
Fachtagung des Bundesministeriums für Gesundheit: »Zuwanderung als Patentlösung für die Fachkräftesicherung im deutschen Gesundheitswesen?«
Das Bundesgesundheitsministerium hat am 27. November 2018 in Berlin eine Fachtagung ausgerichtet. Rund 250 Teilnehmer folgten der Einladung. Insbesondere standen Fragen des Anerkennungsrechts, der Verfahrenspraxis und der Anerkennungsqualifizierung im Mittelpunkt. Die unter Federführung von saaris e.V. organisierte Tagung fand in Zusammenarbeit mit dem für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse zuständigen Fachreferat des Bundesbildungsministeriums statt.
Eröffnet wurde die Fachtagung durch die Gesundheitsministerin des Saarlandes, Monika Bachmann, und durch den Leiter der Zentralabteilung Europa und Internationales des Bundesministeriums für Gesundheit, Ingo Behnel.
Wie gelingt die Integration ausländischer Ärztinnen und Ärzte bei gleichzeitiger Versorgungssicherheit?
Eine der zentralen Fragen des Forums griff Dr. Joachim Seybold, stellvertretender Ärztlicher Direktor der Charité Universitätsmedizin Berlin, auf und führte aus, dass berufliche Integration sich an hohen fachlichen und sprachlichen Qualitätsanforderungen ausrichten müsse und sehr gut kontinuierlich gelingen könne, wenn der Anerkennungsprozess fachlich-kollegial adäquat begleitet wird.
Ein klares Plädoyer für hohe Qualitätsstandards
Tobias Nowocyzn, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer, konstatierte, dass die Erlangung der Approbation für aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte auf einer profunden Prüfung der Voraussetzungen beruhen müsse. Hier hätten die Fachsprachprüfungen der Landesärztekammern zur Qualitätssicherung beigetragen ebenso wie die durch Universitätsklinika durchgeführten Kenntnisprüfungen. Tobias Nowoczyn verwies darauf, dass in vielen anderen Ländern die Ablegung eines Examens notwendige Voraussetzung für die Erteilung einer Berufszulassung sei. In den USA beispielsweise könne keine ärztliche Tätigkeit ausgeübt werden, ohne dass zuvor das amerikanische Examen vollständig abgelegt worden sei. Dies setze selbstverständlich die exzellente Kenntnis der Landessprache voraus. Bei Anerkennungsverfahren gelte es immer, sich an hohen Qualitätsstandards zu orientieren. Die Verfahren über Gutachterpraxen bzw. die Prüfung nach Papiervorlage könnten immer auch fehleranfällig sein. Der Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer verwies damit zugleich auf die Forderungen sehr vieler Landesärztekammern und die Beschlussfassungen des 121. Deutschen Ärztetags zu dieser Thematik.
Anerkennungsqualifizierungen können rasch, kostengünstig und effektiv sein

Expertenforum zur erfolgreichen Qualifizierung und Integration von ausländischen Ärztinnen und Ärzten auf der Fachtagung des Bundesgesundheitsministeriums · Foto: Andrew Grauman / nplusevent
Barbara Rosenthal, mibeg-Institut Medizin, zeigte auf, dass sich Anerkennungsqualifizierungen an hohen Qualitätsstandards ausrichten müssten. Ihr Institut habe Gesundheitsfachkräfte aus 80 Ländern beraten und auf ihre berufliche Anerkennung vorbereitet. Die aus dem Ausland kommenden medizinischen Fachkräfte entfalteten einen großen kulturellen Reichtum, aber in Hinblick auf das Ziel der Anerkennungsqualifizierungen, Gleichwertigkeit im angestrebten Berufsfeld zu erlangen, sei dies nicht der Fokus. Nationalität sei keine Kategorie der Medizin, sondern Wissenschaftlichkeit, Evidenzbasiertheit und das Wohl des Patienten. Beim ärztlichen Handeln komme es auf das bestmögliche Tun an. Von daher bedürfe es immer der hohen sprachlichen, fachsprachlichen und fachlichen Kompetenz bei der Patientenversorgung. Dass dies rasch, kostengünstig und effektiv realisiert werden kann, belegen die Programme des mibeg-Instituts. Weiterlesen →