Archiv der Kategorie: News

OTA und ATA: Neue einheitliche Ausbildungsregeln für medizinische Assistenzberufe

Für die Ausbildung der Anästhesietechnischen Assistent/innen (ATA) und der Operationstechnischen Assistent/innen (OTA) hat das Bundeskabinett einen neuen Gesetzentwurf beschlossen. Der Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium schafft zum ersten Mal bundesweit einheitliche Regelungen für diese beiden Berufe. Die Regeln sollen zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Damit wird die seit langem bestehende unklare und uneinheitliche Ausbildungsstruktur in Deutschland beendet und den Forderungen der Berufsverbände, die sich für die weitere Etablierung dieser Berufsbilder eingesetzt hatten, entsprochen.

Die jeweils dreijährige Ausbildung wird als theoretischer und praktischer Unterricht in Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen vermittelt und mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen.

Die abschließende staatliche Prüfung kann dann selbstverständlich Grundlage sein für Gleichwertigkeitsprüfungen. Bei vergleichbaren Ausbildungsinhalten und unter Einbeziehung einer eventuell vorhandenen berufspraktischen Erfahrung können entsprechende Anerkennungsverfahren ausländischer Fachkräfte sich nun auf den staatlichen Abschluss mit entsprechendem Curriculum beziehen.

»Mit diesem Gesetz gehen wir jetzt an, was Berufsverbände und Bundesländer seit längerem fordern: Wir schaffen bundesweit einheitliche Regelungen für die Ausbildung in der Anästhesie- und Operationstechnischen Assistenz. Damit stärken wir auch die Patientensicherheit«, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Bezirksregierung Münster in NRW ab 2020 erneut allein zuständig für die Anerkennung der Gesundheitsberufe

Nach dem Beschluss des Landeskabinetts NRW ist es jetzt auch offiziell: Die Anerkennung  ausländischer Abschlüsse in Gesundheitsberufen soll ab 2020 zentral durch die Bezirksregierung Münster erfolgen. Antragsteller wenden sich künftig direkt an die entsprechende Abteilung bei der Bezirksregierung Münster. Nicht nur Gesundheitsfachkräfte wie Gesundheits- und Krankenpfleger, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten bekommen dann dort auf Antrag ihren entsprechenden Bescheid, sondern auch Angehörige akademischer Heilberufe, zu denen Ärzte, Zahnärzte und Apotheker gehören.

Dass die Zuständigkeit für diese Bereiche nach Westfalen geht, gehört sicher zu den Lieblingsprojekten des nordrhein-westfälischen Arbeits- und Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann, der sich die Beschleunigung von Anerkennungsverfahren ganz oben auf die politische Agenda gesetzt hat. Was der Öffentlichkeit jetzt allerdings als Ende der »Zersplitterung« vorgestellt wird, ist nichts anderes als die Verlagerung von Düsseldorf nach Münster. Alle Gesundheitsfachberufe waren in den letzten Jahren zentral bei der Bezirksregierung Düsseldorf in der Verwaltungszuständigkeit, und dort ist auch das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie angesiedelt.

Dezentral organisiert, also verteilt über fünf Bezirksregierungen in NRW, war lediglich die Zuständigkeit für die akademischen Heilberufe. Da das ständige politische Auf und Ab zwischen Zentralisierung und Dezentralisierung, das natürlich auch mit entsprechenden Kosten verbunden ist, bürgernah präsentiert werden muss, wird das Ganze mit dem Anspruch der Beschleunigung der Verfahren begründet. Zudem soll Münster nicht das neue Reiseziel für Antragsteller werden, da die Anträge zukünftig vor allem digital bearbeitet werden sollen.

Die Beauftragung der Bezirksregierung Münster, die die Verfahren bereits vor einigen Jahren zentral für NRW verantwortete, setzt voraus, dass auch entsprechende Ressourcen bereitgestellt werden, sowohl im Personalbereich als auch im Bereich der Sachausstattung, insbesondere im Bereich der EDV. Hierzu wurde allerdings bislang nichts verlautbart.

Bei einer Fachtagung des Bundesgesundheitsministeriums Ende 2018 hat das mibeg-Institut Medizin bereits in Bezug auf die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG deutlich gemacht, dass die wünschenswerten schnelleren und transparenteren Anerkennungsverfahren nicht nur politisch gefordert werden sollten, sondern dass die mit der Abwicklung beauftragten zuständigen Stellen auch mit den entsprechenden Mitteln ausgestattet werden müssen. Weiterlesen →

Heilkunst braucht Sprachkunst: Ärzte weisen auf die Notwendigkeit der guten sprachlichen Qualifizierung hin

Prof. Dr. med. Fuat Hakan Saner arbeitet als Oberarzt an der Uniklinik Essen, als Kardiologe ist Dr. med. univ. Feras El-Hamid am Kreiskrankenhaus Waldbröl tätig, und Alexis Theodorou gehört zum Team Chirurgie der Uniklinik Bonn. Diese drei Ärzte verbindet ihr Engagement für den Marburger Bund, aber auch ihr Einsatz für eine hohe sprachliche Kompetenz von Ärztinnen und Ärzten, die der Schlüssel für eine sichere Patientenversorgung ist.

In einem gemeinsamen Aufsatz für die Marburger Bund Zeitung 7 / 2019 verdeutlichen die Mediziner: »Wir wissen, als Ärztin oder Arzt muss man sich sprachlich flexibel und dynamisch in beruflichen Alltagssituationen bewegen können. Die Sprachinhalte müssen so verstanden und – mündlich wie schriftlich – weitergegeben werden, dass Missverständnisse vermieden werden. Wir Ärzte benötigen eine berufsspezifische Sprachkompetenz. Missverständnisse könnten fatale Folgen haben.«

Die drei Mediziner weisen nicht nur auf die Fachsprachprüfungen hin, die durch die Landesärztekammern abgenommen werden, sondern auch auf gezielte Hilfestellung, die der Marburger Bund für ausländische Ärztinnen und Ärzte anbietet: »Gemeinsam mit dem mibeg-Institut Medizin bieten wir spezielle Intensivkurse Fachsprache Medizin an, die gezielt auf die Prüfung vorbereiten.«

Die drei klinisch tätigen Ärzte nennen als Ziel ihres Engagements: »Wir wollen eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung in Krankenhäusern sicherstellen. Uns ist es wichtig, dass die aus dem Ausland kommenden Kolleginnen und Kollegen fachlich wie sprachlich gut vorbereitet in den Beruf starten.«

Feriengrüße


Auch sehr erfolgreiche Bildungsreferentinnen des mibeg-Instituts müssen einmal Ferien machen. Heute erreichten uns sehr schöne Urlaubsbilder, und eins davon teilen wir gern mit unsern Blogleserinnen und -lesern.

Bei knapp 40 Grad Sommerhitze in Köln ist schon der Anblick eines solchen Ferienfotos eine kleine Erholung. Das Team des mibeg-Instituts wünscht weiterhin noch wunderschöne Ferien!

Anerkennungsgesetz erneut im Fokus: Stellungnahme des Marburger Bundes

Eine ausführliche und sehr lesenswerte Stellungnahme zur erneuten Diskussion des Deutschen Ärztetages zur beruflichen Zulassung ausländischer Ärzte mit Drittstaatenausbildung findet sich in der Marburger Bund Zeitung 8 / 2019. Ruth Wichmann, Leiterin des Auslandsreferats im Marburger Bund Bundesverband, sowie Stefanie Gehrlein, Justitiarin des Marburger Bund Bundesverbandes, bewerten die wichtigsten Diskussionspunkte und Anträge des 122. Deutschen Ärztetages zur Thematik.

Zur Echtheitsprüfung von aus dem Ausland vorgelegten Arztdiplomen wird von Seiten des Marburger Bundes auf die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG verwiesen und gefordert, dass die GfG generell mit der Echtheitsprüfung befasst sein sollte. Bei Zweifel an der Echtheit von Arztdiplomen oder beim Fehlen von notwendigen Unterlagen sei die Kenntnisprüfung unabdingbar.

Absolut notwendig sei in der jetzigen Lage, so der Marburger Bund, der Ausbau der GfG, »damit die Anträge in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit einheitlich, transparent und von sachkundigem Personal bearbeitet und beschieden werden können.«

Der Marburger Bund fordert, dass Termine für Kenntnisprüfungen fristgerecht angeboten werden sollen.

Hierzu möchten wir ergänzen: Die Wartelisten für Kenntnisprüfungen könnten erheblich reduziert werden, wenn die Universitäten, die mit der Durchführung des dritten Staatsexamens beauftragt sind, auch beauftragt werden, Kenntnisprüfungen für ausländische Ärzte mit Drittstaatenexamen durchzuführen. Dies ergab eine Diskussionsrunde mit den zuständigen Stellen im Rahmen eines Seminars zum Approbationsrecht im mibeg-Institut Medizin. Bei einem solchen Verfahren müsste allerdings geprüft werden, ob damit der Berufserfahrung der ausländischen Kollegen genügend Rechnung getragen werde und ob eine kollegiale Prüfung durchgeführt werde, die auch sprachlich zu meistern sei. Das Mittel der Wahl wäre also eine von Universitäten abgenommene, am Standard des dritten medizinischen Staatsexamens ausgerichtete Prüfungssituation. Weiterlesen →