Anerkennung: Bundesgesundheitsministerium

»Ausländische Gesundheitsfachkräfte willkommen«: Zeitschrift für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin ASU

»Ausländische Gesundheitsfachkräfte willkommen« ASU 9 / 2018Gesundheitsberufe sind reglementiert. Aus dem Ausland kommende Gesundheitsfachkräfte benötigen daher zur Berufsausübung eine besondere Erlaubnis. Insbesondere für Geflüchtete ist es hilfreich, diese rasch zu erlangen. Über das Projekt IQuaMed hat das mibeg-Institut Medizin Wege nicht nur für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Pflegepersonal, sondern auch u. a. für Physiotherapeuten, Hebammen, Ergotherapeuten, Medizinisch-technische radiologische Assistenten und Pharmazeutisch-technische Assistenten erschlossen. Für die Modellregion NRW zeigt dieses Projekt, dass eine rasche, qualitativ hochwertige und kostengünstige Berufsanerkennung erreicht werden kann.

Der vollständige Aufsatz von Barbara Rosenthal ist erschienen in der Zeitschrift für Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Umweltmedizin ASU 9 / 2018.

Carola Dörfler an die Spitze der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG berufen

Die erfahrene Juristin Carola Dörfler übernimmt ab dem 1. Dezember 2018 die Leitung der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG. Sie wechselt hierzu von der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung nach Bonn.

Die Gutachtenstelle ist auf der Grundlage der Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) und der Kultusministerkonferenz (KMK) eingerichtet worden. Ihr kommt im Bereich der Anerkennungsverfahren für aus dem Ausland kommende Gesundheitsfachkräfte und Angehörige akademischer Heilberufe eine herausragende Stellung zu, da bei Anerkennungsverfahren ausländischer Abschlüsse hohe Qualitätsstandards erreicht werden müssen. Die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe wurde bei der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) im September 2016 eingerichtet.

Carola Dörfler leitete bereits im Auftrag der Gesundheits- bzw. Kultusministerkonferenz zusammen mit Andreas Dieckmann die Arbeitsgruppe, die die Gutachtenstelle konzipierte und ihre Arbeitsaufnahme forcierte. In der Gutachtenstelle arbeiten Experten der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen, sowie Experten, die einem Gesundheitsberuf angehören, zusammen und bewerten die Qualifikationen von Antragstellenden. Dabei kommt sowohl gesundheitswissenschaftliche als auch interkulturelle sowie fremdsprachliche Kompetenz zum Einsatz, unterstützt durch die genaue Kenntnis der Bildungssysteme der Herkunftsstaaten. Die gesammelten „Informationen zu ausländischen Bildungssystemen und zur Bewertung der dort vorhandenen Qualifikationen werden über eine Datenbank bundesweit den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt, um Parallelfälle zügig und auf einheitlicher Datenbasis entscheiden zu können“, hieß es in einer entsprechenden Verlautbarung der Kultusministerkonferenz in 2016.

„Ich möchte meine Kenntnisse im Anerkennungsrecht dazu einsetzen, die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe, die Behörden und damit auch die Antragstellenden zu unterstützen. Die GfG soll zu bundeseinheitlichen, transparenten und effektiven Anerkennungsverfahren beitragen, hierfür zu arbeiten ist eine schöne Aufgabe“, so Carola Dörfler.

Die Gutachtenstelle war zunächst im Pilotzeitraum auf eine Kapazität von 3000 Aufträgen taxiert worden, aber frühzeitig wurde ein wesentlich größerer Bedarf aus allen Bundesländern angemeldet. Sowohl der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, als auch der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, fordern die einheitliche, fachkompetente und rasche Prüfung von Dokumenten, die zur beruflichen Anerkennung vorgelegt werden. Der 121. Deutsche Ärztetag folgte dem Antrag des Marburger Bund Bundesverbandes unter Vorsitz von Rudolf Henke, die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG auszubauen und mit der Annahme und Bescheidung aller Anträge auf Gleichwertigkeitsprüfung im Rahmen von Anerkennungsverfahren zu beauftragen.

Wir gratulieren Carola Dörfler zur neuen Position und wünschen herzlich alles Gute.

Wie viele Ärzte braucht das Land? – Daten zur ärztlichen Bedarfsplanung

Der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA hat ein »Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung« in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse nunmehr vorliegen und auf der Herbsttagung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV in Berlin vorgestellt wurden.

Das Gutachten referiert auf der Grundlage von neuberechneten Verhältniszahlen den Bedarf von zusätzlichen Arztstellen, wenn ein Versorgungsgrad der Patienten von 100 % gegeben sein soll. Dabei wurden Alter und Geschlecht der Patienten, klassifizierte Krankheitsgruppen und Multimorbidität einbezogen. Grundlage der Daten waren die Individualdaten aus dem ambulanten Abrechnungsgeschehen.

Für Experten wenig überraschend besagt das Gutachten, dass deutschlandweit, wenn ein Versorgungsgrad von 100 % erhalten bleiben soll, 1.400 zusätzliche Hausärzte für die Patientenversorgung gebraucht würden. Berechnet man einen sogenannten Mitversorgereffekt ein, sind es rund 4.100 zusätzliche Hausärzte, die im gesamten Bundesgebiet gebraucht würden. Mit einem Mitversorgereffekt ist gemeint, dass geprüft wird, welche Ärzte ein Patient in einer bestimmten zeitlichen Frist erreichen kann. Die Gutachter gehen im vorliegenden Fall davon aus, dass 99 % der Patienten ihren Hausarzt innerhalb von 15 Minuten erreichen müssten.

Die KBV weist selbstverständlich darauf hin, dass Änderungen an der Bedarfsplanung mit Vorsicht vorzunehmen sind. Die KBV betont zugleich, dass die ambulante Versorgung in Deutschland gut bis sehr gut ist, so Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung laut dem Deutschen Ärzteblatt.

In Bezug auf ärztliche Bedarfszahlen wird gern die große Trommel geschlagen, und oft stehen nur politische Interessen oder Wirtschaftsinteressen dahinter. Deshalb ist eine Bedarfsplanung, basierend auf aktuellen Verhältniszahlen, ein wertvoller Beitrag zur Diskussion.

Programm IQuaMed: Neue Termine 2019

Für Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und Zahnärzte sind bereits die neuen Starttermine 2019 für Qualifizierungen zur Vorbereitung auf die Approbation auf der Website des mibeg-Instituts Medizin zu finden. Die Anerkennungssuchenden können sich mit den Seminaren gezielt auf die Fachsprachprüfung oder die Kenntnisprüfung in allen Bundesländern vorbereiten und bekommen zahlreiche Informationen, um sich beruflich im deutschen Gesundheitswesen zu integrieren.

Alle Seminare können öffentlich über Bildungsgutscheine der Jobcenter und Arbeitsagenturen gefördert werden.

Alle Interessenten, die ihre berufliche Anerkennung in Deutschland erlangen möchten, um im Gesundheitswesen zu arbeiten, laden wir herzlich zu einem unserer kostenlosen Seminare »Wege zur Anerkennung« oder zur wöchentlichen Informationsveranstaltung in das mibeg-Institut Medizin ein.

Wir freuen uns auf Ihre E-Mail. Gerne können Sie uns bereits vorab Ihre Unterlagen zusenden, damit wir Sie entsprechend beraten können.

Hebammenausbildung in Deutschland wird akademisiert: Chance für ausländische Bewerberinnen und Bewerber

Gute Nachrichten auch für viele Hebammen, die aus dem Ausland kommen und ihre berufliche Anerkennung suchen: Der Bundesgesundheitsminister setzt eine EU-Richtlinie um, die spätestens 2020 erfüllt sein muss. Der Ausbildungsstandard von Hebammen wird gehoben, und im Rahmen eines dualen Studiums können theoretische und praktische Studieninhalte miteinander verknüpft werden.

Bislang zeichnete sich die Ausbildung in Deutschland durch einen besonders geringen Umfang an Theoriestunden in der Ausbildung aus. Aus dem Ausland kommende Bewerberinnen hatten da oft deutliche Vorsprünge durch eine akademische Vorbildung. Allerdings fehlte im Vergleich zur deutschen Ausbildung oft der Nachweis der erforderlichen praktischen Kompetenz. Die Folge: Eine Gleichwertigkeit konnte nicht konstatiert werden, viele Stunden praktischer Assistenz mussten nachgeholt werden. Da der Hebammenberuf in Deutschland überwiegend freiberuflich und in Teilzeit ausgeübt wird, war es nahezu unmöglich, eine zugelassene Praxisanleiterin zu finden, die bereit war, eine ausländische Kollegin (oder einen Kollegen) zur Anerkennung zu begleiten. Weiterlesen