Anerkennung: BIBB

GQMG fordert in einem Positionspapier verbesserte Sprachkompetenz von ausländischen Pflegefachkräften

GQMG Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der GesundheitsversorgungEin Positionspapier mit glasklaren Forderungen hat die GQMG-Arbeitsgruppe Pflege und Qualität unter der Leitung von Vivienne Thomas, Armin Hauss und Vera Lux vorgelegt. Vera Lux gehört dem Vorstand der GQMG an und ist deren stellvertretende Vorsitzende.

Die GQMG legt einen 13 Punkte umfassenden Katalog vor, der nicht nur einheitliche und standardisierte Verfahren zur Ermittlung der Sprachkompetenz fordert, sondern auch, dass Sprachprüfungen auf die Pflegekammern zu übertragen sind. Die Einschätzung der berufsspezifischen Sprachkompetenz müsse durch qualifizierte Praxisanleiter/innen erfolgen. Aus dem Ausland kommende Pflegefachpersonen müssten im deutschen Gesundheitssystem fortgebildet werden. Fachliche wie sprachliche Anerkennung hätten einheitlichen Kriterien zu folgen.

Die Arbeitsgruppe hat sich intensiv mit der Sprachkompetenz von ausländischen Pflegefachpersonen auseinandergesetzt und betont, dass bei dem hohen Bedarf an Pflegefachpersonen es jedoch »Anlass zur Sorge (gibt), dass es mehr um Quantität als um Qualität geht. Die Anforderungen an die Sprachkompetenz werden eher abgesenkt, um die Anwerbung und Berufsanerkennung ausländischer Pflegefachpersonen schneller zu realisieren. Aufgrund der prekären Lage auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland ist die Rekrutierung ausländischer Pflegefachpersonen zu einem attraktiven Geschäftsmodell für Vermittler geworden.«

Von diesem Geschäftsmodell wollen nicht zuletzt auch zahlreiche Sprachvermittler profitieren, die teilweise nicht einmal über eine akademische Sprachvermittlungskompetenz im Bereich der Germanistik verfügen. In Schnellkursen ernannte Lehrer/innen für Deutsch als Fremdsprache oder Deutsch als Zweitsprache sind neben qualifiziert ausgebildeten Sprachlehrer/innen auf einem Markt unterwegs, in dem die Zielgruppen Medizin und Pflege eine besondere Bedeutung haben. Fachbegriffe in Medizin und Pflege werden häufig von Sprachvermittlern gelehrt, die selbst nicht über Berufsabschlüsse und -erfahrungen in diesen Bereichen verfügen. In der Folge sind nicht nur skurril anmutende Lehrbücher entstanden, sondern es werden auch Kurse durchgeführt, die zeitlich unzumutbar rund um die Dienstzeiten von hart arbeitenden Pflegehelfern organisiert werden und Zertifikate nach sich ziehen, die ihr Geld nicht wert sind.

Mit dem Positionspapier der GQMG wird deutlich, dass es zur Qualitätssicherung im Bereich der Pflege höchste Zeit ist, hier entsprechende Qualitätsstandards zu schaffen.

Die Forderungen der GQMG im Einzelnen:

  1. Die Anerkennung von international erworbenen Bildungsabschlüssen muss nach (bundes-)einheitlichen Kriterien erfolgen.
  2. Zur Berufsanerkennung als Pflegefachperson ist das Sprachniveau C1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) erforderlich.
  3. Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens müssen die pflegerischen und medizinischen Fachtermini geprüft und in die Bewertung der Sprachkompetenz aufgenommen werden.
  4. Für die Sprachkompetenzprüfung ist ein einheitliches und standardisiertes Verfahren zu entwickeln und anzuwenden.
  5. Die Prüfung der Sprachkompetenz ist auf die Pflegekammern zu übertragen. In Bundesländern, wo noch keine Pflegekammer existiert, soll das Land dafür eine zentrale Stelle einrichten.
  6. Sprachschulen müssen eine Zertifizierung bzw. Akkreditierung nachweisen.
  7. Die Einschätzung der berufsspezifischen Sprachkompetenz im Rahmen des Anerkennungsverfahrens muss durch qualifizierte Praxisanleiter erfolgen.
  8. Für die Begleitung während der Anerkennungsphase in der jeweiligen pflegerischen Einrichtung sind qualifizierte Praxisanleiter freizustellen.
  9. Arbeitgeber müssen sprachliche Qualifizierungsangebote bereitstellen, um die sprachliche Qualifikation der internationalen Pflegefachpersonen weiter zu entwickeln und langfristig zu sichern.
  10. Zur Bindung von zugewanderten Pflegefachpersonen müssen Arbeitgeber spezifische, auf den Beruf und das soziale Umfeld ausgerichtete Integrationskonzepte entwickeln.
  11. Internationale Pflegefachpersonen müssen im deutschen Gesundheitssystem fortgebildet werden.
  12. Bereitstellung finanzieller Mittel für eine wissenschaftliche und praxisbezogene Forschung im Hinblick auf effektive Maßnahmen zu Rekrutierungs- und Bindungsaspekten sowie zu den Auswirkungen auf die pflegebedürftigen Menschen und Outcomes seitens der Politik.
  13. Einsatz von strukturierten Arbeitshilfen wie z.B. SBAR (Holtel et al. 2015) für eine zielgerichtete Kommunikation.

Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: Weniger Services wegen Corona-Pandemie

Eine aktuelle Information des Portals anerkennung-in-deutschland.de: Es gibt wegen der Corona-Pandemie weniger Serviceangebote. Im Einzelnen gibt das Portal bekannt:

  • Die Hotline »Arbeiten und Leben in Deutschland» ist bis auf Weiteres telefonisch nicht erreichbar.
  • Die zuständigen Stellen für die Bearbeitung von Anerkennungsanträgen sind nur eingeschränkt erreichbar. Wie Sie die zuständige Stelle erreichen, steht auf den meisten Internetseiten der zuständigen Stellen. Diese finden Sie im Anerkennungs-Finder.
  • Sie können aktuell keinen Neuantrag auf die Bewertung von Hochschulzeugnissen bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) stellen. Das Antragsformular wurde aus Kapazitätsgründen geschlossen. Die Bearbeitung bereits gestellter Anträge läuft weiter, die Fristen für die Ausstellung von Zeugnisbewertungen können derzeit aber nicht eingehalten werden. Sie erreichen die ZAB nur per Post oder per E-Mail. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der ZAB.

Zu beachten ist: Telefonische oder Online-Beratung ist über Anerkennungsberatungsstellen nach wie vor möglich.

Bericht zum Anerkennungsgesetz 2019: Schnellere und effizientere Anerkennungsverfahren?

Der Bericht zum Anerkennungsgesetz 2019 legt wiederum umfassend Daten zu den beruflichen Anerkennungsverfahren dar. Mit speziellen Info-Boxen wird auf besondere Sachverhalte hingewiesen.

Info-Box 8: Schnellere und effizientere Anerkennungsverfahren durch Kooperation von Akteuren
Neben der Vereinheitlichung der Entscheidungspraxis wird die zügige Durchführung von Anerkennungsverfahren angestrebt. Zu diesem Zweck kooperiert in Rheinland-Pfalz die für die Anerkennung von medizinischen Gesundheitsberufen zuständige Stelle, das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), seit 2016 mit dem Landesnetzwerk IQ. Anerkennungsinteressierte im Bereich der (nicht) akademischen Heil- und Gesundheitsberufe sollen schneller den Anerkennungsprozess in Rheinland-Pfalz durchlaufen. Der Fokus der Arbeit liegt auf Antragstellenden aus Drittstaaten. Die Kooperation beruht auf einer schriftlichen Vereinbarung, die einen strukturierten Austausch über Einzelfälle und Verfahrensabläufe beinhaltet. So sollen Kompetenzen gebündelt und die Anerkennungsverfahren beschleunigt werden. Denn häufig benötigen Anerkennungssuchende Unterstützung bei der Erstellung der erforderlichen Formalien für den Anerkennungsprozess, um die richtigen Schritte aus ihrem Anerkennungsbescheid zu ziehen. Hier kann der Verweis der anerkennenden Behörde an das IQ Netzwerk helfen. Die Kooperation wird von allen Partnern als eine Entlastung und Bereicherung wahrgenommen.

Zurzeit wenden sich sehr viele Anerkennungssuchende aus Rheinland-Pfalz an Institutionen wie das mibeg-Institut mit der Bitte, Anerkennungsberatung und Unterstützung bei der weiteren beruflichen Integration zu erhalten. Mit dem im Anerkennungsbericht 2019  dargestellten Verfahren ist ein Unternehmen beauftragt, das derzeit auf der Website folgendes bekannt gibt:

Wichtiger Hinweis: Wir freuen uns über das große Interesse an der Beratung zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen aus dem Ausland. Dies hat aber dazu geführt, dass unsere Beratungsstelle überlastet ist. Zurzeit beträgt die Wartezeit auf einen Termin oder die Beantwortung Ihrer Fragen mehr als 10 Wochen. Deshalb können wir aktuell leider keine NEUEN Anfragen annehmen. Wenn Sie bereits bei uns gemeldet sind, werden Sie selbstverständlich wie gewohnt weiter betreut. Neue Termine können wieder ab März 2020 vereinbart werden. Dann wird auch unser Online Kontaktformular »Beratung« wieder zur Verfügung stehen. Bitte melden Sie sich dann wieder bei uns. Wir bitten Sie dafür um Verständnis und um Geduld.

Ähnlich lautet auch die entsprechende Information auf der Website des zuständigen Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz. Beratungen sind offenbar im Zeitraum von mehreren Wochen nicht möglich.

Interessenten können am kostenfreien und wöchentlich stattfindenden Informationsseminar »Wege zur Anerkennung« des mibeg-Instituts teilnehmen oder sich regelmäßig über die Website des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz über die weitere Entwicklung informieren.

Wie geht es mit den Kenntnisprüfungen? BIBB-Anerkennungsmonitoring bei akademischen Heilberufen

BIBB-Fachbeitrag über Anerkennungsverfahren in den akademischen HeilberufenDas Bundesinstitut für Berufsbildung BIBB hat ein Monitoring zur Kenntnisprüfung im Rahmen der Anerkennungsverfahren bei den akademischen Heilberufen durchgeführt und dabei einen besonderen Schwerpunkt auf die Humanmedizin gelegt. Die Ergebnisse des Anerkennungsmonitorings zu diesem Thema haben Dr. Rebecca Atanassov, Dr. Jessica Erbe und Robert Koch als Autoren zusammengefasst. Das Ergebnis bezieht sich auf eine Erhebung, bei der die zuständigen Stellen zu den von ihnen durchgeführten Kenntnisprüfungen und Erfolgsquoten befragt wurden. Der Zeitraum umfasst die Jahre 2014 bis 2017.

Zunächst wird die amtliche Statistik zu den Kenntnisprüfungen referiert. Das Ergebnis ist ermutigend: In diesen Jahren konnte bei mehr als der Hälfte aller Gleichwertigkeitsprüfungen die volle Gleichwertigkeit bescheinigt werden, allerdings sank der Anteil der Bescheide auf volle Gleichwertigkeit von fast 80 Prozent im Jahr 2014 auf 60 Prozent 2017.

Bei den Anerkennungsverfahren im Jahr 2017 zum deutschen Referenzberuf Humanmedizin bei Drittstaatlern wurden insgesamt 4.287 Verfahren beschieden. Davon erreichten 60 Prozent die volle Gleichwertigkeit, davon wiederum 45 Prozent nach erfolgreicher Kenntnisprüfung und 55 Prozent nach ausschließlicher Dokumentenprüfung, besagt die amtliche Statistik.

Zum Verfahren: Grundlage für die Erstellung eines Bescheids ist die inhaltliche Dokumentenprüfung. Werden keine wesentlichen Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf festgestellt, kann die Gleichwertigkeit bescheinigt werden. Werden Unterschiede festgestellt, kann eine Ausgleichsmaßnahme erfolgen, bei Ärztinnen und Ärzten, die aus einem sog. Drittstaat kommen, ist dies regelmäßig das Absolvieren einer Kenntnisprüfung.

Die amtliche Statistik referiert keine Daten zu den Erfolgsquoten oder der Anzahl von benötigten Prüfungsversuchen für die Kenntnisprüfung. Hier setzt die Befragung im Rahmen des Anerkennungsmonitorings ein. Es ist von Interesse, ob Kenntnisprüfungen direkt bestanden werden oder erst nach mehrmaligem Versuch. Kenntnisprüfungen können der Regel nach maximal dreimal abgelegt werden. Allerdings gibt es immer noch einen »Approbationstourismus«, der dadurch möglich ist, dass Prüfungsversuche in anderen Bundesländern erneut gestartet werden. Es gibt kein einheitlich verbindliches System einer Registratur, in dem Approbationen oder Versuche, die Approbation zu erlangen, zentral geführt werden, sondern nur die gute Verwaltungspraxis zuständiger Stellen im Austausch. Die Antragsteller werden befragt und müssen Auskunft geben, ob sie ggf. schon in einem anderen Bundesland einen Antrag auf Approbation gestellt haben. Weiterlesen

BIBB veröffentlicht Ratgeber mit Handlungsempfehlungen zu Kooperationen in der beruflichen Pflegeausbildung

Kooperationsverträge der beruflichen PflegeausbildungDas Bundesinstitut für Berufsbildung BIBB hat im Rahmen der Ausbildungsoffensive Pflege konkrete Empfehlungen für die Ausgestaltung von Kooperationsverträgen in der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz erarbeitet. Als Grundlage dienten die Ergebnisse eines Fachworkshops, der in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben sowie weiteren Expert/innen durchgeführt wurde.

Die Handlungsempfehlungen richten sich an die an der Ausbildung beteiligten Pflegeschulen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, die ab 2020 im Rahmen der generalistischen Pflegeausbildung nach dem neuen Konzept arbeiten.

Die Publikation ist über diesen Link verfügbar.