Anerkennung: Bezirksregierung Düsseldorf

Großer Erfolg für unsere Physiotherapeut/innen: zielgerichtet die Berufszulassung erlangt

Praxisseminar Physiotherapie zur Vorbereitung auf die Anerkennung als PhysiotherapeutGleich zwölf Physiotherapeut/innen konnten durch das mibeg-Institut und die Praxisgemeinschaft Biele auf die Berufszulassung vorbereitet werden. Ein gutes Zusammenspiel zwischen Bezirksregierung, mibeg-Institut, Arbeitsagenturen und Jobcentern sowie den Physiotherapieexperten und Ausbildern der Praxisgemeinschaft Biele / bene+ ermöglichte es, sich zielgerichtet theoretisch wie praktisch auf die Berufsausübung als Physiotherapeut/innen in Deutschland vorzubereiten.

Die Physiotherapeut/innen hatten ein Studium im Herkunftsland absolviert oder eine Berufsausbildung abgeschlossen. Langfristig möchten sie ihren Beruf in Deutschland ausüben, und dazu ist, wie bei anderen Heilberufen auch, eine besondere Berufszulassung notwendig. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Studien- und beruflichen Dokumente intensiv geprüft und entsprechende Anerkennungsbescheide ausgestellt.

Alle Teilnehmer/innen haben sich zusammen in einer intensiven und auch fröhlichen Lerngruppe unter Leitung von Dr. Luisa Heinrichs vom mibeg-Institut und Christoph Biele, M.Sc., Lehrender Physiotherapeut, entsprechend theoretisch und, je nach Bescheid, praktisch qualifiziert.

Auf Anhieb haben elf von zwölf Teilnehmer/innen des Praxisseminars Physiotherapie das anspruchsvolle Abschlussgespräch bestanden, die letzte Lerngruppe sogar unter den besonderen Hygieneanforderungen, die die Corona-Pandemie den Heilberufen und Prüfenden auferlegt. Ein Teilnehmer entschied sich, noch einmal intensiv seine Deutschkenntnisse zu verbessern. Besonders positiv finden Christoph Biele und Dr. Luisa Heinrichs, dass der Großteil der Absolvent/innen bereits eine Stelle als Physiotherapeut/in in Nordrhein-Westfalen gefunden hat.

Ausländische Pflegefachkräfte herzlich willkommen: Gezielte Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung in NRW

Verstärkung für die Krankenpflege in NRW: Ausländische Gesundheitsfachkräfte herzlich willkommen

Verstärkung für die Krankenpflege in NRW: Ausländische Gesundheitsfachkräfte herzlich willkommen

Reinhard Dummler, Geschäftsführer der Katholischen Schule für Pflegeberufe Essen, sowie Dr. Shermineh Shahi und Carina Schmidt vom mibeg-Institut begrüßten sehr herzlich in der KKS Essen die zahlreichen Interessent/innen, die sich auf die Berufszulassung als Pflegefachmann oder Pflegefachfrau vorbereiten.

Mit Unterstützung des öffentlich geförderten Seminars Praxisseminar Pflege werden die aus dem Ausland kommenden Pflegefachkräfte in drei Monaten Theorie und drei Monaten Praxis auf die Berufsausübung in Deutschland vorbereitet. Die Katholische Schule für Pflegeberufe Essen und das mibeg-Institut arbeiten schon seit längerem sehr gut zusammen und haben einen Kooperationsvertrag geschlossen. Ziel der Kooperation ist es, viele Gesundheitsfachkräfte, die ihren Beruf im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege in Nordrhein-Westfalen ausüben möchten, schnell und gut bei der beruflichen Anerkennung zu unterstützen. Weiterlesen

Werden in NRW die Kammern mit der Abnahme der Kenntnisprüfung beauftragt?

Aktuell beraten die Experten des Gesundheitsausschusses im NRW-Landtag, ergänzt durch externe Stellungnahmen, den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Heilberufsgesetzes. Diese Woche befasst sich abschließend der Gesundheitsauschuss des Landes damit und wird ihn anschließend zur weiteren Beratung an den Landtag überweisen. Neben zahlreichen wichtigen Veränderungen soll auch der Passus eingefügt werden, dass den Heilberufskammern (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und zukünftig Pflege) für ihren jeweiligen Berufsstand die Durchführung von Kenntnis- und Fachsprachprüfungen im Zusammenhang mit der Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als Aufgabe übertragen werden kann. § 9 Abs. 4 HeilBerG wird insofern ergänzt.

Diese Ergänzung wurde verschiedentlich eingefordert. Die Kammern sind bisher beauftragt, den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung in den Berufsbereichen (Ärztliche oder zahnärztliche Weiterbildung »Facharztanerkennung«, »Fachzahnarztanerkennung«) festzustellen und Fachsprachprüfungen abzunehmen. Nun könnte noch die Abnahme von Kenntnisprüfungen hinzukommen, wir berichteten hierzu bereits. Nordrhein-Westfalen leistet damit einen weiteren Beitrag zur Qualitätssicherung in den Antragsverfahren, Kenntnisprüfungen könnten, ähnlich wie Fachsprachprüfungen, in höherem Takt für Anerkennungssuchende angeboten werden. Das Ministerium könnte nach Verabschiedung des Gesetzes eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen.

Update: Inzwischen ist das Gesetz beschlossen.

Unterstützung der deutschen Apotheken bei der Personalsuche: mibeg-Institut bereitet Apothekerinnen und Apotheker auf die Kenntnisprüfung vor

Vorbereitung auf die pharmazeutische Kenntnisprüfung: Apothekerinnen und Apotheker qualifizieren sich im mibeg-Institut

Vorbereitung auf die pharmazeutische Kenntnisprüfung: Apothekerinnen und Apotheker qualifizieren sich im mibeg-Institut

So strahlend sehen aus dem Ausland kommende Apothekerinnen und Apotheker aus, die sich aktuell in Köln auf die Kenntnisprüfung im Bereich Pharmazie vorbereiten. Sie fanden sich schnell für ein Foto zusammen, um gemeinsam mit Seminarleiterin Dr. Shahi vom mibeg-Institut den Kolleginnen und Kollegen, die sich auch auf die berufliche Anerkennung in Deutschland vorbereiten wollen, Mut zu machen.

Auf die Fachsprachprüfung hatten sie sich bereits entsprechend vorbereitet und konnten mit entsprechender Berufserlaubnis in Apotheken mitarbeiten. Nun steht ein weiterer wichtiger Schritt bei der Erlangung der Approbation an: die Kenntnisprüfung.

Mit unserem Seminar, an dem hiesige Apothekerinnen und Apotheker und Medizinjuristen mitwirken, bereiten sich die Kollegen auf die Prüfung vor. Sie profitieren dabei von der langjährigen Erfahrung unseres Instituts und unserer Dozenten. Die Kenntnisprüfung für Apothekerinnen und Apotheker wird durch die Bezirksregierung und das Landesprüfungsamt organisiert, die zum einen rasch die berufliche Anerkennung durch eine entsprechende Verfahrenspraxis ermöglichen, zum anderen darauf achten, dass die Anerkennung in diesem verantwortungsvollen Berufsbereich qualitativ hochwertig ist, denn ein vergleichbares Studium für den Beruf des Apothekers in Deutschland schließt mit dem Staatsexamen ab. Der Staat sieht sich in der Kontrolle des Examens deshalb in einer besonderen Aufsichtspflicht, weil es in diesem Beruf um das Wohl und den Schutz von Patienten geht.

Wir wünschen unseren Teilnehmern ein informatives und angenehmes Seminar und einen guten Start in die Berufstätigkeit als Apotheker.

Bezirksregierung Münster in NRW ab 2020 erneut allein zuständig für die Anerkennung der Gesundheitsberufe

Nach dem Beschluss des Landeskabinetts NRW ist es jetzt auch offiziell: Die Anerkennung  ausländischer Abschlüsse in Gesundheitsberufen soll ab 2020 zentral durch die Bezirksregierung Münster erfolgen. Antragsteller wenden sich künftig direkt an die entsprechende Abteilung bei der Bezirksregierung Münster. Nicht nur Gesundheitsfachkräfte wie Gesundheits- und Krankenpfleger, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten bekommen dann dort auf Antrag ihren entsprechenden Bescheid, sondern auch Angehörige akademischer Heilberufe, zu denen Ärzte, Zahnärzte und Apotheker gehören.

Dass die Zuständigkeit für diese Bereiche nach Westfalen geht, gehört sicher zu den Lieblingsprojekten des nordrhein-westfälischen Arbeits- und Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann, der sich die Beschleunigung von Anerkennungsverfahren ganz oben auf die politische Agenda gesetzt hat. Was der Öffentlichkeit jetzt allerdings als Ende der »Zersplitterung« vorgestellt wird, ist nichts anderes als die Verlagerung von Düsseldorf nach Münster. Alle Gesundheitsfachberufe waren in den letzten Jahren zentral bei der Bezirksregierung Düsseldorf in der Verwaltungszuständigkeit, und dort ist auch das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie angesiedelt.

Dezentral organisiert, also verteilt über fünf Bezirksregierungen in NRW, war lediglich die Zuständigkeit für die akademischen Heilberufe. Da das ständige politische Auf und Ab zwischen Zentralisierung und Dezentralisierung, das natürlich auch mit entsprechenden Kosten verbunden ist, bürgernah präsentiert werden muss, wird das Ganze mit dem Anspruch der Beschleunigung der Verfahren begründet. Zudem soll Münster nicht das neue Reiseziel für Antragsteller werden, da die Anträge zukünftig vor allem digital bearbeitet werden sollen.

Die Beauftragung der Bezirksregierung Münster, die die Verfahren bereits vor einigen Jahren zentral für NRW verantwortete, setzt voraus, dass auch entsprechende Ressourcen bereitgestellt werden, sowohl im Personalbereich als auch im Bereich der Sachausstattung, insbesondere im Bereich der EDV. Hierzu wurde allerdings bislang nichts verlautbart.

Bei einer Fachtagung des Bundesgesundheitsministeriums Ende 2018 hat das mibeg-Institut Medizin bereits in Bezug auf die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG deutlich gemacht, dass die wünschenswerten schnelleren und transparenteren Anerkennungsverfahren nicht nur politisch gefordert werden sollten, sondern dass die mit der Abwicklung beauftragten zuständigen Stellen auch mit den entsprechenden Mitteln ausgestattet werden müssen. Weiterlesen