Anerkennung: Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Programm IQuaMed: Anerkennungsqualifizierungen für Gesundheitsberufe 2020 starten

Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker und Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, um hier zu leben und zu arbeiten, müssen sich wie alle weiteren Angehörige reglementierter Gesundheitsberufe ihren Beruf anerkennen lassen. Zuvor müssen die fachsprachlichen Kenntnisse, teilweise aber auch die fachlichen Kenntnisse auf die Gleichwertigkeit hin geprüft und sogenannte Anerkennungsprüfungen absolviert werden. Das mibeg-Institut Medizin bereitet mit vielen Partnern aus dem Gesundheitswesen auf diese Anerkennung vor.

Ab dem 7. Januar starten wieder unsere Informationsseminare »Wege zur Anerkennung«. Hier beraten wir Interessentinnen und Interessenten, wie sie ihre berufliche Anerkennung erreichen können, welche Schritte erforderlich sind und welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt. Auf diesen Informationsseminaren erfahren Sie zugleich, welche Qualifizierung für Sie richtig ist, um schnellstmöglich Ihre berufliche Anerkennung zu bekommen.

Wir beraten Sie gern und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. Zugleich sagen wir allen Absolventinnen und Absolventen herzlichen Dank, die sich im letzten Jahr bei uns mit netten Mails oder persönlich gemeldet haben und gratulieren ganz herzlich allen, die bereits erfolgreich in ihrem Beruf arbeiten können.

Zentrale Servicestellung Berufsanerkennung ZSBA startet

Aus dem Ausland kommende Fachkräfte sollen künftig vor ihrer Einreise nach Deutschland eine gute und professionelle Beratung und eine Begleitung durch Verfahren der beruflichen Anerkennung und Integration in Anspruch nehmen können. Die Aufgabe wird zentral für Deutschland durch die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung geleistet. Die ZSBA wird in Bonn angesiedelt, dort führt die Bundesagentur für Arbeit bereits die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung ZAV.

Die ZSBA beginnt am 1. Februar 2020 mit ihrer Arbeit und wird in einer ersten Phase von vier Jahren vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert.

Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung, Foto: Laurence Chaperon

Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung, Foto: Laurence Chaperon

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek erklärt: »Die deutsche Wirtschaft braucht qualifizierte Fachkräfte, auch aus dem Ausland. Für Zugewanderte ist die Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt. Mit dem Anerkennungsgesetz haben wir dafür die Verfahren etabliert. Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz werden die Möglichkeiten, als Fachkraft in Deutschland zu arbeiten, nochmal erweitert. Das Gesetz soll im März 2020 in Kraft treten. Darauf bereiten wir uns bereits jetzt vor und schaffen mit der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung ein wichtiges Beratungs- und Serviceangebot. Sie richtet sich als zentrale Anlaufstelle gezielt an Fachkräfte im Ausland und begleitet diese von der beruflichen Anerkennung bis zur Einreise nach Deutschland. Zugleich soll die Servicestelle die zuständigen Anerkennungsstellen von der aufwändigen Beratung ins Ausland entlasten und zur Beschleunigung der Verfahren beitragen. Mit der Bundesagentur für Arbeit haben wir für dieses neue Serviceangebot einen kompetenten und erfahrenen Partner gefunden.« Weiterlesen

Ausgebucht: Seminar zum Approbationsrecht und zu Fragen der beruflichen Anerkennung von Gesundheitsfachkräften

Zu einem Expertenseminar lädt das mibeg-Institut Medizin am 9. Oktober 2019 ein. Das Seminar richtet sich bundesweit an Fachkräfte bei den zuständigen Stellen, insbesondere Regierungspräsidien, Bezirksregierungen, Ministerien und Ausländerämtern, Fachkräfte in Jobcentern, Arbeitsagenturen und bei Berufsverbänden, an Rechtsanwält/innen, Mitarbeiter/innen in Anerkennungsberatungsstellen sowie an Justitiar/innen in Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Zentrales Thema dieser Fortbildung zum Approbationsrecht und zur Verfahrenspraxis der Behörden ist die berufliche Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse bei reglementierten Gesundheitsberufen. Für das Seminar konnten u.a. RD’in Constanze Lernhart, die als juristische Dezernentin langjährig für die Approbationsverfahren bei akademischen Heilberufen in Nordrhein-Westfalen verantwortlich zeichnete, und Carola Dörfler, Juristin und Leiterin der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG, als Referent/innen gewonnen werden.

Das Seminar ist ausgebucht.

Bezirksregierung Münster in NRW ab 2020 erneut allein zuständig für die Anerkennung der Gesundheitsberufe

Nach dem Beschluss des Landeskabinetts NRW ist es jetzt auch offiziell: Die Anerkennung  ausländischer Abschlüsse in Gesundheitsberufen soll ab 2020 zentral durch die Bezirksregierung Münster erfolgen. Antragsteller wenden sich künftig direkt an die entsprechende Abteilung bei der Bezirksregierung Münster. Nicht nur Gesundheitsfachkräfte wie Gesundheits- und Krankenpfleger, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten bekommen dann dort auf Antrag ihren entsprechenden Bescheid, sondern auch Angehörige akademischer Heilberufe, zu denen Ärzte, Zahnärzte und Apotheker gehören.

Dass die Zuständigkeit für diese Bereiche nach Westfalen geht, gehört sicher zu den Lieblingsprojekten des nordrhein-westfälischen Arbeits- und Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann, der sich die Beschleunigung von Anerkennungsverfahren ganz oben auf die politische Agenda gesetzt hat. Was der Öffentlichkeit jetzt allerdings als Ende der »Zersplitterung« vorgestellt wird, ist nichts anderes als die Verlagerung von Düsseldorf nach Münster. Alle Gesundheitsfachberufe waren in den letzten Jahren zentral bei der Bezirksregierung Düsseldorf in der Verwaltungszuständigkeit, und dort ist auch das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie angesiedelt.

Dezentral organisiert, also verteilt über fünf Bezirksregierungen in NRW, war lediglich die Zuständigkeit für die akademischen Heilberufe. Da das ständige politische Auf und Ab zwischen Zentralisierung und Dezentralisierung, das natürlich auch mit entsprechenden Kosten verbunden ist, bürgernah präsentiert werden muss, wird das Ganze mit dem Anspruch der Beschleunigung der Verfahren begründet. Zudem soll Münster nicht das neue Reiseziel für Antragsteller werden, da die Anträge zukünftig vor allem digital bearbeitet werden sollen.

Die Beauftragung der Bezirksregierung Münster, die die Verfahren bereits vor einigen Jahren zentral für NRW verantwortete, setzt voraus, dass auch entsprechende Ressourcen bereitgestellt werden, sowohl im Personalbereich als auch im Bereich der Sachausstattung, insbesondere im Bereich der EDV. Hierzu wurde allerdings bislang nichts verlautbart.

Bei einer Fachtagung des Bundesgesundheitsministeriums Ende 2018 hat das mibeg-Institut Medizin bereits in Bezug auf die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG deutlich gemacht, dass die wünschenswerten schnelleren und transparenteren Anerkennungsverfahren nicht nur politisch gefordert werden sollten, sondern dass die mit der Abwicklung beauftragten zuständigen Stellen auch mit den entsprechenden Mitteln ausgestattet werden müssen. Weiterlesen

Expertenseminar: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Gesundheitswesen

Gern bieten wir am 9. Oktober 2019 erneut eine Fortbildung zum Approbationsrecht, zum Recht der Berufszulassung und zur Verfahrenspraxis an. Das Seminar richtet sich an Jurist/innen, Fachkräfte zuständiger Stellen, Arbeitsvermittler/innen der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter, an Anerkennungsberater/innen und Personalverantwortliche in Kliniken. Ein erstes Seminar zur Thematik in unserem Institut war kurzfristig ausgebucht.

Bei der Gewinnung von aus dem Ausland kommenden Fachkräften ist die Anerkennung der Studien- und Berufsabschlüsse das zentrale Thema im Gesundheitswesen. Unter welchen Voraussetzungen können Approbationen und Berufserlaubnisse erteilt werden? Welche aktuellen Rechtsgrundlagen müssen beachtet werden, wenn die berufliche Anerkennung in einem Gesundheitsberuf in Deutschland angestrebt wird? Was kennzeichnet die Verfahrenspraxis der Approbationsbehörden? Welche Aufgaben stellen sich aktuell der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe? Wie läuft das Approbationsverfahren aus Sicht der Ärztekammern? Für eine optimale Beratung und Begleitung von Anerkennungsprozessen benötigen Experten aus den Bereichen Recht, Arbeitsvermittlung, Anerkennungsberatung und Human Resources Kenntnisse der aktuellen Rechtslage und der Verfahrenspraxis der Behörden.

Es referieren RD’in Constanze Lernhart, die über eine mehrjährige Erfahrung als juristische Dezernentin für den Bereich Berufsanerkennung akademischer Heilberufe bei der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie verfügt, die Juristin Carola Dörfler, Leiterin der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG in Bonn, und Jürgen Herdt, Leiter der Stabsstelle Planung und Entwicklung bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.