Anerkennung: MAGS

»Wenn es einfach wär’, dann könnte es ja jeder«: 127. Deutscher Ärztetag

127. Deutscher Ärztetag, Präsident Henke, Minister Lauterbach, Minister Laumann

127. Deutscher Ärztetag: Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Karl Lauterbach, Bundesgesundheitsminister, Karl-Josef Laumann, NRW-Gesundheitsminister. © Jürgen Gebhardt / Deutsches Ärzteblatt

Deutsche Ärztetage sind für Gesundheitsminister nicht vergnügungssteuerpflichtig. Das war schon zu den Zeiten der berühmten sieben Seehofer-Minuten so, und es ist heute nicht anders. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach durfte sich diesbezüglich dieses Jahr einen Eindruck verschaffen. Er zählte die vielen Versäumnisse auf, die durch die mangelnde Digitalisierung des Gesundheitswesens bei gleichzeitiger vermehrter Ökonomisierung entstanden sind. Diese Analyse teilen sicher viele. Interessant wird jetzt, welche Lösungsvorschläge die Politik auf den Weg bringt. Die Entbudgetierung der Kinderheilkunde ist sicher ein wichtiges Projekt, aber ob dies ohne weiteres auf die Allgemeinmedizin zu übertragen ist, bliebe noch zu klären. Jedenfalls forderte Lauterbach: »Die Ökonomie darf die Medizin nicht dominieren.«

Der Gesundheitsminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Karl Josef Laumann, hatte es da leichter und rockte den Saal mit der ihm eigenen bravourösen Rhetorik. NRW hat in den letzten Jahren in Bezug auf die Krankenhausreformen sehr viel vorgelegt. Laumann ließ keinen Zweifel daran, dass man dieses Vorhaben zugunsten neuerer bundespolitischer Überlegungen nicht einfach aufgeben werde. So erklärte er gegenüber seinem Ministerkollegen auf Bundesebene: »Ich finde, wir beide haben eine Verantwortung, dass die Krankenhäuser anschließend auch mit dem umgehen können, was wir da machen.« Deshalb gehe es nun darum, eine in Nordrhein-Westfalen seit Jahren vorbereitete Krankenhausreform mit den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums vernünftig zusammenzuführen. »Wenn es einfach wär’, dann könnte es ja jeder – dann müssten wir beide es nicht machen.«

Der 127. Deutsche Ärztetag wurde durch den Präsidenten der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, in der Philharmonie Essen eröffnet. Der diesjährige Ärztetag wird durch die Ärztekammer Nordrhein ausgerichtet. Der Kammerpräsident und erfahrene Gesundheitspolitiker hob in seiner Eröffnungsrede gezielt das wichtige Thema Prävention hervor: »Meiner Ansicht nach brauchen wir angesichts zunehmender lebensstilbedingter und altersabhängiger Erkrankungen eine politische Strategie, wie wir Verhaltens- und Verhältnisprävention im Rahmen eines Health-in-All-Policies-Ansatzes stärken und Gesundheitskompetenz in allen Lebenswelten fördern können. Hier können wir mehr tun, hier müssen wir mehr tun. Und wir Ärztinnen und Ärzte sind sehr bereit, uns hier aktiv einzubringen.« Henke forderte den Aufbau praxisorientierter Ernährungs-, Gesundheits- und Medienkompetenz in Schulen und den Ausbau des Breitensports, damit Deutschland nach Corona wieder in Bewegung komme.

Wir wünschen dem Ärztetag einen erfolgreichen Verlauf.

 

Programm #Specialized! vermittelt seit 2017 bis heute 122 Ärztinnen und Ärzte

Es ist dann doch eine erstaunlich geringe Zahl: Das Programm #Specialized! der Bundesagentur für Arbeit zur Gewinnung von Ärztinnen und Ärzten hat in den aktuell vorgelegten Zahlen zum Projekt seit Programmbeginn 122 Ärztinnen und Ärzte nach Deutschland vermittelt, die hier ihre Arbeit auch aufgenommen haben. Weitere 48 befinden sich in der Vorbereitung und »etwa 115 Kandidatinnen und Kandidaten stehen zur Vermittlung bereit«, so die ZAV.

Umgesetzt wird das Programm durch die zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit, unterstützt durch das »Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ)«. Gründe, warum trotz der bundesweiten Aufstellung des Programms nur so wenige Ärztinnen und Ärzte seit 2017 eingeworben werden konnten, finden sich in der Veröffentlichung nicht.

Dabei gibt es viel Unterstützung für das Programm #Specialized!. In NRW beispielsweise wurde für das Gebiet Westfalen in dieser Runde geworben: KGNW, ÄKWL, Regionalagentur, BA und BAMF unterstützen, wie schon Jahre zuvor in speziellen Arbeitskreisen beim MAGS, die Programme, die auch unter dem IQ Netzwerk gelabelt wurden.

De facto sind Tausende von Ärztinnen und Ärzte seit 2017 insbesondere auch aus Drittstaaten nach Deutschland gekommen, haben an Qualifizierungen teilgenommen und arbeiten erfolgreich im deutschen Gesundheitswesen mit. Für die Jahre 2020 / 2021 hatte möglicherweise die Corona-Pandemie Einfluss auf die allgemeinen Anwerbeprogramme.

Über das Programm IQuaMed sind im Zeitraum von 2015 bis 2023 allein 2.488 Ärztinnen und Ärzte durch das mibeg-Institut in hoch spezialisierten Weiterbildungen auf die Approbation in Deutschland vorbereitet bzw. in Bezug auf ihre Anerkennung beruflich beraten worden.

Anerkennung ausländischer Pflegefachkräfte in NRW: »Klägliche Anzahl«

Durch das mibeg-Institut über das Programm IQuaMed in NRW qualifizierte Pflegefachkräfte

Durch das mibeg-Institut über das Programm IQuaMed in NRW qualifizierte Pflegefachkräfte

Thorsten Klute, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion NRW, bewertete die Anzahl der anerkannten ausländischen Fachabschlüsse in der Pflege als »kläglich«. Laut Klute, so KMA Online, sei die Zahl der Antragstellenden zwar erfreulich, aber in Hinblick auf die 24.000 fehlenden Fachkräfte in NRW, die die Deutsche Stiftung Patientenschutz ermittelt hat, ist die Anzahl der Berufszulassungen verschwindend gering.

Die Landesregierung beantwortete eine Kleine Anfrage zur Anerkennung ausländischer Fachabschlüsse in der Pflege im Herbst 2022 wie folgt:

Zum 1. Juli 2021 wurden die Anerkennungsverfahren in den Gesundheitsberufen zur Bezirksregierung Münster hin zentralisiert. Im Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 15. August 2022 wurden 6.166 Neuanträge auf berufliche Anerkennung in einem Pflege- oder Gesundheitsfachberuf gestellt. Die meisten dieser Anträge kamen aus einem Drittstaat: Insgesamt 5.551 Anträge kamen nicht aus dem Bereich der Europäischen Union bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum.

Da eine Bearbeitung eines Antrags erst erfolgt, wenn dieser vollständig ist, konnten von den 6.166 Anträgen nur 2.530 Anträge bearbeitet werden. Kann keine Gleichwertigkeit konstatiert werden, erfolgt die Erstellung eines Zwischenbescheids, der die festgestellten theoretischen und praktischen Anpassungsbedarfe festhält. Diese müssen dann in einem »Anpassungslehrgang« oder durch eine »Eignungs- oder Kenntnisprüfung« ausgeglichen werden. Ist der Ausgleich hergestellt, kann die Gleichwertigkeit mit einem Bescheid festgestellt werden.

Von den 6.166 Neuanträgen konnten 434 Anträge positiv beschieden werden. Davon konnte bei 384 Anträgen direkt die Gleichwertigkeit festgestellt werden, und weitere 50 Antragstellende konnten einen Ausgleich über Anpassungsleistungen erzielen.

Wenn also politisch permanent vom Fachkräftemangel insbesondere im Gesundheitswesen gesprochen wird und ein Großteil der neu zu gewinnenden Fachkräfte aus Drittstaaten stammt, ist bei der vergleichsweise hohen Anzahl von Interessenten das Ergebnis in der Tat in Nordrhein-Westfalen äußerst kläglich.

In einem Jahr konnten ganze 50 Fachkräfte ihre Anerkennung durch Qualifizierung oder Prüfung erwerben.

Was die Landesregierung nicht beantwortet, ist die Frage, wie viele Antragsstellende bei einer Eignungs- oder Kenntnisprüfung ihr Ziel nicht erreichen. Die Nichtbestehensquoten sind, von Modellprojekten auf der Basis guter Qualifizierungs-Curricula einmal abgesehen, nicht nur bei den Pflege- und Gesundheitsfachkräften, sondern auch bei den Angehörigen akademischer Heilberufe in NRW exorbitant hoch.

Die Gesundheitseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen sind gespannt, welche praktischen Schlussfolgerungen aus diesen Zahlen gezogen werden.

Wie lange dauert die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen bei Gesundheitsfachkräften?

Bundesinstitut für Berufsbildung BIBBErnüchternde Ergebnisse zeigen die ersten Daten einer Befragung durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) auf: Bei den reglementierten Berufen ist bei einigen EU-Abschlüssen ohnehin eine automatische Anerkennung gegeben, hier wurden knapp 90 Prozent binnen drei Monaten beschieden. Ganz anders sieht es bei den Gesundheitsberufen aus, die nicht automatisch anerkannt werden können, wie das etwa regelmäßig bei Nicht-EU-Abschlüssen der Fall ist. Hier dauert das Verfahren im Durchschnitt 15 Monate, aber häufig warten Interessenten viel länger auf ihre Anerkennung. Das BIBB hält fest:

Von den reglementierten Berufen, bei denen die Anerkennung zwingende Voraussetzung für die Berufszulassung ist, wie bei Ärzten und Ärztinnen sowie Pflegefachleuten, können einige EU-Abschlüsse automatisch anerkannt werden. Dies beruht darauf, dass innerhalb der EU die Ausbildungsordnungen aneinander angeglichen sind. 2020 wurden 87 Prozent binnen drei Monaten beschieden (+7 Prozentpunkte im Vergleich zu 2017).

Anders sah es bei den Verfahren zu den reglementierten Berufen aus, die nicht automatisch anerkannt werden. Den meisten dieser Verfahren liegen Abschlüsse zugrunde, die außerhalb der EU erworben wurden. Die Quote der in vier oder weniger Monaten beschiedenen Verfahren blieb hier konstant bei knapp 75 Prozent, zudem wurden deutlich mehr Verfahren beschieden. Bei einem großen Teil dieser Verfahren enthielt der erste Bescheid allerdings die Auflage, an einer Ausgleichsmaßnahme teilzunehmen, um die volle Gleichwertigkeit zu erreichen. Aus Sicht der Antragstellenden verlängerte sich dadurch im Vergleich zur reinen Bearbeitungszeit das Verfahren: im Durchschnitt dauerte es zuletzt rund 15 Monate, in vielen Fällen auch deutlich länger.

Hier zeigt sich für Deutschland ein gravierender Handlungsbedarf, und viele Anerkennungssuchende und Arbeitgeber fragen zurecht, wie es nach den millionenschweren Programmen, die über viele Jahre aufgelegt worden sind, zu einem solchen negativen Ergebnis kommen kann.

Das Wort Fachkräftemangel ist schließlich in aller Munde und kann nicht nur zur Neuauflage von immer wieder ähnlichen Projekten führen, die immer gleiche Strukturen in bestimmten Organisationen mit öffentlichen Mitteln bedienen.

Die Forderungen des mibeg-Instituts sind wiederholt vorgebracht worden

Gefragt sind einfache, klare Zuständigkeiten, die gleich in allen Bundesländern greifen, genügend Personal- und Sachmittelressourcen bei den zuständigen Stellen, weg von der Projektmittelförderung hin zu der Verstetigung von Beratungs- und Qualifizierungsangeboten. Dabei sollten die Beratungsangebote über die Bundesagentur für Arbeit dauerhaft und professionell erfolgen und die Qualifizierungsangebote in den Bundesländern – am Bedarf orientiert – mit einem langfristig abgesicherten Planungshorizont möglich sein.

Es zeigt sich: Der Markt regelt nicht alles

In bestimmten Regionen gibt es ein Überangebot an Beratung und Qualifizierung, in anderen Bereichen bestehen keine Angebote. Und nein, es kann bei hochspezialisierten Berufen vom Arzt bis zur Hebamme, von der Apothekerin bis zum Ergotherapeuten, nicht landauf landab „vor Ort“ immer dann ein Angebot gemacht werden, wenn es gerade gebraucht wird, sondern es müssen Lernorte geschaffen werden, wo eine notwendige sprachliche, fachsprachliche und fachliche Qualifizierung zur direkten beruflichen Anerkennung, also zur Berufszulassung oder Approbation führt. Wie soll Deutschland für Gesundheitsfachkräfte attraktiv sein, wenn alleine der Antrag auf Berufsanerkennung im Durchschnitt über 15 Monate dauert? Und wenig hilfreich in diesem Zusammenhang ist auch, dass die Fördermittel für Deutschkurse im Ausland zusammengestrichen werden, was derzeit die Goethe-Institute beklagen.

Gesundheitsministerium NRW startet Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft

»Als bevölkerungsreichstes Bundesland werden wir in Nordrhein-Westfalen einen innovativen und zukunftsorientierten Krankenhausplan umsetzen. Wir halten uns an unser Versprechen und nehmen unsere Verpflichtung als Land ernst, die bestmögliche Versorgung für alle Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Mit der Umsetzung der neuen Krankenhausplanung wird die stationäre Versorgung deutlich gestärkt – sowohl in der Grund- als auch in der Spezialversorgung. Zugleich wird die Qualität gesichert: Wenn ein Krankenhaus eine Leistung anbietet, können die Bürgerinnen und Bürger sicher sein, dass das Krankenhaus ausreichend Erfahrung in diesem Bereich hat«, sagt NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Das Umsetzungsverfahren wurde heute im Landesausschuss für Krankenhausplanung vorgestellt: Die Krankenhäuser erhalten am 1. September 2022 umfangreiche Informationen und Unterlagen für das Verfahren, damit sie sich sorgfältig vorbereiten können.