Anerkennung: Approbationsbehörde

Landesärztekammer Hessen ermöglicht ärztliche Fachsprachprüfung

Ab dem 1. Oktober 2020 können aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte, die ihre Fachsprachprüfung ablegen müssen, dies vor der Landesärztekammer Hessen tun. Damit zieht auch das Bundesland Hessen qualitativ den anderen Bundesländern gleich, die standardisierte Verfahren der kollegialen Überprüfung des fachsprachlichen Wissens längst etabliert haben.

Bereits 2012 hatten erste Ärztekammern damit begonnen, Prüfungen zum fachsprachlichen Standard zu entwickeln, da in der klinischen Praxis zahlreiche Probleme bei der Verständigung sowohl in der Arbeit mit den Patienten als auch im kollegialen Miteinander auftraten. Der Nachweis reiner Sprachzertifikate wurde als unzureichend kritisiert, da die Zertifikate häufig den Ansprüchen nicht genügten.

Anders als beispielsweise in den Niederlanden gibt es in den einzelnen deutschen Bundesländern keine zentralen Institute, die ausschließlich mit Prüfungen befasst sind und nicht ein Geschäftsmodell verfolgen, bei dem sie von Kursen und Prüfungen gleichermaßen zu profitieren versuchen.

Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hat 2014 schließlich verbindlich festgelegt, dass im Bereich der ärztlichen Patientenversorgung höhere sprachliche Standards eingeführt werden müssen und die aus dem Ausland kommenden Ärztinnen und Ärzte sich einer solchen Prüfung zu unterziehen haben.

Auch hier machten sich zunächst einzelne Anbieter von Sprachkursen Hoffnung, ein flottes Geschäftsmodell zu etablieren, in dem sie Kurse anboten, Lehrbücher verkauften und die Prüfung abnahmen, natürlich alles mit entsprechenden Gebühren belegt. An der Objektivität der Bewertung der Prüfungsleistungen kamen entsprechend schnell Zweifel auf, sodass quasi flächendeckend die Ärztekammern durch die zuständigen Approbationsbehörden beauftragt wurden, für qualitativ hochwertige Prüfverfahren zu sorgen.

Das mibeg-Institut Medizin hat früh hierzu informiert und eine bundesweite Übersicht erstellt, die jetzt entsprechend in aktualisierter Form vorgelegt wird.

Dass das Bundesland Hessen mit der Beauftragung der Landesärztekammer eine Möglichkeit einrichtet, ärztliche Fachsprachprüfungen durchzuführen, wird zugleich dazu beitragen, unnötigen Approbationstourismus zu vermeiden. Approbationstourismus entsteht immer dann, wenn bestimmte Prüfungsanforderungen gescheut und Prüfer gesucht werden, bei denen es vermeintlich leichter geht, wenngleich auch dies häufig mit sehr hohen Kursgebühren einhergeht.

Jüngstes Beispiel dafür ist in einem anderen Bundesland das Angebot für einen Simulationskurs Fachsprachenprüfung, der 1500 € Kursgebühren für 42 Unterrichtseinheiten fordert. Schaut man sich den Kursplan genauer an, so sind von diesen fünf Unterrichtstagen nur zwei Unterrichtstage mit Präsenz belegt, ein Tag wird Onlinelearning angeboten, zwei Tage dienen dem »Selbststudium«. Der Kurs ist nicht zertifiziert. Der Kurs wird durch eine Firma angeboten, die zugleich mit der zuständigen Approbationsbehörde als Kooperationspartner einen Vertrag als Beratungsstelle für die Anerkennung geschlossen hat, mit dem sie aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte in diesem Bundesland betreut.

 

Erteilung und Entzug von Berufserlaubnissen und Approbationen: Veranstaltung der Bundesvereinigung Öffentliches Recht

Zu den Fragen der Erteilung und des Entzugs von Berufserlaubnissen und Approbationen unter besonderer Berücksichtigung der Problematik der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse bei den Gesundheitsberufen veranstaltet die Bundesvereinigung Öffentliches Recht ein Seminar am 5. November 2018 in Berlin. Es referieren Mechthild Schildwächter, Richterin am Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen, und Constanze Lernhart, juristische Dezernentin in der Zuständigkeit der Berufsanerkennung akademischer Heilberufe bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Weitere Informationen hier.

Bundesärztekammer und Landesärztekammern fordern höhere Qualitätsstandards bei der Zulassung ausländischer Ärztinnen und Ärzte

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg forderte es am prägnantesten: Sie beauftragte ihren Vorstand, sich dafür einzusetzen, dass die ärztliche Selbstverwaltung in Baden-Württemberg nach dem Vorbild der Fachsprachenprüfung auch die Kenntnisprüfung für ausländische Ärztinnen und Ärzte übernimmt. Es könne nicht sein, so die Landesärztekammer, dass für die Kenntnisprüfung der ausländischen Ärztinnen und Ärzte zum Teil »privatwirtschaftliche organisierte« Dienstleister tätig wären, da »nicht gewährleistet sei, dass Vorbereitungskurse und Prüfungsorganisation getrennt« seien.

Dr. med. Martina Wenker, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen

Dr. med. Martina Wenker, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen; © ÄKN

Diese Forderung nach mehr Qualität wird auch von der niedersächsischen Landesärztekammer erhoben. Die Präsidentin der Ärztekammer, Dr. Martina Wenker, fordert strengere Regeln für Ärzte aus dem Ausland. Wer künftig als Arzt in Deutschland arbeiten möchte, müsse das deutsche Staatsexamen bestehen, sagte Wenker im Gespräch mit NDR 1 Niedersachsen. Die Ärztekammerpräsidentin begründet ihre Initiative mit Verweis auf das Wohl der Patienten. Diese müssten sicher sein können, dass ihr Arzt ordentlich ausgebildet ist und auch vernünftig Deutsch spricht. Dr. Martina Wenker fordert, dass künftig aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte im deutschen Staatsexamen beweisen, dass sie Patienten nach den hiesigen Standards behandeln können. Nur wer die strenge Prüfung besteht, die auch für deutsche Ärzte gilt, dürfte demnach hier arbeiten.

Ebenso erklärte die Präsidentin der Landesärztekammer Thüringen, Dr. Ellen Lundershausen, dass das Absolvieren des deutschen Staatsexamens nicht nur für deutsche Staatsbürger, sondern auch für Migranten aus Drittstaaten bzw. Nicht-EU-Ländern verpflichtend sein sollte. Momentan wird bei jedem Bewerber geprüft, ob die jeweilige Ausbildung mit dem deutschen Staatsexamen vergleichbar ist. »Das reicht aus unserer Sicht nicht«, sagt die Präsidentin der Landesärztekammer, Dr. Ellen Lundershausen. »Das Niveau der Ausbildung ist zu unterschiedlich. Deshalb sollte das bisherige Verfahren einheitlich vom Staatsexamen abgelöst werden, um die hohe Qualität des Abschlusses und damit der Versorgung sowie die Patientensicherheit zu gewährleisten. Eine vergleichbare Regelung gibt es z.B. in den USA,« so Lundershausen in einer Presseinformation der Ärztekammer.

Eine entsprechende Aufforderung an die zuständigen Ministerien verlautbarte auch die Landesärztekammer Brandenburg: Der Präsident Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz und der Vizepräsident Dr. med. Hanjo Pohle fordern eine bundesweit einheitliche Regelung bei der Zulassung ausländischer Kollegen und appellieren daher, so die Ärztekammer Brandenburg, an die Politik, die Zulassungsbedingung des zweiten und dritten Staatsexamens  für aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte deutschlandweit durchzusetzen.

Zuvor hatte bereits die Ärztekammer Westfalen-Lippe eine entsprechende Prüfungszuständigkeit gefordert. Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Theodor Windhorst, betonte: »Es kann nicht sein, dass wir als Kammer erst reagieren dürfen, wenn die Kollegen auffällig werden und bei ihrer Arbeit Fehler machen.« Es reiche nicht aus, so der Kammerpräsident, dass lediglich Dokumente und Fachsprachenkenntnisse geprüft werden, bevor die Ärzte behandeln dürfen.

Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer

Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer; © picture alliance / Tobias Hase für Deutsches Ärzteblatt
BÄK, Bundesärztekammer

An die Spitze der zahlreichen Forderungen der Landesärztekammern setzte sich aktuell die Bundesärztekammer. Sie mahnt die schnelle Verschärfung der Zulassung ausländischer Ärztinnen und Ärzte an.  Der Präsident der Bundesärztekammer, zugleich Präsident der Ärztekammer Hamburg, Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, forderte, dass ausländische Ärztinnen und Ärzte, die aus Nicht-EU-Ländern kommen, eine Prüfung auf dem Niveau des zweiten und dritten Staatsexamens ablegen müssen, um in Deutschland die Approbation zu erhalten. Prof. Montgomery nannte es im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt »überhaupt nicht mehr tragbar«, dass Berufszulassungen oder Approbationen nach alleiniger Prüfung der Papierform und Sprachprüfungen erteilt werden. »Wir müssen zum Beispiel ausschließen, dass Menschen als Arzt tätig werden, die sich in ihren Heimatländern Zertifikate gekauft haben, ohne jemals die Universität besucht zu haben«, sagte er.

Der BÄK-Präsident kündigte an, umgehend Gespräche mit der Gesundheitsministerkonferenz zu führen. Gut wäre es nach seiner Ansicht, wenn die Anpassungen bereits in der nächsten Staatsexamensrunde gelten würden. Prüfen sollten nach Ansicht des Präsidenten der Bundesärztekammer die Landesprüfungsämter, die dafür regelhaft Universitäten beauftragen.

Mit diesen Statements fordert die ärztliche Selbstverwaltung bundesweit höhere Standards bei der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten. Solche einheitlichen Qualitätsstandards wurden bereits durch die Ärzteschaft bei der Fachsprachenprüfung geschaffen.

Nahezu bundesweit führen die Landesärztekammern ärztliche Fachsprachenprüfungen durch und haben damit ein einheitliches und transparentes Verfahren geschaffen. Sie haben dadurch vielfach kritisierte Prüfungen und Tests abgelöst, die einem privatwirtschaftlichen Interesse folgten und bei denen die Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung, das Lehrbuch zur Thematik und die Prüfungsdurchführung in einer Hand lagen.

Approbation erhalten, Arbeitsplatz gefunden: Erfolgreich mit IQuaMed qualifiziert

Approbation als Apothekerin erhaltenHeute erreichte uns noch die Kopie der Approbationsurkunde einer aus Spanien kommenden Apothekerin, die sich erfolgreich mit dem Projekt IQuaMed / IQ NRW des mibeg-Instituts Medizin auf ihre berufliche Anerkennung vorbereitet hat und die nun in einer Apotheke in Westfalen mitarbeitet. Wir finden, dies ist eine ganz hervorragende Nachricht zum Ende eines langen Projektjahrs, in dem wir uns mit vielen anderen zusammen gern engagiert haben für die berufliche Anerkennung von aus dem Ausland kommenden Fachkräften. Wir gratulieren unserer Teilnehmerin von ganzem Herzen und wünschen ihr für ihre persönliche und berufliche Zukunft alles Gute.

Zugleich dürfen wir allen unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern, unseren Referentinnen und Referenten, den Mitgliedern unseres Wissenschaftlichen Beirats und allen unseren Kooperationspartnern, insbesondere den Mitarbeiter/innen in den Arbeitsagenturen und Jobcentern in NRW und den Kolleg/innen in den Anerkennungsberatungsstellen, sehr herzlich unsere besten Wünsche übermitteln für ein frohes Weihnachtsfest und für einen guten Start in das neue Jahr.

Ärztekammern: Wo ist eine Fachsprachprüfung erforderlich?

Es ist sehr wichtig, sich in seinem Bundesland bei der Approbationsbehörde zu erkundigen, welche Zertifikate anerkannt werden. Hilfreich ist es immer, sich über die Website der zuständigen Approbationsbehörde zu informieren. In fast allen Bundesländern ist nur eine durch die Landesärztekammer organisierte und durchgeführte Fachsprachprüfung anerkannt.

Dieser Link führt Sie zur aktuellen Übersicht 2020.

  • Baden-Württemberg
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Baden-Württemberg erforderlich
  • Bayern
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Bayern erforderlich
  • Berlin
    Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Berlin erforderlich
  • Brandenburg
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Brandenburg erforderlich
  • Bremen
    Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Bremen erforderlich
  • Hamburg
    Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Hamburg erforderlich
  • Hessen
    Fachsprachprüfung einer Landesärztekammer oder anerkanntes Sprachzertifikat, mindestens Niveau B2 / C1
  • Mecklenburg-Vorpommern
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern erforderlich
  • Niedersachsen
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Niedersachsen erforderlich
  • Nordrhein-Westfalen
    Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Nordrhein bzw. durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe erforderlich
  • Rheinland-Pfalz
    Fachsprachprüfung durch die Bezirksärztekammer Rheinhessen erforderlich
  • Saarland
    Fachsprachprüfung einer Landesärztekammer oder anerkanntes Sprachzertifikat, mindestens Niveau B2 / C1
  • Sachsen
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Sachsen erforderlich
  • Sachsen-Anhalt
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Sachsen-Anhalt erforderlich
  • Schleswig-Holstein
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Schleswig-Holstein erforderlich, in Verbund abgenommen mit der Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
  • Thüringen
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Thüringen erforderlich

In allen Bundesländern muss ein allgemeinsprachliches Prüfungszertifikat B2 (GER) eines anerkannten Sprachinstitutes vor der medizinischen Fachsprachprüfung vorgelegt werden. 2012 wurde die erste Fachsprachenprüfung durch die Ärztekammer Rheinland-Pfalz entwickelt und durchgeführt, jetzt haben die Ärztekammern ein bundesweites Angebot etabliert.