Anerkennung: Bundesgesundheitsministerium

Andreas Westerfellhaus: »Wir brauchen sich sinnvoll ergänzende Personalkonzepte in der Pflege, die sich nicht kannibalisieren«

Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, hat ein eindeutiges Plädoyer zur Begrenzung der Leiharbeit in der Pflege abgegeben. Bezogen auf die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, den Einsatz von Leiharbeit in der Pflege einzudämmen, führte Westerfellhaus aus: »Ich begrüße und unterstütze dieses Vorhaben. Der Einsatz von Leiharbeitnehmern sollte ursprünglich zur kurzfristigen Überbrückung von Arbeitsspitzen erfolgen. Davon sind wir aber schon weit entfernt. Wir brauchen wieder sich sinnvoll ergänzende Personalkonzepte, die sich nicht kannibalisieren und Unfrieden stiften.«

Ohne den gravierenden Fachkräftemangel würde das Geschäftsmodell der Leiharbeitsfirmen nicht funktionieren, führte Westerfellhaus aus und verdeutlichte, dass die jetzigen Modelle den Fachkräftemangel noch verschärfen. Ausdrücklich bezog Westerfellhaus in seinem Statement zur Begrenzung der Leiharbeit in der Pflege auch die Langzeitpflege- und die Rehaeinrichtungen mit ein: »Das Problem beschränkt sich ja nicht nur auf Krankenhäuser.« Weiterlesen

Bugschuss aus dem Bundesgesundheitsministerium: Keine Geschäftemacherei mit der Leiharbeit in der Pflege

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn; Bildquelle: BMG

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn; Bildquelle: BMG

Einen tatkräftigen Bundesgesundheitsminister wie Jens Spahn haben einige, die auf schnelle Geschäfte im Gesundheitswesen hoffen, noch nicht auf dem Radar.

Eine Gesetzesformulierung sollte es hergeben, dass die höheren Kosten, die durch Leiharbeitskräfte entstehen, durch die Krankenkassen refinanziert werden. An- und Abwerbung gingen schon Hand in Hand, und die Preise stiegen. Personalvermittlungsagenturen wurden gegründet, teilweise angesiedelt an Kliniken, über Matching-Plattformen sollten sich Kliniken und Bewerber treffen. Die pfiffige Idee hinter dem Geschäftsmodell: Egal wie hoch die Vermittlungsgebühren sind, die Krankenkassen zahlen alles. Selbst der Steuerzahler wurde in Nordrhein-Westfalen bereits um Unterstützung bemüht.

Schon waren die zentralen Fragen nicht mehr von Belang: Wie muss ein attraktiver Arbeitsplatz im Krankenhaus gestaltet sein, damit hochqualifizierte Fachkräfte gut arbeiten können (und gerne bleiben)? Wie sieht eine gute Unternehmenskommunikation und Unternehmenskultur aus?

Und vor allem: Warum sich jetzt noch den Mühen der Integration ausländischer Pflegefachkräfte unterziehen, wo man doch im gut finanzierten An- und Abwerbeverfahren noch eine Extraschnitte machen wollte. Erste Pressemitteilungen und Tweets aus Kliniken machten die Runde, die von den Mühen der sprachlichen und fachlichen Integration ausländischer Bewerber sprachen.

Alle längst bekannten kritischen Einwände gegen ständig eingesetzte Leiharbeiter wurden – mal wieder –  ignoriert. Dabei hatte der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) noch am 18. September ein kritisches Impulspapier zur Arbeitnehmerüberlassung in der Pflege veröffentlicht. Der DBfK forderte in diesem Papier bereits: »An der Verpflichtung für Arbeitgeber und Führungskräfte, in ihren Unternehmen aus Sicht der Pflegefachpersonen nachhaltig gute Arbeitsbedingungen zu schaffen, (führt) kein Weg vorbei. Das wurde seit vielen Jahren sträflich versäumt, die Folgen zeigen sich jetzt.«

Der schnell agierende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn schiebt dem Geschäft mit der Leiharbeit umgehend einen Riegel vor. Über die Tariflöhne hinausgehende Zusatzkosten und Vermittlungsprovisionen bei Leihpersonal sollen nicht im künftigen »Pflegebudget« berücksichtigt werden, das die Kassen zahlen, so KMA online laut dpa. »Leiharbeit in der Pflege soll die Ausnahme sein und nicht die Regel werden«, sagte Spahn, Pflegekräfte in Krankenhäusern bräuchten Kollegen, auf die sie sich verlassen könnten und die sie auch bei Wochenend- und Nachtdiensten entlasteten. »Deswegen schaffen wir Anreize, Pflegekräfte fest anzustellen, statt auf Leiharbeit auszuweichen.«

PTA-Reformgesetz durch das Bundeskabinett beschlossen

Das Bundesgesundheitsministerium plant, durch neue Gesetzesvorhaben die Ausbildung der Gesundheitsberufe praxisnah zu aktualisieren und zu modernisieren. Nun hat das BMG dem Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterbildung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistent/innen vorgelegt. Der Entwurf wurde durch das Kabinett beschlossen, das Gesetz soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Bundesgesundheitsminister Spahn betont: »PTA übernehmen in den Apotheken wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben bei der Beratung und der Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Diese Kompetenzen stärken wir mit einem modernen Berufsgesetz. Wir brauchen gut ausgebildete Fachkräfte in unserem Gesundheitswesen. Deshalb sind zeitgemäße und attraktive Ausbildungsregelungen so wichtig.«

OTA und ATA: Neue einheitliche Ausbildungsregeln für medizinische Assistenzberufe

Für die Ausbildung der Anästhesietechnischen Assistent/innen (ATA) und der Operationstechnischen Assistent/innen (OTA) hat das Bundeskabinett einen neuen Gesetzentwurf beschlossen. Der Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium schafft zum ersten Mal bundesweit einheitliche Regelungen für diese beiden Berufe. Die Regeln sollen zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Damit wird die seit langem bestehende unklare und uneinheitliche Ausbildungsstruktur in Deutschland beendet und den Forderungen der Berufsverbände, die sich für die weitere Etablierung dieser Berufsbilder eingesetzt hatten, entsprochen.

Die jeweils dreijährige Ausbildung wird als theoretischer und praktischer Unterricht in Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen vermittelt und mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen.

Die abschließende staatliche Prüfung kann dann selbstverständlich Grundlage sein für Gleichwertigkeitsprüfungen. Bei vergleichbaren Ausbildungsinhalten und unter Einbeziehung einer eventuell vorhandenen berufspraktischen Erfahrung können entsprechende Anerkennungsverfahren ausländischer Fachkräfte sich nun auf den staatlichen Abschluss mit entsprechendem Curriculum beziehen.

»Mit diesem Gesetz gehen wir jetzt an, was Berufsverbände und Bundesländer seit längerem fordern: Wir schaffen bundesweit einheitliche Regelungen für die Ausbildung in der Anästhesie- und Operationstechnischen Assistenz. Damit stärken wir auch die Patientensicherheit«, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Bezirksregierung Münster in NRW ab 2020 erneut allein zuständig für die Anerkennung der Gesundheitsberufe

Nach dem Beschluss des Landeskabinetts NRW ist es jetzt auch offiziell: Die Anerkennung  ausländischer Abschlüsse in Gesundheitsberufen soll ab 2020 zentral durch die Bezirksregierung Münster erfolgen. Antragsteller wenden sich künftig direkt an die entsprechende Abteilung bei der Bezirksregierung Münster. Nicht nur Gesundheitsfachkräfte wie Gesundheits- und Krankenpfleger, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten bekommen dann dort auf Antrag ihren entsprechenden Bescheid, sondern auch Angehörige akademischer Heilberufe, zu denen Ärzte, Zahnärzte und Apotheker gehören.

Dass die Zuständigkeit für diese Bereiche nach Westfalen geht, gehört sicher zu den Lieblingsprojekten des nordrhein-westfälischen Arbeits- und Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann, der sich die Beschleunigung von Anerkennungsverfahren ganz oben auf die politische Agenda gesetzt hat. Was der Öffentlichkeit jetzt allerdings als Ende der »Zersplitterung« vorgestellt wird, ist nichts anderes als die Verlagerung von Düsseldorf nach Münster. Alle Gesundheitsfachberufe waren in den letzten Jahren zentral bei der Bezirksregierung Düsseldorf in der Verwaltungszuständigkeit, und dort ist auch das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie angesiedelt.

Dezentral organisiert, also verteilt über fünf Bezirksregierungen in NRW, war lediglich die Zuständigkeit für die akademischen Heilberufe. Da das ständige politische Auf und Ab zwischen Zentralisierung und Dezentralisierung, das natürlich auch mit entsprechenden Kosten verbunden ist, bürgernah präsentiert werden muss, wird das Ganze mit dem Anspruch der Beschleunigung der Verfahren begründet. Zudem soll Münster nicht das neue Reiseziel für Antragsteller werden, da die Anträge zukünftig vor allem digital bearbeitet werden sollen.

Die Beauftragung der Bezirksregierung Münster, die die Verfahren bereits vor einigen Jahren zentral für NRW verantwortete, setzt voraus, dass auch entsprechende Ressourcen bereitgestellt werden, sowohl im Personalbereich als auch im Bereich der Sachausstattung, insbesondere im Bereich der EDV. Hierzu wurde allerdings bislang nichts verlautbart.

Bei einer Fachtagung des Bundesgesundheitsministeriums Ende 2018 hat das mibeg-Institut Medizin bereits in Bezug auf die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG deutlich gemacht, dass die wünschenswerten schnelleren und transparenteren Anerkennungsverfahren nicht nur politisch gefordert werden sollten, sondern dass die mit der Abwicklung beauftragten zuständigen Stellen auch mit den entsprechenden Mitteln ausgestattet werden müssen. Weiterlesen