Anerkennung: Anerkennungsgesetz

IQ Netzwerk NRW: Bezirksregierung und mibeg-Institut Medizin berichten über die Anerkennung und Qualifizierung von ausländischen Gesundheitsfachkräften

Auf dem landesweiten Treffen der Anerkennungsberater/innen am 30. November 2018 in Essen referierten vor 150 Teilnehmern Constanze Lernhart und Lukas Schmülling, Dezernenten im Landesprüfungsamt Medizin, Psychotherapie und Pharmazie der Bezirksregierung Düsseldorf, und Günter Mang-Baltruweit, Projektleiter IQuaMed am mibeg-Institut Medizin. Vorgestellt wurden optimierte Anerkennungsverfahren, die Verwaltungspraxis der Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen sowie die durch das mibeg-Institut in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen und den Gesundheitseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen entwickelten und erprobten Qualifizierungen, die eine rasche und qualitativ hochwertige Integration ermöglichen sollen.

Gastgeber der Veranstaltung, an der sich mit mehreren Impulsvorträgen auch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW beteiligte, war die G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung. Die G.I.B. hat das IQ Netzwerk NRW aufgebaut, zahlreiche erfolgreiche Projekte initiiert und den Aufbau und die Qualitätssicherung der Anerkennungsberatungsstellen begleitet, mit denen Antragssteller im In-und Ausland unterstützt werden, wenn sie ihre berufliche Anerkennung als Fachkraft anstreben. Weiterlesen

»Ausländische Gesundheitsfachkräfte willkommen«: Zeitschrift für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin ASU

»Ausländische Gesundheitsfachkräfte willkommen« ASU 9 / 2018Gesundheitsberufe sind reglementiert. Aus dem Ausland kommende Gesundheitsfachkräfte benötigen daher zur Berufsausübung eine besondere Erlaubnis. Insbesondere für Geflüchtete ist es hilfreich, diese rasch zu erlangen. Über das Projekt IQuaMed hat das mibeg-Institut Medizin Wege nicht nur für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Pflegepersonal, sondern auch u. a. für Physiotherapeuten, Hebammen, Ergotherapeuten, Medizinisch-technische radiologische Assistenten und Pharmazeutisch-technische Assistenten erschlossen. Für die Modellregion NRW zeigt dieses Projekt, dass eine rasche, qualitativ hochwertige und kostengünstige Berufsanerkennung erreicht werden kann.

Der vollständige Aufsatz von Barbara Rosenthal ist erschienen in der Zeitschrift für Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Umweltmedizin ASU 9 / 2018.

Marburger Bund: Stellungnahme zur Anhörung zur Änderung des Anerkennungsgesetzes des Sächsischen Landtages

Der Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration des Sächsischen Landtags hat sich mit dem Approbationsverfahren für Ärzte mit Drittstaatenabschlüssen befasst. Zur öffentlichen Anhörung war der Präsident der Sächsischen Ärztekammer, Erik Bodendieck, geladen, der sich laut Pressemitteilung der Ärztekammer Sachsen für ein Prüfverfahren im Sinne einer Examensprüfung, orientiert am zweiten und dritten Abschnitt der ärztlichen Prüfung, aussprach.

Der Marburger Bund Bundesverband wurde ebenfalls als Sachverständiger gehört. Das Auslandsreferat des Marburger Bundes nahm gewohnt sachkundig und präzise Stellung. Ruth Wichmann, Leiterin des Auslandsreferats, führte aus, dass das am 1. April 2012 in Kraft getretene Anerkennungsgesetz auf die bessere berufliche Integration von bereits in Deutschland lebenden ausländischen Fachkräften abziele sowie auf die legale Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland, die in Deutschland dringend gebraucht würden. Sie verwies auf die aktuelle Fachkräfte-Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit.

Eine weitreichende Änderung der Gesetzeslage in Bezug auf die beruflichen Anerkennungsverfahren bedürfe einer soliden Daten- und Faktenlage. Weiterlesen

Pflegenotstand: Wie gelingen Anerkennung und Integration ausländischer Pflegefachkräfte?

In die aktuellen Diskussionen um den bundesweiten Pflegenotstand und die Möglichkeiten, ausländische Pflegekräfte aus dem Ausland zu gewinnen, mischt sich aktuell die Süddeutsche Zeitung mit einer kritischen Berichterstattung ein. Unter dem Titel »Der Ansturm bleibt aus« schreibt Michaela Schwinn: »Auch Krankenhäuser sollen mehr Mitarbeiter einstellen. Doch woher sollen sie kommen? Auf Stellenanzeigen antwortet kaum noch jemand, zu den Infoständen auf Karrieremessen kommt fast niemand. Zu unattraktiv sind die Arbeitsbedingungen geworden. (…) Spricht man mit Menschen, die Pfleger aus anderen Ländern beschäftigen, stellt sich heraus, dass diese Fachkräfte zwar für einzelne Einrichtungen wichtig sind und dort über Engpässe hinweg helfen, der große Wurf im Kampf gegen den bundesweiten Notstand ist mit ihnen aber wohl nicht möglich.«

Die Süddeutsche Zeitung führt aus, dass insbesondere schnell gestrickte Projekte, mit denen bis zu 100 Menschen gleichzeitig angeworben wurden, fast immer gescheitert sind. Das Scheitern würde sich in der mangelnden Sprachkenntnis begründen, aber auch in unrealistischen beruflichen Erwartungen. Viele Pflegefachkräfte aus dem Ausland haben ein Studium absolviert. Sie waren in Bereichen der Gesundheitsversorgung tätig, die ihnen hier verwehrt sind, da diese Tätigkeiten hier Ärzten zugeordnet werden. Die in Deutschland praktizierte Grundpflege von Patienten ist ihnen häufig nicht vertraut, da in vielen Ländern diese Unterstützung über Angehörige gegeben wird. Weiterlesen

Bundesärztekammer und Landesärztekammern fordern höhere Qualitätsstandards bei der Zulassung ausländischer Ärztinnen und Ärzte

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg forderte es am prägnantesten: Sie beauftragte ihren Vorstand, sich dafür einzusetzen, dass die ärztliche Selbstverwaltung in Baden-Württemberg nach dem Vorbild der Fachsprachenprüfung auch die Kenntnisprüfung für ausländische Ärztinnen und Ärzte übernimmt. Es könne nicht sein, so die Landesärztekammer, dass für die Kenntnisprüfung der ausländischen Ärztinnen und Ärzte zum Teil »privatwirtschaftliche organisierte« Dienstleister tätig wären, da »nicht gewährleistet sei, dass Vorbereitungskurse und Prüfungsorganisation getrennt« seien.

Dr. med. Martina Wenker, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen

Dr. med. Martina Wenker, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen; © ÄKN

Diese Forderung nach mehr Qualität wird auch von der niedersächsischen Landesärztekammer erhoben. Die Präsidentin der Ärztekammer, Dr. Martina Wenker, fordert strengere Regeln für Ärzte aus dem Ausland. Wer künftig als Arzt in Deutschland arbeiten möchte, müsse das deutsche Staatsexamen bestehen, sagte Wenker im Gespräch mit NDR 1 Niedersachsen. Die Ärztekammerpräsidentin begründet ihre Initiative mit Verweis auf das Wohl der Patienten. Diese müssten sicher sein können, dass ihr Arzt ordentlich ausgebildet ist und auch vernünftig Deutsch spricht. Dr. Martina Wenker fordert, dass künftig aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte im deutschen Staatsexamen beweisen, dass sie Patienten nach den hiesigen Standards behandeln können. Nur wer die strenge Prüfung besteht, die auch für deutsche Ärzte gilt, dürfte demnach hier arbeiten.

Ebenso erklärte die Präsidentin der Landesärztekammer Thüringen, Dr. Ellen Lundershausen, dass das Absolvieren des deutschen Staatsexamens nicht nur für deutsche Staatsbürger, sondern auch für Migranten aus Drittstaaten bzw. Nicht-EU-Ländern verpflichtend sein sollte. Momentan wird bei jedem Bewerber geprüft, ob die jeweilige Ausbildung mit dem deutschen Staatsexamen vergleichbar ist. »Das reicht aus unserer Sicht nicht«, sagt die Präsidentin der Landesärztekammer, Dr. Ellen Lundershausen. »Das Niveau der Ausbildung ist zu unterschiedlich. Deshalb sollte das bisherige Verfahren einheitlich vom Staatsexamen abgelöst werden, um die hohe Qualität des Abschlusses und damit der Versorgung sowie die Patientensicherheit zu gewährleisten. Eine vergleichbare Regelung gibt es z.B. in den USA,« so Lundershausen in einer Presseinformation der Ärztekammer.

Eine entsprechende Aufforderung an die zuständigen Ministerien verlautbarte auch die Landesärztekammer Brandenburg: Der Präsident Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz und der Vizepräsident Dr. med. Hanjo Pohle fordern eine bundesweit einheitliche Regelung bei der Zulassung ausländischer Kollegen und appellieren daher, so die Ärztekammer Brandenburg, an die Politik, die Zulassungsbedingung des zweiten und dritten Staatsexamens  für aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte deutschlandweit durchzusetzen.

Zuvor hatte bereits die Ärztekammer Westfalen-Lippe eine entsprechende Prüfungszuständigkeit gefordert. Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Theodor Windhorst, betonte: »Es kann nicht sein, dass wir als Kammer erst reagieren dürfen, wenn die Kollegen auffällig werden und bei ihrer Arbeit Fehler machen.« Es reiche nicht aus, so der Kammerpräsident, dass lediglich Dokumente und Fachsprachenkenntnisse geprüft werden, bevor die Ärzte behandeln dürfen.

Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer

Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer; © picture alliance / Tobias Hase für Deutsches Ärzteblatt
BÄK, Bundesärztekammer

An die Spitze der zahlreichen Forderungen der Landesärztekammern setzte sich aktuell die Bundesärztekammer. Sie mahnt die schnelle Verschärfung der Zulassung ausländischer Ärztinnen und Ärzte an.  Der Präsident der Bundesärztekammer, zugleich Präsident der Ärztekammer Hamburg, Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, forderte, dass ausländische Ärztinnen und Ärzte, die aus Nicht-EU-Ländern kommen, eine Prüfung auf dem Niveau des zweiten und dritten Staatsexamens ablegen müssen, um in Deutschland die Approbation zu erhalten. Prof. Montgomery nannte es im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt »überhaupt nicht mehr tragbar«, dass Berufszulassungen oder Approbationen nach alleiniger Prüfung der Papierform und Sprachprüfungen erteilt werden. »Wir müssen zum Beispiel ausschließen, dass Menschen als Arzt tätig werden, die sich in ihren Heimatländern Zertifikate gekauft haben, ohne jemals die Universität besucht zu haben«, sagte er.

Der BÄK-Präsident kündigte an, umgehend Gespräche mit der Gesundheitsministerkonferenz zu führen. Gut wäre es nach seiner Ansicht, wenn die Anpassungen bereits in der nächsten Staatsexamensrunde gelten würden. Prüfen sollten nach Ansicht des Präsidenten der Bundesärztekammer die Landesprüfungsämter, die dafür regelhaft Universitäten beauftragen.

Mit diesen Statements fordert die ärztliche Selbstverwaltung bundesweit höhere Standards bei der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten. Solche einheitlichen Qualitätsstandards wurden bereits durch die Ärzteschaft bei der Fachsprachenprüfung geschaffen.

Nahezu bundesweit führen die Landesärztekammern ärztliche Fachsprachenprüfungen durch und haben damit ein einheitliches und transparentes Verfahren geschaffen. Sie haben dadurch vielfach kritisierte Prüfungen und Tests abgelöst, die einem privatwirtschaftlichen Interesse folgten und bei denen die Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung, das Lehrbuch zur Thematik und die Prüfungsdurchführung in einer Hand lagen.