderen Ländern beschäftigen, stellt sich heraus, dass diese Fachkräfte zwar für einzelne Einrichtungen wichtig sind und dort über Engpässe hinweg helfen, der große Wurf im Kampf gegen den bundesweiten Notstand ist mit ihnen aber wohl nicht möglich.«

Die Süddeutsche Zeitung führt aus, dass insbesondere schnell gestrickte Projekte, mit denen bis zu 100 Menschen gleichzeitig angeworben wurden, fast immer gescheitert sind. Das Scheitern würde sich in der mangelnden Sprachkenntnis begründen, aber auch in unrealistischen beruflichen Erwartungen. Viele Pflegefachkräfte aus dem Ausland haben ein Studium absolviert. Sie waren in Bereichen der Gesundheitsversorgung tätig, die ihnen hier verwehrt sind, da diese Tätigkeiten hier Ärzten zugeordnet werden. Die in Deutschland praktizierte Grundpflege von Patienten ist ihnen häufig nicht vertraut, da in vielen Ländern diese Unterstützung über Angehörige gegeben wird. Weiterlesen

Bundesgesundheitsministerium legt Eckpunktepapier für ein neues Sofortprogramm in der Kranken- und Altenpflege vor

Eckpunkte für ein neues Pflegegesetz hat das Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt. Es versteht sich als »Sofortprogramm für eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege«.

» Hier findet sich das Eckpunktepapier im Original-Wortlaut.