Anerkennung: Anerkennungsgesetz

»Modell NRW«: Anerkennungsqualifizierungen für Gesundheitsberufe

Gesundheitsfachkräfte aus über 80 Ländern im mibeg-Institut Medizin

Das Bundesarbeitsministerium hat, unterstützt durch das Bundesbildungsministerium, den Europäischen Sozialfonds und die Bundesagentur für Arbeit, mit dem Förderprogramm »Integration durch Qualifizierung (IQ)« bundesweit gute Möglichkeiten geschaffen, die Anerkennungsgesetze in Bund und Ländern zu begleiten und Anerkennungssuchende mit Beratung und Qualifizierung zu unterstützen.

Ab 2015 wurden über dieses Programm auch Qualifizierungen gefördert. Bis Ende 2018 hat das mibeg-Institut Medizin mit Hilfe dieser Fördermittel in ganz Nordrhein-Westfalen Qualifizierungsprogramme für Gesundheitsberufe aufgebaut. Ein halbes Jahr nach Ende dieser Förderphase ziehen wir Zwischenbilanz.

Eine Besonderheit: In Nordrhein-Westfalen wurde zu Beginn der Förderphase für alle reglementierten Gesundheitsberufe ausschließlich ein Institut beauftragt. Das mibeg-Institut Medizin hat seitdem für diese Zielgruppe Curricula für Qualifizierungen entwickelt und sie in Nordrhein-Westfalen etabliert, um durch gute Anerkennungsqualifizierungen passgenaue und rasche Wege aufzuzeigen, die zur Berufszulassung führen. Weiterlesen

Anerkennungsgesetz erneut im Fokus: Stellungnahme des Marburger Bundes

Eine ausführliche und sehr lesenswerte Stellungnahme zur erneuten Diskussion des Deutschen Ärztetages zur beruflichen Zulassung ausländischer Ärzte mit Drittstaatenausbildung findet sich in der Marburger Bund Zeitung 8 / 2019. Ruth Wichmann, Leiterin des Auslandsreferats im Marburger Bund Bundesverband, sowie Stefanie Gehrlein, Justitiarin des Marburger Bund Bundesverbandes, bewerten die wichtigsten Diskussionspunkte und Anträge des 122. Deutschen Ärztetages zur Thematik.

Zur Echtheitsprüfung von aus dem Ausland vorgelegten Arztdiplomen wird von Seiten des Marburger Bundes auf die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG verwiesen und gefordert, dass die GfG generell mit der Echtheitsprüfung befasst sein sollte. Bei Zweifel an der Echtheit von Arztdiplomen oder beim Fehlen von notwendigen Unterlagen sei die Kenntnisprüfung unabdingbar.

Absolut notwendig sei in der jetzigen Lage, so der Marburger Bund, der Ausbau der GfG, »damit die Anträge in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit einheitlich, transparent und von sachkundigem Personal bearbeitet und beschieden werden können.«

Der Marburger Bund fordert, dass Termine für Kenntnisprüfungen fristgerecht angeboten werden sollen.

Hierzu möchten wir ergänzen: Die Wartelisten für Kenntnisprüfungen könnten erheblich reduziert werden, wenn die Universitäten, die mit der Durchführung des dritten Staatsexamens beauftragt sind, auch beauftragt werden, Kenntnisprüfungen für ausländische Ärzte mit Drittstaatenexamen durchzuführen. Dies ergab eine Diskussionsrunde mit den zuständigen Stellen im Rahmen eines Seminars zum Approbationsrecht im mibeg-Institut Medizin. Bei einem solchen Verfahren müsste allerdings geprüft werden, ob damit der Berufserfahrung der ausländischen Kollegen genügend Rechnung getragen werde und ob eine kollegiale Prüfung durchgeführt werde, die auch sprachlich zu meistern sei. Das Mittel der Wahl wäre also eine von Universitäten abgenommene, am Standard des dritten medizinischen Staatsexamens ausgerichtete Prüfungssituation. Weiterlesen

Meilenstein auf dem Weg zur Bundespflegekammer: Die Pflegekammerkonferenz

Die Anerkennung und Qualifizierung aus dem Ausland kommender Pflegefachkräfte, Stellungnahmen zur Entwicklung des Arbeitsmarkts für Pflegefachkräfte, Beratung des Gesetzgebers zu Fragen des Pflegeberufs: Dies sind nur einige der wichtigen Themenbereiche, zu denen die bundesweite Stimme der Pflegefachkräfte fehlt. Andreas Westerfellhaus, Bevollmächtigter der Bundesregierung für Pflege, fordert zusammen mit vielen Kolleginnen und Kollegen seit Jahren die Einrichtung von Pflegekammern und den Zusammenschluss auf Bundesebene als Bundespflegekammer.

Aktuell haben sich die Landespflegekammern Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie der Deutsche Pflegerat als Dachverband zur Pflegekammerkonferenz zusammengeschlossen. Die Pflegekammerkonferenz wird die geplante Gründung der Bundespflegekammer vorbereiten. Gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt sagte Patricia Drube, Präsidentin der Pflegekammer Niedersachsen: »Mit der Pflegekammerkonferenz beginnt ein neues Kapitel der beruflichen Selbstverwaltung der Pflegefachberufe auf Bundesebene.«

Dass bei allen die Pflege berührenden Themen die Pflege selbst gehört wird und dieser Stellungnahme entscheidende Bedeutung zukommt, ist eine der wichtigsten Forderungen der Selbstverwaltung der Pflege. Denn noch immer ist bei wichtigen Beratungen die Pflege selbst nicht vertreten. So hat beispielsweise Nordrhein-Westfalen im Januar 2019 eine Ausbildungsallianz Pflege ins Leben gerufen, die sich um die Belange der Pflegeausbildung kümmern will. Unter den zehn vertretenen Organisationen finden sich zahlreiche Arbeitgebervertretungen, auch der Verband Deutscher Privatschulen NRW und Wohlfahrtsverbände, aber nur eine Stimme aus dem Bereich der Pflege. Weiterlesen

Fachtagung des Bundesministeriums für Gesundheit »Zuwanderung als Patentlösung für die Fachkräftesicherung im deutschen Gesundheitswesen?«: Experten plädieren für optimierte Anerkennungsverfahren und hohe Qualitätsstandards

Fachtagung des Bundesministeriums für Gesundheit: »Zuwanderung als Patentlösung für die Fachkräftesicherung im deutschen Gesundheitswesen?«

Fachtagung des Bundesministeriums für Gesundheit: »Zuwanderung als Patentlösung für die Fachkräftesicherung im deutschen Gesundheitswesen?«

Das Bundesgesundheitsministerium hat am 27. November 2018 in Berlin eine Fachtagung ausgerichtet. Rund 250 Teilnehmer folgten der Einladung. Insbesondere standen Fragen des Anerkennungsrechts, der Verfahrenspraxis und der Anerkennungsqualifizierung im Mittelpunkt. Die unter Federführung von saaris e.V. organisierte Tagung fand in Zusammenarbeit mit dem für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse zuständigen Fachreferat des Bundesbildungsministeriums statt.

Eröffnet wurde die Fachtagung durch die Gesundheitsministerin des Saarlandes, Monika Bachmann, und durch den Leiter der Zentralabteilung Europa und Internationales des Bundesministeriums für Gesundheit, Ingo Behnel.

Wie gelingt die Integration ausländischer Ärztinnen und Ärzte bei gleichzeitiger Versorgungssicherheit?

Eine der zentralen Fragen des Forums griff Dr. Joachim Seybold, stellvertretender Ärztlicher Direktor der Charité Universitätsmedizin Berlin, auf und führte aus, dass berufliche Integration sich an hohen fachlichen und sprachlichen Qualitätsanforderungen ausrichten müsse und sehr gut kontinuierlich gelingen könne, wenn der Anerkennungsprozess fachlich-kollegial adäquat begleitet wird.

Ein klares Plädoyer für hohe Qualitätsstandards

Tobias Nowocyzn, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer, konstatierte, dass die Erlangung der Approbation für aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte auf einer profunden Prüfung der Voraussetzungen beruhen müsse. Hier hätten die Fachsprachprüfungen der Landesärztekammern zur Qualitätssicherung beigetragen ebenso wie die durch Universitätsklinika durchgeführten Kenntnisprüfungen. Tobias Nowoczyn verwies darauf, dass in vielen anderen Ländern die Ablegung eines Examens notwendige Voraussetzung für die Erteilung einer Berufszulassung sei. In den USA beispielsweise könne keine ärztliche Tätigkeit ausgeübt werden, ohne dass zuvor das amerikanische Examen vollständig abgelegt worden sei. Dies setze selbstverständlich die exzellente Kenntnis der Landessprache voraus. Bei Anerkennungsverfahren gelte es immer, sich an hohen Qualitätsstandards zu orientieren. Die Verfahren über Gutachterpraxen bzw. die Prüfung nach Papiervorlage könnten immer auch fehleranfällig sein. Der Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer verwies damit zugleich auf die Forderungen sehr vieler Landesärztekammern und die Beschlussfassungen des 121. Deutschen Ärztetags zu dieser Thematik.

Anerkennungsqualifizierungen können rasch, kostengünstig und effektiv sein

Expertenforum zur erfolgreichen Qualifizierung und Integration von ausländischen Ärztinnen und Ärzten auf der Fachtagung des Bundesgesundheitsministeriums · Foto: Andrew Grauman / nplusevent

Expertenforum zur erfolgreichen Qualifizierung und Integration von ausländischen Ärztinnen und Ärzten auf der Fachtagung des Bundesgesundheitsministeriums · Foto: Andrew Grauman / nplusevent

Barbara Rosenthal, mibeg-Institut Medizin, zeigte auf, dass sich Anerkennungsqualifizierungen an hohen Qualitätsstandards ausrichten müssten. Ihr Institut habe Gesundheitsfachkräfte aus 80 Ländern beraten und auf ihre berufliche Anerkennung vorbereitet. Die aus dem Ausland kommenden medizinischen Fachkräfte entfalteten einen großen kulturellen Reichtum, aber in Hinblick auf das Ziel der Anerkennungsqualifizierungen, Gleichwertigkeit im angestrebten Berufsfeld zu erlangen, sei dies nicht der Fokus. Nationalität sei keine Kategorie der Medizin, sondern Wissenschaftlichkeit, Evidenzbasiertheit und das Wohl des Patienten. Beim ärztlichen Handeln komme es auf das bestmögliche Tun an. Von daher bedürfe es immer der hohen sprachlichen, fachsprachlichen und fachlichen Kompetenz bei der Patientenversorgung. Dass dies rasch, kostengünstig und effektiv realisiert werden kann, belegen die Programme des mibeg-Instituts. Weiterlesen

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat legt Referentenentwurf zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz vor

Einwanderung von Fachkräften ermöglichen, Qualitätsstandards der Berufsausübung sichern und Arbeitgeberinteressen berücksichtigen, die über die Lobby der Kammern und Verbände an den Gesetzgeber herangetragen werden: In diesem Spannungsfeld bewegt sich der jetzt vorgelegte Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat mit der zentralen Aussage »Im Mittelpunkt stehen entsprechend des wirtschaftlichen Bedarfs qualifizierte Fachkräfte.«

Verfahrensbeschleunigung (»Sichtung auf Vollständigkeit der Unterlagen in vier Wochen, Bescheid bei Vollständigkeit innerhalb weiterer drei Monate«) und Zentralisierung
sind anspruchsvolle, aber nicht neue Vorgaben, wenig findet sich im Entwurf zur Bereitstellung
von Ressourcen bei den »Anerkennungsbehörden«. Deutsche Sprachkenntnisse sollen bereits im Ausland erworben werden (»verstärkte Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache im Ausland«), das geforderte Sprachniveau der Deutschkenntnisse wird eher gering eingestuft: »Gute deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.« Teilweise wird als ausreichender Nachweis das Niveau A2 gefordert für eine Anerkennungsqualifizierung nach festgestellter Teilanerkennung.
Ein Vergleich zu den »Kernforderungen« des bpa bietet sich an.