Anerkennung: Deutschland

Übersicht der ärztlichen Fachsprachprüfungen in den Bundesländern

Ärztinnen und Ärzte, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen und hier ihren Beruf ausüben möchten, müssen eine ärztliche Fachsprachprüfung bestehen. Wenn sie den Antrag auf Approbation bei ihrer zuständigen Behörde gestellt haben und die Voraussetzungen erfüllen, meldet die Behörde die Ärztinnen und Ärzte zur Fachsprachprüfung bei der zuständigen Landesärztekammer an.

Folgende Ärztekammern bieten eine Fachsprachprüfung an:

  • Baden-Württemberg
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Baden-Württemberg
  • Bayern
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Bayern
  • Berlin
    Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Berlin
  • Brandenburg
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Brandenburg
  • Bremen
    Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Bremen
  • Hamburg
    Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Hamburg
  • Hessen
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
    Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Nordrhein bzw. durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe
  • Rheinland-Pfalz
    Fachsprachprüfung durch die Bezirksärztekammer Rheinhessen
  • Saarland
    Fachsprachprüfung einer Landesärztekammer oder Sprachzertifikat
  • Sachsen
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Schleswig-Holstein, in Verbund abgenommen mit der Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
  • Thüringen
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Thüringen

Lediglich die Ärztekammer Saarland verfügt über kein eigenes Prüfverfahren, aber dieses Bundesland akzeptiert ein Fachsprachzertifikat, das vor einer anderen Ärztekammer erfolgreich erworben wurde.

In allen Bundesländern sollten Prüfungsteilnehmer vor der medizinischen Fachsprachprüfung über ein allgemeinsprachliches Prüfungszertifikat mindestens auf dem Level B2 (GER) eines anerkannten Sprachinstituts verfügen.

 

Aktion »Wir unterstützen gern«: Hilfsangebote während der Corona-Pandemie

mibeg-Institut MedizinUnsere Krankenhäuser und das öffentliche Gesundheitswesen stehen aktuell vor großen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie. Das mibeg-Institut Medizin möchte gern ehrenamtlich einen Beitrag dazu leisten, zum einen Helfer zu finden und zum anderen Institutionen anzufragen, die Unterstützer suchen.

Da das mibeg-Institut über ein sehr großes Kontaktnetz von Experten im Gesundheitswesen verfügt, möchten wir mit der Aktion »Wir unterstützen gern« mehrere tausend Unterstützungsangebote anfragen, um sie zielgerichtet in den einzelnen Regionen zusammenzubringen.

Das kann zum einen die Ärztin sein, die während der Familienphase zurzeit als Dozentin arbeitet, das kann der Krankenpfleger sein, der sich im klinischen Datenmanagement ausbildet oder im Medizincontrolling arbeitet, aber möglicherweise auch Kapazitäten frei hat, Wochenenddienste in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen abzuleisten. Wir haben zwei Portale entwickelt, zum einen für die Unterstützer, zum anderen für die Organisationen, die zusätzliche Unterstützung gut gebrauchen können. Wir bringen beide zusammen, die Institutionen entscheiden dann selbst, ob und in welcher Form sie dieses Angebot nutzen möchten. Sollten Sie keine Mail durch uns erhalten haben, aber Interesse haben mitzumachen, können Sie sich gern jederzeit an uns wenden.

Wir sagen schon jetzt all unseren Absolventen, Dozenten und Kooperationspartnern herzlichen Dank! Die Aktion startet am 25. März 2020.

Noch keine Einigung im Zulassungsstreit über die Anerkennung des Medizinstudiums in Polen

Auf Initiative der Klinikgruppe Asklepios sind Ärztinnen und Ärzte in Stettin ausgebildet worden, die an der Pommerschen Medizinischen Universität studieren. Die 20 angehenden Ärztinnen und Ärzte haben ein fünfjähriges Studium in Polen sowie ein einjähriges praktisches Jahr in Polen zu absolvieren. Gemäß der gegenseitigen Anerkennung in Bezug auf die Medizinerausbildung in europäischen Unionsstaaten RL 2005/36/EG müsste eine Anerkennung erfolgen und eine anschließende Approbation auch in Deutschland problemlos zu erlangen sein.

Allerdings hatte Polen im April 2019 der Europäischen Union mitgeteilt, dass zur Erlangung einer vollständigen medizinischen Ausbildung in Polen künftig ein 13-monatiges Praktikum und eine Prüfung in polnischem Recht erforderlich sei.

Die brandenburgische Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher verhandelt entsprechend und bemüht sich um eine Lösung, dabei intensiv unterstützt durch den Ministerpräsident Dietmar Woidke und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Derzeit zeichnet sich noch keine Lösung ab, wie der Tagesspiegel am 13. Februar 2020 berichtet.

Die pragmatische Lösung aus Brandenburg, man könne das Praktikum in Deutschland absolvieren und anschließend in Polen anerkennen lassen, wurde vom Ärztlichen Direktor des Asklepios-Klinikums Uckermark, Rüdiger Heicappell, zurückgewiesen, da es in Deutschland kein Berufsbild eines ärztlichen Praktikanten gäbe und mithin auch keinen Tarifvertrag. »Wer soll das denn bezahlen?« lautete laut Tagesspiegel die Frage des Ärztlichen Direktors.

Sind 300 Studierende aus Deutschland betroffen? Die Märkische Oderzeitung schreibt dazu: »›Die Brandenburger Verwaltung hat ein Signal gesetzt, dass für unsere Universität höchst unangenehme Folgen hat.‹ Der Dekan der Stettiner Uni, Professor Leszek Domanski, bemüht sich auf Nachfrage unserer Zeitung diplomatisch zu bleiben. Man könnte auch sagen: Es wurden schlafende Hunde geweckt. Denn in dem englischsprachigen Studiengang an der Stettiner Uni, den Professor Domanski leitet, werden seit 22 Jahren junge Mediziner aus zahlreichen Ländern ausgebildet. ›Außer den inzwischen 100 Deutschen aus dem Asklepios-Programm haben wir weitere 200 deutsche Studierende. Sie alle fühlen sich mittlerweile betroffen‹, erklärt Domanski.«

Update 4. April 2020: NRW hat eine neue Regelung getroffen, andere Bundesländer sind ebenfalls dabei, hier Regelungen zur Erteilung einer Berufserlaubnis zu fassen, nähere Informationen dazu hier.

Bundeskanzlerin zeichnet ein mit Bundesmitteln gefördertes Projekt aus

Bundeskanzlerin Angela Merkel; © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

Bundeskanzlerin Angela Merkel; © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

Ein mit Bundesmitteln gefördertes Projekt eines Bundeslandes wurde aktuell durch die Bundeskanzlerin ausgezeichnet. Die verdiente Belobigung ging an den Präsidenten einer berufsständischen Kammer auf Bundesebene, die ein Projekt umsetzt, das ein Bundesgesetz begleitet. Ausgesucht wurde der Preisträger durch den vormaligen Chef einer Bundesbehörde und eines Bundesamtes, auf Vorschlag von Organisationen auf Bundesebene.

Die Kammer hat im Rahmen eines dreijährigen Qualifizierungsprojekts 57 zukünftige Kammermitglieder, die, aus dem Ausland kommend, ihre berufliche Anerkennung hier suchen, auf Prüfungen vorbereitet, die die Kammern in vielen Bundesländern selbst abnehmen. Damit wird dringend gesuchtes Personal für das Bundesland gewonnen und zugleich eine Projektförderung der Kammer ermöglicht.

Mit dabei im Projekt ist noch eine private Consultingfirma, die, ebenfalls durch Bundesmittel gefördert, in diesem Bundesland per Vertrag beauftragt ist, alle Anerkennungssuchenden in diesem Bereich zu beraten und die so Beratenen auf das eigene Projekt, ebenfalls mit Bundesmitteln unterstützt, hinweisen kann.

Dieses Integrationsprojekt wird nun ausgezeichnet, eines von knapp vierhundert vergleichbaren Beratungs- und Qualifizierungsprojekten, die der Bund über ein bundesweites Netzwerk auf den Weg brachte. Eine dpa-Meldung sorgte für bundesweites Marketing, in Bayern verpasste es leider eine Zeitung, die Sperrfrist der Meldung einzuhalten, und so brachte ein bundesweit agierender Newsticker der besagten Berufsbranche unter dem Titel »Verwirrung um Auszeichnung« die Rede der Bundeskanzlerin kurzfristig in Gefahr, die ja noch Spannung über den Preisträger vermitteln wollte, während die News schon über den Ticker lief.

Dabei hat das Bundesland eigentlich Profis für das bundesweite Marketing anzubieten: Eine Meldung der besagten Consultingfirma brachte es bereits zuvor mit einem ebenso mit Bundesmitteln geförderten Projekt auf die Website der Bundesregierung. Unter dem Titel »Flüchtlinge leisten hippokratischen Eid« wurden Deutschsprachkurse für eine Berufsgruppe beworben. Warum Geflüchtete diesen Eid ablegen sollen, wo im Bundesgebiet nicht einmal Ärztinnen und Ärzte dies tun, erschloss sich dabei über das Bundespresseamt nicht so ganz. Die Bundeskanzlerin verlieh jedenfalls am 11.11. den Preis diesem auszeichnungswürdigen Projekt. Wir gratulieren herzlich!

Ist Deutschland bei ausländischen Fachkräften gefragt?

Eine aktuelle Verlautbarung aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung BMBF weist auf neue Zahlen bei der beruflichen Anerkennung ausländischer Abschlüsse hin und konstatiert ein großes Interesse an der Fachkräftezuwanderung. Insbesondere gäbe es starke Zuwächse in den Pflegeberufen. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek sagt:

»Qualifizierte Fachkräfte haben ein großes Interesse an einer Beschäftigung in Deutschland, das zeigen die neuen Zahlen des Statistischen Bundesamts. Das Anerkennungsverfahren zur Prüfung ausländischer Berufsqualifikationen ist dabei die verlässliche Orientierungshilfe für Fachkräfte und Betriebe. Es stellt sicher, dass die Qualifikationsanforderungen für eine Berufsausübung in Deutschland erfüllt sind. Gleichzeitig erleichtert es die rasche Integration von Zugewanderten in qualifizierte Beschäftigung und stärkt damit den Wirtschaftsstandort Deutschland. Weiterlesen